La Boutique Simona Tomic - FASHION, BEAUTY & FITNESS, Rorschach; Einzelunternehmen erloschen

La Boutique Simona Tomic - FASHION, BEAUTY & FITNESS, Rorschach; Einzelunternehmen erloschen Löschung La Boutique Simona Tomic - FASHION, BEAUTY & FITNESS, Rorschach Was ändert sich mit der KI-Suche? Die klassische Suchfunktion der Publikationsplattform wird durch eine künstliche Intelligenz (KI) unterstützt. Im Gegensatz zur herkömmlichen Stichwortsuche verwendet die KI eine semantische Suche, bei der nicht nur exakt übereinstimmende Wörter einen Treffer ergeben, sondern auch der inhaltliche Sinn und Bedeutungszusammenhang der Suchanfrage verstanden werden. Dadurch werden bessere und relevantere Ergebnisse ermöglicht. Klassische Suchoperatoren und die herkömmliche Volltextsuche über die Suchleisten der einzelnen Bereiche funktionieren weiterhin wie gewohnt. Prompting-Tipps Im Suchfeld ist in eigenen Worten zu beschreiben, wonach im Dokumentinhalt gesucht wird – unabhängig davon, ob sich der Begriff im Titel oder an anderer Stelle im Dokument befindet. Es können Schlüsselwörter, Phrasen oder ganze Sätze verwendet werden. Stellen Sie der KI-Suche jedoch keine Fragen und formulieren Sie auch keine Anweisungen. Suchoperatoren sind in der Regel nicht notwendig. Wenn ein bestimmtes Wort zwingend enthalten sein soll, kann ein Pluszeichen direkt davor gesetzt werden (z. B. +Uzwil). Müssen mehrere Wörter in einer bestimmten Reihenfolge erscheinen, setzen Sie sie in Anführungszeichen (z.B. +Gemeinde Uzwil). Um bestimmte Wörter auszuschliessen, wird ein Minuszeichen verwendet (z. B. -Uzwil oder -Gemeinde Uzwil). Datenschutz Die KI-Suche greift auf sämtliche amtliche Publikationen des Kantons St.Gallen sowie der St.Galler Gemeinden zu. Bitte geben Sie keine persönlichen oder sonst vertraulichen Daten in der Suchfunktion ein. Die KI-Suche verarbeitet alle Anfragen automatisiert, ohne individuelle Prüfung oder Schutzmechanismen für Personendaten. Es gilt die Datenschutzerklärung von sg.ch. Die intelligente Suchfunktion basiert auf einer LLM-Technologie (Large Language Model) in Kombination mit einer Retrieval Augmented Generation (RAG) des Schweizer Unternehmens DeepJudge. Die Cloud wird bei Microsoft Azure in der Schweiz gehosted. Testphase Die Anwendung des KI-Systems befindet sich in einer Testphase. Wir freuen uns über Ihr Feedback, um den Service weiter zu verbessern. Kontakt Sie können sich bei Fragen an die Abteilung IT-Recht und Datenschutz der Staatskanzlei wenden: – per E-Mail an IT-Recht@sg.ch oder – per Post an: Kanton St.Gallen, Staatskanzlei, IT-Recht und Datenschutz, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen La Boutique Simona Tomic - FASHION, BEAUTY & FITNESS, in Rorschach, CHE-395.355.928, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 29 vom 12.02.2026, Publ. 1006567985). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

April 29, 2026

Lea Görtz Einstellung Konkursverfahren Altenrhein; mangels Aktiven geschlossen

Lea Görtz Einstellung Konkursverfahren Altenrhein; mangels Aktiven geschlossen Einstellung des Konkursverfahrens Lea Görtz, ausgeschlagene Erbschaft Einstellung des Konkursverfahrens Lea Görtz, ausgeschlagene Erbschaft Lea Görtz, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Rorschach SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 25.06.1938 Todesdatum: 05.12.2025 Wohnhaft gewesen: Dorfstrasse 45a 9423 Altenrhein Datum der Konkurseröffnung: 18.03.2026 Datum der Einstellung: 21.04.2026 Kostenvorschuss: CHF 4'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 19.05.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen

April 29, 2026

Markus Margelisch Verlängerung der Nachlassstundung Kreisgericht Wil; 3 Monate Verlängerung gewährt

Markus Margelisch Verlängerung der Nachlassstundung Kreisgericht Wil; 3 Monate Verlängerung gewährt Verlängerung der Nachlassstundung Markus Margelisch Verlängerung der Nachlassstundung Markus Margelisch Markus Margelisch Heimatort: Bettmeralp VS Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 11.04.1975 Jonschwilerstrasse 5 9536 Schwarzenbach Der gesuchstellenden Partei wurde die Verlängerung der Nachlassstundung gewährt. Verfügende Stelle Kreisgericht Wil Beginn der Verlängerung: 03.06.2026 Dauer der Verlängerung: 3 Monat(e) Ablauf der Verlängerung: 03.09.2026 Rechtliche Hinweise Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.

April 29, 2026

Nehling Markus Verlängerung der Nachlassstundung Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig; Verlängerung um 2 Monate

Nehling Markus Verlängerung der Nachlassstundung Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig; Verlängerung um 2 Monate Verlängerung der Nachlassstundung Nehling Markus Verlängerung der Nachlassstundung Nehling Markus Nehling Markus Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 11.10.1977 Revierstrasse 22 9631 Ulisbach Der gesuchstellenden Partei wurde die Verlängerung der Nachlassstundung gewährt. Verfügende Stelle Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig Beginn der Verlängerung: 25.04.2026 Dauer der Verlängerung: 2 Monat(e) Ablauf der Verlängerung: 25.06.2026 Rechtliche Hinweise Publikation nach SchKG Art. 295b, 296. Jeder Gläubiger kann innert 10 Tagen seit Publikation des Entscheids im SHAB eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids. Unabhängig davon ist der Entscheid sofort vollstreckbar.

April 29, 2026

Robert Roth Konkursverfahren ausgeschlagene Erbschaft Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs; Frist 29.05.2026 für Forderungsanmeldungen

Robert Roth Konkursverfahren ausgeschlagene Erbschaft Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs; Frist 29.05.2026 für Forderungsanmeldungen Konkurspublikation/Schuldenruf Robert Roth, ausgeschlagene Erbschaft Schuldenruf Robert Roth, ausgeschlagene Erbschaft Robert Roth, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Waldkirch SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 21.06.1968 Todesdatum: 25.03.2026 Wohnhaft gewesen: 9450 Altstätten mit Aufenthalt im Pflege und Hospiz Werdenberg, Marhaldenstrasse 3, 9472 Grabs Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 16.04.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 29.05.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG

April 29, 2026

Stockwerkeigentümergemeinschaft Gauenhof erlässt gerichtliches Verbot Parkieren verboten auf dem Grundstück Nr. 56G, Rickenstrasse 25, Gommiswald; Busse bis CHF 500

Stockwerkeigentümergemeinschaft Gauenhof erlässt gerichtliches Verbot Parkieren verboten auf dem Grundstück Nr. 56G, Rickenstrasse 25, Gommiswald; Busse bis CHF 500 Gerichtliches Verbot Auf Antrag der Stockwerkeigentümergemeinschaft Gauenhof vom 30. Juni 2025 wird folgendes gerichtliches Verbot erlassen: “Parkieren verboten” (2.50) mit Zusatz “Privat - Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 56G, Rickenstrasse 25, Gommiswald, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500 verboten. “Berechtigt sind einzig Personen, welche aufgrund einer Bewilligung zum bestimmbaren Personenkreis gehören, namentlich: - Dienstbarkeitsberechtigte - Mieter ausschliesslich auf den ihnen vertraglich zugewiesenen Parkplätzen - Besucher während der Dauer ihres Besuches von Mietern bzw. Geschäftsmietern dieser Liegenschaft auf den Besucherparkplätzen nach vorgängiger Registrierung auf dem entsprechenden Online-Portal.” Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit der Anbringung der Signaltafel auf dem Grundstück und der Publikation des Verbotes beim Kreisgericht See-Gaster, Bahnhofstrasse 4, 8730 Uznach, Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.

April 29, 2026

Urs Künzler Kollokationsplan und Inventar Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG; 20-Tage-Anfechtungsfrist

Urs Künzler Kollokationsplan und Inventar Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG; 20-Tage-Anfechtungsfrist Kollokationsplan und Inventar Urs Künzler Kollokationsplan und Inventar Urs Künzler Urs Künzler Heimatort: Walzenhausen (AR) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 06.09.1967 Sägestrasse 2 9435 Heerbrugg vormals Ländernachstrasse 8, 9443 Widnau, vorher Fährenstrasse 3, 9430 St. Margrethen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 19.05.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 11.05.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rheintal, 9450 Altstätten

April 29, 2026

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet über IVG-Eingliederungsmassnahmen und Rente

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet über IVG-Eingliederungsmassnahmen und Rente IV 2025/113 | 29.04.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 31.03.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 31.03.2026 Art. 8 IVG. Art. 28 IVG. Berufliche Eingliederungsmassnahmen. Rente. Würdigung eines Administrativgutachtens. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 31. März 2026, IV 2025

April 29, 2026

Klägerin Kritik der Versicherungsärztin erweckt Zweifel an AUF der Klägerin im Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen; Beweislosigkeit trifft Klägerin

Klägerin Kritik der Versicherungsärztin erweckt Zweifel an AUF der Klägerin im Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen; Beweislosigkeit trifft Klägerin KV-Z 2024/4 | 29.04.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 26.03.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 26.03.2026 Kritik der Versicherungsärztin erweckt trotz vorhandener Berichte Zweifel an der AUF der Klägerin. Dies, obschon entgegen ihrem Rat die Beklagte eine Begutachtung versäumt hat. Dies im vorliegenden Verfahren nachzuholen war aufgrund der Verweigerung der Sistierung durch die Klägerin nicht möglich. Letztlich trägt die Klägerin daher die Folgen der Beweislosigkeit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. März 2026, KV-Z 2024

April 29, 2026

Open Infra GmbH und Premium-Netz im Landkreis Harburg – Streit um Glasfaser-Verträge; Abschaltung nur rechtlich zulässig

Open Infra GmbH und Premium-Netz im Landkreis Harburg – Streit um Glasfaser-Verträge; Abschaltung nur rechtlich zulässig Glasfaser-Streit im Landkreis Harburg | Verbraucherzentrale Niedersachsen Zwei Unternehmen, zwei Aussagen – und dazwischen tausende verunsicherte Glasfaser-Kundinnen und -Kunden: Der Streit zwischen dem Netzbetreiber Open Infra GmbH und dem Dienstanbieter Filiago GmbH & Co. KG (Premium-Netz) im Landkreis Harburg wirft erhebliche rechtliche Fragen auf. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt klar: Verträge gelten fort, bis sie wirksam beendet wurden. Zudem darf niemand ohne Rechtsgrundlage vom Internet abgeschnitten werden.Kurz vor Ostern teilt der Netzbetreiber Open Infra mit, die Zusammenarbeit mit dem Glasfaser-Anbieter Premium-Netz beendet zu haben. Die Konsequenz: Kundinnen und Kunden sollen sich einen neuen Anbieter suchen, Open Infra droht sogar mit der Abschaltung der Internetanschlüsse. Premium-Netz bestreitet das und betont, bestehende Verträge laufen weiter. „Solche widersprüchlichen Informationen führen bei vielen Betroffenen zu erheblicher Verunsicherung“, kritisiert Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. ...

April 29, 2026