Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen, Urteilsbegründung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen; Antragserweiterung abgelehnt; Teilurteil noch nicht rechtskräftig

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen, Urteilsbegründung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen; Antragserweiterung abgelehnt; Teilurteil noch nicht rechtskräftig Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 28.02.2024 Urteilsbegründung im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) Medieninformation 5/2024 Nachdem der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 14. Februar 2024 in dem Normenkontrollverfahren der Antragstellerin gegen den Freistaat Sachsen ein Teilurteil bekannt gegeben hatte, liegen nunmehr die schriftlichen Urteilsgründe vor. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Antrag gegen die »2- G-Plus-Bestimmungen« für den Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen oder Einrichtungen und das Verbot von (Groß)Veranstaltungen und Festen in der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 in der Fassung vom 2. Februar 2022 abgelehnt, weil der Antrag erst nachträglich gestellt worden ist und diese Erweiterung des Rechtsstreits unzulässig war. Eine solche Antragserweiterung ist nur zulässig, wenn die anderen Verfahrensbeteiligten einwilligen oder das Gericht sie für sachdienlich hält. Hier hatte der Freistaat Sachsen als Antragsgegner der Erweiterung aber widersprochen. Der Antrag war nach Auffassung des Senats auch nicht sachdienlich, weil er sich auf eine bislang nicht verfahrensgegenständliche Verordnung bezogen hatte und sich die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse, die den Verordnungen zugrunde lagen, während der Pandemie schnell und maßgeblich geändert hatten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Veröffentlichung der Entscheidung in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes verwiesen. Das Teilurteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann die Zulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht beantragen. Jeannot Reichert stv. Pressesprecher Tel. 03591 2175-409 Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg ...

August 13, 2026

Sächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Feuerwerksverbote Dresden und Chemnitz; Beschlüsse unanfechtbar

Sächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Feuerwerksverbote Dresden und Chemnitz; Beschlüsse unanfechtbar Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 31.12.2020 Medieninformation 29/2020 Bestätigung der Feuerwerksverbote für die Stadtgebiete Dresden und Chemnitz an Silvester und Neujahr Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit vier Beschlüssen vom heutigen Abend die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Dresden und Chemnitz mit Beschlüssen vom 30. Dezember 2020 (VG Dresden: 6 L 994/20, 6 L 995/20 und 6 L 997/20; VG Chemnitz: 4 L 693/20) bestätigt, die Verbote von Silvesterfeuerwerk durch die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Chemnitz betrafen. Die Verwaltungsgerichte Dresden und Chemnitz sind zu der Auffassung gelangt, dass die jeweils im Wege der Allgemeinverfügung ausgesprochenen Feuerwerksverbote für die Stadtgebiete als notwendige Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie voraussichtlich rechtmäßig seien. Für beide Gerichte war dabei maßgeblich, dass das Verbot der Reduzierung von Kontakten diene und geeignet sei, Ansammlungen von Menschen zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Dresden berücksichtigte ferner, dass die für das Stadtgebiet Dresden geltende Allgemeinverfügung auch private Grundstücke umfasst. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass Feuerwerke einen Anreiz setzen, Orte mit einem besonderen Ausblick aufzusuchen und generell Schaulustige anziehen. Die Verbote seien von geringer Eingriffsintensität, da es sich bei dem Abbrennen von Feuerwerk um ein bloßes Vergnügen handele, und verhältnismäßig. Eine Folgenabwägung führe zu keinem anderen Ergebnis, denn der verhältnismäßig geringen Beeinträchtigung der persönlichen Handlungsfreiheit stünden erhebliche Gesundheitseinschränkungen für eine Vielzahl von Menschen gegenüber. Die Antragsteller wandten sich mit ihren Beschwerden gegen die Ablehnung ihrer vorläugen Rechtsschutzanträge, mit dem Ziel, zu Silvester und Neujahr Feuerwerkskörper abbrennen zu können. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht ist mit den die Beschwerden zurückweisenden Beschlüssen im Wesentlichen den Begründungen der Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg ...

August 13, 2026

Sächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Feuerwerksverbote in Dresden und Chemnitz; Beschlüsse unanfechtbar

Sächsisches Oberverwaltungsgericht bestätigt Feuerwerksverbote in Dresden und Chemnitz; Beschlüsse unanfechtbar 31.12.2020, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Bestätigung der Feuerwerksverbote für die Stadtgebiete Dresden und Chemnitz an Silvester und Neujahr Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit vier Beschlüssen vom heutigen Abend die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Dresden und Chemnitz mit Beschlüssen vom 30. Dezember 2020 (VG Dresden: 6 L 994 20 und 6 L 997 20; VG Chemnitz: 4 L 693 bestätigt, die Verbote von Silvesterfeuerwerk durch die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Chemnitz betrafen. Die Verwaltungsgerichte Dresden und Chemnitz sind zu der Auffassung gelangt, dass die jeweils im Wege der Allgemeinverfügung ausgesprochenen Feuerwerksverbote für die Stadtgebiete als notwendige Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie voraussichtlich rechtmäßig seien. Für beide Gerichte war dabei maßgeblich, dass das Verbot der Reduzierung von Kontakten diene und geeignet sei, Ansammlungen von Menschen zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Dresden berücksichtigte ferner, dass die für das Stadtgebiet Dresden geltende Allgemeinverfügung auch private Grundstücke umfasst. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass Feuerwerke einen Anreiz setzen, Orte mit einem besonderen Ausblick aufzusuchen und generell Schaulustige anziehen. Die Verbote seien von geringer Eingriffsintensität, da es sich bei dem Abbrennen von Feuerwerk um ein bloßes Vergnügen handele, und verhältnismäßig. Eine Folgenabwägung führe zu keinem anderen Ergebnis, denn der verhältnismäßig geringen Beeinträchtigung der persönlichen Handlungsfreiheit stünden erhebliche Gesundheitseinschränkungen für eine Vielzahl von Menschen gegenüber. ...

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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Dresden Neubescheidung tierschutzrechtlicher Erlaubnis für Handel mit Raubkatzen; erneute Prüfung angeordnet

Sächsisches Oberverwaltungsgericht Dresden Neubescheidung tierschutzrechtlicher Erlaubnis für Handel mit Raubkatzen; erneute Prüfung angeordnet Neue Chance auf tierschutzrechtliche Erlaubnis für den Handel mit Raubkatzen Neue Chance auf tierschutzrechtliche Erlaubnis für den Handel mit Raubkatzen 13.08.2026, 14:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Landeshauptstadt Dresden mit jetzt zugestelltem Urteil vom 9. Juli 2026 zur Neubescheidung eines Antrags auf eine tierschutzrechtliche Erlaubnis für den Handel mit Raubkatzen verpflichtet. Der Kläger beabsichtigt im Wesentlichen, den Handel mit Raubkatzen zu vermitteln, wobei er als Käufer auch Privatpersonen im Blick hat. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte seine Klage abgewiesen. Die dagegen von ihm eingelegte Berufung war überwiegend erfolgreich. ...

August 13, 2026

Sächsisches Oberverwaltungsgericht entscheidet Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen; Nur strafbares Verhalten rechtfertigt Verweigerung

Sächsisches Oberverwaltungsgericht entscheidet Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen; Nur strafbares Verhalten rechtfertigt Verweigerung Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 07.11.2025 Nicht strafbare politische Betätigung steht einer Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nicht entgegen Medieninformation 8/2025 Korrektur Link zur Entscheidung hinzugefügt Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Freistaat Sachsen durch einen heute veröffentlichten Beschluss verpichtet, einen früheren Unterstützer der rechtsextremen Szene in den juristischen Vorbereitungsdienst aufzunehmen Der Antragsteller begehrte im Wege des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare in Sachsen zum 1. November 2025. Er bewarb sich erstmals im Februar 2025 für den juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen zum Termin 1. Mai 2025. Sein Antrag wurde vom Oberlandesgericht Dresden abgelehnt, ein Eilantrag blieb beim Verwaltungsgericht Dresden ohne Erfolg. . Auf die erneute Bewerbung vom Juli 2025 wurde ihm die Zulassung zum Vorbereitungsdienst mit Bescheid des Oberlandesgerichts Dresden vom September 2025 erneut wegen Ungeeignetheit versagt. Zur Begründung wurde maßgeblich auf sein lang andauerndes Engagement in der rechtsextremistischen Szene zuzuordnenden Organisationen, insbesondere in der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt und im Verein »Ein Prozent e. V.«, verwiesen. Nachdem der Antragsteller erst im April 2025 als Vorstandsmitglied des Vereins ausgeschieden sei, sei eine ausreichende Wohlverhaltensphase noch nicht gegeben. Seinen gegen die Entscheidung gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Dresden mit Beschluss vom 23. Oktober 2025 - 11 L 1063/25 - ab. Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. Seite 2 von 2 Die hiergegen zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhobene Beschwerde hatte Erfolg: Der zuständige Senat hat entschieden, dass er an den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen vom 21. Oktober 2022 ...

August 13, 2026

Sächsisches Oberverwaltungsgericht verpflichtet Dresden zur Neubescheidung tierschutzrechtlicher Erlaubnis für Handel mit Raubkatzen; Neuentscheidung nach Rechtsauffassung des Gerichts

Sächsisches Oberverwaltungsgericht verpflichtet Dresden zur Neubescheidung tierschutzrechtlicher Erlaubnis für Handel mit Raubkatzen; Neuentscheidung nach Rechtsauffassung des Gerichts Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 13.08.2026 Neue Chance auf tierschutzrechtliche Erlaubnis für den Handel mit Raubkatzen Medieninformation 4/2026 Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Landeshauptstadt Dresden mit jetzt zugestelltem Urteil vom 9. Juli 2026 zur Neubescheidung eines Antrags auf eine tierschutzrechtliche Erlaubnis für den Handel mit Raubkatzen verpichtet. Der Kläger beabsichtigt im Wesentlichen, den Handel mit Raubkatzen zu vermitteln, wobei er als Käufer auch Privatpersonen im Blick hat. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte seine Klage abgewiesen. Die dagegen von ihm eingelegte Berufung war überwiegend erfolgreich. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beklagte verpichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Es sah zunächst nur eine eingeschränkte Erlaubnisbedürftigkeit, soweit der Kläger ausschließlich als Vermittler von Kaufverträgen für Raubkatzen tätig sein wollte. In der Sache habe die Beklagte bei ihrer tierschutzrechtlichen Prüfung an die Sachkunde des Klägers überzogene Anforderungen gestellt, sich teilweise von sachfremden Erwägungen leiten lassen und befangene Amtsträger handeln lassen. Solange der Gesetzgeber weder den Handel mit geschützten Großkatzen noch deren private Haltung verbiete, sei es nicht Sache der Behörde oder des Gerichts, ein entsprechendes Geschäftsmodell aus grundsätzlichen Erwägungen heraus zu verhindern. Die Revision gegen dieses Urteil ist nicht zugelassen worden. Hiergegen kann die Landeshauptstadt Dresden binnen einen Monats ab Zustellung der Entscheidung Beschwerde einlegen. Die Entscheidung ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.justiz.sachsen.de//ovgentschweb/ documents/24A204.U01.pdf Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg ...

August 13, 2026

Sächsisches Oberverwaltungsgericht verpflichtet Freistaat Sachsen zur Aufnahme eines früheren Unterstützers der rechtsextremen Szene in den juristischen Vorbereitungsdienst; Verfassungsgerichtshof gebunden, Aufnahme möglich

Sächsisches Oberverwaltungsgericht verpflichtet Freistaat Sachsen zur Aufnahme eines früheren Unterstützers der rechtsextremen Szene in den juristischen Vorbereitungsdienst; Verfassungsgerichtshof gebunden, Aufnahme möglich Nicht strafbare politische Betätigung steht einer Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nicht entgegen Nicht strafbare politische Betätigung steht einer Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nicht entgegen 07.11.2025, 10:16 Uhr — 1. Korrektur (aktuell) Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Freistaat Sachsen durch einen heute veröffentlichten Beschluss verpflichtet, einen früheren Unterstützer der rechtsextremen Szene in den juristischen Vorbereitungsdienst aufzunehmen ...

August 13, 2026

Forscherinnen und Forscher der MLU Halle-Wittenberg, LMU München und Uni Augsburg legen Sterbehilfe-Gesetzentwurf in Deutschland vor; kann direkt in den Bundestag eingebracht werden

Forscherinnen und Forscher der MLU Halle-Wittenberg, LMU München und Uni Augsburg legen Sterbehilfe-Gesetzentwurf in Deutschland vor; kann direkt in den Bundestag eingebracht werden Mehr Rechtssicherheit bei Sterbehilfe: Forschende legen neuen Gesetzentwurf vor Gremien Rektorat Die Rektorin Stabsstellen der Rektorin Stabsstelle Zentrale Kommunikation Mehr Rechtssicherheit bei Sterbehilfe: Forschende legen neuen Gesetzentwurf vor Rektorat Die Rektorin Stabsstellen der Rektorin Stabsstelle Zentrale Kommunikation Mehr Rechtssicherheit bei Sterbehilfe: Forschende legen neuen Gesetzentwurf vor Die Rektorin Stabsstellen der Rektorin Stabsstelle Zentrale Kommunikation Mehr Rechtssicherheit bei Sterbehilfe: Forschende legen neuen Gesetzentwurf vor ...

August 13, 2026

48-jähriger Angeklagter aus Bad Iburg verhandelt vor der 21. Großen Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück; 2 Jahre 2 Monate Haft

48-jähriger Angeklagter aus Bad Iburg verhandelt vor der 21. Großen Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück; 2 Jahre 2 Monate Haft Terminvorschau des Landgerichts Osnabrück 1 Presse LANDGERICHT OSNABRÜCK Verhandlungstermine vor den Strafkammern des Landgerichts Osnabrück in der Woche vom bis 21. August 2026 Stand: 12.08.2026 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweis- tafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise auf der Internetseite betreffend den Zugang zum Gerichtsgebäude. ...

August 13, 2026

Landgericht Osnabrück neu beginnende Strafverfahren Osnabrück; ab 17.08.2026

Landgericht Osnabrück neu beginnende Strafverfahren Osnabrück; ab 17.08.2026 Neu beginnende Strafverfahren August 2026 | Landgericht Osnabrück Ministerien Ministerpräsident Staatskanzlei Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Finanzministerium Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Justizministerium Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung ...

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