Alfred Anton Speck, Kollokationsplan und Inventar zur ausgeschlagenen Erbschaft, Konkursamt St.Gallen, St.Gallen; Gläubigeranfechtung möglich, 20-Tage-Klagefrist bis 04.09.2026

Alfred Anton Speck, Kollokationsplan und Inventar zur ausgeschlagenen Erbschaft, Konkursamt St.Gallen, St.Gallen; Gläubigeranfechtung möglich, 20-Tage-Klagefrist bis 04.09.2026 Kollokationsplan und Inventar Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Appenzell (AI) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 15.09.1958 Todesdatum: 05.03.2026 Wohnhaft gewesen: Herberge zur Heimat, Gallusstrasse 38 9000 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen Alfred Anton Speck, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Appenzell (AI) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 15.09.1958 Todesdatum: 05.03.2026 Wohnhaft gewesen: Herberge zur Heimat, Gallusstrasse 38 9000 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen

August 14, 2026

ATP architekten ingenieure Zürich AG im Namen von Migros Ostschweiz, öffentliche Planauflage in Gossau SG; Enteignungs- und Gewässerschutzaspekte geprüft

ATP architekten ingenieure Zürich AG im Namen von Migros Ostschweiz, öffentliche Planauflage in Gossau SG; Enteignungs- und Gewässerschutzaspekte geprüft Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage für: S-2608380.1 Transformatorenstation Energiezentrale C7 (TS21) - Erstellen einer neuen TS integriert in einem bestehenden Gebäude - Ersetzt: S-0135418 Koordinaten: 2737974 1253049 S-0096645.4 Migros Verteilzentrum Ostschweiz - Energiezentrale C2 (TS88) (im Gebäude C, Trafoauswechslung) - Ersatz der Transformatoren Koordinaten: 2737951 1252997 S-2619548.1 Transformatorenstation Migros Verteilzentrum Ostschweiz Energiezentrale Aussen (TS149 Aussen) - Neubau der TS auf der Parzelle 3667 in der Gemeinde Gossau SG Koordinaten: 2737875 ...

August 14, 2026

Baugesuch Ersatz der Buchenhecke durch Aluminium-Sichtschutz auf Grundstück Nr. 1361, Eichackerstrasse 4c, 9536 Schwarzenbach SG; Einsprachen bis 28. August 2026.

Baugesuch Ersatz der Buchenhecke durch Aluminium-Sichtschutz auf Grundstück Nr. 1361, Eichackerstrasse 4c, 9536 Schwarzenbach SG; Einsprachen bis 28. August 2026. BG-Nr. 26.48 - Ersatz der Buchenhecke durch einen Aluminium-Sichtschutz auf dem Grundstück Nr. 1361, Eichackerstrasse 4c, 9536 Schwarzenbach SG BG-Nr. 26.48 - Ersatz der Buchenhecke durch einen Aluminium-Sichtschutz auf dem Grundstück Nr. 1361, Eichackerstrasse 4c, 9536 Schwarzenbach SG Baugesuch im ordentlichen Verfahren Bauanzeige gemäss Art. 138 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 15. August 2026 bis 28. August 2026 im Obergeschoss des Gemeindehauses, Poststrasse 12, 9243 Jonschwil zur Einsicht auf. Einsprachen sind nach Art. 153 ff. PBG während der oben erwähnten Frist der Bau- und Infrastrukturkommission Jonschwil einzureichen. Einsprachen müssen eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag enthalten.

August 14, 2026

Benz-Hasler Daniel Terrainauffüllung ausserhalb Bauzone Grundstück Nr. 3010 Grafenmaad 9462 Montlingen; Einsprachefrist 18. August 2026 bis 31. August 2026

Benz-Hasler Daniel Terrainauffüllung ausserhalb Bauzone Grundstück Nr. 3010 Grafenmaad 9462 Montlingen; Einsprachefrist 18. August 2026 bis 31. August 2026 Bauanzeige / Benz-Hasler Daniel / Terrainauffüllung (nachträgliches Gesuch) – ausserhalb Bauzone Terrainauffüllung (nachträgliches Gesuch) – ausserhalb Bauzone Bekanntmachung gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG) Baugesuchsbeschreibung Terrainauffüllung (nachträgliches Gesuch) – ausserhalb Bauzone Baugrundstück Grundstück Nr. 3010, Grafenmaad, 9462 Montlingen Bauherrschaft Benz-Hasler Daniel, Hilpertstrasse 5, 9463 Oberriet Projektverfasser Benz-Hasler Daniel, Hilpertstrasse 5, 9463 Oberriet Einsprachefrist 18. August 2026 bis 31. August 2026 Einsprachen Gemäss Art. 153 des Planungs- und Baugesetz (PBG) sind Einsprachen mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (bitte erwähnen, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt).

August 14, 2026

el-consult AG im Namen Technische Betriebe Grabs; reicht Plangenehmigungsgesuche in 9472 Grabs Auflage 17.08.–15.09.2026, Einsprache möglich

el-consult AG im Namen Technische Betriebe Grabs; reicht Plangenehmigungsgesuche in 9472 Grabs Auflage 17.08.–15.09.2026, Einsprache möglich Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Gemeinde: Grabs Standort: 9472 Grabs Öffentliche Planauflage für: S-2608413.1 Transformatorenstation 11 Gamperfin - Neubau der TS auf der Parzelle 4501 in der Gemeinde Grabs - Ersetzt Betonmaststation S-0123602.1 Koordinaten: 2747337 1226187 L-2608426.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen 12 Höhi und 11 Gamperfin - Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung - Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 4137, 4144, 4190, 4183, 4182 und 4181 in der Gemeinde Grab - Rückbau und Demontage der bestehenden Mittelspannungs-Freileitung L-0232574.1 Koordinaten: von 2746941 ...

August 14, 2026

Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG Reicht Plangenehmigungsgesuche beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat in Kaltbrunn ein; Enteignungsbann während der Auflagefrist

Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG Reicht Plangenehmigungsgesuche beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat in Kaltbrunn ein; Enteignungsbann während der Auflagefrist Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Gemeinde: Kaltbrunn Standort: 8722 Kaltbrunn Öffentliche Planauflage für: S-2630490.1 Transformatorenstation Sonnenberg - Neubau der Transformatorenstation auf der Parzelle 100 in der Gemeinde Kaltbrunn Koordinaten: 2720728 1230741 L-2630497.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Obermühlestrasse und Sonnenberg - Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung - Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 92, 100, 724, 1203, 1204, 1247 und 1383 in der Gemeinde Kaltbrunn Koordinaten: von 2720728 ...

August 14, 2026

Ingenieurteam IFE AG Plangenehmigungsverfahren Transformatorenstation Widnau 9443 Widnau; Enteignungsbann gilt während Auflagefrist

Ingenieurteam IFE AG Plangenehmigungsverfahren Transformatorenstation Widnau 9443 Widnau; Enteignungsbann gilt während Auflagefrist Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Gemeinde: Widnau Standort: 9443 Widnau Öffentliche Planauflage für: S-2646623.1 Transformatorenstation 53 Neugasse 13 - Neubau einer Transformatorenstation auf Parzelle 73 in der Gemeinde Widnau Koordinaten: 2766027 1252869 L-2646646.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen 19 Birkenstrasse und 53 Neugasse 13 - Umlegen und Einführen in die neue Transformatorenstation 53 Neugasse 13 Koordinaten: von 2765832 ...

August 14, 2026

Mario Ticli vorläufige Konkursanzeige Uznach; Todesdatum 15.06.2026

Mario Ticli vorläufige Konkursanzeige Uznach; Todesdatum 15.06.2026 Vorläufige Konkursanzeige Mario Ticli ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Mario Ticli ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Mario Ticli ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Italien Geburtsdatum: 05.03.1975 Todesdatum: 15.06.2026 Wohnhaft gewesen: Zürcherstrasse 2 8730 Uznach Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Mario Ticli ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Italien Geburtsdatum: 05.03.1975 Todesdatum: 15.06.2026 Wohnhaft gewesen: Zürcherstrasse 2 8730 Uznach Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 14, 2026

Schweizerische Bundesbahnen SBB Verschiebung Haltestelle Trübbach, Wartau; neue Haltestelle 400–500 m nordöstlich der alten

Schweizerische Bundesbahnen SBB Verschiebung Haltestelle Trübbach, Wartau; neue Haltestelle 400–500 m nordöstlich der alten Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Trübbach, Verschiebung Haltestelle Gemeinde n Wartau Gesuchstellerin Schweizerische Bundesbahnen SBB Gegenstand Das Vorhaben «Verschiebung Haltestelle Trübbach» beinhaltet den Rückbau der alten Publikumsanlage in Trübbach (Perrons, Perrondächer, Wartehalle etc.) und den Neubau der Haltestelle Trübbach rund 400 – 500 m nordöstlich der alten Haltestelle. Für die neue Haltestelle wird neben dem neuen Perron eine Personenunterführung inkl. den oberirdischen Erschliessungen erstellt. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Verfahren Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Öffentliche Auflage Die Planunterlagen können vom 31. August 2026 bis 29. September 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: Bauamt Wartau, Rathaus, 2. OG, Büro 10, Azmoos Aussteckung Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z.B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb etc.). Einsprachen Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben. Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 700) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7 – 10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG). Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG). Bern, August 2026 Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern

August 14, 2026

Sergio Moscardini beabsichtigte Verweigerung der Anerkennung der ausländischen Todesurkunde und Abweisung der Eintragung ins schweizerische Personenstandsregister, Schweiz; 14-Tage Stellungnahme möglich

Sergio Moscardini beabsichtigte Verweigerung der Anerkennung der ausländischen Todesurkunde und Abweisung der Eintragung ins schweizerische Personenstandsregister, Schweiz; 14-Tage Stellungnahme möglich Rechtliches Gehör betr. Abweisung Eintragung Todesurkunde Rechtliches Gehör betr. Abweisung Eintragung Todesurkunde Sergio Moscardini, geb. 28.04.1992, von St.Gallen SG und Gaiserwald SG, unbekannten Aufenthalts, wird zur beabsichtigten Verweigerung der Anerkennung der ausländischen Todesurkunde für den schweizerischen Rechtsbereich und zur Abweisung der Eintragung der Todesurkunde ins schweizerische Personenstandsregister das rechtliche Gehör gewährt. Gemäss Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) steht Sergio Moscardini die Möglichkeit offen, innert 14 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich Stellung zu nehmen. Sollte innert dieser Frist keine Stellungnahme eintreffen, wird aufgrund der Akten entschieden (vgl. Art. 17 Abs. 2 VRP). Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung beim Amt für Gemeinden und Bürgerrecht eingesehen werden (Art. 16 VRP).

August 14, 2026