Andrea Bürgi devient CISO chez armasuisse; prise de fonction août 2026

Andrea Bürgi devient CISO chez armasuisse; prise de fonction août 2026 « L’une des nôtres » : Andrea Bürgi Informations Publié le 11 août 2026 « L’une des nôtres » : Andrea Bürgi Les cybermenaces ne cessent d’évoluer, tout comme les exigences en matière de sécurité de l’information. Forte de sa formation juridique et de sa passion pour ce domaine, Andrea s’est orientée vers un secteur d’activité passionnant et porteur d’avenir. En tant que responsable de la sécurité de l’information et, à partir d’août 2026, en tant que responsable de l’équipe Sécurité de l’information (CISO) chez armasuisse, elle nous donne un aperçu de son quotidien professionnel et évoque les défis qui marquent la sécurité de l’information aujourd’hui et à l’avenir. Joel Ess, Domaine Communication, État-major stratégique ...

August 11, 2026

Andrea Bürgi diventa CISO presso armasuisse; rafforzerà ISMS ISO 27001

Andrea Bürgi diventa CISO presso armasuisse; rafforzerà ISMS ISO 27001 «Una di noi»: Andrea Bürgi Comunicazioni Pubblicato il 11 agosto 2026 «Una di noi»: Andrea Bürgi Le minacce informatiche sono in continua evoluzione e con esse anche i requisiti in materia di sicurezza delle informazioni. Grazie al suo background giuridico e alla sua passione per questo settore, Andrea ha trovato la sua strada in un ambito lavorativo stimolante e orientato al futuro. In qualità di responsabile della sicurezza delle informazioni e, a partire da agosto 2026, di responsabile del team Sicurezza delle informazioni (CISO) presso armasuisse, ci offre uno sguardo sulla sua quotidianità lavorativa e parla delle sfide che caratterizzano la sicurezza delle informazioni oggi e in futuro. Joel Ess, Dipartimento Specialistico Comunicazione, Staff Strategico ...

August 11, 2026

Trump empfiehlt weniger Impfungen für Kinder in Washington; MMR-Aufteilung ohne wissenschaftliche Belege

Trump empfiehlt weniger Impfungen für Kinder in Washington; MMR-Aufteilung ohne wissenschaftliche Belege Trump streicht Empfehlungen für Kinderimpfungen zusammen - RADIO RST Washington (dpa) - Die Regierung von US-Präsident Donald Trump empfiehlt weniger Impfungen für Kinder und will Kombi-Impfungen künftig auf mehrere Arztbesuche verteilen lassen. Per Dekret verfügte Trump im Beisein seines umstrittenen Gesundheitsministers Robert F. Kennedy Jr., fortan nur noch Impfungen gegen elf Krankheiten als zentrale Empfehlungen für alle Kinder anzuerkennen. Ob die Anordnung unmittelbare Auswirkungen haben wird, war zunächst unklar. Ein ähnlicher Umbau der Impfpolitik war im März von einem Bundesgericht vorläufig gestoppt worden, zudem liegen viele Befugnisse zu Impfregeln bei den Bundesstaaten. ...

August 11, 2026

Türkisches Parlament verabschiedet Gesetz zur Freilassung PKK-Mitglieder in Ankara; Nur nach Bestätigung der Auflösung durch Sicherheitsrat

Türkisches Parlament verabschiedet Gesetz zur Freilassung PKK-Mitglieder in Ankara; Nur nach Bestätigung der Auflösung durch Sicherheitsrat Parlament in Türkei verabschiedet Gesetz für Frieden mit PKK - RADIO RST Ankara (dpa) - Das türkische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das die Freilassung zahlreicher Mitglieder der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zur Folge haben könnte. Damit soll der Friedensprozess für ein Ende des jahrzehntelangen blutigen Konflikts zwischen der PKK und dem türkischen Staat vorangebracht werden. ...

August 11, 2026

Bundesrat Cassis und Parlament lancieren Kampagne zur Neutralitätsinitiative in Bern; Sicherheitskooperation eingeschränkt und Verteidigungsfähigkeit geschwächt

Bundesrat Cassis und Parlament lancieren Kampagne zur Neutralitätsinitiative in Bern; Sicherheitskooperation eingeschränkt und Verteidigungsfähigkeit geschwächt Neutralitätsinitiative: Statt starrer Auslegung will Bundesrat die bewährte Praxis im Interesse der Schweiz weiterführen Medienmitteilung Veröffentlicht am 11. August 2026 Neutralitätsinitiative: Statt starrer Auslegung will Bundesrat die bewährte Praxis im Interesse der Schweiz weiterführen Bern, 11.08.2026 — Die Neutralität hat sich in ihrer bisherigen Form seit über 180 Jahren bewährt. Deshalb wollen Bundesrat und Parlament die Neutralität in ihrer bisherigen Form beibehalten. Sie schützt die Freiheit, Sicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz. Gerade die Fähigkeit, auf neue Herausforderungen angemessen zu reagieren, habe die Neutralität stark gemacht, sagte Bundesrat Cassis bei der Lancierung des Abstimmungskampfs zur Neutralitätsinitiative. Die Initiative fordert eine restriktivere Neutralitätskonzeption. Nicht zur Diskussion steht bei der Abstimmung, ob die Schweiz auch künftig neutral ist: «Die Schweiz war und ist neutral und sie wird neutral bleiben», unterstrich der Vorsteher des EDA in Bern. ...

August 11, 2026

BAG erklärt pauschale Freistellung nach Kündigung unwirksam in Deutschland; Beschäftigungsanspruch bleibt bestehen

BAG erklärt pauschale Freistellung nach Kündigung unwirksam in Deutschland; Beschäftigungsanspruch bleibt bestehen Pauschale Freistellung nach Kündigung ist unwirksam | Öffentlicher Dienst | Haufe Die wichtigsten Entgelttabellen im öffentlichen Dienst Tauschtage: Die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage nach dem TVöD Kommunaler Haushalt - Forderungen und Forderungsmanagement Umkleidezeit als Arbeitszeit im öffentlichen Dienst Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist Betriebliche Altersversorgung: Warum Individualisierung so wichtig ist ...

August 11, 2026

Andrea Bürgi wird Leiterin des Teams Informationssicherheit (CISO) bei armasuisse ab August 2026; CISO-Position künftig unter ihrer Leitung

Andrea Bürgi wird Leiterin des Teams Informationssicherheit (CISO) bei armasuisse ab August 2026; CISO-Position künftig unter ihrer Leitung «Eine von uns» : Andrea Bürgi Mitteilung Veröffentlicht am 11. August 2026 «Eine von uns» : Andrea Bürgi Cyberbedrohungen entwickeln sich laufend weiter und damit auch die Anforderungen an die Informationssicherheit. Mit ihrem juristischen Hintergrund und ihrer Begeisterung für dieses Fachgebiet fand Andrea ihren Weg in ein spannendes und zukunftsweisendes Arbeitsfeld. Als Informationssicherheitsbeauftragte und ab August 2026 als Leiterin des Teams Informationssicherheit (CISO) bei armasuisse gibt sie Einblicke in ihren Arbeitsalltag und spricht über die Herausforderungen, welche die Informationssicherheit heute und in Zukunft prägen. Joel Ess, Fachbereich Kommunikation, Strategischer Stab ...

August 11, 2026

Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt erteilen Vorbescheid zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern in Kamenz, 01917; Stadt Kamenz stimmt zu

Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt erteilen Vorbescheid zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern in Kamenz, 01917; Stadt Kamenz stimmt zu Positiver Vorbescheid zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern in Kamenz erteilt Aktuelles Elektronisches Amtsblatt News Öffentliche Zustellungen Veranstaltungen Straßenbaustellen Von Zeit zu Zeit Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 07.08.2026 den Vorbescheid zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 7 Wohneinheiten und Änderung der Zufahrtssituation in 01917 Kamenz, Gemarkung Kamenz, Flurstück 1878 Im Rahmen des Verfahrens wurde geprüft, ...

August 11, 2026

bbk-Kortyka GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 11.08.2026 in Wildberg; Insolvenzverwalter: Alexander Lutz, Forderungsanmeldung bis 21.09.2026.

bbk-Kortyka GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 11.08.2026 in Wildberg; Insolvenzverwalter: Alexander Lutz, Forderungsanmeldung bis 21.09.2026. Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 23 IN 213/26 Gericht: Tübingen Name, Vorname / Bezeichnung: bbk-Kortyka GmbH Sitz / Wohnsitz: Wildberg Register: Stuttgart, HRB 754519 23 IN 213/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. bbk-Kortyka GmbH, Poststraße 19, 72218 Wildberg, vertreten durch die Geschäftsführer Max Ralph Kortyka und Ralph Walter Kortyka Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 754519 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Maurer, Mecklenburger Straße 10, 71083 Herrenberg, Gz.: 26/0019/13/AM/MA Geschäftszweig: Bauleitung, Projektentwicklung/-steuerung und Erbringung von Bauleistungen sowie die Erstellung von Baukonzepten und -planungen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.08.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Alexander Lutz Schillerstraße 1, 78628 Rottweil Telefon: 0741 174570 Telefax: 0741 1745720 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 13.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 13.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 28.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Tübingen Doblerstraße 14 72074 Tübingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 11.08.2026

August 11, 2026

Asklepios Klinik St. Georg, StGeorg Tag: assistierter Suizid, Hamburg Empire Riverside Hotel; Akkreditierung bei Ärztekammer Hamburg beantragt.

Asklepios Klinik St. Georg, StGeorg Tag: assistierter Suizid, Hamburg Empire Riverside Hotel; Akkreditierung bei Ärztekammer Hamburg beantragt. Asklepios - StGeorg Tag: Assistierter Suizid Zielgruppe: Medizinische Berufe St. Georg Heart Forum 2026 Empire Riverside Hotel, Hamburg 4. September 2026 Zur Veranstaltung Zielgruppe: Ärzt:innen 2. Symposium Aortentherapie 360° Empire Riverside Hotel, Hamburg 10. Oktober 2026 Zur Veranstaltung St. Georg Heart Forum 2026 Sehr geehrte Kolleg:innen, Patient:innen, Angehörige und Interessierte! Der assistierte Suizid ist ein Thema, das uns alle tief bewegt. Es berührt existenzielle Fragen nach persönlicher Selbstbestimmung, unserem Umgang mit schwerem Leid und den ethischen Grenzen medizinischen Handelns. Der diesjährige StGeorg Tag möchte Ihnen einen geschützten Raum für Information, gemeinsamen Austausch und persönliche Reflexion bieten. Um der Komplexität dieses sensiblen Themas gerecht zu werden, beleuchten unsere Referierenden die Fragestellung aus drei wesentlichen, praxisnahen Blickwinkeln: ...

August 11, 2026