ver.di BAG-Urteil zur Stärkung der Rechte der Teilzeit-Beschäftigten Thüringen; Teilzeit-Beschäftigten erhalten Zuschläge früher
ver.di BAG-Urteil zur Stärkung der Rechte der Teilzeit-Beschäftigten Thüringen; Teilzeit-Beschäftigten erhalten Zuschläge früher ver.di begrüßt BAG-Urteil zur Stärkung der Rechte von Teilzeit-Beschäftigten | Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen ver.di begrüßt BAG-Urteil zur Stärkung der Rechte von Teilzeit-Beschäftigten Viele Jahre war die Frage, ob Teilzeitkräften im Einzelhandel tarifliche Mehrarbeitszuschläge zustehen, zwischen ver.di und den tarifgebundenen Arbeitgebern im Handelsverband HDE strittig. Während die Arbeitgeber die Zahlung der Zuschläge an die Überschreitung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von Vollzeitkräften knüpften, kämpft ver.di seit Jahren vor Gerichten für seine Mitglieder für eine andere Auslegung des Tarifvertrages. Nach Rechtsauffassung von ver.di sind diese Zuschläge an Teilzeitkräfte nämlich bereits dann zu zahlen, sobald die individuelle Wochenarbeitszeit überschritten wurde. Dieser Rechtsauffassung hat sich gestern im Grundsatz auch das Bundesarbeitsgericht angeschlossen (5 AZR 96 ...