Justizministerinnen und Justizminister befassen sich in Hamburg mit dem externen Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber Staatsanwaltschaften; Gesetzesänderung §§146,147 GVG geprüft.

Justizministerinnen und Justizminister befassen sich in Hamburg mit dem externen Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber Staatsanwaltschaften; Gesetzesänderung §§146,147 GVG geprüft. Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 1 Beschluss TOP II.2 Materielle Grenzen und Transparenz bei der Ausübung des externen Weisungsrechts im Einzelfall Berichterstattung: Mecklenburg-Vorpommern Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit dem externen Weisungsrecht im Einzelfall gegenüber den Staatsanwaltschaften befasst. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Einzelfallweisungen Ausnahmecharakter haben und zu dokumentieren sind. Rechtsstaatswidrige Einzelfallweisungen zu justizfremden Zwecken sind ausgeschlossen. Die Justizministerinnen und Justizminister halten zur Klarstellung eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen in den §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes gegenüber untergesetzlichen Maßnahmen für vorzugswürdig. Sie bitten daher die Bundesministerin der Justiz und für Verbrauchschutz eine entsprechende Änderung der §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu prüfen.

June 17, 2026

Justizministerinnen und Justizminister befassen sich mit der Harmonisierung der Strafrahmen beim gewerbsmäßigen Handeltreiben in Hamburg; starke Divergenzen der Strafrahmen

Justizministerinnen und Justizminister befassen sich mit der Harmonisierung der Strafrahmen beim gewerbsmäßigen Handeltreiben in Hamburg; starke Divergenzen der Strafrahmen Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 2 Beschluss TOP II.13 Harmonisierung der Strafrahmen des BtMG, KCanG, MedCanG, NpSG, AMG, AntiDopG und GÜG bei gewerbsmäßigem Handeltreiben Berichterstattung: Sachsen Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit den derzeitigen Strafrahmen des BtMG, KCanG, MedCanG, NpSG, AMG, AntiDopG und GÜG bei gewerbsmäßigem Handeltreiben befasst. Sie stellen fest, dass die jeweiligen Strafandrohungen für gewerbsmäßiges Handeltreiben im BtMG, KCanG, MedCanG, NpSG, AMG, AntiDopG und GÜG stark divergieren und die dogmatische Ausgestaltung der Strafschärfungsvorschriften als Regelbeispiel oder Qualifikation nicht einheitlich ist. Sie weisen ferner darauf hin, dass gerade für die praxisrelevanten Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Medikamenten nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG für die gewerbsmäßige Begehungsweise keine Strafschärfung vorgesehen ist. Sie stellen weiterhin fest, dass das in Fällen des gewerbsmäßigen verbotenen Handeltreibens mit berauschenden und gesundheitsgefährdenden Substanzen verwirklichte Unrecht durch die unterschiedliche dogmatische Ausgestaltung nicht hinreichend zum Ausdruck kommen kann. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zeitnah an die Bundesministerin für Gesundheit heranzutreten mit der Bitte, sich der Thematik gemeinsam anzunehmen und dabei Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg ...

June 17, 2026

Justizministerinnen und Justizminister der Länder prüfen Handelsregisterverfahren bei Angabe von Sachwerten in Hamburg; Gesetzeslage konkretisieren, Gläubigerschutz sichern.

Justizministerinnen und Justizminister der Länder prüfen Handelsregisterverfahren bei Angabe von Sachwerten in Hamburg; Gesetzeslage konkretisieren, Gläubigerschutz sichern. Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 1 Beschluss TOP I.5 Optimierung des handelsregisterrechtlichen Verfahrens bei der Prüfung von Sachwerten Berichterstattung: Rheinland-Pfalz Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich mit dem Verfahren der Eintragung in das Handelsregister im Zusammenhang mit der Angabe von Sachwerten beschäftigt und festgestellt, dass die damit einhergehenden Bewertungsfragen oftmals rechtlich und tatsächlich komplex und sehr zeitaufwendig sind. Die Bundesministerin für Justiz und für Verbraucherschutz wird um Prüfung gebeten, ob für Eintragungsverfahren, in welchen Sachwerte der Gesellschaften zu berücksichtigen sind, durch eine Konkretisierung der Gesetzeslage eine Verbesserung der Situation erzielt werden kann, ohne den Gläubigerschutz und die Verlässlichkeit des Handelsregisters zu gefährden.

June 17, 2026

Justizministerinnen und Justizminister diskutieren Reform des strafrechtlichen Ehrschutzes für Personen des politischen Lebens in Hamburg; Beschränkung auf kommunale Ebene; Spitzenpolitiker weiter allgemeiner Schutz.

Justizministerinnen und Justizminister diskutieren Reform des strafrechtlichen Ehrschutzes für Personen des politischen Lebens in Hamburg; Beschränkung auf kommunale Ebene; Spitzenpolitiker weiter allgemeiner Schutz. Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 2 Beschluss TOP II.14 Reform des strafrechtlichen Ehrschutzes für Personen des politischen Lebens Berichterstattung: Sachsen, Baden-Württemberg Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit der durch die Reform von 2021 geänderten Strafvorschrift „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ (§ 188 Strafgesetzbuch [StGB]) befasst. Sie betonen, dass das damalige Ziel des Gesetzgebers für die Erweiterung des strafrechtlichen Ehrschutzes für Personen des öffentlichen Lebens, namentlich der verbesserte Schutz für kommunale Amts- und Mandatsträger vor verbalen Anfeindungen und Hetze, weiterhin wichtig und aktuell bleibt. Sie stellen fest, dass die Erweiterung der Vorschrift um Fälle der Beleidigung (§ 185 StGB) in der Strafverfolgungspraxis zu Unsicherheiten über die Reichweite der Regelung geführt hat. Dies gilt namentlich mit Blick auf das besondere Schutzbedürfnis der Machtkritik und die Gewährleistungen der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit. Sie weisen darauf hin, dass durch die Ausgestaltung des § 188 StGB als relatives Antragsdelikt der eigentliche Kern des Qualifikationstatbestandes – der Schutz der persönlichen Ehre und der Schutz des offenen politischen Diskurses – aus dem Blick gerät und der Eindruck erweckt werden könne, der Staat sanktioniere öffentliche Kritik an Regierenden und Persönlichkeiten der Spitzenpolitik besonders streng. Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg ...

June 17, 2026

Justizministerinnen und Justizminister fordern Aufnahme der jederzeitigen Gewähr der verfassungsmäßigen Ordnung in die Bundesnotarordnung in Hamburg; Verfassungsschutzregelung per Regelanfrage möglich

Justizministerinnen und Justizminister fordern Aufnahme der jederzeitigen Gewähr der verfassungsmäßigen Ordnung in die Bundesnotarordnung in Hamburg; Verfassungsschutzregelung per Regelanfrage möglich Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 2 Beschluss TOP I.26 Persönliche Eignung für das notarielle Amt – Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung ausdrücklich festschreiben Berichterstattung: Niedersachsen, Bayern, Berlin, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein Die Justizministerinnen und Justizminister betonen die besondere Bedeutung der Notarinnen und Notare als Träger eines öffentlichen Amts und als zentrale Säule der vorsorgenden Rechtspflege. Für sie steht deshalb außer Frage, dass Notarinnen und Notare jederzeit die Gewähr dafür bieten müssen, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und damit die verfassungsmäßige Ordnung wahren. Neben der Rechtssicherheit gebietet das vor allem das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat: Notarinnen und Notare nehmen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege originäre Staatsaufgaben wahr. Die Justizministerinnen und Justizminister stellen jedoch fest, dass in der Bundesnotarordnung bislang eine ausdrückliche Regelung zur jederzeitigen Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung fehlt: Zwar ist persönlich geeignet für das notarielle Amt nur, wessen Eigenschaften keine begründeten Zweifel daran aufkommen lassen, dass sie oder er die Aufgaben und Pflichten einer Notarin oder eines Notars gewissenhaft erfüllen werde. Mit ihrem Amtseid werden die Notarinnen und Notare zudem auf die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung verpflichtet. Jedoch ist die jederzeitige Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung – anders als die Verfassungstreue im richterlichen oder im Beamtenbereich – derzeit nicht als Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg ...

June 17, 2026

Justizministerinnen und Justizminister nehmen den gemeinsamen Bericht zur Kenntnis in Hamburg.

Justizministerinnen und Justizminister nehmen den gemeinsamen Bericht zur Kenntnis in Hamburg. Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 1 Beschluss TOP II.11 Jahresbericht 2026 über die Beteiligung der Länder in EU-Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafrechts Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen, Bayern Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen den gemeinsamen Bericht der Ländervertreterinnen und Ländervertreter im Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und in der Arbeitsgruppe Strafrechtliche Zusammenarbeit über die Beteiligung der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union zur Kenntnis.

June 17, 2026

Justizministerinnen und Justizminister stärken Rechtssicherheit bei Einziehung von GmbH-Anteilen in Hamburg; Prüfung gesetzlicher Änderungen zur Vermeidung von Missbrauch

Justizministerinnen und Justizminister stärken Rechtssicherheit bei Einziehung von GmbH-Anteilen in Hamburg; Prüfung gesetzlicher Änderungen zur Vermeidung von Missbrauch Frühjahrskonferenz 11./12. Juni 2026 in Hamburg Seite 1 von 1 Beschluss TOP I.22 Missbrauchsrisiko bei der Einziehung von Gesellschaftsanteilen minimieren und Vertrauen in das Handelsregister stärken Berichterstattung: Berlin Die Justizministerinnen und Justizminister setzen sich für eine Stärkung der Rechtssicherheit bei statusverändernden Vorgängen im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), insbesondere bei der Einziehung von Geschäftsanteilen nach § 34 GmbHG, ein. Sie stellen fest, dass die derzeitige Gesetzeslage, wonach die Mitwirkung eines Notars bei der Einziehung von Gesellschaftsanteilen nicht erforderlich ist, zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der beim Handelsregister eingereichten Gesellschafterliste führen und missbräuchliche Gestaltungen begünstigen kann. Sie bitten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob für Einziehungsbeschlüsse nach § 34 GmbHG zur Erhöhung der Rechtssicherheit und Vermeidung von Missbrauch Rechtsänderungen geboten sind.

June 17, 2026

Justizministerium NRW ändert Reiseentschädigungen in Nordrhein-Westfalen; Vorschusszahlungen vor Termin aktenkundig vermerken.

Justizministerium NRW ändert Reiseentschädigungen in Nordrhein-Westfalen; Vorschusszahlungen vor Termin aktenkundig vermerken. Justizministerialblatt NRW 2026 Nr. 12 vom 15. Juni 2026 270 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen 270 Gewährung von Reiseentschädigungen 270 Bekanntmachungen 272 Übersicht über den Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahr 2025……………………………………………………………………………………………….. 272 Personalnachrichten…………………………………………………………………….…….. 288 Ausschreibungen………………………………………………………………………………. 292 Allgemeine Verfügungen Gewährung von Reiseentschädigungen AV d. JM vom 12. Mai 2026 (5670 - Z. 14) JMBl. NRW S. 270 - Die AV d. JM vom 26. Mai 2006 (5670 - Z. 14) - JMBl. NRW S. 145 -, die zuletzt geändert durch AV d. JM vom 24. Juni 2024 (5670 - Z. 14) - JMBl. NRW S. 629 -, wird wie folgt geändert: ...

June 17, 2026

Remmo, Abdulrahim Öffentliche Zustellung der Bescheide letzte bekannte Anschrift

Remmo, Abdulrahim Öffentliche Zustellung der Bescheide letzte bekannte Anschrift BVA - Homepage - IV02 - 04 8 47 047 3/41 Remmo, Abdulrahim IV02 - 04 8 47 047 3 Öffentliche Zustellung der Bescheide an Remmo, Abdulrahim letzte bekannte Anschrift: Artikel “IV02 - 04 8 47 047 3 41 Remmo, Abdulrahim” Herunterladen (PDF, 86KB, Datei ist nicht barrierefrei) Artikel “IV02 - 04 8 47 047 3 (PDF, 86KB, Datei ist nicht barrierefrei)

June 17, 2026

Schleswig-Holstein Koalition Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung Schleswig-Holstein; umfangreiche Ausnahmen gefährden Wirksamkeit

Schleswig-Holstein Koalition Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung Schleswig-Holstein; umfangreiche Ausnahmen gefährden Wirksamkeit Schutz vor Diskriminierung muss mehr sein als ein Symbol Juni 2026, 15:37 Uhr am 17. Juni 2026, 15:37 Uhr Schutz vor Diskriminierung muss mehr sein als ein Symbol TOP 17: Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein (Drs. 20 Diskriminierung hat in unserem Land keinen Platz. Wer Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt, greift die Grundwerte unserer Demokratie an. ...

June 17, 2026