Syrische Asylbewerber in Deutschland erhalten keine Erkundungsreisen; in keinem EU-Mitgliedstaat angeboten

Syrische Asylbewerber in Deutschland erhalten keine Erkundungsreisen; in keinem EU-Mitgliedstaat angeboten Keine Erkundungsreisen für syrische Asylbewerber - Deutscher Bundestag Keine Erkundungsreisen für syrische Asylbewerber PK) Sogenannte Erkundungsreisen für Asylbewerber aus Syrien zur Vorbereitung einer möglichen Rückkehr in die Heimat ohne drohenden Verlust des Schutzstatus werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung in keinem EU-Mitgliedstaat angeboten. Die Türkei habe für einen begrenzten Zeitraum solche Reisen ermöglicht. Das Programm sei aber nicht verlängert worden, heißt es in der Antwort ( 21 ...

August 12, 2026

Stadt Konstanz entfernt und entsorgt wild abgestellt Wassersportgeräte am Schänzle-Sportareal Weber-Winterersteig; Kennzeichnungspflicht nach Bodenseeschifffahrtsordnung

Stadt Konstanz entfernt und entsorgt wild abgestellt Wassersportgeräte am Schänzle-Sportareal Weber-Winterersteig; Kennzeichnungspflicht nach Bodenseeschifffahrtsordnung Keine Lagerfläche im öffentlichen Raum für wild abgestellte Kajaks, SUP-Boards & Co. - Stadt Konstanz Keine Lagerfläche im öffentlichen Raum für wild abgestellte Kajaks, SUP-Boards & Co. Im öffentlichen Raum in Konstanz, wie zum Beispiel am Zaun des Schänzle-Sportareals am Weber-Winterersteig stehen immer wieder Wassersportgeräte – SUP-Boards, Surfbretter, Kajaks und Kanus – die abgestellt und teils angeschlossen werden. Dies ist aber nicht gestattet, der öffentliche Raum ist keine Lagerfläche. Die Stadt Konstanz entfernt und entsorgt die Geräte. Wer sein Wasserfahrzeug mit Namen und Anschrift kennzeichnet, erleichtert im Zweifelsfall die Rückgabe – und kommt damit gleichzeitig einer gesetzlichen Pflicht nach: Artikel 2.01 der Bodenseeschifffahrtsordnung schreibt vor, dass diese Angaben auf SUP-Boards, Surfbrettern, Kajaks und Kanus gut sichtbar angebracht sein müssen. ...

August 12, 2026

Finanzamt Grimma öffentliche Zustellung Haftungsbescheid H02 HaL 06/26 an Kai Bernd Duffner, Baden-Baden; Abholfrist zwei Wochen nach Veröffentlichung

Finanzamt Grimma öffentliche Zustellung Haftungsbescheid H02 HaL 06/26 an Kai Bernd Duffner, Baden-Baden; Abholfrist zwei Wochen nach Veröffentlichung 3238_OEZ_2026-050 Finanzamt Grimma Datum 3238/ÖZ/2026/50 12.08.2026 Geschäftszeichen Öffentliche Zustellung Name, Vorname Duffner, Kai Bernd letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Maximilianstr. 15, 76534 Baden-Baden Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person sind mehrere Verwaltungsakte zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) Haftungsbescheid H02 HaL 06/26 vom 04.08.2026 Haftungsbescheid H02 HaL 06/26 vom 04.08.2026 Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03437 - 940 3191 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)

August 12, 2026

Direktvermarkter in Deutschland: Neues Verpackungsrecht gilt ab 12. August 2026; Kleinstunternehmerregelung entlastet Kleinstbetriebe

Direktvermarkter in Deutschland: Neues Verpackungsrecht gilt ab 12. August 2026; Kleinstunternehmerregelung entlastet Kleinstbetriebe PPWR und VerpackDG: Neues Verpackungsrecht gilt ab 12. August 2026 | Bayerischer Bauernverband PPWR Und VerpackDG: Neues Verpackungsrecht Gilt Ab 12. August 2026 Was Direktvermarkter jetzt wissen müssen – und welche Unterstützung sie nutzen können Worum es geht - in Kürze: Ab dem 12.08.2026 gilt für Verpackungen die neue Erzeugerrolle aus der EU-Verordnung 2025 Die wichtigste Botschaft vorab für alle landwirtschaftlichen Betriebe: Viele grundlegende Pflichten des bisherigen Verpackungsgesetzes bleiben bestehen. Neu geordnet wird, wer die Systembeteiligungspflicht übernehmen muss. Zudem gibt es nun nach europäischer Verpackungsverordnung eine Kleinstunternehmerregelung sowie eine neue Rolle: Die Erzeugerrolle. Ausführliche Hintergrundinfos und Details zum Thema lesen Sie hier . ...

August 12, 2026

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Antrag auf Außervollzugsetzung der LadÖffVO 2026 in Nürnberg ab; Kosten trägt der Antragsteller; Streitwert 5.000 Euro.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Antrag auf Außervollzugsetzung der LadÖffVO 2026 in Nürnberg ab; Kosten trägt der Antragsteller; Streitwert 5.000 Euro. Gericht: VGH Aktenzeichen: 22 NE 26.773 Sachgebietsschlüssel: 492 Rechtsquellen: § 47 Abs. 6 VwGO; Art. 2 Abs. 2 BayLadSchlG; § 2 der Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen und in Nächten in 2026 (Ladenöffnungsverordnung 2026 – LadÖffVO 2026) der Stadt Nürnberg Hauptpunkte: Normenkontrollverfahren; Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung; Öffnung von personallos betriebenen Kleinstsupermärkten in den allgemeinen Ladenschlusszeiten; Einschränkung der Öffnungszeiten wegen Störung der Sonn- und Feiertagsruhe; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; legitimes Ziel und Geeignetheit einer Verordnung zur Einschränkung der Öffnungszeiten; Folgenabwägung ...

August 12, 2026

BayVGH Nürnberg Altstadt Teilschließung von Automatenläden an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft; Eilantrag abgelehnt

BayVGH Nürnberg Altstadt Teilschließung von Automatenläden an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft; Eilantrag abgelehnt per E-Mail München, 12. August 2026 Pressemitteilung Pressesprecher: E-Mail: Dienstgebäude: Internet: RiVGH Florian Schlämmer Telefon: 089/2130-338 RR Dr. Maximilian Ruhdorfer Telefon: 089/2130-264 presse@vgh.bayern.de Ludwigstr. 23 80539 München www.vgh.bayern.de BayVGH: Teilschließung von Automatenläden in der Nürnberger Alt- stadt an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft; Maßnahmen zur nächtlichen Lärmreduzierung in Regensburg und München beschäftigen ebenfalls die Verwaltungsgerichtsbarkeit ...

August 12, 2026

Rat der Stadt Köln beauftragt Verwaltung mit Nachrechnung und Instandsetzungskonzept Hochbahn Linie 13 Slabystraße–Nußbaumerstraße, Köln; neues EU-weites Vergabeverfahren geplant, Zuschlag Januar 2027

Rat der Stadt Köln beauftragt Verwaltung mit Nachrechnung und Instandsetzungskonzept Hochbahn Linie 13 Slabystraße–Nußbaumerstraße, Köln; neues EU-weites Vergabeverfahren geplant, Zuschlag Januar 2027 Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle III/693/32 Vorlagen-Nummer 0248/2024 Stand: 30.07.2026 Sachstandsbericht Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Nachrechnung und Erstellung eines Instandsetzungskonzeptes für die Hochbahn Linie 13 Beschluss: Für die Instandsetzung der Hochbahn Linie 13 beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwal- tung mit der Vergabe und Durchführung der Nachrechnung der Hochbahn zwischen Halte- stelle Slabystraße und Nußbaumerstraße und zur Erstellung eines aus der Nachrechnung re- sultierendem Instandsetzungskonzeptes. Dies beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI (Grundlagenermittlung bis einschließlich Entwurfsplanung der Honorarordnung für Ar- chitekten und Ingenieure) bei voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 2.478.065 € brutto. ...

August 12, 2026

Landratsamt Bautzen genehmigt Teilumbau Hauptgebäude und Nutzung als Pension mit drei Ferienwohnungen in 01896 Lichtenberg, Hauptstraße 85/9; Nutzungsdauer befristet auf 2 Jahre.

Landratsamt Bautzen genehmigt Teilumbau Hauptgebäude und Nutzung als Pension mit drei Ferienwohnungen in 01896 Lichtenberg, Hauptstraße 85/9; Nutzungsdauer befristet auf 2 Jahre. Elektronisches Amtblatt 32/2026 Impressum Herausgeber: Landratsamt Bautzen Redaktion: Landratsamt Bautzen, Büro Landrat, Amtsblattredaktion Verantwortlich für Inhalte der amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat Verantwortlich für die übrigen amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen 1 Elektronisches Amtsblatt 32/2026 vom 12.08.2026 Öffentliche Bekanntmachung einer Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert. ...

August 12, 2026

Unternehmen führen digitale Batteriepass-Informationspflicht in der EU für ausgewählte Batterien ein; Ab 18.02.2027 QR-Code-Zugang zu Lebenszyklusdaten

Unternehmen führen digitale Batteriepass-Informationspflicht in der EU für ausgewählte Batterien ein; Ab 18.02.2027 QR-Code-Zugang zu Lebenszyklusdaten Der neue Batteriepass Seite aktualisiert am 12. August 2026, online seit 22. März 2023 Digitale Informationspflicht für ausgewählte Batterien ab Februar 2027 Ab dem 18.02.2027 gilt mit dem Batteriepass in der EU eine digitale Informationspflicht für ausgewählte Batterien. Nora Tintner Datenschutz, Steuerrecht, Vergaberecht Tel: 0351 4640-459 Fax: 0351 4640-34459 E-Mail schreiben Diese Pflicht trifft jeden, der erstmals eine solche Batterie unter eigenem Namen auf den EU-Markt bringt. Dabei kommt es nicht auf die Betriebsgröße an. Entscheidend ist vielmehr, dass die jeweilige Batterie montiert, verkauft oder aus einem Nicht-EU-Land importiert wird. Man spricht dabei auch von einem „Inverkehrbringen“, also davon, dass eine Batterie erstmalig unter dem eigenen Betriebsnamen auf den EU-Markt gebracht wird. Ein Inverkehrbringen wird bereits angenommen, sofern ein Akku selbstständig aus Zellen oder Modulen zusammengebaut und verkauft wird. Davon ist ebenfalls der wesentliche Umbau einer Batterie und deren Neuzusammensetzung aus alten Zellen umfasst. ...

August 12, 2026

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag mit Singapur Bern; Elektronische Übermittlung von Rechtshilfeersuchen möglich

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag mit Singapur Bern; Elektronische Übermittlung von Rechtshilfeersuchen möglich Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag mit Singapur Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag mit Singapur Bern, 12.08.2026 — Die Schweiz und Singapur wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 die Botschaft zu einem bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit Singapur verabschiedet. Der Vertrag soll die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern im Bereich der internationalen Rechtshilfe vereinfachen und beschleunigen. ...

August 12, 2026