Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag mit Singapur in Bern; Elektronische Übermittlung von Rechtshilfeersuchen ermöglicht

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag mit Singapur in Bern; Elektronische Übermittlung von Rechtshilfeersuchen ermöglicht Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag mit Singapur Medienmitteilung Veröffentlicht am 12. August 2026 Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag mit Singapur Bern, 12.08.2026 — Die Schweiz und Singapur wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 die Botschaft zu einem bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit Singapur verabschiedet. Der Vertrag soll die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern im Bereich der internationalen Rechtshilfe vereinfachen und beschleunigen. ...

August 12, 2026

BGH: Neubau-Ausnahme gilt bei saniertem Altbau in Berlin; zusätzlicher Wohnraum entsteht

BGH: Neubau-Ausnahme gilt bei saniertem Altbau in Berlin; zusätzlicher Wohnraum entsteht Mietpreisbremse: Sanierter Altbau kann als Neubau gelten | Immobilien | Haufe Die neue Ära des Energiemanagements Digital Guide Real Estate 2026 Digital Guide Real Estate 2025 Digital Guide Real Estate 2024 Sonderveröffentlichung: Region Report Berlin 2020 Sanierter Altbau kann als Neubau gelten Als Neubau im Sinne der Mietpreisbremse können auch ehemals unbewohnbare Bestandsbauten gelten, die mit erheblichem Aufwand wieder dauerhaft bewohnbar gemacht worden sind. Die Neubauausnahme des § 556f Satz 1 BGB erfasst nicht nur echte Neubauten, sondern auch reaktivierten Wohnraum. ...

August 12, 2026

Anita Gerevini ausgeschlagene Erbschaft St.Gallen; Klagefrist 20 Tage bis 04.09.2026

Anita Gerevini ausgeschlagene Erbschaft St.Gallen; Klagefrist 20 Tage bis 04.09.2026 Kollokationsplan und Inventar Anita Gerevini, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Anita Gerevini, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Anita Gerevini, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Jonschwil SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 28.06.1928 Todesdatum: 17.01.2026 Wohnhaft gewesen: wohnhaft gewesen bei Altensteig 9424 Rheineck Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rheintal, 9450 Altstätten Anita Gerevini, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Jonschwil SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 28.06.1928 Todesdatum: 17.01.2026 Wohnhaft gewesen: wohnhaft gewesen bei Altensteig 9424 Rheineck Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rheintal, 9450 Altstätten

August 12, 2026

Antonio Stradivari Cremona, Stiftung Habisreutinger-Huggler-Coray, Urkundenänderung, Sitzverlegung St. Gallen nach Gossau (SG), Domizilwechsel; Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ Zürich

Antonio Stradivari Cremona, Stiftung Habisreutinger-Huggler-Coray, Urkundenänderung, Sitzverlegung St. Gallen nach Gossau (SG), Domizilwechsel; Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ Zürich Mutation Antonio Stradivari Cremona, Stiftung Habisreutinger-Huggler-Coray, St. Gallen, neu Gossau (SG) Mutation Antonio Stradivari Cremona, Stiftung Habisreutinger-Huggler-Coray, St. Gallen, neu Gossau (SG) Antonio Stradivari Cremona, Stiftung Habisreutinger-Huggler-Coray, in St. Gallen, CHE-110.376.513, Stiftung (SHAB Nr. 96 vom 21.05.2024, Publ. 1006035841). Urkundenänderung: 01.06.2026. Sitz neu: Gossau (SG). Domizil neu: c o Advokaturbüro Bütikofer, Nelkenstrasse 2 , 9200 Gossau SG. Aufsichtsbehörde neu: ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich (CHE-237.928.334), in Zürich. [Änderung der Aufsichtsbehörde aufgrund des Kantonsratsbeschlusses des Kantons St.Gallen vom 06.05.2025 sowie der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) vom 22.05.2024.] [gestrichen: Die vor der Eintragung im Handelsregister des Kantons St. Gallen gestrichenen Tatsachen, sowie allfällige frühere Urkundendaten oder Tagebuch- und SHAB-Zitate können im Registerauszug des bisherigen Sitzes, welcher bei den abgelegten Handelsregisterakten liegt, eingesehen werden.]

August 12, 2026

Damian Benz, Kollokationsplan und Inventar, St.Gallen; Fristen: Kollokationsplan 04.09.2026; Inventar 24.08.2026

Damian Benz, Kollokationsplan und Inventar, St.Gallen; Fristen: Kollokationsplan 04.09.2026; Inventar 24.08.2026 Kollokationsplan und Inventar Damian Benz, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Damian Benz, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Damian Benz, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Marbach SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 11.04.1968 Todesdatum: 16.03.2026 Wohnhaft gewesen: Hauptstrasse 30 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach Damian Benz, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Marbach SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 11.04.1968 Todesdatum: 16.03.2026 Wohnhaft gewesen: Hauptstrasse 30 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach

August 12, 2026

Gert Vögtle ausgeschlagene Erbschaft, St.Gallen; Konkurs eröffnet 13.07.2026

Gert Vögtle ausgeschlagene Erbschaft, St.Gallen; Konkurs eröffnet 13.07.2026 Konkurspublikation/Schuldenruf Gert Vögtle, ausgeschlagene Erbschaft Schuldenruf Gert Vögtle, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Gert Vögtle, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 21.05.1938 Todesdatum: 25.03.2026 Wohnhaft gewesen: wohnhaft gewesen Burgerrietstrasse 1a 8730 Uznach Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 13.07.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 14.09.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Rapperswil-Jona, Neue Jonastrasse 59, 8640 Rapperswil SG Gert Vögtle, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 21.05.1938 Todesdatum: 25.03.2026 Wohnhaft gewesen: wohnhaft gewesen Burgerrietstrasse 1a 8730 Uznach Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 13.07.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 14.09.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Rapperswil-Jona, Neue Jonastrasse 59, 8640 Rapperswil SG

August 12, 2026

Kreisgericht Rheintal wählt Ersatzmitglied der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rheintal; Amt öffentlich ausgeschrieben

Kreisgericht Rheintal wählt Ersatzmitglied der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rheintal; Amt öffentlich ausgeschrieben Wahlen in die Schlichtungsbehörden Wahlen in die Schlichtungsbehörden Ersatzwahl eines Mitglieds (Mietervertretung) der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rheintal (Rest der Amtsdauer 2021-2027) Das Kreisgericht wählt gemäss Art. 22 Abs. 1 lit. a und Art. 28 GerG die Mitglieder der paritätisch aus Vermieter*innen Pächter*innen zusammengesetzten Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse für eine Amtsdauer von sechs Jahren. Nach dem Rücktritt eines Mietervertreters per sofort aus der für den Gerichtskreis Rheintal zuständigen Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rheintal ist die betreffende Funktion für den Rest der bis 31. Mai 2027 dauernden Amtsdauer in einer Ersatzwahl neu zu besetzen. Das Amt ist öffentlich auszuschreiben. Vor der Wahl sind die sich im Aufgabenbereich der Schlichtungsbehörde betätigenden Vereinigungen anzuhören (Art. 11 der Verordnung über die Schlichtungsbehörden). Wählbar ist, wer stimmfähig ist, womit das Schweizer Bürgerrecht vorausgesetzt ist. Für die Ausübung des Amtes wird zudem Wohnsitz im Gerichtskreis vorausgesetzt (Art. 9 der Verordnung über die Schlichtungsbehörden). Die Tätigkeit als Mitglied der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse ist nebenamtlich. Ihr Umfang richtet sich nach der Geschäftslast. Vorausgesetzt werden Kenntnisse des Mietrechts sowie die Fähigkeit zur Vermittlung in Streitsachen. Interessentinnen und Interessenten sind gebeten, ihre Kandidatur für die ausgeschriebene Funktion mit einem Lebenslauf sowie einem aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug bis zum 7. September 2026 zuhanden des Präsidenten des Kreisgerichts Rheintal, Dominik Gebert, Rabengasse 2a, Postfach, 9450 Altstätten, einzureichen. Ergänzende Auskünfte erteilt der Präsident der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rheintal, Rechtsanwalt lic.iur. Thomas Hubatka, Altstätten, T 071 755 52 30.

August 12, 2026

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet Rückweisung; neue Verfügung nach Klärung erwartet

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet Rückweisung; neue Verfügung nach Klärung erwartet IV 2025/226 | 12.08.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 16.06.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 16.06.2026 Art. 43 und 44 ATSG; Art. 28 IVG. Die Aussage des psychiatrischen Sachverständigen, dass «die Validität» mangels ausreichender Deutschkenntnisse und Einnahme von Psychopharmaka nicht habe geprüft werden können, relativiert die Überzeugungskraft der im psychiatrischen Teilgutachten erhobenen Diagnosen und der basierend darauf abgegebenen Arbeitsfähigkeitsschätzung. Für einen medizinischen Laien ist es aufgrund der fehlenden Kenntnis darüber, was der psychiatrische Sachverständige im vorliegenden Kontext mit dem Begriff «Validität» konkret gemeint hat, nicht möglich, die Aussage einzuordnen. Insbesondere ist die Einschätzung der psychiatrischen RAD-Ärztin nicht ohne Weiteres mit der Rückmeldung der Gutachter vereinbar. Rückweisung an die Beschwerdegegnerin zur Einholung weiterer Erläuterungen zum Inhalt des Begriffs und zur psychiatrischen Bedeutung der Validität im vorliegenden Kontext und zur anschliessenden neuen Verfügung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Juni 2026, IV 2025

August 12, 2026

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet über Neuanmeldung; An Beschwerdegegnerin zur Abklärung zurückverwiesen

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet über Neuanmeldung; An Beschwerdegegnerin zur Abklärung zurückverwiesen IV 2025/266 | 12.08.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 18.06.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 18.06.2026 Art. 21 Abs. 4, Art. 43 f. ATSG; Art. 7b, Art. 28 IVG; Art. 87 Abs. 3 IVV. Eintreten auf eine Neuanmeldung. Polydisziplinäre Begutachtung. Der massgebende medizinische Sachverhalt erweist sich in mehrfacher Hinsicht als ungenügend ermittelt. Die Diagnosestellungen und Arbeitsfähigkeitsschätzungen in den Teilgutachten in den Fachdisziplinen Neurologie, Rheumatologie, Neuropsychologie und Psychiatrie erfüllen das Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit nicht. Die bundesgerichtlichen Voraussetzungen für eine Rückweisung an die Beschwerdegegnerin sind erfüllt, weshalb die Sache zur Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens an diese zurückzuweisen ist. Die Beschwerdegegnerin wird die erforderlichen Abklärungen durchführen, ehe sie neu verfügen wird (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Juni 2026, IV 2025

August 12, 2026

Oberlandesgericht Köln Sitzungstermine; Aushang vor dem Saal maßgeblich

Oberlandesgericht Köln Sitzungstermine; Aushang vor dem Saal maßgeblich Oberlandesgericht Köln: Sitzungstermine Heute, den 12.08.2026 Donnerstag, den 13.08.2026 Freitag, den 14.08.2026 Montag, den 17.08.2026 Dienstag, den 18.08.2026 Mittwoch, den 19.08.2026 Nach Uhrzeit sortieren Nach Saal sortieren Nach Aktenzeichen sortieren aufsteigend sortieren absteigend sortieren Gerichtliche Urteile werden “im Namen des Volkes” verkündet. Aus diesem Grund sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich, das heißt jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit als Zuschauer an einem öffentlichen Gerichtstermin teilzunehmen. Auf dieser Seite finden Sie tagesaktuell die im Oberlandesgericht Köln stattfindenden Termine. ...

August 12, 2026