Bundessteuerberaterkammer übt Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Einführung einer Registrierkassenpflicht in Deutschland aus; Steuerberater aus dem Anwendungsbereich streichen

Bundessteuerberaterkammer übt Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Einführung einer Registrierkassenpflicht in Deutschland aus; Steuerberater aus dem Anwendungsbereich streichen BStBK - Einführung einer Kassen­pflicht: BStBK fordert Nach­besserungen und Ausnahme für Steuer­berater Login StBKammern Login Docuware* * für Steuerberaterkammern und Mitglieder von Gremien der Bundessteuerberaterkammer Stellungnahme der BStBK zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts sowie zum Diskussionsentwurf einer Kassenplicht-Ausnahmeverordnung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Übersendung der o. g. Entwürfe und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die BStBK unterstützt das Ziel des Gesetzgebers, Steuerhinterziehung durch die Einführung einer Registrierkassenpflicht wirksamer zu bekämpfen, den Steuervollzug zu stärken und die Digitalisierung weiter zu fördern. Die neuen Vorgaben dürfen jedoch nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen und zusätzlicher Bürokratie für Unternehmen und deren steuerliche Berater führen. Aus Sicht der BStBK besteht insbesondere in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Registrierkassenpflicht, die Ausnahmen sowie die praktische Umsetzung bei Betrieben mit keinem oder nur geringem Bargeldaufkommen erheblicher Nachbesserungsbedarf. Es fehlt eine nachvollziehbare Risikoorientierung. Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege müssen ebenso wie weitere in § 102 Abs. 1 AO genannte Berufsgeheimnisträger mangels relevanter Barumsätze und Manipulationsrisiken zwingend aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gestrichen werden. Zudem erscheint das Sanktionsregime durch das Zusammenspiel bestehender und neu vorgesehener Normen überbordend. Unsere Anmerkungen zu den Entwürfen im Einzelnen können Sie der beigefügten Stellungnahme entnehmen. Für Rückfragen bzw. ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Meik Eichholz Oliver Glückselig Abteilungsleiter Referatsleiter * für Steuerberaterkammern und Mitglieder von Gremien der Bundessteuerberaterkammer Mit Hilfe von Cookies können wir die Webseite bestmöglich an die Bedürfnisse unserer Besucher anpassen. Sie haben die Möglichkeit, alle oder nur bestimmte Kategorien von Cookies zu akzeptieren. Nach einem Klick auf den Button “Nur erforderliche Cookies akzeptieren” gelangen Sie zu Ihren individuellen Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Cookies sind zur Funktion unserer Website erforderlich und können in unseren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigten Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. (Server Sessions ...

August 13, 2026

Oberlandesgericht Celle setzt Vortragsreihe fort in Celle; Seit vielen Jahren ausverkauft

Oberlandesgericht Celle setzt Vortragsreihe fort in Celle; Seit vielen Jahren ausverkauft 1 2 D E S O B E R L A N D E S G E R I C H T S C E L L E 3 4 O B E R L A N D E S G E R I C H T C E L L E 5 6 D E S O B E R L A N D E S G E R I C H T S C E L L E ...

August 13, 2026

Der deutsche Politiker Jens Spahn Leihmutterschaft Deutschland im Fokus, Rechtsbruch-Vorwürfe; Schweizer Auslandskauf trotz Verbot, mediale Aufmerksamkeit erhöht

Der deutsche Politiker Jens Spahn Leihmutterschaft Deutschland im Fokus, Rechtsbruch-Vorwürfe; Schweizer Auslandskauf trotz Verbot, mediale Aufmerksamkeit erhöht Gefängnisstrafen Archive - Stiftung Zukunft CH Spahn, Borer und der Rechtsbruch Leihmutterschaft Der Skandal um Jens Spahn hat das Thema Leihmutterschaft neu in den Fokus gerückt. Fakt ist: Auch Schweizer Staatsbürger kaufen sich im Ausland ein Kind, obwohl Leihmutterschaft in der Schweiz verboten ist. Und sie werden dafür nicht bestraft, sondern mit medialer Aufmerksamkeit belohnt. ...

August 13, 2026

3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gibt Teilurteil im Normenkontrollverfahren Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen bekannt Bautzen; 2-G-Plus-Bestimmungen abgelehnt

Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gibt Teilurteil im Normenkontrollverfahren Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen bekannt Bautzen; 2-G-Plus-Bestimmungen abgelehnt Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 16.02.2024 Teilurteil im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) Medieninformation 4/2024 Nach Ablehnung der gegen die Senatsmitglieder gestellten Befangenheitsanträge hat der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 14. Februar 2024 in dem Normenkontrollverfahren der Frau Julia Neigel gegen den Freistaat Sachen ein Teilurteil bekannt gegeben. Die Antragstellerin hatte sich unter anderem gegen die »2-G-Plus- Bestimmungen« für den Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen oder Einrichtungen und das Verbot von (Groß)Veranstaltungen und Festen in der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 in der Fassung vom 2. Februar 2022 gewandt. Diesen Antrag hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit seinem Teilurteil nunmehr abgelehnt. Die Entscheidungsgründe sind noch nicht schriftlich niedergelegt. Derzeit geht der Senat davon aus, dass dies etwa zwei Monate in Anspruch nehmen wird. Anschließend wird das Gericht auch die Öffentlichkeit über die Urteilsgründe informieren. Gegen das Teilurteil kann die Antragstellerin, nach Zustellung des vollständig abgefassten Urteils, die Zulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht beantragen. Die Antragstellerin hat sich außerdem noch gegen die Corona-Schutz- Verordnung vom 5. November 2021 und hier im Besonderen gegen die »2-G- Regelungen« unter anderem für Großveranstaltungen, Kultureinrichtungen und Innengastronomie gewandt. Über diesen weiteren Antrag hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit seinem Teilurteil noch nicht entschieden. Insoweit wird das Verfahren fortgesetzt. Über den weiteren Ablauf des Verfahrens wird der Senat voraussichtlich ebenfalls innerhalb der nächsten zwei Monate entscheiden. Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg ...

August 13, 2026

Bündnis aus Initiativen Fahrradkorso auf der Autobahn A4 Dresden; Beschwerde zurückgewiesen

Bündnis aus Initiativen Fahrradkorso auf der Autobahn A4 Dresden; Beschwerde zurückgewiesen Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 22.07.2022 Beschwerde gegen Verbot eines Fahrradkorsos auf der Autobahn A4 erfolglos Medieninformation 11/2022 Ein Bündnis aus mehreren Initiativen wollte am Sonntag, dem 24. Juli 2022, ab 8.00 Uhr unter dem Motto »Stoppt den Ausbau der A4! Sozial-ökologische Verkehrswende jetzt!« einen Fahrradkorso vom Bahnhof Dresden-Neustadt über die Bundesautobahn A4 (AS Dresden-Hellerau bis AS Dresden Flughafen) bis zum Alaunplatz in Dresden durchführen. Mit Bescheid der Landeshauptstadt Dresden, Versammlungsbehörde, vom 15. Juli 2022 wurde ein Streckenverlauf festgelegt, der die Nutzung der A4 und deren Anschlussstellen ausnimmt. Zur Begründung wurde ausgeführt, durch die notwendige beidseitige Sperrung der A4 könne es zu Verkehrsunfällen und damit zu einer Gefährdung von Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern kommen. Die Abwägung der beiderseitigen Grundrechtspositionen (Versammlungsfreiheit einschließlich des Rechts, den Versammlungsort zu bestimmen, einerseits, der Schutz der Verkehrsteilnehmer andererseits) erfordere eine Ausweichroute ohne Nutzung der Autobahn. Der Veranstalter der Versammlung hat gegen die Routenänderung einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Dresden beantragt. Dieses hat den Antrag mit Beschluss vom 21. Juli 2022 zurückgewiesen. Die Routenänderung sei auch unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der Versammlungsfreiheit offensichtlich rechtmäßig. Die Einschätzung der Versammlungsbehörde, dass es durch den ursprünglich angedachten Streckenverlauf des Fahrradkorsos zu erheblichen Konikten mit den Interessen der Nutzer der A4 an der ungehinderten Durchfahrt sowie auch der körperlichen Unversehrtheit aller Verkehrs- und Versammlungsteilnehmer kommen würde, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg ...

August 13, 2026

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden setzt Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Reise nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden setzt Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Reise nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung Mediathek | Medienservice Sachsen Beschwerde gegen Verbot eines Fahrradkorsos auf der Autobahn A4 erfolglos Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden muss einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Reise nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen Eilanträge gegen eine Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf und Röhrsdorf erfolglos Eine Gemeinde darf dem Träger eines freien beruflichen Gymnasiums kein Darlehen gewähren ...

August 13, 2026

Gemeinde Rietschen kein Darlehen an Träger der Freien Schule Rietschen; Zuständigkeit bestätigt, Berufs-Gymnasien keine Gemeindesache

Gemeinde Rietschen kein Darlehen an Träger der Freien Schule Rietschen; Zuständigkeit bestätigt, Berufs-Gymnasien keine Gemeindesache Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 28.02.2023 Eine Gemeinde darf dem Träger eines freien beruichen Gymnasiums kein Darlehen gewähren Medieninformation 3/2023 Die Gemeinde Rietschen darf dem Träger eines freien beruichen Gymnasiums kein Darlehen gewähren. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Februar 2023 - 4 A 704/20 - entschieden. Das Oberverwaltungsgericht hat damit die Klage der Gemeinde Rietschen abgewiesen, die sich gegen eine Beanstandung des Landkreises Görlitz im Rahmen der Rechtsaufsicht richtete. Der Gemeinderat der Gemeinde Rietschen hatte im Jahr 2017 beschlossen, dass die Gemeinde dem Trägerverein der Freien Schule Rietschen ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 170.000 Euro zur Vornanzierung für die Bildung eines beruichen Gymnasiums gewährt. Derselbe Trägerverein betreibt bereits eine freie Oberschule in Rietschen. Diesen Gemeinderatsbeschluss beanstandete der Landkreis Görlitz im Rahmen seiner Rechtaufsicht über die Gemeinde. Hiergegen richtete sich die Klage der Gemeinde Rietschen, die vor dem Verwaltungsgericht Dresden Erfolg hatte. Das Oberverwaltungsgericht hat nun das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Betrieb und die nanzielle Unterstützung eines beruichen Gymnasiums sei keine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft, die in die Zuständigkeit der Gemeinde falle. Die Gemeinden seien nur für Schulen zuständig, die einen der allgemeinen Schulpicht entsprechenden Bildungsgang anbieten, d.h. für Grund- und Oberschulen. Für andere Schularten seien die Gemeinden nicht zuständig. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt damit seine in einem Eilverfahren getroffene Entscheidung in dieser Sache vom 9. Januar 2018 - 4 B 188/17 -. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg ...

August 13, 2026

Gemeinde Rietschen verweigert Darlehen an Träger des Freien beruflichen Gymnasiums in Sachsen; Betrieb kein kommunales Aufgabenfeld

Gemeinde Rietschen verweigert Darlehen an Träger des Freien beruflichen Gymnasiums in Sachsen; Betrieb kein kommunales Aufgabenfeld Eine Gemeinde darf dem Träger eines freien beruflichen Gymnasiums kein Darlehen gewähren Eine Gemeinde darf dem Träger eines freien beruflichen Gymnasiums kein Darlehen gewähren 28.02.2023, 11:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Medieninformation 3 2023 Die Gemeinde Rietschen darf dem Träger eines freien beruflichen Gymnasiums kein Darlehen gewähren. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Februar 2023 - 4 A 704 ...

August 13, 2026

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen 2-G-Plus-Bestimmungen vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht; Teilurteil noch nicht rechtskräftig

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen 2-G-Plus-Bestimmungen vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht; Teilurteil noch nicht rechtskräftig Urteilsbegründung im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) Urteilsbegründung im Verfahren 3 C 90 21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) 28.02.2024, 12:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Nachdem der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 14. Februar 2024 in dem Normenkontrollverfahren der Antragstellerin gegen den Freistaat Sachsen ein Teilurteil bekannt gegeben hatte, liegen nunmehr die schriftlichen Urteilsgründe vor. ...

August 13, 2026

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen, Teilurteil im Normenkontrollverfahren vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht; Anträge abgelehnt, Urteilsgründe in zwei Monaten

Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen, Teilurteil im Normenkontrollverfahren vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht; Anträge abgelehnt, Urteilsgründe in zwei Monaten Teilurteil im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) Teilurteil im Verfahren 3 C 90 21 (Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen) 16.02.2024, 16:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Nach Ablehnung der gegen die Senatsmitglieder gestellten Befangenheitsanträge hat der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 14. Februar 2024 in dem Normenkontrollverfahren der Frau Julia Neigel gegen den Freistaat Sachen ein Teilurteil bekannt gegeben. ...

August 13, 2026