Kläger gegen Rundfunkbeitrag in Baden-Württemberg; Berufung zurückgewiesen, Revision nicht zugelassen

Kläger gegen Rundfunkbeitrag in Baden-Württemberg; Berufung zurückgewiesen, Revision nicht zugelassen VGH 2 S 2529/25 VG 1 K 4009/24 VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG Im Namen des Volkes Urteil In der Verwaltungsrechtssache Kläger - Berufungskläger - prozessbevollmächtigt: gegen Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Referat Beitragsrecht, vertreten durch den Intendanten, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart, Az: xxxx Beklagter - Berufungsbeklagter - wegen Rundfunkbeitrags hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof Morlock, die Richterin am Verwaltungsgerichtshof Sagemüller und den Richter am Verwaltungsgerichts- hof Dr. Fischer aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. April 2026 ...

April 29, 2026

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entscheidet Rundfunkbeitrag-Verfassungsstreit in sieben Berufungsverfahren; Alle Berufungen zurückgewiesen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entscheidet Rundfunkbeitrag-Verfassungsstreit in sieben Berufungsverfahren; Alle Berufungen zurückgewiesen Rundfunkbeitrag - schriftliche Entscheidungsgründe liegen vor - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Rundfunkbeitrag - schriftliche Entscheidungsgründe liegen vor Der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hatte mit am 21. April 2026 bekannt gegebenen Urteilen vom 14. und 15. April 2026 in sieben Berufungsverfahren zur Frage entschieden, ob der Rundfunkbeitrag mit Blick auf die Vielfalt und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Programmangebots mit Verfassungsrecht im Einklang steht. Alle Berufungen wurden zurückgewiesen (s.Pressemitteilung vom 21. April 2026). ...

April 29, 2026

Amoruso, Simone Öffentliche Zustellung der Bescheide letzte bekannte Anschrift

Amoruso, Simone Öffentliche Zustellung der Bescheide letzte bekannte Anschrift BVA - Homepage - IV06 - 04 4 60 149 2/14 Amoruso, Simone IV06 - 04 4 60 149 2 Öffentliche Zustellung der Bescheide an Amoruso, Simone letzte bekannte Anschrift: Artikel “IV06 - 04 4 60 149 2 14 Amoruso, Simone"Herunterladen(PDF, 86KB, Datei ist nicht barrierefrei) Artikel “IV06 - 04 4 60 149 2 (PDF, 86KB, Datei ist nicht barrierefrei)

April 29, 2026

Shiripour, Said Öffentliche Zustellung der Bescheide letzte bekannte Anschrift

Shiripour, Said Öffentliche Zustellung der Bescheide letzte bekannte Anschrift BVA - Homepage - IV02 - 05 0 24 591 0/30 Shiripour, Said IV02 - 05 0 24 591 0 Öffentliche Zustellung der Bescheide an Shiripour, Said letzte bekannte Anschrift: Artikel “IV02 - 05 0 24 591 0 30 Shiripour, Said"Herunterladen(PDF, 85KB, Datei ist nicht barrierefrei) Artikel “IV02 - 05 0 24 591 0 (PDF, 85KB, Datei ist nicht barrierefrei)

April 29, 2026

F. G. Mordprozess vor Landgericht Augsburg 11.05.2026–15.05.2026

F. G. Mordprozess vor Landgericht Augsburg 11.05.2026–15.05.2026 Landgericht Augsburg Landgericht Augsburg Augsburg, den 29.04.2026 Strafkammer - Hauptverhandlungen in Strafsachen vom 11.05.2026 bis 15.05.2026 insgesamt 20 Sitzungen Tag Kammer Sache Montag, 11.05.2026 4. Strafkammer als Schwurgericht: Sitzungssaal EG. 101 Fortsetzung vom 07.05.2026 09.00 F. G. Mord, 1 SV, 5 NKl, 2 NKV Fortsetzung am 18.05.2026 Strafkammer: Sitzungssaal OG. 184 09:00 B. A. falsche Verdächtigung u.a. 6 Zg. (AG A) 13:30 H. B. ...

April 29, 2026

Heinz Eigenmann Konkurs Ausschlagene Erbschaft Waldkirch SG; Frist endet 29.05.2026

Heinz Eigenmann Konkurs Ausschlagene Erbschaft Waldkirch SG; Frist endet 29.05.2026 Konkurspublikation/Schuldenruf Heinz Eigenmann, ausgeschlagene Erbschaft Schuldenruf Heinz Eigenmann, ausgeschlagene Erbschaft Heinz Eigenmann, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Waldkirch (SG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.10.1959 Todesdatum: 12.11.2025 Wohnhaft gewesen: 9400 Rorschach mit Aufenthalt Tertianum Christa, Bahnhofstrasse 43, 9242 Oberuzwil Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 18.03.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 29.05.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen

April 29, 2026

Markus Margelisch Verlängerung der Nachlassstundung Kreisgericht Wil; 3 Monate Verlängerung gewährt

Markus Margelisch Verlängerung der Nachlassstundung Kreisgericht Wil; 3 Monate Verlängerung gewährt Verlängerung der Nachlassstundung Markus Margelisch Verlängerung der Nachlassstundung Markus Margelisch Markus Margelisch Heimatort: Bettmeralp VS Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 11.04.1975 Jonschwilerstrasse 5 9536 Schwarzenbach Der gesuchstellenden Partei wurde die Verlängerung der Nachlassstundung gewährt. Verfügende Stelle Kreisgericht Wil Beginn der Verlängerung: 03.06.2026 Dauer der Verlängerung: 3 Monat(e) Ablauf der Verlängerung: 03.09.2026 Rechtliche Hinweise Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.

April 29, 2026

Nehling Markus Verlängerung der Nachlassstundung Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig; Verlängerung um 2 Monate

Nehling Markus Verlängerung der Nachlassstundung Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig; Verlängerung um 2 Monate Verlängerung der Nachlassstundung Nehling Markus Verlängerung der Nachlassstundung Nehling Markus Nehling Markus Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 11.10.1977 Revierstrasse 22 9631 Ulisbach Der gesuchstellenden Partei wurde die Verlängerung der Nachlassstundung gewährt. Verfügende Stelle Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig Beginn der Verlängerung: 25.04.2026 Dauer der Verlängerung: 2 Monat(e) Ablauf der Verlängerung: 25.06.2026 Rechtliche Hinweise Publikation nach SchKG Art. 295b, 296. Jeder Gläubiger kann innert 10 Tagen seit Publikation des Entscheids im SHAB eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids. Unabhängig davon ist der Entscheid sofort vollstreckbar.

April 29, 2026

Robert Roth Konkursverfahren ausgeschlagene Erbschaft Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs; Frist 29.05.2026 für Forderungsanmeldungen

Robert Roth Konkursverfahren ausgeschlagene Erbschaft Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs; Frist 29.05.2026 für Forderungsanmeldungen Konkurspublikation/Schuldenruf Robert Roth, ausgeschlagene Erbschaft Schuldenruf Robert Roth, ausgeschlagene Erbschaft Robert Roth, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Waldkirch SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 21.06.1968 Todesdatum: 25.03.2026 Wohnhaft gewesen: 9450 Altstätten mit Aufenthalt im Pflege und Hospiz Werdenberg, Marhaldenstrasse 3, 9472 Grabs Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 16.04.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 29.05.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG

April 29, 2026

Urs Künzler Kollokationsplan und Inventar Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG; 20-Tage-Anfechtungsfrist

Urs Künzler Kollokationsplan und Inventar Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG; 20-Tage-Anfechtungsfrist Kollokationsplan und Inventar Urs Künzler Kollokationsplan und Inventar Urs Künzler Urs Künzler Heimatort: Walzenhausen (AR) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 06.09.1967 Sägestrasse 2 9435 Heerbrugg vormals Ländernachstrasse 8, 9443 Widnau, vorher Fährenstrasse 3, 9430 St. Margrethen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 19.05.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 11.05.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rheintal, 9450 Altstätten

April 29, 2026