Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet, dass Access-Provider pornografische Internetangebote nicht sperren müssen; Jugendmedienschutzstaatsvertrages nicht mehr anwendbar
Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet, dass Access-Provider pornografische Internetangebote nicht sperren müssen; Jugendmedienschutzstaatsvertrages nicht mehr anwendbar Verwaltungsgericht Düsseldorf: Access-Provider müssen pornografische Internetangebote nicht sperren | NRW-Justiz Verwaltungsgericht Düsseldorf: Access-Provider müssen pornografische Internetangebote nicht sperren Die Landesanstalt für MedienNRWdarf einen Zugangsanbieter zum Internet (sogenannter Access-Provider) nicht zwingen, die Internetseite eines in Zypern ansässigen Anbieters von pornografischen Inhalten zu sperren. Der Anbieter des pornografischen Internetangebotes kann dagegen nicht verlangen, dass die gegen ihn gerichtete Verfügung, mit der ihm die Verbreitung der pornografischen und jugendgefährdenden Inhalte untersagt wurde, nachträglich aufgehoben wird. Das hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit zwei Urteilen entschieden, die den Beteiligten heute zugestellt wurden. ...