Arbeitgeber muss Wirksamkeit des Betriebsratsbeschlusses in Deutschland nach BAG-Urteil 1 AZR 147 nachweisen; Vermutung des BV-Vorsitzenden entfällt, Beweislast beim Arbeitgeber
Arbeitgeber muss Wirksamkeit des Betriebsratsbeschlusses in Deutschland nach BAG-Urteil 1 AZR 147 nachweisen; Vermutung des BV-Vorsitzenden entfällt, Beweislast beim Arbeitgeber Einforderung von Betriebsratsbeschlüssen durch den Arbeitgeber | Bergerhoff Rechtsanwälte | Erfurt Weimar Jena Einforderung von Betriebsratsbeschlüssen durch den Arbeitgeber In einer Entscheidung vom 27.01.2026 – 1 AZR 147 24 – hat das Bundesarbeitsgericht nach meiner Einschätzung für ein weiteres praktisches Problem auf Arbeitgeberseite gesorgt. In der Entscheidung hat ein Arbeitnehmer auf Basis einer Betriebsvereinbarung Betriebsrente geltend gemacht. Er hat dabei seine Ansprüche nicht auf eine aktuelle, seit 20 Jahre geltende Betriebsvereinbarung, sondern auf die Betriebsvereinbarung gestützt, die rund 20 Jahre zuvor galt. Sein Argument war, dass die vor 20 Jahren erfolgte Ablösung der früheren Versorgungszusage durch die Betriebsvereinbarung unwirksam sei, da es für die ablösende Betriebsvereinbarung keinen Betriebsratsbeschluss gäbe. ...