Spirit of Style GmbH Insolvenzverfahren Köln; Hauptinsolvenz eröffnet; Gläubiger melden bis 04.10.2026

Spirit of Style GmbH Insolvenzverfahren Köln; Hauptinsolvenz eröffnet; Gläubiger melden bis 04.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70k IN 220/26 Gericht: Köln Name, Vorname / Bezeichnung: Spirit of Style GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 85521 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 220/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85521 eingetragenen Spirit of Style GmbH, gegründet am 31.08.2015, Ringstr. 9 - 11, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oleg Goutkin, Ringstr. 9 - 11, 50996 Köln Geschäftszweig: der Im- und Export sowie der Vertrieb (auch Marketing und Olinevertrieb) von Waren aller Art, insbesondere von Textilien, Lederwaren und Accessoires. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.08.2026, um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Rainer Frölich, Wankelstraße 9, 50996 Köln, Telefon: 02236 88588 0, Fax: 02236 88588 38. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 04.11.2026, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, Ganzen oder in Teilen freihändig an Dritte oder an nahestehende Personen i.S.d. § 162 InsO zu veräußern bzw. die Gläubigerversammlung stimmt einer solchen ggf. bereits erfolgten Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens zu, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Annahme oder Aufnahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder beizulegen, oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag abzuschließen, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - 1. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auch Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder beizulegen oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich oder Schiedsvertrag abzuschließen. 2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, einen Steuerberater mit der Erstellung der Finanzbuchhaltung sowie mit der Erledigung der steuerlichen Aufgaben, insbesondere der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, zu den üblichen Gebührensätzen zu mandatieren. - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit) bzw. äußert sich nicht bis zum schriftlichen Termin , so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 70k IN 220/26 Amtsgericht Köln, 11.08.2026

August 12, 2026

Friedrich, Jan Arne Bescheid über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2025 Finanzamt Leipzig I; Zwei-Wochen-Abholfrist nach Veröffentlichung

Friedrich, Jan Arne Bescheid über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2025 Finanzamt Leipzig I; Zwei-Wochen-Abholfrist nach Veröffentlichung Finanzamt Leipzig I Datum Juli 2026 Geschäftszeichen 3232/OEZ/2026/303 Öffentliche Zustellung Name, Vorname Friedrich, Jan Arne letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Kohlgartenstr. 31, 04315 Leipzig Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person ist zuzustellen: (genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) ...

August 12, 2026

Mustafa Karahan, öffentliche Zustellung von Steuerbescheiden, Finanzamt Leipzig I; Rechtsmittelfristen laufen

Mustafa Karahan, öffentliche Zustellung von Steuerbescheiden, Finanzamt Leipzig I; Rechtsmittelfristen laufen Finanzamt Leipzig I Datum Juni 2025 Geschäftszeichen 3232/OEZ/2026/308 Öffentliche Zustellung Name, Vorname Karahan, Mustafa letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Belterstr. 4, 04347 Leipzig Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person sind zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) ...

August 12, 2026

R.A.D.E.S. GmbH öffentliche Zustellung Verwaltungsakten Finanzamt Leipzig I; Zwei Wochen Abholung nach Veröffentlichung

R.A.D.E.S. GmbH öffentliche Zustellung Verwaltungsakten Finanzamt Leipzig I; Zwei Wochen Abholung nach Veröffentlichung Finanzamt Leipzig I Datum Juli 2026 Geschäftszeichen 3232/OEZ/2026/301 Öffentliche Zustellung Firma / Bezeichnung der juristischen Person R.A.D.E.S. GmbH letzte bekannte Anschrift Dimpfelstr. 48, 04347 Leipzig Die vorgenannte juristische Person ist zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift verpflichtet. Eine Zustellung ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetrage- nen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich bzw. Zustellversuche sind ergebnislos geblieben. ...

August 12, 2026

Stanciu, Sorina-Adriana Bescheid 2025 Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Finanzamt Leipzig I öffentliche Zustellung; Aufenthalt unbekannt, Rechtsmittelfristen laufen, Einspruch möglich

Stanciu, Sorina-Adriana Bescheid 2025 Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Finanzamt Leipzig I öffentliche Zustellung; Aufenthalt unbekannt, Rechtsmittelfristen laufen, Einspruch möglich Finanzamt Leipzig I Datum August 2026 Geschäftszeichen 3232/OEZ/2026/310 Öffentliche Zustellung Name, Vorname Stanciu, Sorina-Adriana letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Gorkistr. 93, 04347 Leipzig Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. ...

August 12, 2026

Sechs Jugendliche (16-20 Jahre) mit Softairwaffen im rückwärtigen Bereich des Rathauses Brandenburg an der Havel; Waffenrechtliche Ermittlungen eingeleitet

Sechs Jugendliche (16-20 Jahre) mit Softairwaffen im rückwärtigen Bereich des Rathauses Brandenburg an der Havel; Waffenrechtliche Ermittlungen eingeleitet Gefährlicher Leichtsinn | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg In der Nacht zum Dienstag meldeten Zeugen mehrere junge Männer, die sich im rückwärtigen Bereich des Rathauses bewaffnet mit Sturmhauben und einem Auto befinden sollen. Umgehend wurden mehreren Polizisten eingesetzt. Unter Beachtung der eigenen Sicherheit konnten die Beamten dann sechs Personen (16-20 Jahre) vor Ort feststellen. Die beschriebene Waffe, ein Sturmgewehr stellte sich schließlich als Softairwaffe heraus. Ersten Angaben zur Folge waren die Personen dabei ein Musikvideo zu drehen und haben dafür neben diversen technischen Geräten auch die Anscheinswaffe genutzt. Die Personen wurden durchsucht, was zum Auffinden weiterer gefährlicher Gegenstände, unter anderem ein Katana Messer führte. Die Polizei hat die Softairwaffe sowie das Katana Messer sichergestellt, da das Führen dieser Gegenstände verboten ist. Dazu wurden Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die teilweise minderjährigen Personen wurden ihren Angehörigen übergeben. Die anderen erhielten einen Platzverweis, nachdem ihnen die Gefährlichkeit einer solch unangemeldeten „Aktion“ erläutert wurde. ...

August 12, 2026

Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen Referendartagung Einführung in das Sozialrecht (RRef) Essen; 6 Referendare aus Köln nehmen teil

Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen Referendartagung Einführung in das Sozialrecht (RRef) Essen; 6 Referendare aus Köln nehmen teil Ausschreibung einer Referendartagung Geschäftszeichen: 2227-4.802 (8B) Referendartagung „Einführung in das Sozialrecht (RRef)“ der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen In der Zeit vom 03.12.2026 bis 04.12.2026 wird die Referendartagung zum Thema Einführung in das Sozialrecht (RRef), Kennziffer: 26F4298-1 im Tagungshaus: BEW – Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH, Wimbertstr. 1, 45239 Essen durchgeführt. An dieser Veranstaltung sollen aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln 6 Referendarinnen und Referendare teilnehmen, die aufgeschlossen und interessiert sind, sich im Vorbereitungsdienst bewährt und zu einer Teilnahme bereiterklärt haben. ...

August 12, 2026

NRW Justiz – Karriere-Tag in NRW; 10 Gründe für Karriere in Landesverwaltung

NRW Justiz – Karriere-Tag in NRW; 10 Gründe für Karriere in Landesverwaltung Programmentwurf Montag, 07.12.2026 09.00 - 10.00 „Die Arbeit in der Justiz des Landes NRW – Ein Überblick“ Herr MR Stephan Hackert, JM NRW 10.00 - 11.30 „Die Arbeit in der Finanzgerichtsbarkeit“ Herr RiFG Dr. Carl-Christian Knobbe, FG Düsseldorf 12.00 – 13.00 Mittagessen 13.00 – 14.00 „Machen Sie mit uns Staat! 10 Gründe für eine Karriere in der Allgemeinen inneren Landesverwaltung“ ...

August 12, 2026

Justizakademie NRW Ausschreibung Referendartagung Juristische Berufe (RRef) Recklinghausen; 6 Referendarinnen und Referendare aus Köln

Justizakademie NRW Ausschreibung Referendartagung Juristische Berufe (RRef) Recklinghausen; 6 Referendarinnen und Referendare aus Köln Ausschreibung einer Referendartagung Geschäftszeichen: 2227-4.801 (8b) Referendartagung „Juristische Berufe (RRef)“ der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen In der Zeit vom 07.12.2026 bis 08.12.2026 wird die Referendartagung zum Thema Juristische Berufe (RRef), Kennziffer: 26F0233-1 in der Akademie Biggesee durchgeführt. An dieser Veranstaltung sollen aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln 6 Referendarinnen und Referendare teilnehmen, die aufgeschlossen und interessiert sind, sich im Vorbereitungsdienst bewährt und zu einer Teilnahme bereiterklärt haben. ...

August 12, 2026

Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln veranstaltet Prüfungen am 02.09.2026; Kurzvortrag: Strafrecht

Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln veranstaltet Prüfungen am 02.09.2026; Kurzvortrag: Strafrecht [Liste] Prüferwechsel bleiben vorbehalten. Telefonische Auskünfte werden NICHT erteilt. 02.09.2026 Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln Saal 442 Nr. Kennziffer Vorbereitung Vortrag 1 2549/26 09:15 10:15 2 2313/24 09:30 10:30 3 2344/24 09:45 10:45 4 5960/25 10:00 11:00 5 3347/26 10:15 11:15 Herr VorsRiOLG Dr. Björn Höltje, OLG Köln, (als Vorsitz) Herr RiOLG Dr. Dominik Roderburg, Staatskanzlei NRW Herr Prof. Dr. Frank Zieschang, Uni Würzburg ...

August 12, 2026