Sächsisches Staatsministerium veranstaltet 4. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen im BMW Group Werk Leipzig; Rund 170 Anmeldungen aus Wirtschaft, Verwaltung, Forschung

Sächsisches Staatsministerium veranstaltet 4. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen im BMW Group Werk Leipzig; Rund 170 Anmeldungen aus Wirtschaft, Verwaltung, Forschung Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 3 Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Ihr Ansprechpartner Jens Jungmann Durchwahl Telefon +49 351 564 80600 Telefax +49 351 564 80680 presse@smwa.sachsen.de* 30.08.2023 Industriedialog Neue Mobilität Sachsen diskutiert Perspektiven der vernetzten und automatisierten Mobilität in der Automobil- und Zuliefererindustrie Im BMW Group Werk Leipzig ndet heute der 4. Industriedialog Neue Mobilität Sachsen statt, organisiert von der Kompetenzstelle Efziente Mobilität Sachsen im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Es liegen aktuell rund 170 Anmeldungen aus Wirtschaft, Verwaltung und Forschung vor. Unter dem Leitgedanken »Vernetzte, automatisierte Mobilität: Spurwechsel in Richtung Vertrauen und Alltagstauglichkeit oder Zukunftsmusik?« skizzieren zahlreiche Fachvorträge die Chancen und Herausforderungen der Transformation, stellen Entwicklungen und Trends heraus und gewähren Einblicke zum Stand der Umsetzung in der Automobilproduktion. Das Tagungsprogramm ist vielseitig: Von der vernetzten Infrastruktur über vernetztes und automatisiertes Fahren bis hin zu Anwendungen für neue Mobilitätslösungen gilt es, die Auswirkungen der Mobilitätswende auf die Automobilindustrie sowie den Verkehrs- und Mobilitätssektor zu diskutieren. Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Die sächsische Automobilindustrie beweist, dass Transformation gelingen kann. Wir haben inzwischen fast die gesamte Wertschöpfungskette der Elektromobilität in Sachsen. Wir wollen diesen Vorsprung weiter ausbauen und durch die gezielte Förderung von Forschung, Entwicklung und Anwendung die Nase vorn behalten. Uns bleibt auch gar keine andere Wahl. Wir müssen noch schneller werden, weil ich möchte, dass auch in Zukunft Autos in Deutschland gebaut werden – und nicht nur in China oder den USA.« Mit Blick auf die Bundesförderungen für die Halbleiterindustrie ergänzt Dulig: »Chips sind das Erdöl des 21. Jahrhunderts. Ohne Chips wird heute kein Auto mehr gebaut. Deshalb sind die aktuellen Investitionen von Inneon und TSMC ein riesiger Erfolg für Sachsen und werden Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Zu erreichen ab Bahnhof Dresden-Neustadt mit den Straßenbahnlinien 3 und 9, ab Dresden-Hauptbahnhof mit den Linien 3, 7 und 8. Haltestelle Carolaplatz. ...

August 2, 2026

Amprion GmbH Planfeststellungsverfahren Planänderung der 320-kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung ALEGrO Oberzier – belgische Grenze; Keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen festgestellt.

Amprion GmbH Planfeststellungsverfahren Planänderung der 320-kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung ALEGrO Oberzier – belgische Grenze; Keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen festgestellt. Microsoft Word - 2026-07-0166958.docx Köln, den 02.08.2026 Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für die Planänderung der Amprion GmbH zum Neubau der 320-kV- Höchstspannungsgleichstromverbindung ALEGrO zwischen Oberzier und der belgischen Grenze (BE – Lixhe), KBl. 7001 Die Amprion GmbH hat für die durch den Planfeststellungsbeschluss vom 17.10.2018 zugelassene 320- kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung Oberzier – Bundesgrenze die Genehmigung baulicher Abweichungen vom bislang festgestellten Plan beantragt. In der Bauausführung der planfestgestellten 320-kV-Erdkabeltrasse haben sich gegenüber der genehmigten Planung mehrere kleinräumige Anpassungen der Trassenführung ergeben. Diese betreffen insbesondere Parallelverschiebungen der Trasse in geringem Umfang, Anpassungen von Kurvenradien, geringfügige Verschiebungen von Muffenstandorten sowie die Anpassung einer Kompensationsmaßnahme. Die Änderungen waren erforderlich, um bislang nicht bekannte unterirdische Infrastrukturen, Bahnquerungen sowie geologische Randbedingungen zu berücksichtigen und eine sichere Umsetzung des Vorhabens zu gewährleisten. Von dem geplanten Vorhaben sind Grundstücke in den Kommunen Aachen (Gemarkung: Haaren, Eilendorf, Brand, Forst), Stolberg (Gemarkung: Stolberg), Eschweiler (Gemarkung: Weisweiler, Dürwiss und Eschweiler), Niederzier (Gemarkung: Niederzier, Oberzier und Huchem-Stammeln), Düren (Gemarkung: Arnoldsweiler, Birkesdorf, Merken und Mariaweiler-Hoven), Inden (Gemarkung: Lucherberg und Frenz) und Würselen (Gemarkung: Broichweiden) betroffen. Der Vorhabenträger hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens) nach §§ 43 d des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), 76 Abs. 1, des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 VwVfG NRW beantragt. Die Bezirksregierung Köln ist die zuständige Behörde für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde). Bei Feststellung der Zulässigkeit des Vorhabens erginge durch die Bezirksregierung Köln ein Planfeststellungsbeschluss. Durch eine Planfeststellung wird die Zulässigkeit eines Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Grundsätzlich sind für die Zulassung des Vorhabens neben der Planfeststellung keine anderen behördlichen Entscheidungen erforderlich. Zu weiteren Einzelheiten der Rechtswirkungen der Planfeststellung wird auf § 75 VwVfG NRW verwiesen. Für das Gesamtvorhaben (Errichtung und Betrieb der 320-kV-Höchstspannungsgleichstromverbindung), auf welches sich die vorgenannten Änderungen beziehen, war eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) war für die beantragten Änderungen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien erforderlich. Anhand dieser Vorprüfung ist gemäß § 5 Abs. 1 UVPG festzustellen, ob für das Änderungsvorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht oder nicht. ...

August 2, 2026

Kanton Zürich Allgemeine Nebenbestimmungen für die Ausführung von Bauten in Grundwasserschutzzonen Zone S nahe Trinkwasserfassung; Vollständige Haftung des Bewilligungsinhabers.

Kanton Zürich Allgemeine Nebenbestimmungen für die Ausführung von Bauten in Grundwasserschutzzonen Zone S nahe Trinkwasserfassung; Vollständige Haftung des Bewilligungsinhabers. Allgemeine Nebenbestimmungen für die Ausführung von Bauten in Grundwasserschutzzonen (Zone S) Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Gewässerschutz Kontakt: Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Gewässerschutz, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich Telefon +41 43 259 32 07, gewaesserschutz@bd.zh.ch, www.zh.ch/grundwasserschutz Allgemeine Nebenbestimmungen für die Ausführung von Bauten in Grundwasserschutzzonen (Zone S) vom 1. Februar 2026 Da sich in unmittelbarer Nähe des Bauobjektes eine Trinkwasserfassung be- findet, ist wegen des Grundwasserschutzes grösste Vorsicht geboten. 1. Für allfällige Schäden am Grundwasser, die nachweislich auf den vorliegenden Bau oder Betrieb zurückzuführen sind, haftet der Inhaber der Bewilligung in vollem Umfang. 2. Das Bauprogramm ist so zu gestalten, dass die Bauarbeiten unter Terrain möglichst spedi- tiv ausgeführt werden können. Der Beginn der Bauarbeiten ist dem AWEL zu melden. 3. Installationsplätze, Materiallager, Mannschaftsbaracken und sanitäre Anlagen sind aus- serhalb der Zonen S1 und S2 einzurichten. Die Anlage von Baulatrinen mit Sickergruben ist in der ganzen Schutzzone unzulässig. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit dem AWEL zugelassen. 4. Nicht im Einsatz stehende Baumaschinen sind abseits der Baugrube auf einen dichten und entwässerten Platz abzustellen. Das Reinigen, Auftanken und Reparieren von Maschinen und Fahrzeugen muss auf einem dichten Platz ausserhalb der Zonen S1 und S2 erfolgen. 5. Die Baustellenentwässerung richtet sich nach den Bestimmungen des Schutzzonenregle- ments. 6. Ölfässer, Kannen usw., die Treibstoff, Öl oder andere wassergefährdende Flüssigkeiten (inklusive Bauchemikalien) enthalten, sind ausserhalb der Zonen S1 und S2 in eine Wanne mit 100‒prozentigem Auffangvolumen zu stellen. Auf dem Bauplatz ist eine der gelagerten Ölmenge entsprechende Menge eines Ölbinders bereitzustellen. 7. Betonumschlaggeräte sind auf einem dichten Platz ausserhalb der Zonen S1 und S2 zu stationieren. Das Waschwasser darf nicht versickert werden. 8. Bauhilfsmassnahmen und Fundationen, welche die Grundwasserqualität oder die Durch- flusskapazität des Grundwassers beeinträchtigen, sind unzulässig. Insbesondere ist die Verwendung geschmierter Spundwände in der Schutzzone unzulässig. Bei der Verwen- dung von geöltem und geschmiertem Schalungsmaterial ist durch geeignete Massnahmen zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in den Untergrund versickern. Die Lagerung dieses Schalungsmaterials ist in den Zonen S1 und S2 unzulässig. 9. Das Aufstellen von Betonaufbereitungsanlagen ist verboten. 10. Bauabfälle aller Art dürfen nicht in der Baugrube deponiert werden. Jegliches Entleeren von Flüssigkeiten in die Baugrube ist untersagt. 11. Anstelle von Magerbeton (z.B. Sauberkeitsschicht) muss ein porenarmer Konstruktionsbe- ton verwendet werden. 12. Es dürfen keine Sickerleitungen verlegt werden. 13. Hinterfüllungen und Grabenauffüllungen sind mit unverschmutztem und in den obersten 50 cm mit schlecht durchlässigem Material zu erstellen und gut zu verdichten. 14. Der Einsatz von losen Recyclingbaustoffen ist grundsätzlich verboten. Die Verwendung in gebundener Form (z.B. in Beton oder Asphalt) ist in der Zone S3 mit einem Mindestab- stand von 2°m über dem höchsten Grundwasserspiegel zulässig. 15. Verunreinigungen im Aushubmaterial bzw. im Grundwasser sind unverzüglich der betroffe- nen Wasserversorgung und der Kantonspolizei über Tel.‒Nr. 117 zu melden. 16. Die örtliche Bauleitung ist besorgt, dass alle am Bau beteiligten Personen durch persönli- che Instruktion oder Anschlag auf die Gewässerschutzvorschriften aufmerksam gemacht werden.

August 1, 2026

Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr saniert B 443 Sehnder Straße, Abschnitt Hagenstraße bis Südring in Lehrte; Vollsperrung ab 10. August

Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr saniert B 443 Sehnder Straße, Abschnitt Hagenstraße bis Südring in Lehrte; Vollsperrung ab 10. August B 443 (Lehrte): Sanierung der Sehnder Straße | Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr B 443 (Lehrte): Sanierung der Sehnder Straße Zunächst einspurige Baufeldregelung, anschließend Vollsperrung Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt auf der Bundesstraße 443 (Sehnder Straße) notwendige Instandsetzungsarbeiten durch. Die Baumaßnahme erstreckt sich über den Abschnitt zwischen der Einmündung Hagenstraße und dem Südring in Lehrte (Region Hannover). Die Arbeiten beginnen am 3. August und werden voraussichtlich am Anfang der 34. Kalenderwoche (KW) abgeschlossen sein. In diesem Zeitraum werden zunächst Gossenarbeiten durchgeführt, bevor im direkten Anschluss die Reparatur der Fahrbahndecke erfolgt. ...

August 1, 2026

Verkehr rollt wieder auf der L 52 zwischen Aschendorf und Rhede, Landkreis Emsland; Radfahrer-Umleitung noch zwei Wochen

Verkehr rollt wieder auf der L 52 zwischen Aschendorf und Rhede, Landkreis Emsland; Radfahrer-Umleitung noch zwei Wochen Verkehr rollt wieder auf der L 52 im Landkreis Emsland | Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Verkehr rollt wieder auf der L 52 im Landkreis Emsland Bauarbeiten zwischen Aschendorf und Rhede abgeschlossen Die Bauarbeiten im Zuge der L 52 zwischen Aschendorf und Rhede (Landkreis Emsland) werden pünktlich soweit abgeschlossen, dass die Fahrbahn heute, 31. Juli, im Laufe des späten Nachmittags wieder für den Kfz-Verkehr freigegeben wird. Dies teilte die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit. ...

August 1, 2026

DB InfraGO AG nimmt Strecke Nürnberg – Regensburg wieder in Betrieb; Kostenprognose um dreistellige Millionen niedriger.

DB InfraGO AG nimmt Strecke Nürnberg – Regensburg wieder in Betrieb; Kostenprognose um dreistellige Millionen niedriger. Nach Korridorsanierung: DB nimmt Strecke Nürnberg – Regensburg wieder in Betrieb Artikel: Nach Korridorsanierung: DB nimmt Strecke Nürnberg – Regensburg wieder in Betrieb Die DB InfraGO AG hat die erste Korridorsanierung in Bayern abgeschlossen: Ab morgen, 1. August, fahren zum Betriebsbeginn wieder alle Züge zwischen Nürnberg und Regensburg. Bereits seit Montag fahren die S-Bahnen im Vorlaufbetrieb zwischen Nürnberg und Neumarkt (Oberpfalz), gestern starteten dann die ersten Güterverkehrszüge auf der frisch sanierten Strecke. ...

August 1, 2026

DB InfraGO transportiert die Sternbrücke nach Hamburg; erfolgreich eingehoben, 108 m lang

DB InfraGO transportiert die Sternbrücke nach Hamburg; erfolgreich eingehoben, 108 m lang Hamburg: Sternbrücke nach Transport erfolgreich eingehoben Artikel: Hamburg: Sternbrücke nach Transport erfolgreich eingehoben Endlage erreicht: Um 3 Uhr hatte heute morgen die neue Sternbrücke ihren Zielort erreicht, um 7 Uhr wurde sie erfolgreich auf die Widerlager – die Bauwerke, auf denen die Brücke aufliegt – abgelegt. Zuvor transportierten spezielle Schwerlasttransporte die 108 Meter lange und rund 20 Meter hohe Eisenbahnbrücke innerhalb von rund sieben Stunden die rund 500 Meter von der Baufläche zu ihrem Zielort – begleitet von Hunderten Zuschauer:innen. ...

August 1, 2026

Weserfähre GmbH plant Reparatur des Fähranlegers in Bremerhaven; Vierte Variante: Demontage des Portals geplant, Genehmigungen beschleunigen

Weserfähre GmbH plant Reparatur des Fähranlegers in Bremerhaven; Vierte Variante: Demontage des Portals geplant, Genehmigungen beschleunigen Presseinformation Weserfähre Presseinformation 11/2026 Reparatur des Fähranlegers weiter in der Planung Keine einfache Sache – für die Sicherung des Fähranlegers in Bremerhaven wird die vierte Va- riante geprüft. Die Hoffnung, den Anleger kurzfristig für einige Jahre sichern und weiter betreiben zu können, hat sich mit dem letzten Gutachten zerschlagen. Die Tragkraft der Holzpfähle, auf denen die An- lage aus Stahl und Beton steht, kann demnach für die statische Berechnung der Sicherheits- maßnahme nicht mehr angesetzt werden. Der Einsatz eines Stützgerüstes hat sich als zu risiko- reich herausgestellt. ...

July 31, 2026

Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben öffentliche Sitzung Ratshof, Marktplatz 1, Zimmer 354, 06108 Halle (Saale); Bauliche Sicherung des Saalhornmagazins

Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben öffentliche Sitzung Ratshof, Marktplatz 1, Zimmer 354, 06108 Halle (Saale); Bauliche Sicherung des Saalhornmagazins 00075665 1 - Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben nach der VOB, VOL, HOAI und VOF am Donnerstag, 20.08.2009, um 17:00 Uhr, im Ratshof, Marktplatz 1, Zimmer 354, 06108 Halle (Saale) herzlich ein. Öffentlicher Teil ...

July 31, 2026

Beigeordnetenkonferenz Halle (Saale) - Zusammenführung der Leitstellen - Standort Hauptwache Halle-Neustadt; Großteil bis September 2018 abgeschlossen

Beigeordnetenkonferenz Halle (Saale) - Zusammenführung der Leitstellen - Standort Hauptwache Halle-Neustadt; Großteil bis September 2018 abgeschlossen Niederschrift 1 - Stadt Halle (Saale) Büro des Oberbürgermeisters 28.08.2018 Festlegungen der Beigeordnetenkonferenz vom 28.08.2018 Ort: Stadthaus, Wappensaal, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale), Zeit: 10:00 Uhr – 11:30 Uhr Teilnehmer: Herr Oberbürgermeister Dr. Wiegand Herr Bürgermeister Geier Herr Rebenstorf, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Umwelt Frau Dr. Marquardt, Beigeordnete für Kultur und Sport Frau Brederlow, Beigeordnete für Bildung und Soziales Frau Ernst, Leiterin des Büros des Oberbürgermeisters Herr Teschner, Leiter des Fachbereichs Sicherheit Herr Dr. Müllers, stellv. Leiter des Fachbereiches Personal Herr Loebner, Leiter des Fachbereiches Planen Frau Dr. Sachse, Leiterin des Dienstleistungszentrums Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frau Reinhardt, Leiterin des Dienstleistungszentrums Bürgerengagement Frau Grimmer, Leiterin der Abteilung Städtebauförderung und -recht Herr Bock, Pressesprecher Frau Ezzeldin, Schwerbehindertenvertretung Frau Hoßbach, Controllerin im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters Herr Möller, Referent des Oberbürgermeisters ...

July 31, 2026