Simon Brhane zur Einigungsverhandlung erscheinen vor dem Kreisgericht St. Gallen am 21. Mai 2026, 14.30 Uhr persönlich
Vorladung zur Einigungsverhandlung
Vorladung zur Einigungsverhandlung Im Verfahren A. H. gegen Simon Brhane, geb. 1989, von Eritrea, derzeit unbekannten Aufenthalts, vor Kreisgericht St. Gallen betreffend Ehescheidung, Verfahrensnummer IN.2026.9-SCM
SG1ZE-SLH, wird Simon Brhane aufgefordert, am Donnerstag, 21. Mai 2026, 14.30 Uhr, persönlich vor der Einzelrichterin des Kreisgerichts St. Gallen, Bohl 1
Haus Hecht, St. Gallen, Anmeldung im 2. Stock, zur Einigungsverhandlung zu erscheinen. Sofern eine Übersetzung benötigt wird, bitten wir um rasche Mitteilung an die Gerichtskanzlei (Angabe der Sprache). Erscheint die beklagte Partei unentschuldigt nicht zur Einigungsverhandlung, gibt das Gericht der klagenden Partei Gelegenheit zur Klagebegründung oder zur Ergänzung der Begründung (Art. 291 Abs. 3 ZPO). Erscheinen beide Parteien unentschuldigt nicht zur Einigungsverhandlung, wird das Verfahren abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO analog). Die aufgelaufenen Verfahrensakten können nach telefonischer Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden. St. Gallen, 30. April 2026 Die Kreisgerichtskanzlei