Deutschland übermittelt im Jahr 2025 insgesamt 72.991 Strafnachrichten über rechtskräftige Verurteilungen türkischer Staatsangehöriger an die Türkei; Betroffene nicht informiert über Übermittlung

Deutschland übermittelt im Jahr 2025 insgesamt 72.991 Strafnachrichten über rechtskräftige Verurteilungen türkischer Staatsangehöriger an die Türkei; Betroffene nicht informiert über Übermittlung Strafnachrichtenaustausch mit der Türkei - Deutscher Bundestag SCR) Deutschland hat im Jahr 2025 insgesamt 72.991 Strafnachrichten über rechtskräftige Verurteilungen türkischer Staatsangehöriger an die Türkei übermittelt. 2024 waren es 78.675, 2023 insgesamt 71.824 und 2022 62.001. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 21 7547 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 21 ...

August 14, 2026

Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln Prüfung in Saal 441; Prüferwechsel bleiben vorbehalten.

Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln Prüfung in Saal 441; Prüferwechsel bleiben vorbehalten. [Liste] Prüferwechsel bleiben vorbehalten. Telefonische Auskünfte werden NICHT erteilt. 04.09.2026 Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln Saal 441 Nr. Kennziffer 1 8486/25 2 9615/25 3 8108/25 4 9460/25 5 9699/25 Herr RiBGH Prof. Dr. Martin Kessen LL.M., BGH Karlsruhe (als Vorsitz) Herr MDa.D. Thomas Thomer Herr Prof. Dr. Frank Zieschang, Uni Würzburg Beginn der Prüfung: ca. 10.00 Uhr

August 14, 2026

Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln, Prüfung am 04.09.2026, Saal 440A; Beginn der Prüfung ca. 10.00 Uhr

Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln, Prüfung am 04.09.2026, Saal 440A; Beginn der Prüfung ca. 10.00 Uhr [Liste] Prüferwechsel bleiben vorbehalten. Telefonische Auskünfte werden NICHT erteilt. 04.09.2026 Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln Saal 440A Nr. Kennziffer 1 9318/25 2 8733/25 3 9498/25 4 6926/26 5 8293/25 Frau LOStA.in Stephanie Sauer, GStA Köln, (als Vorsitz) Herr Prof. Dr. Alexander Scheuch, Uni Bonn, Herr Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, DHPol, Beginn der Prüfung: ca. 10.00 Uhr

August 14, 2026

Prof. Dr. Gereon Wolters Beginn der Prüfung OLG Köln Saal 442; Prüferwechsel bleiben vorbehalten

Prof. Dr. Gereon Wolters Beginn der Prüfung OLG Köln Saal 442; Prüferwechsel bleiben vorbehalten [Liste] Prüferwechsel bleiben vorbehalten. Telefonische Auskünfte werden NICHT erteilt. 04.09.2026 Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln Saal 442 Nr. Kennziffer 1 9655/25 2 6201/26 3 9618/25 4 6332/26 5 8420/25 Herr Prof. Dr. Gereon Wolters, Uni Bochum, (als Vorsitz) Herr RiOLG Prof. Dr. Jan Luckey LL.M. LL.M., OLG Köln Herr VRiVG Benjamin Quirin Pfohl, VG Aachen Beginn der Prüfung: ca. 10.00 Uhr

August 14, 2026

Dr. Simon Schoenmaker zum Richter am Amtsgericht Meppen; Meppens Justiz gestärkt

Dr. Simon Schoenmaker zum Richter am Amtsgericht Meppen; Meppens Justiz gestärkt Aboservice für Presseinformationen | Amtsgericht Meppen Ministerien Ministerpräsident Staatskanzlei Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Finanzministerium Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Justizministerium Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung ...

August 14, 2026

Alfred Anton Speck, Kollokationsplan und Inventar zur ausgeschlagenen Erbschaft, Konkursamt St.Gallen, St.Gallen; Gläubigeranfechtung möglich, 20-Tage-Klagefrist bis 04.09.2026

Alfred Anton Speck, Kollokationsplan und Inventar zur ausgeschlagenen Erbschaft, Konkursamt St.Gallen, St.Gallen; Gläubigeranfechtung möglich, 20-Tage-Klagefrist bis 04.09.2026 Kollokationsplan und Inventar Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Appenzell (AI) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 15.09.1958 Todesdatum: 05.03.2026 Wohnhaft gewesen: Herberge zur Heimat, Gallusstrasse 38 9000 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Appenzell (AI) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 15.09.1958 Todesdatum: 05.03.2026 Wohnhaft gewesen: Herberge zur Heimat, Gallusstrasse 38 9000 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen

August 14, 2026

Gemeinde Y.__ Wegzug-Unterstützung verstößt gegen Abschiebungsverbot in Zürich; Kantonszahlungspflicht entfällt wegen Zürcher Unterstützungswohnsitz.

Gemeinde Y.__ Wegzug-Unterstützung verstößt gegen Abschiebungsverbot in Zürich; Kantonszahlungspflicht entfällt wegen Zürcher Unterstützungswohnsitz. B 2025/139 | 14.08.2026 | Entscheid Verwaltungsgericht, 10.03.2026 Entscheid Verwaltungsgericht, 10.03.2026 Unterstützungszuständigkeit, Verbot der Abschiebung. Art. 10 ZUG. Die Behörden dürfen eine bedürftige Person nicht veranlassen, aus dem Wohnkanton wegzuziehen, auch nicht durch Umzugsunterstützungen oder andere Begünstigungen, wenn dies nicht in ihrem Interesse liegt. Der Wegzug des Sozialhilfebezügers A.__ lag nicht in seinem objektiven Interesse. Damit hat die Gemeinde Y.__ mit dem von ihr geförderten Wegzug (Mietzinsgarantie in der Höhe der Kaution) gegen das Verbot der Abschiebung verstossen. Eine Leistungspflicht des Kantons St. Gallen – bzw. im innerkantonalen Verhältnis der Gemeinde V.__ – für den Aufenthalt von A.__ in V.__ fällt zufolge Fortbestands des im Kanton Zürich liegenden Unterstützungswohnsitzes ausser Betracht. (Verwaltungsgericht, B 2025

August 14, 2026

Mario Ticli vorläufige Konkursanzeige Uznach; Todesdatum 15.06.2026

Mario Ticli vorläufige Konkursanzeige Uznach; Todesdatum 15.06.2026 Vorläufige Konkursanzeige Mario Ticli ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Mario Ticli ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Mario Ticli ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Italien Geburtsdatum: 05.03.1975 Todesdatum: 15.06.2026 Wohnhaft gewesen: Zürcherstrasse 2 8730 Uznach Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Mario Ticli ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Italien Geburtsdatum: 05.03.1975 Todesdatum: 15.06.2026 Wohnhaft gewesen: Zürcherstrasse 2 8730 Uznach Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 14, 2026

Sergio Moscardini beabsichtigte Verweigerung der Anerkennung der ausländischen Todesurkunde und Abweisung der Eintragung ins schweizerische Personenstandsregister, Schweiz; 14-Tage Stellungnahme möglich

Sergio Moscardini beabsichtigte Verweigerung der Anerkennung der ausländischen Todesurkunde und Abweisung der Eintragung ins schweizerische Personenstandsregister, Schweiz; 14-Tage Stellungnahme möglich Rechtliches Gehör betr. Abweisung Eintragung Todesurkunde Rechtliches Gehör betr. Abweisung Eintragung Todesurkunde Sergio Moscardini, geb. 28.04.1992, von St.Gallen SG und Gaiserwald SG, unbekannten Aufenthalts, wird zur beabsichtigten Verweigerung der Anerkennung der ausländischen Todesurkunde für den schweizerischen Rechtsbereich und zur Abweisung der Eintragung der Todesurkunde ins schweizerische Personenstandsregister das rechtliche Gehör gewährt. Gemäss Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) steht Sergio Moscardini die Möglichkeit offen, innert 14 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich Stellung zu nehmen. Sollte innert dieser Frist keine Stellungnahme eintreffen, wird aufgrund der Akten entschieden (vgl. Art. 17 Abs. 2 VRP). Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung beim Amt für Gemeinden und Bürgerrecht eingesehen werden (Art. 16 VRP).

August 14, 2026

Süleyman Celiksap vorläufige Konkursanzeige Lindenstrasse 72 9000 St. Gallen; Konkurs eröffnet am 12.08.2026

Süleyman Celiksap vorläufige Konkursanzeige Lindenstrasse 72 9000 St. Gallen; Konkurs eröffnet am 12.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Süleyman Celiksap, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Süleyman Celiksap, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Süleyman Celiksap, ausgeschlagene Erbschaft Geburtsdatum: 10.03.1969 Todesdatum: 04.05.2026 Wohnhaft gewesen: Lindenstrasse 72 9000 St. Gallen Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Süleyman Celiksap, ausgeschlagene Erbschaft Geburtsdatum: 10.03.1969 Todesdatum: 04.05.2026 Wohnhaft gewesen: Lindenstrasse 72 9000 St. Gallen Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 14, 2026