Justizministerinnen und Justizminister befassen sich in Hamburg mit dem externen Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber Staatsanwaltschaften; Gesetzesänderung §§146,147 GVG geprüft.
Justizministerinnen und Justizminister befassen sich in Hamburg mit dem externen Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber Staatsanwaltschaften; Gesetzesänderung §§146,147 GVG geprüft. Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 1 Beschluss TOP II.2 Materielle Grenzen und Transparenz bei der Ausübung des externen Weisungsrechts im Einzelfall Berichterstattung: Mecklenburg-Vorpommern Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit dem externen Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber den Staatsanwaltschaften befasst. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Einzelfallweisungen Ausnahmecharakter haben und zu dokumentieren sind. Rechtsstaatswidrige Einzelfallweisungen zu justizfremden Zwecken sind ausgeschlossen. Die Justizministerinnen und Justizminister halten zur Klarstellung eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen in den §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes gegenüber untergesetzlichen Maßnahmen für vorzugswürdig. Sie bitten daher die Bundesministerin der Justiz und für Verbrauchschutz eine entsprechende Änderung der §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu prüfen.