Straßenverkehrsbehörde Köln lehnt Antrag auf 30 km/h entlang der Mielenforster Straße ab; Tempo 50 beibehalten; ÖPNV-Stabilität gewichtet

Straßenverkehrsbehörde Köln lehnt Antrag auf 30 km/h entlang der Mielenforster Straße ab; Tempo 50 beibehalten; ÖPNV-Stabilität gewichtet Von: 64-SVB 64-SVB@STADT-KOELN.DE Gesendet: Freitag, 17. Juli 2026 12:05 An: Cc: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de>; 64-Amt für Verkehrsmanagement <Verkehrsmanagement@STADT- KOELN.DE> Betreff: WG: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Errichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h entlang der Mielenforster Straße“, Aktenzeichen 12/26 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Straßenverkehrsbehörde hat den Antrag auf erneute Prüfung vom 12.07.2026 unter Berücksichtigung der ergänzenden Begründungen umfassend geprüft. Der Vorwurf einer unvollständigen oder fehlerhaften Ermessensausübung wird zurückgewiesen. Zur Klarstellung der örtlichen Verhältnisse wird vorab festgehalten, dass der betrachtete Streckenabschnitt den fließenden Übergang von der Mielenforster Straße in die Dellbrücker Hauptstraße umfasst. Die sachliche und rechtliche Überprüfung führt im Ergebnis dazu, dass an der ablehnenden Haltung festgehalten wird. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sind auf dem betroffenen Lückenschluss weiterhin nicht gegeben. Die rechtliche Würdigung richtet sich nach § 45 Absatz 9 Satz 1 und Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nach Satz 1 sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nach Satz 3 grundsätzlich nur bei Vorliegen einer qualifizierten Gefahrenlage angeordnet werden. Der von Ihnen angeführte Ausnahmetatbestand des § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 1 StVO bezüglich kurzer, streckenbezogener Lückenschlüsse von bis zu 500 Metern entbindet die Behörde nicht von der Pflicht zur Durchführung einer umfassenden Ermessensabwägung. Die gesetzliche Erleichterung bewirkt lediglich, dass das Vorliegen einer über das allgemeine Risiko hinausgehenden Gefahrenlage nicht mehr zwingend nachgewiesen werden muss. Die Anordnung steht jedoch weiterhin im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde, bei dem die Belange des Verkehrsflusses, der Netzfunktion und des öffentlichen Interesses gegen die Schutzinteressen abzuwägen sind. Im Rahmen dieser Einzelfallprüfung überwiegen die Gründe für die Beibehaltung von Tempo 50 km/h. Der betroffene Abschnitt der Mielenforster Straße und Dellbrücker Hauptstraße erfüllt als Bestandteil des städtischen Vorbehaltsnetzes eine wesentliche Bündelungsfunktion für den überörtlichen Kraftfahrzeugverkehr. Die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit dieser Hauptverkehrsachse liegt im dringenden öffentlichen Interesse, um ein Ausweichen von Verdrängungsverkehr in die umliegenden Wohngebiete zu verhindern. Ein solches Ausweichen stünde im Widerspruch zu den übergeordneten Zielen der Verkehrsberuhigung in den Wohnquartieren. Die Einstufung im Vorbehaltsnetz stellt mithin kein pauschales Argument dar, sondern begründet eine verkehrliche Notwendigkeit, die in der Abwägung ein hohes Gewicht einnimmt. ...

July 29, 2026

Herr Giesen zieht Antrag zurück am Godorfer Hafen: Neubewertung der Ausbauplanung; Privater Klageerfolg ermöglicht Korrektur

Herr Giesen zieht Antrag zurück am Godorfer Hafen: Neubewertung der Ausbauplanung; Privater Klageerfolg ermöglicht Korrektur Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer AN/1043/2015 Stand: 27.07.2026 Sachstandsbericht Godorfer Hafen: Neubewertung der Ausbauplanung 8.2.1 Godorfer Hafen: Neubewertung der Ausbauplanung; Antrag der Fraktion Die Grünen AN/1043/2015 Herr Giesen gibt zu Protokoll: Es gilt weiterhin der Ausbaubeschluss des Rates vom 30.08.2007 unter TOP 9.8. Die Ausbaugegner im Rat haben den Ausbaugegnern im Bezirk das Angebot gemacht, in enger Zusammenarbeit den Ausstieg aus diesem Projekt zu organisieren. Die Politik hat diese Chance zur Korrektur nur, weil auf privater Ebene erfolgreich ge- gen das 1. Planfeststellungsverfahren geklagt wurde. Unmittelbar nach dieser Erklärung zu Protokoll zieht Herr Giesen den Antrag zurück. Status ...

July 29, 2026

Stadt Lörrach erlaubt Wasserentnahme aus öffentlichen Brunnen in Lörrach; 30.07.–31.08.2026 zeitlich begrenzt

Stadt Lörrach erlaubt Wasserentnahme aus öffentlichen Brunnen in Lörrach; 30.07.–31.08.2026 zeitlich begrenzt Brunnen in Lörrach | Stadt Lörrach Stadt & Bürgerschaft Rathaus & Bürgerservice Politik & Finanzen Stadt & Leben Lörrach plant & baut Lörrach macht Klima Stadt & Leben Stadtporträt Stadt- und Ortsteile Partnerstädte & Städtefreundschaften Gesellschaft & Bürgerbeteiligung Kinderbetreuung & Bildung Integration Verkehr Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Stadtporträt Panorama-Webcam Geschichte Persönlichkeiten Lörrach in Zahlen Stadtbuch Lörrach Wer und was ist Lörrach Stadtarchiv Lörrach Ehrungen der Stadt Lörrach Stiftungen Stadtplan & Geoportal Kirchen und Glaubensgemeinschaften Wirtschaftsstandort Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren ...

July 29, 2026

Volt Hannover stellt Weichen für eine erfolgreiche Kommunalwahl in Ricklingen; Erik Breves kandidiert für Regionspräsident

Volt Hannover stellt Weichen für eine erfolgreiche Kommunalwahl in Ricklingen; Erik Breves kandidiert für Regionspräsident Volt Hannover stellt Weichen für eine erfolgreiche Kommunalwahl in Ricklingen – Volt Deutschland Zurück Plakatnacht Hannover 17 Jul 2026 Volt Hannover ist bereit für eine erfolgreiche Kommunalwahl 14 Jul 2026 Volt Hannover stellt Kommunalwahlprogramm vor 10 Jul 2026 Volt Hannover stellt Weichen für eine erfolgreiche Kommunalwahl in Ricklingen 20 Jun 2026 Europatag 2026: Volt bei der Aktion von #WeAreEurope und der Europäischen Bewegung Niedersachsen 9 Mai 2026 Erik Breves kandidiert für Volt als Regionspräsident 8 Mär 2026 Weitere Neuigkeiten ...

July 29, 2026

MDD NRW Datenberatung Mobilitätsdaten Nordrhein-Westfalen; Unterstützung landesweit bei kommunaler Mobilitätsplanung

MDD NRW Datenberatung Mobilitätsdaten Nordrhein-Westfalen; Unterstützung landesweit bei kommunaler Mobilitätsplanung Datenberatung der MDD NRW: Mobilitätsdaten sinnvoll nutzen Datenberatung der MDD NRW: Mobilitätsdaten sinnvoll nutzen Die Mobilitätswende beginnt vor Ort. Dafür benötigen Kommunen verlässliche, aktuelle und verknüpfte Mobilitätsdaten, um Angebote sichtbar zu machen, zu bewerten und weiterzuentwickeln. Mit der Multimodalen Datendrehscheibe NRW (MDD NRW) wurde hierfür die technische Grundlage geschaffen. Die Datenberatung stellt sicher, dass diese Grundlage auch sinnvoll genutzt werden kann. Die MDD NRW stellt landesweit eine zentrale Datenbasis für verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsdaten bereit. Damit diese Daten ihr volles Potenzial entfalten können, unterstützt das Team rund um die MDD NRW Kommunen gezielt mit einer Datenberatung. So können Akteurinnen und Akteure Mobilitätsdaten besser verstehen, einordnen und praxisorientiert einsetzen. ...

July 29, 2026

MDD NRW Datenberatung unterstützt Kommunen in NRW bei verkehrsträgerübergreifender Mobilitätsdatennutzung; Effiziente Mobilitätsplanung durch App-Integration und Datenbereitstellung in Apps

MDD NRW Datenberatung unterstützt Kommunen in NRW bei verkehrsträgerübergreifender Mobilitätsdatennutzung; Effiziente Mobilitätsplanung durch App-Integration und Datenbereitstellung in Apps Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. ...

July 29, 2026

Region Allgäu (16) ändert Regionalplan der Region Allgäu (16); Vorrangflächen 1,4 % der Fläche bis 2032

Region Allgäu (16) ändert Regionalplan der Region Allgäu (16); Vorrangflächen 1,4 % der Fläche bis 2032 Region Allgäu (16) Regionalplan der Region Allgäu (16) Fünfte Änderung Teilfachkapitel B IV 3.2 „Nutzung der Windenergie“ Begründung der Festlegungen mit Anhang 3 (Abschätzung / Prüfung nach der Fauna-Flora-Habitat- und der Vo- gelschutzrichtlinie der EU) Anhang 4 (Kurzbeschreibung der Vorranggebiete für Windenergienutzung) Anhang 5 (Liste der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen) Bearbeitung: Regionsbeauftragter für die Region Allgäu (16) bei der Regierung von Schwaben Fronhof 10 86152 Augsburg ...

July 29, 2026

Regionalplan der Region Allgäu (16) – fünfte Änderung der Nutzung der Windenergie; 1,4 % der Regionsfläche

Regionalplan der Region Allgäu (16) – fünfte Änderung der Nutzung der Windenergie; 1,4 % der Regionsfläche Region Allgäu (16) Regionalplan der Region Allgäu (16) Fünfte Änderung Teilfachkapitel B IV 3.2 „Nutzung der Windenergie“ Zusammenfassende Erklärung Bearbeitung: Regionsbeauftragter für die Region Allgäu (16) bei der Regierung von Schwaben Fronhof 10 86152 Augsburg Fünfte Änderung des Regionalplans der Region Allgäu (16) – Zusammenfassende Erklärung 1 Zusammenfassende Erklärung Rechtliche Grundlagen und Zielsetzung Aufgrund des Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 14 Abs. 6 Bayerisches Landesplanungsge- setz (BayLplG) ist es u. a. Aufgabe der Landesplanung, ihre Raumordnungspläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt, soweit die Regionalpläne betroffen sind, gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 Satz 1 BayLplG den Regionalen Pla- nungsverbänden. Die Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Allgäu für das Teilfachkapitel B IV 3.2 „Nutzung der Windenergie“ erfolgt auf Basis des BayLplG, des Raumord- nungsgesetzes (ROG), des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien („Er- neuerbare-Energien-Gesetz“, EEG), des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedar- fen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für An- lagen zur Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in be- stimmten Gebieten („Windenergieflächenbedarfsgesetz“, WindBG), der Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung (Richtlinie 2001/42/EG) sowie einschlägiger Fachge- setze, etwa zum Naturschutz. ...

July 29, 2026

EBZ Business School, Stellungnahme zum EEG 2027, Mehrfamilienhäuser; Kleinanlagen verlieren Marktprämie, Mehrfamilienhäuser benachteiligt

EBZ Business School, Stellungnahme zum EEG 2027, Mehrfamilienhäuser; Kleinanlagen verlieren Marktprämie, Mehrfamilienhäuser benachteiligt BFW Newsroom - EEG 2027: PV auf Mehrfamilienhäusern erhalten! EEG 2027: PV auf Mehrfamilienhäusern erhalten! Professur für Energiefragen der Immobilienwirtschaft EBZ Business School Wissenschaftlicher Mitarbeiter EBZ Business School Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2027 führt für die Wohnungswirtschaft zu erheblichen Nachteilen bei der Umsetzung von PV-Projekten. Daher hat die EBZ Business School gemeinsam mit der Forschungsgemeinschaft Strom und dem BFW eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eingereicht. Das Ziel des Entwurfes, Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu korrigieren, wird nicht erreicht, indem wirtschaftlich sinnvolle Entwicklungen verhindert werden. Um Klimaschutz und Netzstabilität gleichzeitig zu gewährleisten, braucht es intelligentere Lösungen als ein pauschales Verbot der Einspeisung oder eine Verpflichtung zur Direktvermarktung, obwohl die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür fehlen. ...

July 29, 2026

VDA-Kommentierung zum Netzpaket Berlin; Kein Fristenplan für Industrieanschlüsse und Industriegarantie unzureichend umgesetzt.

VDA-Kommentierung zum Netzpaket Berlin; Kein Fristenplan für Industrieanschlüsse und Industriegarantie unzureichend umgesetzt. VDA-Kommentierung zum Netzpaket | VDA „Das heute vom Kabinett beschlossene Netzpaket soll Netzanschlüsse strukturell beschleunigen und den Rückstau bei Netzanschlussverfahren auflösen – dieses Ziel begrüßen wir ausdrücklich. Und erfreulicherweise hat es auf den letzten Metern deutliche Verbesserungen am Entwurf gegeben. So soll die Elektrifizierung des Verkehrssektors und der dafür notwendige Ausbau der Ladeinfrastruktur bei der Priorisierung von Netzanschlüssen explizit berücksichtigt werden. Das ist wichtig, denn der schleppende Netzausbau sowie langwierige Netzanschlussverfahren bremsen die Transformation zur klimaneutralen Mobilität erheblich. ...

July 29, 2026