Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt AfD-Mitgliedschaft führt zu Waffenentzug; politischer Eingriff in Sportschützen

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt AfD-Mitgliedschaft führt zu Waffenentzug; politischer Eingriff in Sportschützen Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt: AfD-Mitgliedschaft kann zu Waffenentzug führen - AfD Fraktion Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt: AfD-Mitgliedschaft kann zu Waffenentzug führen Mit Beschlüssen vom 7. August 2026 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt Anträge auf Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg abgelehnt. Dieses hatte in drei Einzelfällen am 25. März 2025 entschieden, dass Mitgliedern und Unterstützern der AfD selbst ohne jedes eigene Fehlverhalten die waffenrechtliche Erlaubnis als Sportschütze entzogen werden dürfe. ...

August 13, 2026

OVG Sachsen-Anhalt: AfD-Mitgliedschaft führt zu Waffenentzug in Sachsen-Anhalt; Berufungen abgelehnt, drei Fälle betroffen, Entscheidung ruft politische Kritik

OVG Sachsen-Anhalt: AfD-Mitgliedschaft führt zu Waffenentzug in Sachsen-Anhalt; Berufungen abgelehnt, drei Fälle betroffen, Entscheidung ruft politische Kritik Politische Schikane gegen rechtstreue Sportschützen endlich beenden! - AfD Fraktion Politische Schikane gegen rechtstreue Sportschützen endlich beenden! Mit Beschlüssen vom 7. August 2026 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt Anträge auf Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg abgelehnt. Dieses hatte in drei Einzelfällen am 25. März 2025 entschieden, dass Mitgliedern und Unterstützern der AfD selbst ohne jedes eigene Fehlverhalten die waffenrechtliche Erlaubnis als Sportschütze entzogen werden dürfe. ...

August 13, 2026

Bundesrat fordert Verschärfung des Waffengesetzes in Berlin; Zahl illegaler Schusswaffen in Berlin 2024 verdoppelt

Bundesrat fordert Verschärfung des Waffengesetzes in Berlin; Zahl illegaler Schusswaffen in Berlin 2024 verdoppelt Bundesrat fordert Verschärfung des Waffengesetzes - Deutscher Bundestag Bundesrat fordert Verschärfung des Waffengesetzes PK) Der Bundesrat fordert eine Verschärfung des Waffengesetzes. Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung sei durch Straftaten unter Einsatz von Schusswaffen massiv beeinträchtigt, heißt es in einem Gesetzentwurf der Länderkammer ( 21 7557 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ), der in den Bundestag eingebracht worden ist. ...

August 13, 2026

BFH entscheidet in Deutschland, dass Garten- und Wegeflächen Teil des begünstigten Familienheims sind; Garten- und Wegeflächen zählen zur Steuerbefreiung.

BFH entscheidet in Deutschland, dass Garten- und Wegeflächen Teil des begünstigten Familienheims sind; Garten- und Wegeflächen zählen zur Steuerbefreiung. Das Familienheim in der Erbschaftsteuer: Begriff des begünstigten Grundstücks Das Familienheim in der Erbschaftsteuer: Begriff des begünstigten Grundstücks Das Familienheim kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen, wenn der Elternteil vor dem Tod dort selbst gewohnt hat, das Kind nach dem Tod unverzüglich einzieht und die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Dass auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück der Steuerbefreiung unterliegen kann, hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17.06.2026 – II R 27 ...

August 13, 2026

Ralf Lübke wird zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt; Sieben Jahre befristet, endet 31. Dezember 2033.

Ralf Lübke wird zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt; Sieben Jahre befristet, endet 31. Dezember 2033. Gewerbe- und Handwerksrecht | Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Gewerbe- und Handwerksrecht [13.08.2026] Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Bezirk 14 6 25-08 Kamenz Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt: Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Lübke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt. Der Bezirk 14 6 25-08 Kamenz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 01896 Pulsnitz, 01917 Kamenz, 01920 Haselbachtal und Steina sowie 01936 Großnaundorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Lübke befindet sich: Ziegenbalgplatz 11 in 01896 Pulsnitz Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 13. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Lübke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt. Der Bezirk 14 6 25-08 Kamenz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 01896 Pulsnitz, 01917 Kamenz, 01920 Haselbachtal und Steina sowie 01936 Großnaundorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Lübke befindet sich: Ziegenbalgplatz 11 in 01896 Pulsnitz Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 13. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter

August 13, 2026

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes in Deutschland; Vier Jahre Steuererhöhungen ab 2027 geplant

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes in Deutschland; Vier Jahre Steuererhöhungen ab 2027 geplant Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes - Bundesfinanzministerium - Service Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteueränderungsgesetz – TabStÄndG) verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen das Tabaksteuergesetz und gleichzeitig die Tabaksteuerverordnung geändert werden. Der Gesetzentwurf dient der Reduzierung des Handlungsbedarfes im Bundeshaushalt. Die Anpassung der Tabaksteuer zählt zu den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen. ...

August 13, 2026

Ralf Lübke wird zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt; Siebenjährige Amtszeit bis 2033

Ralf Lübke wird zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt; Siebenjährige Amtszeit bis 2033 Gewerbe- und Handwerksrecht | Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Gewerbe- und Handwerksrecht [13.08.2026] Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Bezirk 14 6 25-08 Kamenz Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt: Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Lübke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt. Der Bezirk 14 6 25-08 Kamenz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 01896 Pulsnitz, 01917 Kamenz, 01920 Haselbachtal und Steina sowie 01936 Großnaundorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Lübke befindet sich: Ziegenbalgplatz 11 in 01896 Pulsnitz Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 13. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Lübke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt. Der Bezirk 14 6 25-08 Kamenz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 01896 Pulsnitz, 01917 Kamenz, 01920 Haselbachtal und Steina sowie 01936 Großnaundorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Lübke befindet sich: Ziegenbalgplatz 11 in 01896 Pulsnitz Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 13. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter

August 13, 2026

Krüger, Uwe Beschränkung der Vollstreckung öffentlich zugestellt Finanzamt Meißen; Frist zwei Wochen nach Veröffentlichung

Krüger, Uwe Beschränkung der Vollstreckung öffentlich zugestellt Finanzamt Meißen; Frist zwei Wochen nach Veröffentlichung Öffentliche Zustellung Finanzamt Meißen Datum August 2026 Geschäftszeichen 3209/ÖZ/2026/0069 Öffentliche Zustellung Name, Vorname Krüger, Uwe letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz unbekannt Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person ist zuzustellen: (genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) ...

August 13, 2026

Eidgenössisches Finanzdepartement ändert Bankengesetz in Bern; Gesetzesanpassungen nötig

Eidgenössisches Finanzdepartement ändert Bankengesetz in Bern; Gesetzesanpassungen nötig Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Finanzdepartement Fremdmitteilung Veröffentlicht am 13. August 2026 Bern, 12.08.2026 — Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) Der Bundesrat hat im Juni 2025 Eckwerte für die Ausarbeitung der rechtlichen Anpassungen gemäss den Massnahmen und Empfehlungen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission sowie weiteren überwiesenen parlamentarischen Vorstössen verabschiedet. Das hiermit vorgeschlagene Massnahmenpaket schlägt entsprechend dieser Eckwerte verschiedene Kernmassnahmen vor, die Anpassungen auf Gesetzesstufe erfordern.

August 13, 2026

BGH kippt AGB-Klauseln einer Bausparkasse über Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge in Deutschland eindeutig zugunsten der Verbraucher; Unterlassungsklage stattgegeben

BGH kippt AGB-Klauseln einer Bausparkasse über Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge in Deutschland eindeutig zugunsten der Verbraucher; Unterlassungsklage stattgegeben Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge sind unzulässig | Recht | Haufe Thu Aug 13 05:30:00 UTC 2026 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen? Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg? Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung Personen- und Kapitalgesellschaften – Unterschiede und Besonderheiten ...

August 13, 2026