Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Rückweisung an die Beschwerdegegnerin zur erneuten medizinischen Beurteilung gemäß Erwägungen; Beurteilung erneut angeordnet

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Rückweisung an die Beschwerdegegnerin zur erneuten medizinischen Beurteilung gemäß Erwägungen; Beurteilung erneut angeordnet IV 2025/146 | 01.05.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 07.04.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 07.04.2026 Art. 43 ATSG: Verletzung der Untersuchungspflicht. Rückweisung an die Beschwerdegegnerin im Sinne der Erwägungen zur erneuten medizinischen Beurteilung. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. April 2026, IV 2025

May 1, 2026

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen verweigert Durchführung einer neuen Begutachtung im jetzigen Zeitpunkt; Rückfragen an psychiatrische Sachverständige erforderlich

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen verweigert Durchführung einer neuen Begutachtung im jetzigen Zeitpunkt; Rückfragen an psychiatrische Sachverständige erforderlich IV 2025/139 | 01.05.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 24.03.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 24.03.2026 Art. 43 Abs. 1, Art. 44 ATSG; Art. 15 ff., Art. 28 ff. IVG. Die Durchführung einer neuen Begutachtung ist nicht verhältnismässig und erweist sich im jetzigen Zeitpunkt als unzulässige Second Opinion. Rückweisung zur Vornahme von Rückfragen an die psychiatrische Sachverständige (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. März 2026, IV 2025

May 1, 2026

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Organisationsplan Verwaltung Münster; e²A Pilotierung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Organisationsplan Verwaltung Münster; e²A Pilotierung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Organisationsplan Verwaltung - Stand: 01.05.2026 Organisationsplan Verwaltung Stand: 01.05.2026 Präsident Dr. Günther 251 Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster Postfach 63 09, 48033 Münster Tel.: 0251 505-0 Telefax: 251 505-352 Internet: https://www.ovg.nrw.de/ E-Mail in Justizverwaltungssachen: verwaltung@ovg.nrw.de E-Mail im sonstigen Postverkehr: poststelle@ovg.nrw.de Vizepräsident Sander 351 Gleichstellungsbeauftragte VR’inOVG Keller (r.D.) 211 Vertretung: R’inOVG Dr. Teigelack 275 RR’in Blömers (n.-r.D) 379 Vertretung/weitere Vertretung: VGBe Afrifah/VR’inOVG Keller 367/211 Datenschutzbeauftragter ROVG Dr. Schnieder 345 Vertretung: R’inOVG Dr. Leineweber 343 ...

May 1, 2026

Präsident und Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts NRW – Geschäftsverteilung 2026

Präsident und Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts NRW – Geschäftsverteilung 2026 3204-5 - Geschäftsverteilung in Justizverwaltungssachen beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2026 Stand: 1. Mai 2026 I. Geschäftsverteilung zwischen dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten Präsident Vertreter: Vizepräsident Sander Weiterer Vertreter: VROVG Dr. Buck Vorzimmer: VGBe Sequeira Miraldo Vertretung: JOS’in Rieping 1.1. Angelegenheiten der Richter und der bei dem Oberverwaltungsgericht be- schäftigten Beamten der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt ...

May 1, 2026

Regjeringa legg fram proposisjon om Reindriftsavtalen 2026 ved Det kongelige slottet; Prop. 92 S (2025-2026) budsjettendringar.

Regjeringa legg fram proposisjon om Reindriftsavtalen 2026 ved Det kongelige slottet; Prop. 92 S (2025-2026) budsjettendringar. Offisielt frå statsrådet 30. april 2026 - regjeringen.no Offisielt frå statsrådet 30. april 2026 Offisielt frå statsrådet |Dato: 30.04.2026|Statsministerens kontor I statsråd i dag vart det mellom anna lagt fram forslag til reindriftsavtale for 2026 Statsråd vart halde på Det kongelege slottet 30. april 2026. Følgjande vedtak vert gjort kjende: Prop. 92 S (2025-2026)Endringer i statsbudsjettet 2026 under Landbruks- og matdepartementet (Reindriftsavtalen 2026 ...

April 30, 2026

M. gegen Stadt Tübingen Normenkontrollantrag gegen Hebesatzsatzung Grundsteuer A und B der Stadt Tübingen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Mannheim; Mängel der Internetbekanntmachung

M. gegen Stadt Tübingen Normenkontrollantrag gegen Hebesatzsatzung Grundsteuer A und B der Stadt Tübingen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Mannheim; Mängel der Internetbekanntmachung 2s2228.25 / 18.06.2026 / M. gegen Stadt Tübingen wegen Gültigkeit der Hebesatzsatzung Grundsteuer A und B der Stadt Tübingen vom 21.11.2024 i.d.F. der Änderungssatzung vom 26.06.2025 Datum: 18.06.2026 Uhrzeit: 10:45 M. gegen Stadt Tübingen wegen Gültigkeit der Hebesatzsatzung Grundsteuer A und B der Stadt Tübingen vom 21.11.2024 i.d.F. der Änderungssatzung vom 26.06.2025 Aktenzeichen: 2 S 2228 ...

April 30, 2026

Amtsgericht Osnabrück begrüßt 25 Schülerinnen und Schüler in Osnabrück im Rahmen des Zukunftstages 2026; Außenstelle JVA Lingen 2026 eröffnet

Amtsgericht Osnabrück begrüßt 25 Schülerinnen und Schüler in Osnabrück im Rahmen des Zukunftstages 2026; Außenstelle JVA Lingen 2026 eröffnet Amtsgericht Osnabrück begrüßt Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Zukunftstages 2026 | Amtsgericht Osnabrück Amtsgericht Osnabrück begrüßt Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Zukunftstages 2026 Am 23.04.2026 öffnete das Amtsgericht Osnabrück im Rahmen des diesjährigen Zukunftstages seine Türen für insgesamt 25 Schülerinnen und Schüler der Klassen 6. bis 10. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern war es an diesem Tag möglich, hinter die Kulissen des Gerichts zu schauen. ...

April 30, 2026

Hochrangige Expertinnen und Experten diskutieren Ab wann Täter strafmündig sind in Konstanz; Schweiz setzt Strafmündigkeit ab zehn Jahren durch

Hochrangige Expertinnen und Experten diskutieren Ab wann Täter strafmündig sind in Konstanz; Schweiz setzt Strafmündigkeit ab zehn Jahren durch Konstanzer Symposium 2026: Baden-Württemberg.de Beim 45. Konstanzer Symposium haben hochrangige Expertinnen und Experten darüber diskutiert, ab wann Täter strafündig sind. Das diesjährige Konstanzer Symposium widmet sich einer Frage, die fast so alt ist wie unser Strafrecht selbst – und zugleich aktueller kaum sein könnte: Ab welcher Altersgrenze trägt ein Kind strafrechtliche Verantwortung für seine Taten? ...

April 30, 2026

Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilt zur Rechtmäßigkeit der Hebesatzdifferenzierung in Hilden; Teilnichtigkeit beider Hebesätze

Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilt zur Rechtmäßigkeit der Hebesatzdifferenzierung in Hilden; Teilnichtigkeit beider Hebesätze Mitteilung Dezernat, Dienststelle II/21/1 Vorlagen-Nummer 30.04.2026 1193/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 11.05.2026 Grundsteuerreform: Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. März 2026 (5 K 7062/25) zur Rechtmäßigkeit der Hebesatzdifferenzierung Das Verwaltungsgericht hat einer Klage gegen differenzierende Grundsteuer-Hebesätze mit Ur- teil vom 10.03.2026 stattgegeben und die differenzierende Hebesatzsatzung der Stadt Hilden für teilnichtig, sowohl hinsichtlich des Hebesatzes für Wohngrundstücke als auch für Nichtwohn- grundstücke, erklärt (5 K 7062/25). Hintergrund des Verfahrens war die differenzierende Grundsteuer-Hebesatzsatzung der Stadt Hilden, die ab dem Jahr 2025 für Wohngrundstücke einen Hebesatz in Höhe von 650 v.H. und für Nichtwohngrundstücke einen Hebesatz in Höhe von 1.300 v.H. vorsieht. Die Eigentümerin eines Geschäftsgrundstückes hatte gegen die ihr gegenüber festgesetzte Grundsteuer Widerspruch eingelegt und schließlich geklagt. Sie hatte insbesondere darauf abge- stellt, dass das Ziel, Wohnnebenkosten zu senken, allein nicht reiche, um die Ungleichbehand- lung in der hier gewählten Ausprägung verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Eine doppelte Steu- erlast für Nichtwohngrundstücke – insbesondere bei gemischt genutzten Grundstücken – sei mangels höherer Leistungsfähigkeit oder geringerer Schutzwürdigkeit verfassungswidrig. Zudem sei fraglich, ob die landesrechtliche Befugnisnorm verfassungsgemäß sei und die Grenzen dieser Norm eingehalten worden seien. Ungleichbehandlung gemischt genutzter Grundstücke Das Gericht stellte fest, dass eine Differenzierung von Hebesätzen auf Grundlage des nordrhein- westfälischen Landesrechts grundsätzlich zulässig ist und auch mit der Förderung des Wohnens durch Senkung bzw. Stabilisierung der Wohnnebenkosten begründet werden kann. Allerdings genüge die konkrete Ausgestaltung der Privilegierung von Wohnnutzung in der Sat- zung durch differenzierende Hebesätze den gleichheitsrechtlichen Anforderungen nicht, da der Kreis der Begünstigten nicht sachgerecht abgegrenzt sei. Das Gericht führt zur Begründung an, dass die Regelung in der streitgegenständlichen Satzung unberücksichtigt lasse, dass auch Nichtwohngrundstücke (gemischt genutzte Grundstücke) zu dem privilegierten Zweck des Wohnens genutzt werden. Für die Privilegierung werde aber nicht auf die tatsächliche Wohnnutzung eines Grundstücks abgestellt, sondern nur auf die Zuordnung eines Grundstücks zur Gruppe der Wohngrundstücke. Hierdurch werde der Zweck der Förde- rung des Wohnens nicht in allen Fällen des Wohnens erreicht, sondern sogar im Gegenteil durch ...

April 30, 2026

Eva Mahall wird neue Direktorin des Amtsgerichts Neumarkt i.d.OPf.; Amtseinführung am 18. Mai 2026

Eva Mahall wird neue Direktorin des Amtsgerichts Neumarkt i.d.OPf.; Amtseinführung am 18. Mai 2026 PM 13-26,Eva Mahall wird neue Direktorin des Amtsgerichts Neumarkt in der Oberpfalz Oberlandesgericht Nürnberg Justizpressestelle - Pressemitteilung 13/2026 Hausanschrift: Fürther Straße 110 90429 Nürnberg Pressesprecherin: Tina Haase E-Mail justizpressestelle@olg-n.bayern.de Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/ Telefon: 0911/321-2342 oder -2330 Telefax: 09621/96241-1122 April 2026 Eva Mahall wird neue Direktorin des Amtsgerichts Neumarkt in der Ober- pfalz Der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich hat Eva Mahall mit Wirkung zum 1. Mai 2026 zur neuen Direktorin des Amtsgerichts Neumarkt i.d.OPf. er- nannt. Die bisherige Stellvertreterin des Direktors des Amtsgerichts Hersbruck folgt damit Leonhard Spies nach, welcher bis Ende März 2026 an der Spitze des Amtsgerichts Neumarkt stand. ...

April 30, 2026