Kreisgericht St.Gallen erlässt gerichtliches Parkverbot auf Grundstück Nr. 133, St.Gallerstrasse 2, Gossau SG; Widerhandlung mit Busse bis CHF 500.

Kreisgericht St.Gallen erlässt gerichtliches Parkverbot auf Grundstück Nr. 133, St.Gallerstrasse 2, Gossau SG; Widerhandlung mit Busse bis CHF 500. Veröffentlichung eines gerichtlichen Verbotes Veröffentlichung eines gerichtlichen Verbotes Das Kreisgericht St.Gallen hat mit Entscheid vom 25. März 2026 gestützt auf Art. 258 ff. der Schweizerischen Zivilprozessordnung betreffend das Grundstück Nr. 133, Grundbuch Gossau SG Gemeinde Gossau SG, St. Gallerstrasse 2, 9200 Gossau, wird wie folgt ein gerichtliches Parkverbot gemäss entsprechender Signaltafel und mit folgendem Zusatztext erlassen: Eine Signaltafel gemäss Situationsskizze mit: Signal Nr. 2.50 «Parkieren verboten» mit Zusatztext “Privat” und “Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 133, St. Gallerstrasse 2, Gossau, verboten. Widerhandlung wird auf Antrag mit Busse bis CHF 500 bestraft. Berechtigt sind Kunden der Geschäfte St. Gallerstrasse 2 und 4 für die Zeit ihres Einkaufs auf den dafür markierten Parkfeldern. St.Gallen, 25. März 2026 Kreisgericht St.Gallen” Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Publikation im kantonalen Amtsblatt und Anbringung auf dem Grundstück beim Kreisgericht St.Gallen, Bohl 1, Postfach, 9004 St.Gallen, Einsprache zu erheben. Die Gerichtsferien gelten nicht. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Gegenüber der Einsprecherin oder dem Einsprecher ist das Verbot gegebenenfalls auf dem Klageweg durchzusetzen. 9004 St. Gallen, 29. April 2026

May 1, 2026

Linda Sutter wird neue Erste Staatsanwältin in St.Gallen; Am 1. Dezember 2026 Amtsantritt

Linda Sutter wird neue Erste Staatsanwältin in St.Gallen; Am 1. Dezember 2026 Amtsantritt Linda Sutter wird neue Erste Staatsanwältin Linda Sutter wird neue Erste Staatsanwältin Die St.Galler Regierung hat Linda Sutter zur neuen Ersten Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen gewählt. Sie tritt per 1. Dezember 2026 die Nachfolge von Christoph ILL an. Linda Sutter ist derzeit als Stellvertretende Leitende Staatsanwältin am kantonalen Untersuchungsamt in St.Gallen tätig. In dieser Funktion leitet sie die Abteilung Strukturkriminalität und Kapitalverbrechen und verfügt über breite Erfahrung im Bereich schwerer Gewalt- und Sexualdelikte sowie Menschenhandel. Sie arbeitet seit 20 Jahren in der Strafverfolgung, davon 14 Jahre als Staatsanwältin. Zuvor war Linda Sutter in der kriminalpolizeilichen Ermittlung als Polizistin der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden im Einsatz. Durch nebenamtliche Lehraufträge in der universitären Weiterbildung des Strafprozessrechts vertieft sie kontinuierlich ihre fachliche Expertise und pflegt den Austausch mit der Wissenschaft. Mit Linda Sutter hat die Regierung eine entwicklungsorientierte Führungspersönlichkeit mit ausgeprägter Leistungs- und Ressourcenorientierung für eine moderne und effektive Strafverfolgungsbehörde gefunden. In ihrer Funktion als Erste Staatsanwältin wird sie sich im Kanton St.Gallen für eine wirksame und faire Strafverfolgung einsetzen.

May 1, 2026

Nikolaus Schmuki Konkursverfahren eröffnet St. Gallen; Forderungen bis 01.06.2026 melden

Nikolaus Schmuki Konkursverfahren eröffnet St. Gallen; Forderungen bis 01.06.2026 melden Konkurspublikation/Schuldenruf Nikolaus Schmuki, ausgeschlagene Erbschaft Schuldenruf Nikolaus Schmuki, ausgeschlagene Erbschaft Nikolaus Schmuki, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Eschenbach SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 27.08.1932 Todesdatum: 29.01.2026 Wohnhaft gewesen: Langgasse 120 9008 St. Gallen Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 16.03.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 01.06.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen

May 1, 2026

Simon Brhane zur Einigungsverhandlung erscheinen vor dem Kreisgericht St. Gallen am 21. Mai 2026, 14.30 Uhr persönlich

Simon Brhane zur Einigungsverhandlung erscheinen vor dem Kreisgericht St. Gallen am 21. Mai 2026, 14.30 Uhr persönlich Vorladung zur Einigungsverhandlung Vorladung zur Einigungsverhandlung Im Verfahren A. H. gegen Simon Brhane, geb. 1989, von Eritrea, derzeit unbekannten Aufenthalts, vor Kreisgericht St. Gallen betreffend Ehescheidung, Verfahrensnummer IN.2026.9-SCM SG1ZE-SLH, wird Simon Brhane aufgefordert, am Donnerstag, 21. Mai 2026, 14.30 Uhr, persönlich vor der Einzelrichterin des Kreisgerichts St. Gallen, Bohl 1 Haus Hecht, St. Gallen, Anmeldung im 2. Stock, zur Einigungsverhandlung zu erscheinen. Sofern eine Übersetzung benötigt wird, bitten wir um rasche Mitteilung an die Gerichtskanzlei (Angabe der Sprache). Erscheint die beklagte Partei unentschuldigt nicht zur Einigungsverhandlung, gibt das Gericht der klagenden Partei Gelegenheit zur Klagebegründung oder zur Ergänzung der Begründung (Art. 291 Abs. 3 ZPO). Erscheinen beide Parteien unentschuldigt nicht zur Einigungsverhandlung, wird das Verfahren abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO analog). Die aufgelaufenen Verfahrensakten können nach telefonischer Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden. St. Gallen, 30. April 2026 Die Kreisgerichtskanzlei

May 1, 2026

Solange da Conceição Da Costa Capindiça Konkurs eröffnet Eichenstrasse 5, 9404 Rorschacherberg; Frist bis 01.06.2026 Gläubiger melden Forderungen

Solange da Conceição Da Costa Capindiça Konkurs eröffnet Eichenstrasse 5, 9404 Rorschacherberg; Frist bis 01.06.2026 Gläubiger melden Forderungen Konkurspublikation/Schuldenruf Solange da Conceição Da Costa Capindiça, ausgeschlagene Erbschaft Schuldenruf Solange da Conceição Da Costa Capindiça, ausgeschlagene Erbschaft Solange da Conceição Da Costa Capindiça, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Portugal Geburtsdatum: 19.04.1976 Todesdatum: 08.11.2025 Wohnhaft gewesen: Eichenstrasse 5 9404 Rorschacherberg Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 06.03.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 01.06.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen

May 1, 2026

Thomas Beck Kollokationsplan und Inventar Buchs SG; Gläubiger können Forderungen anfechten bis 21.05.2026

Thomas Beck Kollokationsplan und Inventar Buchs SG; Gläubiger können Forderungen anfechten bis 21.05.2026 Kollokationsplan und Inventar Thomas Beck, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Thomas Beck, ausgeschlagene Erbschaft Thomas Beck, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Wittnau AG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 24.10.1961 Todesdatum: 21.11.2025 Wohnhaft gewesen: Wiedenstrasse 44 9470 Buchs Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 21.05.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 11.05.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland, 8887 Mels

May 1, 2026

Waltraud Mülich vorläufige Konkursanzeige ausgeschlagene Erbschaft Rorschach; Konkurs eröffnet am 29.04.2026

Waltraud Mülich vorläufige Konkursanzeige ausgeschlagene Erbschaft Rorschach; Konkurs eröffnet am 29.04.2026 Vorläufige Konkursanzeige Waltraud Mülich, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Waltraud Mülich, ausgeschlagene Erbschaft Waltraud Mülich, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Österreich Geburtsdatum: 11.01.1941 Todesdatum: 27.02.2026 Wohnhaft gewesen: Signalstrasse 39 9400 Rorschach Datum der Konkurseröffnung: 29.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

May 1, 2026

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Abweisung des Leistungsbegehrens zum Rentenbezug St. Gallen; Rentenanspruch abgewiesen wegen fehlendem Invaliditätsgrad

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Abweisung des Leistungsbegehrens zum Rentenbezug St. Gallen; Rentenanspruch abgewiesen wegen fehlendem Invaliditätsgrad IV 2025/149 | 01.05.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 17.03.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 17.03.2026 Art. 44 ATSG; Art. 28 IVG; Art. 87 Abs. 2 und 3 IVV. Eintreten auf eine Neuanmeldung zum Leistungsbezug und Bestätigung des Rentenentscheids der Beschwerdegegnerin. Das polydisziplinäre Gutachten beruht auf einem umfassenden Aktenstudium sowie auf ausführlichen Befragungen und umfangreichen klinischen Untersuchungen. Auf das polydisziplinäre Gutachten darf daher abgestellt werden. Mangels rentenbegründenden Invaliditätsgrads erfolgte die Abweisung des Leistungsbegehrens zu Recht. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. März 2026, IV 2025

May 1, 2026

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet über Invalidenrente; Würdigung polydisziplinären Administrativgutachtens beeinflusst Rentenentscheidung

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet über Invalidenrente; Würdigung polydisziplinären Administrativgutachtens beeinflusst Rentenentscheidung IV 2024/257 | 01.05.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 09.04.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 09.04.2026 Art. 28 IVG. Art. 28a IVG. Invalidenrente. Methodenwahl. Würdigung eines polydisziplinären Administrativgutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. April 2026, IV 2024

May 1, 2026

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet über Leistungspflicht des Unfallversicherers in UVG-Fall; Rückweisung zu ergänzenden Abklärungen unfallähnliche Körperschädigung

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet über Leistungspflicht des Unfallversicherers in UVG-Fall; Rückweisung zu ergänzenden Abklärungen unfallähnliche Körperschädigung UV 2025/54 | 01.05.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 02.04.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 02.04.2026 Art. 4 und 43 Abs. 1 ATSG; Art. 6 Abs. 1 und 2 und Art. 9 UVG. Leistungspflicht des Unfallversicherers mangels Unfallereignisses verneint. Rückweisung zur Vornahme ergänzender Abklärungen unter dem Blickwinkel einer unfallähnlichen Körperschädigung und einer Berufskrankheit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. April 2026, UV 2025

May 1, 2026