Vermieter-GbR kündigt Eigenbedarf in Berlin; BGH lässt Rechtslage zum MoPeG offen

Vermieter-GbR kündigt Eigenbedarf in Berlin; BGH lässt Rechtslage zum MoPeG offen Kündigung: Eigenbedarfskündigung durch Vermieter-GbR nach Inkraf | MK - Mietrecht kompakt | juris Kündigung: Eigenbedarfskündigung durch Vermieter-GbR nach In.. Kündigung: Eigenbedarfskündigung durch Vermieter-GbR nach Inkrafttreten des MoPeG? Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat der Gesetzgeber – eine Empfehlung des 71. Deutschen Juristentages aufgreifend – die seit der Grundsatzentscheidung des BGH (29.1.01, II ZR 331 00, NJW 01, 1056) anerkannte Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft bürgerlichen Rechts gesetzlich nachvollzogen (BT-Drucksache 19 ...

August 13, 2026

Bremen Hundebesitzerinnen und -besitzer, Pflicht zur Sachkundeprüfung ab 1. Juli 2026; Praktische Prüfung innerhalb eines Jahres.

Bremen Hundebesitzerinnen und -besitzer, Pflicht zur Sachkundeprüfung ab 1. Juli 2026; Praktische Prüfung innerhalb eines Jahres. Sachkunde zur Haltung von Hunden nachweisen Sachkunde zur Haltung von Hunden nachweisen Wenn Sie einen Hund nach dem 30. Juni 2026 aufnehmen, sind Sie verpflichtet eine Sachkundeprüfung abzulegen. Basisinformationen In Bremen ist die Sachkundeprüfung für alle Hundebesitzer:innen verpflichtend, die ab dem 1. Juli 2026 einen Hund erwerben. Besitzen Sie mehr als einen Hund, muss die Sachkundeprüfung für jeden Hund einzeln abgelegt werden. Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme des Hundes erfolgen. Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes erfolgen. Wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren schon einen Hund für mindestens 2 Jahre besessen und die theoretische Prüfung bereits abgelegt haben, müssen Sie mit einem neuen Hund nur noch den praktischen Teil absolvieren. Die praktische Prüfung muss mit jedem weiteren Hund erneut erfolgreich abgelegt werden. Sie müssen keine Sachkundeprüfung ablegen, wenn Sie einen Hund schon vor dem 1. Juli 2026 aufgenommen haben Sie Tierärzt:in oder Jäger:in sind Sie einen Blindenführhund haben Das Ordnungsamt kann entscheiden, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Prüfungsinhalte Theoretische Prüfung: Bei der theoretischen Prüfung müssen 35 Fragen beantwortet werden über: Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts, das Sozialverhalten von Hunden, Kommunikation und Ausdrucksweise sowie rassespezifische Eigenschaften und Bedürfnisse von Hunden, Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden sowie deren Bewältigung und Vermeidung, tierschutzkonforme Erziehung und Ausbildung von Hunden und Rechtsvorschriften für die Haltung und den Umgang mit Hunden. Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn aus jedem Themenbereich mindestens 4 von 7 Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet wurden. Praktische Prüfung: Die Prüfung findet an mindestens zwei unterschiedlichen Orten – ablenkungsarmer Bereich (zum Beispiel Grünanlage, mit der Möglichkeit zum Freilauf) und verkehrsöffentlicher Raum – statt. Hier zeigen Sie, dass Sie den eigenen Hund einschätzen können und Belästigungen anderer durch den Hund vermeiden. Es müssen gefährliche Situationen erkannt werden und Kenntnisse vorliegen, um möglichen Gefahrensituationen rechtzeitig vorzubeugen. Voraussetzungen Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Für die praktische Prüfung: Der Hund ist gechipt und geimpft. ...

August 12, 2026

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung; prüft Aufhebung der sektoralen Bebauungspläne 1632–1635 in Vegesack, Bremen Wohnbau ohne Planaufstellung möglich durch Bauturbo 2025

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung; prüft Aufhebung der sektoralen Bebauungspläne 1632–1635 in Vegesack, Bremen Wohnbau ohne Planaufstellung möglich durch Bauturbo 2025 Briefkopf mit Kommunikationsanschlüsen der Poststelle Seite 1 von 2 - Dienstgebäude Eingang Bus / Straßenbahn Poststelle: Gerhard-Rohlfs-Str. 62 Gerhard-Rohlfs-Str. 62 Haltestellen T (0421) 361 18666 28757 Bremen 28757 Bremen Gustav-Heinemann- E-Mail office@bau.bremen.de Zugang auch über Bürgerhaus Tiefgarage „Sedanplatz“ Internet: https://bau.bremen.de Die Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen finden Sie hier: https://bau.bremen.de/info/dsgvo-kontakt Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung unter Tel: (0421) 361-0, www.transparenz.bremen.de, www.service.bremen.de Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung 1 Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Gerhard-Rohlfs-Str. 62 • 28757 Bremen Ortsamt Vegesack Gerhard-Rohlfs-Straße 62 28757 Bremen Stadtgemeinde Bremen Auskunft erteilt Dienstgebäude: Gerhard-Rohlfs-Str. 62 Zimmer V 1.56 Tel. +49 421 361 E-Mail: Datum und Zeichen Ihres Schreibens 19.05.2026 Mein Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Bremen, 09.06.2026 Anfrage des Beirats Vegesack vom 19.05.2026 Sektorale Bebauungspläne 1632, 1633 und 1635 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ortsamtsleiter Sgolik, die von Ihnen gestellten Fragen, die ich der Klarheit halber wiederhole, möchte ich wie folgt beant- worten: ...

August 12, 2026

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung von Anlagenzubau und Netzausbau; Deutschland; Vorrang für Netzausbau und Speicher vor Abregelung

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung von Anlagenzubau und Netzausbau; Deutschland; Vorrang für Netzausbau und Speicher vor Abregelung Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027779 12.08.2026 15:21:27 Seite 1 von 2 R008166/RV0027779 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 12.08.2026 um 15:21 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Netzanschlusspaket: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau (EnWG-Novelle) Aktuell seit 12.08.2026 15:21:27 Angegeben von: am 12.08.2026 ...

August 12, 2026

Stiftung der Deutschen Wirtschaft Entwurf WindSeeG-Änderung Offshore-Rettungsinfrastruktur AWZ Deutschland; Errichtung und Finanzierung offshore Rettungsinfrastruktur in AWZ

Stiftung der Deutschen Wirtschaft Entwurf WindSeeG-Änderung Offshore-Rettungsinfrastruktur AWZ Deutschland; Errichtung und Finanzierung offshore Rettungsinfrastruktur in AWZ Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027767 12.08.2026 11:03:17 Seite 1 von 2 R002299/RV0027767 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 12.08.2026 um 11:03 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Änderungsentwurf Windenergie-auf-See-Gesetzes zur Regelung der Errichtung und des Betriebs einer Rettungsinfrastruktur für die AWZ Aktuell seit 12.08.2026 11:03:17 Angegeben von: Stiftung der deutschen Wirtschaft für die Nutzung und Erforschung der Windenergie auf See am 12.08.2026 ...

August 12, 2026

Axel Klett Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket) BMWE; Vorrang für Netzausbau und Speicher statt Abregelung

Axel Klett Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket) BMWE; Vorrang für Netzausbau und Speicher statt Abregelung Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Axel Klett” Netzanschlusspaket: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau (EnWG-Novelle) Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Axel Klett (R008166) am 12.08.2026 ...

August 12, 2026

Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter laden Stellungnahmen und Gutachten im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag hoch; Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein.

Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter laden Stellungnahmen und Gutachten im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag hoch; Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Hinweise zum Urheberrecht - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag zurück zu: Informationen und Hilfe Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten, die von den eingetragenen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b Lobbyregistergesetz im Lobbyregister hochgeladen werden müssen, können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. ...

August 12, 2026

Offshore-Stiftung veröffentlicht Stellungnahmen zum NIS-2-Umsetzungsentwurf in Deutschland; maritime Kritis differenziert berücksichtigen

Offshore-Stiftung veröffentlicht Stellungnahmen zum NIS-2-Umsetzungsentwurf in Deutschland; maritime Kritis differenziert berücksichtigen Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Stiftung der deutschen Wirtschaft für die Nutzung und E… Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Stiftung der deutschen Wirtschaft für die Nutzung und Erforschung der Windenergie auf See (Offshore-Stiftung) (R002299) am 12.08.2026 ...

August 12, 2026

Stiftung der deutschen Wirtschaft für die Nutzung und Erforschung der Windenergie auf See Stellungnahme zum Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes Bundestag; ausführlichere Begründung zur Regierungsablehnung

Stiftung der deutschen Wirtschaft für die Nutzung und Erforschung der Windenergie auf See Stellungnahme zum Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes Bundestag; ausführlichere Begründung zur Regierungsablehnung Lobbyregister-Stellungnahme SG2608040023 von “Stiftung der deutschen Wirtschaft für die Nutz… Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 4 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Änderungsentwurf Windenergie-auf-See-Gesetzes zur Regelung der Errichtung und des Betriebs einer Rettungsinfrastruktur für die AWZ ...

August 12, 2026

Bundesregierung reformiert Nachrichtendienstrecht Deutschland; Speicherfristen: Inhalte 6 Monate, Verkehrsdaten 12 Monate.

Bundesregierung reformiert Nachrichtendienstrecht Deutschland; Speicherfristen: Inhalte 6 Monate, Verkehrsdaten 12 Monate. Kabinett: Nachrichtendienst wird reformiert | Bundesregierung Im Kabinett beschlossen Nachrichtendienstrecht wird reformiert Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf stärkt die operativen Fähigkeiten der Nachrichtendienste angesichts einer verschärften Sicherheitslage. Die Bundesregierung will damit für die Bevölkerung und ihre Freiheit ein höheres Maß an Sicherheit erreichen. per E-Mail teilen, Nachrichtendienstrecht wird reformiert per Facebook teilen, Nachrichtendienstrecht wird reformiert E-Mail per E-Mail teilen, Nachrichtendienstrecht wird reformiert ...

August 12, 2026