Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht – Schriftlicher Teil der Jägerprüfung 2026 am 11.08.2026 in Bayern

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht – Schriftlicher Teil der Jägerprüfung 2026 am 11.08.2026 in Bayern Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde Schriftlicher Teil der Jägerprüfung 2026 Termin am 11.08.2026 um 9:00 Uhr Bearbeitungszeit: 100 Minuten Vom Bewerber/von der Bewerberin zu beachten: Vollzähligkeit des Fragebogens (Fragen 1 bis 100, Seiten 1 bis 20) überprüfen! Name in das „Antwortblatt“ eintragen. Für alle Fragen sind mehrere mögliche Antworten vorgedruckt, von denen eine oder mehrere richtig sein können. Bei einigen Fragen ist speziell angegeben, wie viele Ankreuzungsmöglichkeiten richtig sind. ...

August 11, 2026

Stadtbaurätin Schacht und Göckler weihen zwei E-Carsharing-Stellplätze an der 91er-Straße in Oldenburg ein; Oldenburg erreicht 51 Stationen, 128 Fahrzeuge im Netz.

Stadtbaurätin Schacht und Göckler weihen zwei E-Carsharing-Stellplätze an der 91er-Straße in Oldenburg ein; Oldenburg erreicht 51 Stationen, 128 Fahrzeuge im Netz. Neue E-Carsharing-Stellplätze an der 91er-Straße eingeweiht | cambio CarSharing Neue E-Carsharing-Stellplätze an der 91er-Straße eingeweiht Mehr E-Mobilität für Oldenburg +++ Weitere Ausschreiberunde geplant +++ Jetzt E-Autos an sieben Stationen in Oldenburg Oldenburg, 10. August 2026 : Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht hat zusammen mit Klaus Göckler, Geschäftsführer der StadtTeilAuto Oldenburg cambio GmbH, zwei neue E-Carsharing-Stellplätze an der 91er-Straße eingeweiht. „Carsharing-Angebote sind eine interessante Option, um mobil zu sein und den vorhandenen Straßenraum möglichst effizient zu nutzen – ohne die Verpflichtungen eines eigenen Fahrzeugs“, betont die Stadtbaurätin beim Eröffnungstermin und ergänzt: „Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt – je nach Gebiet – zwischen acht und achtzehn private Autos. Carsharing ist also aktives Flächensparen: Es wird Fläche frei, die für andere Nutzungen zur Verfügung steht, zum Beispiel für Rad- und Fußwege oder Grünflächen. Carsharing ist somit ein echter Gewinn!“ ...

August 11, 2026

Landesarbeitsgericht Niedersachsen richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2026; Neue Verteilungsregeln und Entlastungen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2026; Neue Verteilungsregeln und Entlastungen Geschäftsverteilungsplan 2026 für den richterlichen Dienst bei dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen Inhaltsverzeichnis zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2026 Seite: Grundsätzliche Bestimmungen 4 1.1 Kammern 4 1.2 Entlastung für Sonderaufgaben 4 1.3 Meinungsverschiedenheiten 4 Zuständigkeit wegen Vorbefassung, Identität der Parteien, zeitgleich eingehenden Massensachen und bei Zusammenhangs- Sachen 4 2.1 Vorbefassung 4 2.2 Identität der Parteien 5 2.3 Zeitgleich eingehende Massensachen . 5 2.4 Parallel- und Zusammenhangssachen 5 2.4.1 Allgemeine Regelung 5 2.4.2 Kollisionsregelung 7 2.5 Mitteilungsverpflichtungen gegenüber dem Präsidium 7 2.6 Kammerübergreifende Verbindung von Verfahren 7 Verfahren bei Abgabe / Fehlerkorrektur 7 Zurückverweisungen 8 4.1 neuer Eingang 8 4.2 Zurückverweisung an eine andere Kammer 8 Art und Weise der Verteilung der Geschäfte auf die einzelnen Kammern 8 5.1 Erfassung der eingehenden Verfahren 8 5.1.1 Eintragung 8 5.1.2 Eingang nach § 78 ArbGG 9 5.2 Verteilung der richterlichen Geschäfte 9 5.2.1 Zuteilung für die 1. Kammer 9 5.2.2 Zuteilung für die 9. Kammer 9 5.2.3 Zuteilung für die Kammern 2-8, 10-17 9 5.2.3.1 Zuteilung der SLa-/GLa-Verfahren 9 5.2.3.2 Zuteilung der TaBV-Beschwerden 1 0 5.2.3.3 Zuteilung der Beschwerden gemäß § 78 ArbGG 11 5.2.3.4 Eingruppierungsstreitigkeiten 11 5.2.4 Altersversorgung 12 5.2.5 Sonstige Sonderzuständigkeiten 12 5.2.5.1 Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (Oa-Verfahren) 12 5.2.5.2 Güterichter/in 13 Seite 2 von 21 5.2.5 5.2.6 5.2.7 5.2.8 5.3 5.3.1 5.3.2 5.3.3 5.3.4 5.3.5 5.3.6 5.3.7 5.3.8 5.3.8 5.3.8 5.3.8 5.3.8 5.3.8 5.4 6. 7. 8. 8.1 8.2 8.3 .3 Verfahren nach § 2 a Abs. 1 Ziffer 5 ArbGG AR-Verfahren SHa- und TaBVHa-Verfahren Abweichungen Ausgleiche Altersversorgungssachen Uberlange Gerichtsverfahren (Oa-Verfahren) Verfahren nach § 2a Abs. 1 Ziff. 5 ArbGG Entlastungen Güterichter/in Schwerbehinderte Entlastung bei Erkrankungen Durchführung der Ausgleiche .1 Grundsätze .2 Vorlaufe .3 Ausgleich nach §§ 41 ,42, 48 ZPO .4 Erledigungen durch anderen Vorsitzenden/andere Vorsitzende .5 Be- und Entlastung Ausschluss bei Vorbefassung Besetzungsplan Vorsitzende Vertretungsregelung Ehrenamtliche Richter/innen Listen Grundsatz Heranziehung 13 13 13 14 14 14 14 14 14 15 15 15 15 15 15 16 16 16 16 16 19 20 20 20 20 21 9. Schlussbestimmung 21 Seite 3 von 21 ...

August 11, 2026

Gemeinde Owschlag erlässt Gebührensatzung für Freiwillige Feuerwehren in Owschlag, Schleswig-Holstein; Gebühren außerhalb des Gemeindegebietes direkt geltend gemacht

Gemeinde Owschlag erlässt Gebührensatzung für Freiwillige Feuerwehren in Owschlag, Schleswig-Holstein; Gebühren außerhalb des Gemeindegebietes direkt geltend gemacht Gebührensatzung der Gemeinde Owschlag über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis Eingangsformel § 1 - Gebührenfreie Dienstleistungen § 2 - Gebührenpflichtige Dienstleistungen § 3 - Gebührenschuldner § 4 - Höhe und Bemessungsgrundlage der Benutzungsgebü § 5 - Erstattung der Auslagen § 6 - Entstehung und Fälligkeit § 7 - Stundung und Erlass § 8 - Datenschutz § 9 - Inkrafttreten Aufgrund des § 4 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein und des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 sowie § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 29 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Owschlag vom 12.05.2026 folgende Gebührensatzung erlassen: § 1 - Gebührenfreie Dienstleistungen (1) Die Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Owschlag (Feuerwehr) haben gem. § 6 Abs. 1 (BrSchG) bei Bränden, Not- und Unglücksfällen in Wahrnehmung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nach § 162 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwehren (abwehrender Brandschutz, Technische Hilfeleistungen). Diese Einsätze der Feuerwehren sind nach § 29 Abs. 1 und Abs. 7 BrSchG für die Geschädigten grundsätzlich unentgeltlich zu leisten bei Bränden, Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr, der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht werden und Rauchwarnmeldereinsätzen. (2) Darüber hinaus sind auch folgende Aufgaben der Feuerwehr grundsätzlich gebührenfrei zu leisten: Mitwirkung im Katastrophenschutz (§ 6 Abs. 1 Satz 2 BrSchG, §§ 8 und 10 Abs. 1 Landeskatastrophen-schutzgesetz), die zugleich eine gebührenfreie Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen ist, die durch Naturereignisse verursacht werden, Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung (§ 6 Abs. 2 BrSchG), die dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr zuzurechnen und nicht als gebührenpflichtige Dienstleistung anzusehen ist, insbesondere Sicherheitsschulungen der Feuerwehr in Kindergärten, Schulen und vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen, Mitwirkung bei der Brandverhütungsschau gemeindeübergreifende Hilfe bei Bränden innerhalb des Amtsgebietes, sowie bei nicht dem Amt Hüttener Berge angehörenden Gemeinden bis zu einer Entfernung in der Luftlinie von 15 Kilometern Seite 1 ...

August 11, 2026

Prüfungsausschuss für die Zweite Juristische Staatsprüfung klärt Hilfsmittelbekanntmachung in Bayern; Nur bis 14 Tage vor Prüfung allgemein erhältlich.

Prüfungsausschuss für die Zweite Juristische Staatsprüfung klärt Hilfsmittelbekanntmachung in Bayern; Nur bis 14 Tage vor Prüfung allgemein erhältlich. Standardverfügung Bayerisches Staatsministerium der Justiz Landesjustizprüfungsamt Häufig gestellte Fragen zur Hilfsmittelbekanntmachung für die Zweite Juristische Staatsprüfung in der ab 1. August 2025 gel- tenden Fassung Stand: 4. August 2026 Vorbemerkung: Über die Zulassung von Hilfsmitteln entscheidet gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 JAPO der Prü- fungsausschuss für die Zweite Juristische Staatsprüfung. Ihm obliegt auch die Entschei- dung, wann ein Hilfsmittel unzulässig ist und seine Benutzung oder sein Besitz als Unter- schleif gemäß § 11 JAPO zu werten ist. Der Prüfungsausschuss wird jedoch lediglich ex post bei Verdachtsfällen tätig, die ihm vom Landesjustizprüfungsamt vorgelegt werden. Unter dieser Prämisse hat das Landesjustizprüfungsamt zu häufig gestellten Fragen nach- stehende Antworten verfasst. ...

August 11, 2026

voestalpine Steel & Service Center GmbH EU Declaration of Conformity for packaging of slit steel strip Linz, Austria; No harmonized standards PPWR 2025/40

voestalpine Steel & Service Center GmbH EU Declaration of Conformity for packaging of slit steel strip Linz, Austria; No harmonized standards PPWR 2025/40 voestalpine Steel & Service Center GmbH EU Declaration of Conformity (in accordance with EU Packaging Regulation 2025/40, Annex VIII) As of August 10, 2026 – Rev. 1 Unique identifier of the packaging: All packaging for shipments of longitudinally and transversely slit steel strip. Breakdown according to the packaging catalogs: » Packaging Catalog: Cold-Rolled Strip Production – Cut-to-length line Packaging in batches, packaging on pallets, special packaging for shaped blanks, packaging with standard and special pallets Packaging codes from P000 to P999 » Packaging Catalog: Cold-Rolled Strip Production – Slitting line Horizontal (“eye to the sky”) and vertical (“eye to the side”) packaging, packaging on pallets, and special packaging Packaging codes from R000 – R999 and C000 – C999 ...

August 11, 2026

Regierung Graubünden Gesetz gegen häusliche Gewalt (GHG) im Kanton Graubünden; Koordinationsstelle Häusliche Gewalt eingerichtet

Regierung Graubünden Gesetz gegen häusliche Gewalt (GHG) im Kanton Graubünden; Koordinationsstelle Häusliche Gewalt eingerichtet Botschaft Heft Nr. 1 / 2026-2027 Botschaft der Regierung an den Grossen Rat Heft Nr. 1 / 2026 – 2027 Seite Inhalt Gesetz gegen häusliche Gewalt (GHG; BR 549.200). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3 Inhaltsverzeichnis 1. Gesetz gegen häusliche Gewalt (GHG; BR 549.200) Das Wichtigste in Kürze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Il pli impurtant en furma concisa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 L’essenziale in breve . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 I. Einführung in die Thematik häusliche und geschlechts­- ...

August 11, 2026

Regnology acquires Fed Reporter in United States; extends reach to over 4,000 institutions

Regnology acquires Fed Reporter in United States; extends reach to over 4,000 institutions White & Case advises Regnology on acquisition of Fed Reporter | White & Case LLP White & Case advises Regnology on acquisition of Fed Reporter Global law firm White & Case LLP has advised Regnology, a leading provider of regulatory, risk and supervisory technology, on the acquisition of Fed Reporter, a market-leading US provider of regulatory reporting solutions for financial institutions of all sizes, including banks, credit unions and bank holding companies. ...

August 11, 2026

White & Case advises on financing for CIP’s La Esperanza solar and battery storage project in Campeche, Mexico; US$510 million limited-recourse financing.

White & Case advises on financing for CIP’s La Esperanza solar and battery storage project in Campeche, Mexico; US$510 million limited-recourse financing. White & Case advises on financing for CIP’s solar and battery storage project in Mexico White & Case advises on financing for CIP’s solar and battery storage project in Mexico Global law firm White & Case LLP has advised BNP Paribas, JPMorgan Chase Bank, Natixis CIB, Santander and Scotiabank, as lenders, on an approximately US$510 million limited-recourse financing for the construction and operation of the La Esperanza solar and battery storage project in Mexico. The project is owned and operated by a subsidiary of Copenhagen Infrastructure Partners (CIP). ...

August 11, 2026

AfD-Mitglieder Magdeburg waffenrechtliche Erlaubnis entzogen; Rechtsgrundlage für Entzug bei AfD-Mitgliedern

AfD-Mitglieder Magdeburg waffenrechtliche Erlaubnis entzogen; Rechtsgrundlage für Entzug bei AfD-Mitgliedern Gericht: AfD-Mitgliedschaft kann zu Waffenentzug führen - RADIO RST Magdeburg (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat klargestellt, dass AfD-Mitglieder eine waffenrechtliche Erlaubnis im Kontext ihrer Parteimitgliedschaft verlieren können. «Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren», teilte das Gericht mit. Die Waffenbehörden hätten nun eine rechtssichere Grundlage, die waffenrechtliche Erlaubnis bei AfD-Mitgliedern zu entziehen, sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. ...

August 11, 2026