Justizministerinnen und -minister der Länder benennen drei Mitglieder in das Kuratorium der IRZ in Hamburg; Amtszeit 2026–2028

Justizministerinnen und -minister der Länder benennen drei Mitglieder in das Kuratorium der IRZ in Hamburg; Amtszeit 2026–2028 Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 1 Beschluss TOP I.31 Entsendung von drei Mitgliedern in das Kuratorium der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) Berichterstattung: Hamburg Als Mitglieder des Kuratoriums der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) benennen die Justizministerinnen und Justizminister der Länder für eine Amtszeit von zwei Jahren (2026 bis 2028) ...

June 17, 2026

Justizministerinnen und Justizminister befassen sich mit der Harmonisierung der Strafrahmen beim gewerbsmäßigen Handeltreiben in Hamburg; starke Divergenzen der Strafrahmen

Justizministerinnen und Justizminister befassen sich mit der Harmonisierung der Strafrahmen beim gewerbsmäßigen Handeltreiben in Hamburg; starke Divergenzen der Strafrahmen Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 2 Beschluss TOP II.13 Harmonisierung der Strafrahmen des BtMG, KCanG, MedCanG, NpSG, AMG, AntiDopG und GÜG bei gewerbsmäßigem Handeltreiben Berichterstattung: Sachsen Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit den derzeitigen Strafrahmen des BtMG, KCanG, MedCanG, NpSG, AMG, AntiDopG und GÜG bei gewerbsmäßigem Handeltreiben befasst. Sie stellen fest, dass die jeweiligen Strafandrohungen für gewerbsmäßiges Handeltreiben im BtMG, KCanG, MedCanG, NpSG, AMG, AntiDopG und GÜG stark divergieren und die dogmatische Ausgestaltung der Strafschärfungsvorschriften als Regelbeispiel oder Qualifikation nicht einheitlich ist. Sie weisen ferner darauf hin, dass gerade für die praxisrelevanten Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Medikamenten nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG für die gewerbsmäßige Begehungsweise keine Strafschärfung vorgesehen ist. Sie stellen weiterhin fest, dass das in Fällen des gewerbsmäßigen verbotenen Handeltreibens mit berauschenden und gesundheitsgefährdenden Substanzen verwirklichte Unrecht durch die unterschiedliche dogmatische Ausgestaltung nicht hinreichend zum Ausdruck kommen kann. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zeitnah an die Bundesministerin für Gesundheit heranzutreten mit der Bitte, sich der Thematik gemeinsam anzunehmen und dabei Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg ...

June 17, 2026

Justizministerinnen und Justizminister benennen drei Beiratsmitglieder der Kriminologischen Zentralstelle e.V. (KrimZ) in Hamburg; Amtszeit 2026–2028

Justizministerinnen und Justizminister benennen drei Beiratsmitglieder der Kriminologischen Zentralstelle e.V. (KrimZ) in Hamburg; Amtszeit 2026–2028 Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 1 Beschluss TOP II.30 (Wieder-)Benennung von drei Mitgliedern des Beirates der Kriminologischen Zentralstelle e.V. (KrimZ) Berichterstattung: Hamburg Für die Amtszeit 2026 bis 2028 benennen die Justizministerinnen und Justizminister gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 lit. a) der Satzung der Kriminologischen Zentralstelle e.V. als Mitglieder des Beirates: ...

June 17, 2026

Justizministerinnen und Justizminister diskutieren Reform des strafrechtlichen Ehrschutzes für Personen des politischen Lebens in Hamburg; Beschränkung auf kommunale Ebene; Spitzenpolitiker weiter allgemeiner Schutz.

Justizministerinnen und Justizminister diskutieren Reform des strafrechtlichen Ehrschutzes für Personen des politischen Lebens in Hamburg; Beschränkung auf kommunale Ebene; Spitzenpolitiker weiter allgemeiner Schutz. Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 2 Beschluss TOP II.14 Reform des strafrechtlichen Ehrschutzes für Personen des politischen Lebens Berichterstattung: Sachsen, Baden-Württemberg Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit der durch die Reform von 2021 geänderten Strafvorschrift „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ (§ 188 Strafgesetzbuch [StGB]) befasst. Sie betonen, dass das damalige Ziel des Gesetzgebers für die Erweiterung des strafrechtlichen Ehrschutzes für Personen des öffentlichen Lebens, namentlich der verbesserte Schutz für kommunale Amts- und Mandatsträger vor verbalen Anfeindungen und Hetze, weiterhin wichtig und aktuell bleibt. Sie stellen fest, dass die Erweiterung der Vorschrift um Fälle der Beleidigung (§ 185 StGB) in der Strafverfolgungspraxis zu Unsicherheiten über die Reichweite der Regelung geführt hat. Dies gilt namentlich mit Blick auf das besondere Schutzbedürfnis der Machtkritik und die Gewährleistungen der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit. Sie weisen darauf hin, dass durch die Ausgestaltung des § 188 StGB als relatives Antragsdelikt der eigentliche Kern des Qualifikationstatbestandes – der Schutz der persönlichen Ehre und der Schutz des offenen politischen Diskurses – aus dem Blick gerät und der Eindruck erweckt werden könne, der Staat sanktioniere öffentliche Kritik an Regierenden und Persönlichkeiten der Spitzenpolitik besonders streng. Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg ...

June 17, 2026

Justizministerinnen und Justizminister nehmen den gemeinsamen Bericht zur Kenntnis in Hamburg.

Justizministerinnen und Justizminister nehmen den gemeinsamen Bericht zur Kenntnis in Hamburg. Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 1 Beschluss TOP II.11 Jahresbericht 2026 über die Beteiligung der Länder in EU-Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafrechts Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen, Bayern Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen den gemeinsamen Bericht der Ländervertreterinnen und Ländervertreter im Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und in der Arbeitsgruppe Strafrechtliche Zusammenarbeit über die Beteiligung der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union zur Kenntnis.

June 17, 2026

Justizministerium NRW ändert Reiseentschädigungen in Nordrhein-Westfalen; Vorschusszahlungen vor Termin aktenkundig vermerken.

Justizministerium NRW ändert Reiseentschädigungen in Nordrhein-Westfalen; Vorschusszahlungen vor Termin aktenkundig vermerken. Justizministerialblatt NRW 2026 Nr. 12 vom 15. Juni 2026 270 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen 270 Gewährung von Reiseentschädigungen 270 Bekanntmachungen 272 Übersicht über den Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahr 2025……………………………………………………………………………………………….. 272 Personalnachrichten…………………………………………………………………….…….. 288 Ausschreibungen………………………………………………………………………………. 292 Allgemeine Verfügungen Gewährung von Reiseentschädigungen AV d. JM vom 12. Mai 2026 (5670 - Z. 14) JMBl. NRW S. 270 - Die AV d. JM vom 26. Mai 2006 (5670 - Z. 14) - JMBl. NRW S. 145 -, die zuletzt geändert durch AV d. JM vom 24. Juni 2024 (5670 - Z. 14) - JMBl. NRW S. 629 -, wird wie folgt geändert: ...

June 17, 2026

Remmo, Abdulrahim Öffentliche Zustellung der Bescheide letzte bekannte Anschrift

Remmo, Abdulrahim Öffentliche Zustellung der Bescheide letzte bekannte Anschrift BVA - Homepage - IV02 - 04 8 47 047 3/41 Remmo, Abdulrahim IV02 - 04 8 47 047 3 Öffentliche Zustellung der Bescheide an Remmo, Abdulrahim letzte bekannte Anschrift: Artikel “IV02 - 04 8 47 047 3 41 Remmo, Abdulrahim” Herunterladen (PDF, 86KB, Datei ist nicht barrierefrei) Artikel “IV02 - 04 8 47 047 3 (PDF, 86KB, Datei ist nicht barrierefrei)

June 17, 2026

Bayerisches Staatsministerium der Justiz sucht Bewerberinnen und Bewerber für Stellenausschreibungen in München und Bayern; Bewerbungsfrist: 6. Juli 2026

Bayerisches Staatsministerium der Justiz sucht Bewerberinnen und Bewerber für Stellenausschreibungen in München und Bayern; Bewerbungsfrist: 6. Juli 2026 Stellenausschreibungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Seite 1 von 4 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 239 17. Juni 2026 Stellenausschreibungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Stellenausschreibungen I. Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 1, 5 und 8 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können: 1. Präsident des Landgerichts (Besoldungsgruppe R 5) in München II 2. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht (Besoldungsgruppe R 3) in Bamberg 3. Vizepräsident des Landgerichts (Besoldungsgruppe R 3) in Traunstein 4. Vizepräsident des Landgerichts (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage) in Deggendorf und Memmingen 5. Direktor des Amtsgerichts (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage) in Freising und Weilheim i.OB 6. Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors (Besoldungsgruppe R 2) in Straubing 7. Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter (Besoldungsgruppe R 2) in Hersbruck 8. Leitender Oberstaatsanwalt (Besoldungsgruppe R 3) in Weiden i.d.OPf. 9. Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts (Besoldungsgruppe R 3) in Nürnberg-Fürth ...

June 17, 2026

Justizministerium NRW ändert Reiseentschädigungen in Nordrhein-Westfalen; Reiseausgaben künftig als Verfahrenskosten

Justizministerium NRW ändert Reiseentschädigungen in Nordrhein-Westfalen; Reiseausgaben künftig als Verfahrenskosten Justizministerialblatt NRW 2026 Nr. 12 vom 15. Juni 2026 270 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen 270 Gewährung von Reiseentschädigungen 270 Bekanntmachungen 272 Übersicht über den Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahr 2025……………………………………………………………………………………………….. 272 Personalnachrichten…………………………………………………………………….…….. 288 Ausschreibungen………………………………………………………………………………. 292 Allgemeine Verfügungen Gewährung von Reiseentschädigungen AV d. JM vom 12. Mai 2026 (5670 - Z. 14) JMBl. NRW S. 270 - Die AV d. JM vom 26. Mai 2006 (5670 - Z. 14) - JMBl. NRW S. 145 -, die zuletzt geändert durch AV d. JM vom 24. Juni 2024 (5670 - Z. 14) - JMBl. NRW S. 629 -, wird wie folgt geändert: ...

June 17, 2026

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina und MV‑Justizministerin Jacqueline Bernhardt fordern konsensbasierte Sexualstrafrechtsregel in Deutschland; Bundesrat berät am 10. Juli 2026

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina und MV‑Justizministerin Jacqueline Bernhardt fordern konsensbasierte Sexualstrafrechtsregel in Deutschland; Bundesrat berät am 10. Juli 2026 Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern setzen sich für „Nur Ja heißt Ja“-Modell ein Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina : “Das “Nein heißt Nein”-Modell war damals ein wirklich großer Schritt nach vorn. Die sexuelle Selbstbestimmung stärken wir aber nur mit der „Nur Ja heißt Ja“-Regelung wirksam und realitätsgerecht. Deutschland hinkt hier hinterher, in mehreren Ländern Europas gilt bereits “Nur Ja heißt Ja”. Wir wissen, dass es derzeit eine evidente Schutzlücke gibt. Viele Betroffene reagieren in akuten Bedrohungssituationen mit einem neurobiologischen Erstarren, können weder sprechen noch sich körperlich wehren. Deshalb müssen auch wir die Zustimmung zum Maßstab machen. Es muss maßgeblich sein, ob die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgte, und nicht, ob das Opfer seinen entgegenstehenden Willen ausreichend zum Ausdruck gebracht hat. Auf der jüngsten Justizministerkonferenz hat ein entsprechender Antrag knapp keine Mehrheit erhalten, aber es ist politisch Bewegung ins Thema gekommen. Auch die Erwartungshaltung vieler Menschen in Deutschland ist, dass wir zu einem “Nur Ja heißt Ja” kommen.” ...

June 17, 2026