Europäischer Gerichtshof (EuGH) entscheidet, dass nationale Gerichte Beweismittel verwenden dürfen, die rechtswidrig erlangt wurden, in der EU; Kein generelles Verwertungsverbot in der DSGVO.

Europäischer Gerichtshof (EuGH) entscheidet, dass nationale Gerichte Beweismittel verwenden dürfen, die rechtswidrig erlangt wurden, in der EU; Kein generelles Verwertungsverbot in der DSGVO. Verwendung unrechtmäßig erlangter Beweismittel vor Gericht | Recht | Haufe Thu Jul 30 06:00:00 UTC 2026 Gerichte dürfen Beweismittel verwenden, die unrechtmäßig erlangt wurden Der EuGH hat entschieden, dass Zivilgerichte personenbezogene Daten als Beweismittel verwerten dürfen, selbst wenn diese zuvor unter Verstoß gegen die DSGVO erlangt wurden. In der DSGVO gibt es kein generelles Verwertungsverbot für rechtswidrig erlangte Daten. ...

July 30, 2026