AGFW Detailansicht des Regelungsvorhabens zum Netzanschlusspaket Deutschland; Synchronisierung von Anlagenzubau und Netzausbau geplant

AGFW Detailansicht des Regelungsvorhabens zum Netzanschlusspaket Deutschland; Synchronisierung von Anlagenzubau und Netzausbau geplant Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027615 05.08.2026 11:08:03 Seite 1 von 2 R001096/RV0027615 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 05.08.2026 um 11:08 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Verbesserung mit Fernwärmebezug im Rahmen des Netzanschlusspaket Aktuell seit 05.08.2026 11:08:03 Angegeben von: am 05.08.2026 AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. (R001096) Beschreibung: Der Entwurf soll den Rechtsrahmen für den Netzanschluss von Erzeugern, Verbrauchern und Stromspeichern an die Stromnetze grundlegend fortentwickeln Zu Regelungsentwurf Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens Datum des Referentenentwurfs: 17.04.2026 ...

August 6, 2026

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft fördert Baumreihen und Alleen an Kreis- und Gemeindestraßen in Sachsen; bis 488€ pro Hochstamm

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft fördert Baumreihen und Alleen an Kreis- und Gemeindestraßen in Sachsen; bis 488€ pro Hochstamm Informationsblatt zur Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft Natürliches Erbe (RL NE/2007) Merkblatt zu Maßnahmen der Förderrichtlinie NE/2023 Anlage und Wiederherstellung von Baumreihen und Alleen an Straßen und Wegen mit Hinweisen zur Gehölzauswahl (S – Investive Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwick- lung von Strukturelementen in der Agrarlandschaft) ...

August 6, 2026

Stadt Quickborn lädt Bürger zur ersten öffentlichen Informationsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung in der Mensa der Comenius-Schule Quickborn; Wärmeversorgung vor Ort planbar

Stadt Quickborn lädt Bürger zur ersten öffentlichen Informationsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung in der Mensa der Comenius-Schule Quickborn; Wärmeversorgung vor Ort planbar Kommunale Wärmeplanung - Gemeinsam die Wärmeversorgung von morgen gestalten Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet! Quickborn Zahlen und Fakten Impressionen Persönlichkeiten Kinderstadtplan Historie Gedenkstätten Stadtwappen Städtepartnerschaften Filme über Quickborn Service Terminbuchung Zuständigkeitsfinder Anträge & Formulare Beratungsangebote Adressen-Suche Schadensmeldungen Standesamt Notfälle Online-Wohnsitzanmeldung Newsletter ...

August 6, 2026

Bezirksvertretung 5 (Nippes) prüft Versetzung einer Bank an der Neusser Straße, Ecke Scharnhorst Straße; Umsetzung auf absehbare Zeit nicht möglich.

Bezirksvertretung 5 (Nippes) prüft Versetzung einer Bank an der Neusser Straße, Ecke Scharnhorst Straße; Umsetzung auf absehbare Zeit nicht möglich. Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle III/66/665/2 Vorlagen-Nummer 2202/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO–Versetzen einer Bank auf der Neusser Straße, Ecke Scharnhorst Straße Aktenzeichen 141-26 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt die Prüfung eines alternativen Bankstandortes an der Neusser Straße. Bei einer positiven Prüfung ist die Versetzung der Sitzgelegenheit unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Situa- tion in der zuständigen Fachverwaltung durchzuführen. ...

August 6, 2026

Stadt Köln; setzt Cooling Cologne Sprühschläuche in der Innenstadt ein; Temperatur sinkt um bis zu 14°C

Stadt Köln; setzt Cooling Cologne Sprühschläuche in der Innenstadt ein; Temperatur sinkt um bis zu 14°C Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Hans Burgwinkel Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 143/26 27.07.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Vernebelungsanlage für Trinkwasserspender“, Aktenzeichen 143/26 Sehr geehrter Herr Burgwinkel, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.06.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Um- welt- und Verbraucherschutzamt einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmel- dung wird Folgendes mitgeteilt: „Wasser in der Stadt ist ein zentrales Element zur Kühlung und zum Gesundheits- schutz. Ausreichendes Trinken ist in Hitzeperioden besonders wichtig. An 16 Kölner Trinkbrunnen können Trinkwasserflaschen kostenlos aufgefüllt werden. Zudem bieten Springbrunnen ein angenehmes Umfeld zum Aufenthalt bei Hitze. Seit 2022 gibt es in Kooperation mit der RheinEnergie die temporäre Aktion „Cooling Cologne“ während sommerlicher Hitzeperioden Innenstadtplätze mit einem Sprüh- schlauch zu kühlen. Die Sprühschläuche sollen an Tagen mit Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) eingesetzt werden. Die feinen Wassertröpfchen senken die Umgebungstemperatur spürbar und schaffen so kühle Rückzugsorte im öf- fentlichen Raum. Die Sprühschläuche wurden seitens der RheinEnergie optimiert, um einen möglichst großen Kühleffekt (eine Senkung der Temperatur um bis zu 14 Grad Celsius) bei gleichzeitig wassersparendem Verbrauch zu erzielen. Die Auswahl der Standorte für „Cooling Cologne“ erfolgt nicht allein nach dem Krite- rium der Wärmebelastung, sondern auf Grundlage einer Vielzahl weiterer Faktoren. Hierzu zählen unter anderem die technischen Voraussetzungen (insbesondere Hyd- rantenanschluss und Wasserhygiene), Platzbeschaffenheit und -verfügbarkeit, ord- nungsrechtliche Aspekte, konkurrierende Nutzungen sowie die personellen und orga- nisatorischen Rahmenbedingungen. Die bisher ausgewählten Standorte wurden ...

August 6, 2026

Landkreis Osnabrück startet Teilfortschreibung des RROP 2025 im Kreis Osnabrück; Bodenabbauleitplan sichert langfristig Rohstoffversorgung

Landkreis Osnabrück startet Teilfortschreibung des RROP 2025 im Kreis Osnabrück; Bodenabbauleitplan sichert langfristig Rohstoffversorgung Teilfortschreibung des RROP sichert langfristige Rohstoffversorgung | Stadt Bramsche Teilfortschreibung des RROP sichert langfristige Rohstoffversorgung Teilfortschreibung des RROP sichert langfristige Rohstoffversorgung Der Landkreis Osnabrück informiert über den Stand der Dinge beim Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP). Der Landkreis Osnabrück hat das Verfahren zur ersten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2025 eingeleitet. Ziel ist es, den Abschnitt „Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung“ neu zu fassen und damit die planerischen Grundlagen für den zukünftigen Rohstoffabbau im Kreisgebiet weiterzuentwickeln. Hintergrund sind die besonderen geologischen Gegebenheiten im Landkreis mit vielfältigen Rohstoffvorkommen sowie die gleichzeitig enge Verzahnung von Abbauflächen, Wohnbebauung und anderen schutzwürdigen Nutzungen. Durch eine vertiefte Planung sollen Nutzungskonflikte künftig noch besser berücksichtigt und die Rohstoffgewinnung gezielter gesteuert werden. Das derzeit geltende Regionale Raumordnungsprogramm 2025 ist mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 15. Januar 2026 in Kraft getreten. Bereits im Vorfeld hatte der Kreistag am 30. Juni 2026 beschlossen , den Abschnitt „Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung“ gemäß des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) fortzuschreiben. Der Landkreis Osnabrück verfügt über umfangreiche und vielfältige Rohstoffvorkommen, die räumlich jedoch sehr unterschiedlich verteilt sind. Gleichzeitig prägen zahlreiche Splittersiedlungen und Einzelhäuser im Außenbereich das Kreisgebiet. Dadurch kommt es häufig zu Nutzungskonflikten zwischen Rohstoffgewinnung, Wohnnutzung sowie weiteren Schutz- und Nutzungsansprüchen. Mit der Teilfortschreibung soll deshalb eine fachlich vertiefte Planungskonzeption entwickelt werden, um Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung sowie gegebenenfalls Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung künftig differenzierter festlegen zu können. Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück vom 30. Juni 2026 ist das Verfahren nun offiziell gestartet. Im ersten Verfahrensschritt werden ausschließlich die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt. Sie erhalten Gelegenheit, Hinweise und Anregungen sowie Informationen zu bestehenden oder geplanten Vorhaben einzubringen, die für die Erarbeitung des Planentwurfs von Bedeutung sein können. Darüber hinaus werden vorhandene fachliche Informationen gesammelt, die für die spätere planerische Abwägung relevant sind. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird anschließend ein erster Entwurf der Teilfortschreibung erarbeitet. Im weiteren Verfahren wird dieser öffentlich ausgelegt. Dann erhalten auch Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Inhaltlich soll die Teilfortschreibung insbesondere die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung neu festlegen. Zudem wird geprüft, ob künftig Vorranggebiete zur langfristigen Rohstoffsicherung ausgewiesen werden sollen. Grundlage hierfür ist eine aktualisierte und vertiefte planerische Konzeption, die über die bisherigen Planungsgrundlagen des RROP 2025 hinausgeht. Ein zentrales Element dieser Konzeption ist ein Bodenabbauleitplan, der bereits seit mehreren Monaten erarbeitet wird. Das Fachgutachten überprüft die im RROP 2025 ausgewiesenen sowie weitere potenzielle Rohstoffgebiete und bewertet sie unter anderem im Hinblick auf Nutzungskonflikte mit Wohnbebauung, Infrastruktur und sensiblen Nutzungen. Gleichzeitig wird der zukünftige Rohstoffbedarf vertieft ermittelt. Dafür werden vorhandene Fachdaten aktualisiert und Rohstoffunternehmen zu ihren Einschätzungen und Bedarfen befragt. Ziel des Bodenabbauleitplans ist es, die langfristige Rohstoffversorgung im Landkreis Osnabrück sicherzustellen, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und eine fundierte Grundlage für die planerischen Entscheidungen im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms zu schaffen. Quelle: Landkreis Osnabrück Meldung vom 05.08.2026

August 5, 2026

SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) regt Verfügungsfonds-Sanierung von Schul-Sanitäranlagen in Halle (Saale); Nur zwei Standorte förderfähig, Rest unter 50.000 €.

SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) regt Verfügungsfonds-Sanierung von Schul-Sanitäranlagen in Halle (Saale); Nur zwei Standorte förderfähig, Rest unter 50.000 €. Stadt Halle (Saale) 3. August 2026 Geschäftsbereich Kultur und Sport Sitzung des Hauptausschusses am 19.08.2026 Anregung der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zum Sondervermögen des Bundes Infrastruktur und Klimaneutralität in der Stadt Halle (Saale) Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02846 TOP: Mitteilung der Verwaltung: Vor diesem Hintergrund regen wir an, folgende Schulen beim Verfügungsfonds für Schulen zur Sanierung von Sanitäranlagen zu berücksichtigen: ...

August 4, 2026

DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Deutschland; Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung

DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Deutschland; Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V.” Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: ZIele sind Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung. Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. (R002269) am 04.08.2026 ...

August 4, 2026

Brandenburger Landesregierung plant Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Brandenburg; Mitte nächsten Jahres Vorlage an Landtag

Brandenburger Landesregierung plant Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Brandenburg; Mitte nächsten Jahres Vorlage an Landtag Hintergrundpapier Novelle Brandenburgisches Wassergesetz ÖPNV Tram 91 | 92 | 93 | 96 | 98 |99 Bus 580 | 605 | 606 | 609 | 610 | 612 614 | 631 | 638 | 650 | 695 | X15 Haltestellen Alter Markt / Landtag Schloßstraße Internet https://mleuv.brandenburg.de Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ...

August 4, 2026

Regionalrat Köln 1. Änderung des Regionalplans Festlegung Deponiestandorts Hennef-Meisenbach; ca. 14 Jahre Entsorgungssicherheit

Regionalrat Köln 1. Änderung des Regionalplans Festlegung Deponiestandorts Hennef-Meisenbach; ca. 14 Jahre Entsorgungssicherheit Amtsblatt Ausgabe Nr. 31-2026 557 G 1294 I n h a l t s a n g a b e : Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Herausgeber: Bezirksregierung Köln Amtsblatt-Abo online Info unter http://www.boehm.de/amtsblatt B Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 424. Bekanntmachung 01. Änderung des Regionalplans für den Re-gierungsbezirk Köln, Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef – Meisenbach h i e r : Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) ...

August 4, 2026