Newron setzt Rekrutierung neuer Studienteilnehmer in US-Zentren der ENIGMA-TRS-2-Studie vorübergehend aus, während die FDA den Vorfall prüft; FDA-Halt, US-Rekrutierung ausgesetzt

Newron setzt Rekrutierung neuer Studienteilnehmer in US-Zentren der ENIGMA-TRS-2-Studie vorübergehend aus, während die FDA den Vorfall prüft; FDA-Halt, US-Rekrutierung ausgesetzt Newron gibt eine Aussetzung der Rekrutierung neuer Studienteilnehmer in US-Zentren der ENIGMA-TRS 2-Studie bekannt | Newron Pharmaceuticals Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Newrongibt eine Aussetzung derRekrutierung neuer Studienteilnehmer in US-Zentren der ENIGMA-TRS 2-Studiebekannt Aussetzung ist auf die US-Zentren der ENIGMA-TRS 2-Studie begrenzt; auch die globale ENIGMA-TRS 1 - Studie läuft mit über 400 rekrutierten Patienten weiter ...

April 29, 2026

Kalligrafie-Gruppe der Kritzelstube Magdeburg widmet ihre neue Ausstellung »Grundrechte in Kalligrafie« im Lesecafé Eselsohr der Zentralbibliothek Magdeburg; Vernissage 5. Mai, 17 Uhr

Kalligrafie-Gruppe der Kritzelstube Magdeburg widmet ihre neue Ausstellung »Grundrechte in Kalligrafie« im Lesecafé Eselsohr der Zentralbibliothek Magdeburg; Vernissage 5. Mai, 17 Uhr Vernissage: »Die Grundrechte in Kalligrafie« in der Stadtbibliothek / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de Bürger + StadtVerwaltung + ServiceLeben in MagdeburgKommunalpolitikStadtAktuelles + PresseIntern Mit Podiumsdiskussion zum Thema: Was ist uns das Grundgesetz wert? Die Kalligrafie-Gruppe der „Kritzelstube“ Magdeburg widmet ihre neue Ausstellung den im Grundgesetz verbürgten Grundrechten. Im Mai präsentieren die Hobby-Künstlerinnen ihre Werke unter der Überschrift „Grundrechte in Kalligrafie“ im Lesecafé Eselsohr in der Zentralbibliothek im Breiten Weg. Zur Vernissage am Dienstag, 5. Mai, um 17 Uhr lädt die Stadtbibliothek zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Was ist uns das Grundgesetz wert?“ ein. ...

April 29, 2026

Deutscher Städtetag, Universität Trier, Baumann Rechtsanwälte – Online-Konferenz 'Auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt' 2026; Kostenlose Teilnahme

Deutscher Städtetag, Universität Trier, Baumann Rechtsanwälte – Online-Konferenz ‘Auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt’ 2026; Kostenlose Teilnahme Save the Date: Online-Konferenz -“Auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt " 2026 | Staedtetag.de Save the Date: Online-Konferenz “Auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt” 2026 Die Konferenz widmet sich in diesem Jahr der kommunalen Mobilitätswende und der Klimaneutralität im Verkehr. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und Handlungspflichten von Kommunen, um Klimaschutzziele im Verkehrssektor wirksam umzusetzen. Die Online-Konferenz richtet sich insbesondere an Kommunen, Verwaltungen, politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Praktikerinnen und Praktiker im Mobilitäts- und Planungsbereich. ...

April 29, 2026

Diakonie Mitteldeutschland bietet Online-Seminar Mitbestimmungsrechte im Fokus; Nur für Beschäftigte der Diakonie Mitteldeutschland

Diakonie Mitteldeutschland bietet Online-Seminar Mitbestimmungsrechte im Fokus; Nur für Beschäftigte der Diakonie Mitteldeutschland Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Diakonie Mitteldeutschland « Alle Veranstaltungen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Mitbestimmungsrechte im Fokus 2. September 2026 : 09:00 Uhr – 14:00 Uhr ONLINE-SEMINAR Die Teilnahme am Seminar ist nur für Beschäftigte in Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Mitteldeutschland möglich. Jana Lerch Beratung von Mitarbeitendenvertretungen Referentin Arbeitsrecht Merseburger Straße 44 Halle (Saale) 06110 (0345) 12299-158 lerch@diakonie-ekm.de Download vCard Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen. Anmeldung Bitte melden Sie sich verbindlich an. Anrede Anrede Herr Frau Vorname * Name * Bitte tragen Sie nun noch die Angaben zu Ihrer Einrichtung ein: Dienststelle ...

April 29, 2026

Diakonie Mitteldeutschland veranstaltet Online-Seminar zur Rechtsstellung der MAV

Diakonie Mitteldeutschland veranstaltet Online-Seminar zur Rechtsstellung der MAV Rechtsstellung der MAV - Diakonie Mitteldeutschland « Alle Veranstaltungen Rechtsstellung der MAV Mitbestimmungsrechte im Fokus 30. September 2026 : 09:00 Uhr – 14:00 Uhr ONLINE-SEMINAR Die Teilnahme am Seminar ist nur für Beschäftigte in Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Mitteldeutschland möglich. Jana Lerch Beratung von Mitarbeitendenvertretungen Referentin Arbeitsrecht Merseburger Straße 44 Halle (Saale) 06110 (0345) 12299-158 lerch@diakonie-ekm.de Download vCard Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen. Anmeldung Bitte melden Sie sich verbindlich an. Anrede Anrede Herr Frau Vorname * Name * Bitte tragen Sie nun noch die Angaben zu Ihrer Einrichtung ein: Dienststelle ...

April 29, 2026

Verlag C.H.BECK korrigiert § 23 Nr. 1 GVG in der 47. Auflage 2026; Streitwertgrenze 10.000 Euro

Verlag C.H.BECK korrigiert § 23 Nr. 1 GVG in der 47. Auflage 2026; Streitwertgrenze 10.000 Euro Thomas/Putzo Zivilprozessordnung Auflage 2026 Errata-Zettel Aufgrund eines bedauerlichen Versehens ist leider in dieser Auflage der Gesetzestext des § 23 Nr. 1 GVG nicht korrekt wiedergegeben. Die korrekte Fassung des Gesetzestextes des § 23 Nr. 1 GVG lautet wie folgt: Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von zehntausend Euro nicht übersteigt; Die Kommentierung nimmt auf den richtigen, aktuellen Gesetzestext Bezug. ...

April 29, 2026

Bundeskabinett beschließt Mietrecht II in Deutschland; Indexmiete 3% Obergrenze

Bundeskabinett beschließt Mietrecht II in Deutschland; Indexmiete 3% Obergrenze BFW Newsroom - Kabinett beschließt „Mietrecht II“ - Eckpunkte und Ausblick Kabinett beschließt „Mietrecht II“ – Eckpunkte und Ausblick News 29.04.2026 Franco Höfling Justiziar Leiter Recht Indexmiete Kurzzeitvermietung Mietrecht Mietrecht II Schonfristzahlung möblierter Wohnraum Der am 29. April vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Wohn‑ und Geschäftsraummietrechts („Mietrecht II“ ) greift einige zentrale Kritikpunkte aus der Verbändeanhörung auf. In mehreren besonders praxisrelevanten Bereichen, wie bei der Indexmiete, der Kurzzeitvermietung und der Vermietung von möbliertem Wohnraum finden sich nun etwas differenziertere Regelungen, die das ursprünglich vorgesehene Maß an Regulierung abmildern. Das ist tendenziell positiv. An der Grundsatzkritik des BFW ändert sich jedoch nichts. Wie geht es weiter? Der Gesetzentwurf wird nun in den Deutschen Bundestag eingebracht. Nach den Planungen der Bundesregierung soll das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause, spätestens Anfang Juli, abgeschlossen werden. Der BFW wird das Verfahren weiterhin konstruktiv kritisch begleiten und sich für weitere investitionsfreundliche Verbesserungen einsetzen. Im Folgenden ein Zwischenstand: Kurzzeitvermietung: Sechs Monate mit begrenzter Verlängerungsoption auf 8 Monate. Der Ausnahmetatbestand der Vermietung „zum vorübergehenden Gebrauch“ wird in § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB-E erstmals gesetzlich zeitlich konkretisiert. Künftig gilt die Ausnahme, wenn Wohnraum „für einen besonderen vorübergehenden Bedarf für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten angemietet wird“. Zugleich enthält der überarbeitete Gesetzentwurf eine praxisrelevante Öffnung: Ergibt sich nach Mietbeginn ein weiterhin vorübergehender, aber längerer Bedarf, kann das Mietverhältnis einmalig auf insgesamt bis zu acht Monate verlängert werden. Möblierter Wohnraum: Zeitwert als Maßstab, höhere Pauschale und Heilungsregelung. Mit dem neuen § 556d Absatz 1a BGB-E wird klargestellt, dass bei möbliertem Wohnraum ein gesonderter Möblierungszuschlag zulässig ist. Dieser gilt als angemessen, wenn er „monatlich höchstens 1 Prozent des durch Schätzung ermittelbaren Zeitwertes der Einrichtungsgegenstände“ beträgt. Mit dieser nunmehr eingefügten Berechnungshilfe soll die praktische Umsetzung vereinfacht werden. Für voll ausgestatteten Wohnraum gilt eine regelmäßige Angemessenheitsvermutung bis zu 10 Prozent der unmöblierten Miete. Im Vorentwurf lag die Regelvermutung bei lediglich 5 %. Flankierend wird in § 556d Absatz 1b BGB-E eine Auskunftspflicht eingeführt. Wird der Möblierungszuschlag nicht rechtzeitig offengelegt, gilt der Wohnraum bei der Mietpreisprüfung als unmöbliert. Positiv ist jedoch, dass nun ausdrücklich eine Heilungswirkung aufgenommen wurde. Nach Nachholung der Auskunft endet diese Rechtsfolge nach zwei Jahren. Indexmiete: Kappung in Höhe von 3 % mit Öffnung. Besonders relevant für die wirtschaftliche Tragfähigkeit langfristiger Mietverhältnisse ist die Neuregelung der Indexmiete. Nach dem neuen § 557b Absatz 4 BGB‑E gilt: „Übersteigt die jährliche Indexveränderung 3 Prozent, bleibt die Hälfte des darüberhinausgehenden Teils bei der Berechnung der Mietanpassung unberücksichtigt. Die Regelung greift ausschließlich in Gebieten mit besonders gefährdeter Wohnraumversorgung, die von den Ländern per Rechtsverordnung bestimmt werden können. Es ist also in den Ländern eine separate Rechtsverordnung für Indexmieten erforderlich. Gegenüber dem Referentenentwurf wurde damit die Kappung auf 3,0 Prozent abgesenkt, jedoch kombiniert mit einer Öffnung nach oben, wonach die Hälfte der darüberhinausgehenden Inflation als Wertsicherung bei der Mietanpassung angesetzt werden kann. Damit bleibt die Indexmiete als Instrument grundsätzlich erhalten. Höhere inflationsbedingte Ausschläge werden jedoch gedämpft. Schonfristzahlung: Einmalige Erweiterung auf ordentliche Kündigung. Unverändert aus dem Referentenentwurf übernommen wurde die Erweiterung der Schonfristzahlung. Künftig führt die vollständige Begleichung der Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit nicht nur zur Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs, sondern einmalig auch zur Unwirksamkeit einer hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung. Ausgang offen. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Weitere Informationen: Franco Höfling E-Mail Kontakt Diskutieren Sie mit uns auf Social Media! facebook ...

April 29, 2026

Verlag C.H.BECK korrigiert den § 23 Nr. 1 GVG in der 47. Auflage 2026; Streitwert auf 10.000 Euro festgelegt

Verlag C.H.BECK korrigiert den § 23 Nr. 1 GVG in der 47. Auflage 2026; Streitwert auf 10.000 Euro festgelegt Thomas/Putzo Zivilprozessordnung Auflage 2026 Errata-Zettel Aufgrund eines bedauerlichen Versehens ist leider in dieser Auflage der Gesetzestext des § 23 Nr. 1 GVG nicht korrekt wiedergegeben. Die korrekte Fassung des Gesetzestextes des § 23 Nr. 1 GVG lautet wie folgt: Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von zehntausend Euro nicht übersteigt; Die Kommentierung nimmt auf den richtigen, aktuellen Gesetzestext Bezug. ...

April 29, 2026

Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet, dass Access-Provider pornografische Internetangebote nicht sperren müssen; Jugendmedienschutzstaatsvertrages nicht mehr anwendbar

Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet, dass Access-Provider pornografische Internetangebote nicht sperren müssen; Jugendmedienschutzstaatsvertrages nicht mehr anwendbar Verwaltungsgericht Düsseldorf: Access-Provider müssen pornografische Internetangebote nicht sperren | NRW-Justiz Verwaltungsgericht Düsseldorf: Access-Provider müssen pornografische Internetangebote nicht sperren Die Landesanstalt für MedienNRWdarf einen Zugangsanbieter zum Internet (sogenannter Access-Provider) nicht zwingen, die Internetseite eines in Zypern ansässigen Anbieters von pornografischen Inhalten zu sperren. Der Anbieter des pornografischen Internetangebotes kann dagegen nicht verlangen, dass die gegen ihn gerichtete Verfügung, mit der ihm die Verbreitung der pornografischen und jugendgefährdenden Inhalte untersagt wurde, nachträglich aufgehoben wird. Das hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit zwei Urteilen entschieden, die den Beteiligten heute zugestellt wurden. ...

April 29, 2026

BDEW fordert Nitratprogramm, rechtssichere rote Gebiete und fundiertes Monitoring in Deutschland; Stoffstrombilanz gestrichen, Umsetzung unklar

BDEW fordert Nitratprogramm, rechtssichere rote Gebiete und fundiertes Monitoring in Deutschland; Stoffstrombilanz gestrichen, Umsetzung unklar BDEW fordert Nitratprogramm, rechtssichere rote Gebiete und fundiertes Monitoring VerbandVerbandErdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 2000 Unternehmen.Zum VerbandÜber unsKMU-VertretungBDEW-Vertretung bei der EULandesorganisationenMitgliederMitglied werdenKarriereKontakt und AnfahrtZum VerbandZum Magazin Erdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 2000 Unternehmen. EnergieDossiersAusgewählte Themen der Energiewirtschaft auf einen Blick.DigitalisierungEnergiewende im VerteilnetzErneuerbare EnergienGas, Wasserstoff, BiogasStrompreiseEnergieeffizienzVersorgungssicherheitWärmeThemenElektromobilitätEnergiepolitikStromerzeugungWeitere Energiethemen ...

April 29, 2026