Anwohner beschwert sich über Bearbeitung des Anliegens zur Wendefläche Altenberger Straße, Köln-Porz; Seit Jahren keine konkreten Maßnahmen vor Ort
Von: Gesendet: Freitag, 29. Mai 2026 16:54 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Beschwerde über die Bearbeitung meines Anliegens zur Wendefläche Altenberger Straße, Köln-Porz
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Beschwerde über die bisherige Bearbeitung meines Anliegens bezüglich der verkehrlichen Situation auf der Wendefläche der Altenberger Straße in Köln-Porz. Der Anlass meiner Beschwerde ist nicht ein einzelner Parkverstoß, sondern der Umstand, dass die Problematik seit Jahren bekannt ist, zahlreiche Hinweise und Meldungen erfolgt sind und dennoch bis heute keine erkennbare Verbesserung eingetreten ist. Seit dem Bau meiner Garage im Jahr 2015 kommt es regelmäßig zu Behinderungen durch Fahrzeuge, die auf der Wendefläche parken oder die Nutzbarkeit der Fläche erheblich einschränken. Die bestehende verkehrsrechtliche Regelung (eingeschränktes Haltverbot auf der Wendefläche) wird nach meiner Wahrnehmung dauerhaft missachtet. In den vergangenen Jahren habe ich die Situation wiederholt dokumentiert und der Stadt Köln gemeldet. Zudem habe ich verschiedene Verwaltungswege genutzt, darunter Anträge, Nachfragen, Stellungnahmeersuchen sowie die Meldung konkreter Verstöße. Die Antworten der beteiligten Stellen lassen sich aus meiner Sicht wie folgt zusammenfassen: • Die Straßenverkehrsbehörde hält die bestehende Regelung für ausreichend. • Gleichzeitig wird eingeräumt, dass die Regelung regelmäßig missachtet wird. • Die Durchsetzung wird auf den Verkehrsdienst verwiesen. • Der Verkehrsdienst verweist wiederum auf Einzelmeldungen durch Bürgerinnen und Bürger. • Trotz zahlreicher Meldungen besteht die Situation unverändert fort. Besonders kritisch sehe ich, dass mein Schreiben vom 17.04.2026 ausdrücklich auf die Frage gerichtet war, welche konkreten Maßnahmen vor Ort durchgeführt wurden beziehungsweise künftig vorgesehen sind.
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