FG Münster: Kfz unpfändbar aufgrund Agoraphobie, Münster; Pfändungsausnahme bei psychischer Erkrankung bestätigt

FG Münster: Kfz unpfändbar aufgrund Agoraphobie, Münster; Pfändungsausnahme bei psychischer Erkrankung bestätigt Agoraphobie: Nachgewiesene Platzangst kann zur Unpfändbarkeit des ei | AStW - Aktuelles aus dem Steuer- und | juris Agoraphobie: Nachgewiesene Platzangst kann zur Unpfändbarke.. Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht (AStW) Agoraphobie: Nachgewiesene Platzangst kann zur Unpfändbarkeit des einzigen Kfz führen Stellen Sie sich bitte einmal vor, Sie würden sich davor fürchten, das Haus zu verlassen, Geschäfte zu betreten, in Menschenmengen und auf öffentlichen Plätzen zu sein oder allein mit Bahn, Bus oder Flugzeug zu reisen. Diese Furcht ist eine sehr schwerwiegende Erkrankung und wird in der Sprache der Medizin Agoraphobie genannt. In so einem Fall ist ein Kfz nach Einschätzung des FG Münster ein gesundheitsrelevantes Hilfsmittel und damit unpfändbar. Der Wortlaut des hier einschlägigen § 811 ZPO erfasse als unpfändbare Sachen allgemein Hilfs- und Therapiemittel, die zum Ausgleich oder zur Minderung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung benötigt würden. Damit seien auch Gegenstände geschützt, die der Vollstreckungsschuldner aufgrund einer psychischen Erkrankung benötige, um aus der Erkrankung herrührende Nachteile teilweise zu kompensieren und seine Eingliederung in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern. Im dem Beschluss zugrunde liegenden Fall könne der Steuerpflichtige öffentliche Verkehrsmittel kaum nutzen, da er sich in diesem Fall – im Vergleich zur Nutzung des Kfz – der Gefahr des Erlebens von Panik­attacken und Angstzuständen aussetzen würde. Das Kfz sei für den Steuerpflichtigen nicht nur ein komfortables Fortbewegungsmittel, sondern ermögliche ihm „unbelastete“ Mobilität zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Wahrnehmung seiner sozialen Rolle als Vater. Doch lesen Sie selbst. ...

April 29, 2026

GdP Hamburg warnt vor verfassungsrechtlich fragwürdigen Maßnahmen in Hamburg angesichts knapper Besetzungen, hohen Krankenständen und steigender Einsatzbelastung; Unterbesetzungen prägen Einsatzbelastung

GdP Hamburg warnt vor verfassungsrechtlich fragwürdigen Maßnahmen in Hamburg angesichts knapper Besetzungen, hohen Krankenständen und steigender Einsatzbelastung; Unterbesetzungen prägen Einsatzbelastung GdP warnt vor verfassungsrechtlich fragwürdigen Maßnahmen GdP warnt vor verfassungsrechtlich fragwürdigen Maßnahmen Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Hamburg weist angesichts aktueller Entwicklungen erneut auf die angespannte Personalsituation bei der Polizei hin. Mehrere Dienststellen berichten seit Monaten von knappen Besetzungen, hohen Krankenständen und steigenden Anforderungen im täglichen Einsatz- und Ermittlungsbetrieb. Die Gewerkschaft bekräftigt, dass sie sich weiterhin klar gegen Personalentwicklungsmaßnahmen stellen wird, die aus ihrer Sicht nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für Beamtinnen und Beamte im Laufbahnabschnit 2 vereinbar sind. Lars Osburg betont: „Wir werden uns auch künftig verlässlich gegen Personalentwicklungsmaßnahmen stellen, die aus unserer Sicht verfassungsrechtlich nicht haltbar sind. Die Rechte der Beamtinnen und Beamten müssen gewahrt bleiben. Laufbahnvorschriften dürfen nicht durch organisatorische Maßnahmen ausgehöhlt werden.“ ...

April 29, 2026

A. und B., Schweiz; Unterhaltsstreit nach Scheidung, Kanton Solothurn; 2'000 CHF/Monat unbefristet

A. und B., Schweiz; Unterhaltsstreit nach Scheidung, Kanton Solothurn; 2'000 CHF/Monat unbefristet Lebensprägung bei Altersehen – legalis U URTEIL DES MONATS Lebensprägung bei Altersehen BGer 5A_356 2025 vom 01.04.2026 (Publikation vorgesehen) Art. 124e ZGB , Art. 125 Abs. 2 ZGB Ehe , Lebensprägung A. (Ehemann, geb. 1939) und B. (Ehefrau, geb. 1944) heirateten 2001 und hatten keine gemeinsamen Kinder. Im Jahr 2016 trennten sie sich. Der Beschwerdeführer A. leitete 2018 die Scheidung ein. Mit Urteil 5A_728 ...

April 29, 2026

Yvo Biderbost – Nachhaltige Gesetzgebung im Familienrecht Zürich; Nachhaltige Gesetzgebung priorisiert Besonnenheit statt Schlagzeilen

Yvo Biderbost – Nachhaltige Gesetzgebung im Familienrecht Zürich; Nachhaltige Gesetzgebung priorisiert Besonnenheit statt Schlagzeilen Yvo Biderbost – «Nachhaltige Gesetzgebung sollte schon aktualitätsbezogen, aber nicht unhinterfragt schlagzeilengetrieben sein.» – legalis V VORGESTELLT Yvo Biderbost – «Nachhaltige Gesetzgebung sollte schon aktualitätsbezogen, aber nicht unhinterfragt schlagzeilengetrieben sein.» Familienrecht Prof. Dr. Biderbost studierte und doktorierte an der Universität Freiburg i.Ue. Seit dem Jahr 2005 ist er Leiter des Rechtsdienstes der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich. Darüber hinaus besitzt er Lehraufträge an den Universitäten Luzern, Zürich und Freiburg und publiziert wiederkehrend in den Bereichen des Familienrechts, insbesondere des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Er ist Mitglied des Arbeitsausschusses der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) und des Redaktionsrates der Zeitschrift für Kindes- und Erwachsenenschutz (ZKE). Welche Verbindung haben Sie zum Familienrecht? Zum Familienrecht habe ich in meiner Anstellung als Assistent am Lehrstuhl von Prof. Bernhard Schnyder gefunden. Ich habe dann auch eine Dissertation auf diesem Gebiet verfasst und bin nun seit bald 30 Jahren im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes berufstätig. Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen? Bei einer KESB geht es sehr lebendig zu und her. Herausforderungen sind da alltäglich. Manchmal ist es ein komplexes Rechtsproblem und manchmal ist es eher die sachdienliche Herangehensweise, auch an weniger komplexe Fälle, unter Einbezug aller Beteiligten und Aspekte. Im Kindes- und Erwachsenenschutz kommt der Spagat zwischen Hilfe ...

April 29, 2026

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Aktenvortrag: Strafrecht

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Aktenvortrag: Strafrecht Prüferwechsel bleiben vorbehalten. Telefonische Auskünfte werden NICHT erteilt. 20.05.2026 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen N 6 Nr. Kennziffer Vorbereitung Vortrag 1 3911/26 09:15 10:15 2 2981/26 09:30 10:30 3 1467/26 09:45 10:45 4 2643/26 10:20 11:20 5 2204/26 10:35 11:35 6 1684/26 10:50 11:50 Aktenvortrag: Strafrecht 20.05.2026 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen N 7 Nr. Kennziffer Vorbereitung Vortrag 1 2393/26 09:15 10:15 2 2989/26 09:30 10:30 3 3493/26 09:45 10:45 4 2569/26 10:20 11:20 5 3698/26 10:35 11:35 6 3480/26 10:50 11:50 ...

April 29, 2026

Bund und Kantone ziehen Bilanz zur Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt in Bern; 142 ab 1. Mai 2026 in Betrieb

Bund und Kantone ziehen Bilanz zur Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt in Bern; 142 ab 1. Mai 2026 in Betrieb Gemeinsam gegen häusliche Gewalt: Roadmap hat Fortschritte gebracht – weitere Massnahmen sind in Arbeit Bern, 27. April 2026 | Medienmitteilung Gemeinsam gegen häusliche Gewalt: Roadmap hat Fortschritte gebracht – weitere Massnahmen sind in Arbeit Bern, 27. April 2026 - Die Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt hat sich bewährt. Zu diesem Schluss kommen Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen am 27. April 2026 an einer gemeinsamen Veranstaltung in Bern. Bei der Bekämpfung von Gewalt innerhalb der Familie und namentlich gegen Frauen wurden wichtige Fortschritte erzielt. Die politischen Akteurinnen und Akteure haben aber gleichzeitig festgehalten, dass es unbedingt weitere Instrumente braucht. Diese sind bereits in Arbeit. ...

April 29, 2026

BEKJ-BV Projekt baut Austauschplattform in der Bundesverwaltung; 5 Jahre Umsetzungsfrist

BEKJ-BV Projekt baut Austauschplattform in der Bundesverwaltung; 5 Jahre Umsetzungsfrist Projekt BEKJ-BV Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Zentrale Dienste Magglinger Rechtsinformatikseminar Projekt BEKJ-BV 28. April 2026 NICHT KLASSIFIZIERT Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) • Dezember 2024 Verabschiedung durch das Parlament; • April 2025 Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen; • Oktober 2025 Teilinkraftsetzung BEKJ - Rechtliche Grundlage für die Gründung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft justitia.swiss; • Januar 2027 Voraussichtlich - Abschliessende Inkraftsetzung BEKJ (frühestens) 2 BEKJ BV | Magglinger Rechtsinformatikseminar 2026 | NICHT KLASSIFIZIERT Einleitung Ablauf Rechtsetzung BEKJ ...

April 28, 2026

BMJV + DigitalService GmbH Online-Verfahren Pilotstart in Mannheim, Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt, Leipzig; Ab 15.04.2026 Pilotphase gestartet

BMJV + DigitalService GmbH Online-Verfahren Pilotstart in Mannheim, Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt, Leipzig; Ab 15.04.2026 Pilotphase gestartet Innovation in der deutschen Justiz eJustice.ch · Postfach · 3001 Bern · +41 58 462 47 23 · info@ejustice.ch Innovation in der deutschen Justiz Was tut sich? Wie werden wir „AI-ready“? Agenda ▪Wer bin ich – und wenn ja, wie viele? ▪Innovationen in der deutschen Justiz: ▪Ersatz der besonderen elektronischen Postfächer durch EUDI- Wallet? ▪Neue technische Lösungen für Online-Klage, Online-Anträge ▪Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit: ▪Erprobungsgesetz ▪Digitales Eingabesystem ▪Digitale Kommunikationsplattform ▪Übermittlung ▪Nutzungspflichten ▪Aufbau einer einheitlichen Justizcloud ▪Innovationen im BMJV ▪Wie werden wir AI-ready? ...

April 28, 2026

Katholische Kirche in England begrüßt Scheitern des Suizidbeihilfe-Gesetzes in London; Oberhaus scheitert; neuer Vorstoß in nächste Legislaturperiode

Katholische Kirche in England begrüßt Scheitern des Suizidbeihilfe-Gesetzes in London; Oberhaus scheitert; neuer Vorstoß in nächste Legislaturperiode Katholische Kirche begrüßt Stopp von Suizidbeihilfe-Gesetz in England - katholisch.de Katholische Kirche begrüßt Stopp von Suizidbeihilfe-Gesetz in England London‐ Vorerst kein Beschluss zu einem umstrittenen Gesetz im britischen Parlament: Die katholische Kirche in England begrüßt das Scheitern des Entwurfs zu assistiertem Suizid und fordert Alternativen. Die katholische Kirche in England hat das vorläufige Scheitern des geplanten Suizidbeihilfe-Gesetzes begrüßt. Der in der englischen Bischofskonferenz für den Lebensschutz zuständige Erzbischof von Liverpool, John Sherrington, forderte die Abgeordneten am Dienstag auf, sich stattdessen auf Maßnahmen zur Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung zu konzentrieren. ...

April 28, 2026

Osadcha, Yelyzaveta Bescheid IV4-700442959/85 erlassen Bundesverwaltungsamt Eupener Str. 125 Köln-Braunsfeld

Osadcha, Yelyzaveta Bescheid IV4-700442959/85 erlassen Bundesverwaltungsamt Eupener Str. 125 Köln-Braunsfeld Öffentliche Zustellung Name, Vorname Osadcha, Yelyzaveta Anschrift Bescheid vom Ebertystr. 31 10249 Berlin DE 08.01.2026 Aktenzeichen IV4 - 700442959/85 Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos. Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt. Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei: Bundesverwaltungsamt Organisationseinheit Referat ZMB III 4 Besucheranschrift Eupener Str. 125, 50933 Köln - Braunsfeld Zimmer A 001 (Pforte/NTZ) Vor Abholung des Bescheides ist Verbindung aufzunehmen mit: Sachbearbeiter / -in Frau Dücking Telefonnummer +49(0)22899 358 5871 ...

April 28, 2026