Anita Gruber ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan Inventar Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St.Gallen; Fristen zur Anfechtung: 04.09.2026, Inventar: 14.08.2026
Kollokationsplan und Inventar Anita Gruber, ausgeschlagene Erbschaft
Kollokationsplan und Inventar Anita Gruber, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Anita Gruber, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Obersaxen Mundaun GR, Balgach SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 25.04.1969 Todesdatum: 04.11.2025 Wohnhaft gewesen: Rorschacher Strasse 92 9000 St.Gallen vormals wohnhaft gewesen Kolumbanstrasse 32, 9008 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 14.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen Anita Gruber, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Obersaxen Mundaun GR, Balgach SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 25.04.1969 Todesdatum: 04.11.2025 Wohnhaft gewesen: Rorschacher Strasse 92 9000 St.Gallen vormals wohnhaft gewesen Kolumbanstrasse 32, 9008 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 14.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen