Asklepios Klinik St. Georg, StGeorg Tag: assistierter Suizid, Hamburg Empire Riverside Hotel; Akkreditierung bei Ärztekammer Hamburg beantragt.

Asklepios Klinik St. Georg, StGeorg Tag: assistierter Suizid, Hamburg Empire Riverside Hotel; Akkreditierung bei Ärztekammer Hamburg beantragt. Asklepios - StGeorg Tag: Assistierter Suizid Zielgruppe: Medizinische Berufe St. Georg Heart Forum 2026 Empire Riverside Hotel, Hamburg 4. September 2026 Zur Veranstaltung Zielgruppe: Ärzt:innen 2. Symposium Aortentherapie 360° Empire Riverside Hotel, Hamburg 10. Oktober 2026 Zur Veranstaltung St. Georg Heart Forum 2026 Sehr geehrte Kolleg:innen, Patient:innen, Angehörige und Interessierte! Der assistierte Suizid ist ein Thema, das uns alle tief bewegt. Es berührt existenzielle Fragen nach persönlicher Selbstbestimmung, unserem Umgang mit schwerem Leid und den ethischen Grenzen medizinischen Handelns. Der diesjährige StGeorg Tag möchte Ihnen einen geschützten Raum für Information, gemeinsamen Austausch und persönliche Reflexion bieten. Um der Komplexität dieses sensiblen Themas gerecht zu werden, beleuchten unsere Referierenden die Fragestellung aus drei wesentlichen, praxisnahen Blickwinkeln: ...

August 11, 2026

Verwaltungsrekurskommission Abt. I Gebühr für Strom- und Wasserbezug Stadt Rheineck; Vermieter haftet nicht; Bundesrecht gilt.

Verwaltungsrekurskommission Abt. I Gebühr für Strom- und Wasserbezug Stadt Rheineck; Vermieter haftet nicht; Bundesrecht gilt. I/2-2025/24 | 11.08.2026 | Entscheid Verwaltungsrekurskommission, 26.02.2026 Entscheid Verwaltungsrekurskommission, 26.02.2026 Gebühr für Strom- und Wasserbezug, Art. 78 des Reglements über Elektrizität der Stadt Rheineck. Die Regelung in Art. 78 des Reglements über Elektrizität der Stadt Rheineck, wonach für Zahlungsrückstände der Vermieter bzw. der Liegenschaftseigentümer haftet, ist zum einen mit Art. 8 BV nicht vereinbar. Zum andern ist das Miet- und Pachtrecht im OR – mit Ausnahmen – abschliessend bundesrechtlich geregelt, weshalb Kantone und Gemeinden keine Solidarhaftung des Vermieters für Stromgebühren des Mieters vorsehen dürfen. Auch hinsichtlich der Gebühr für den Bezug von Wasser ist eine Inpflichtnahme der Eigentümerin unzulässig (Verwaltungsrekurskommission, Abt. I ...

August 11, 2026

Baki Irin Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Signalstrasse 25, 9400 Rorschach; Schätzung CHF 750'000

Baki Irin Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Signalstrasse 25, 9400 Rorschach; Schätzung CHF 750'000 Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Baki Irin Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Baki Irin Schuldner Baki Irin Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 15.04.1962 Signalstrasse 25 9400 Rorschach Steigerungsobjekte Angaben zur Steigerung 04.11.2026 um 14:00, Stadthof Rorschach, Saal B, Kirchstrasse 9, 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Betreibungsamt Region Rorschach, St. Gallerstrasse 50, 9400 Rorschach Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Ergänzende rechtliche Hinweise Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibungen auf Pfandverwertung. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 100'000.00 wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Region Rorschach, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss (keine Bedingung der Eigentumsübertragung im Grundbuch usw.), oder b) durch Vorlegung eines auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Region Rorschach ausgestellten Bankchecks (keine Privatcheck) in diesem Betrag (Bankchecks anderer Banken und Privatchecks werden nicht akzeptiert), oder c) Anzahlung CHF 100‘000.00 in bar. Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Region Rorschach im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH59 0900 0000 9000 2250 8, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung in der Betreibung 25006787 für den Fall des Zuschlags) oder in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 7 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Die Restzahlung ist auf spezielle Aufforderung des Betreibungsamtes hin, welche nach Eintritt der Rechtskraft des Zuschlages erlassen wird, unter Ansetzung einer zehntägigen Zahlungsfrist zu leisten. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. Eingabefrist: 31.08.2026 Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 05.10.2026 Kontaktstelle Betreibungsamt Region Rorschach St. Gallerstrasse 50 9400 Rorschach Bemerkungen Ab dem 5. Oktober 2026 finden Sie eine detaillierte Grundstückbewertung, das Lastenverzeichnis und die Steigerungsbedingungen unter www.rorschach.ch ...

August 11, 2026

Hälg Maria Helene Testamentseröffnung Betreuungszentrum Wolfgang AG Oberuzwil 27.02.2026; Einsicht und Kopie für Erben, Einsprachefrist 1 Monat

Hälg Maria Helene Testamentseröffnung Betreuungszentrum Wolfgang AG Oberuzwil 27.02.2026; Einsicht und Kopie für Erben, Einsprachefrist 1 Monat Testamentseröffnung Am 27.02.2026 ist in Oberuzwil gestorben: Hälg Maria Helene, geb. 29.05.1931, von Oberbüren, ledig, Tochter des Hälg Julius und der Hälg geb. Rüegg Maria Olivia, wohnhaft gewesen Betreuungs- und Pflegezentrum Wolfgang AG, Bahnhofstrasse 1, 9242 Oberuzwil Die Verstorbene hat vollständig über ihren gesamten Nachlass letztwillig verfügt. Da nicht alle gesetzlichen Erben bekannt sind, wird ihnen auf diesem Wege von der Verfügung von Todes wegen Kenntnis gegeben. Die gesetzlichen Erben aus den grosselterlichen Stämmen haben das Recht, gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung beim Amtsnotariat Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG, Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Halbtante der Erblasserin: Lydia Hälg, geb. 13.12.1879, gest. unbekannt, von Oberbüren SG, Tochter des Hälg Josef Benedikt und der Hälg geb. Fraefel Barbara Halbcousine der Erblasserin: Anna Maria Zuppiger, geb. 27.03.1900, gest. unbekannt, von Jona, Tochter des Zuppiger Johann Joseph und der Zuppiger geb. Hälg Maria Elisa Tante der Erblasserin: Maria Ida Kindle geb. Rüegg, geb. 02.05.1908, gest. unbekannt, von Triesen, Fürstentum Liechtenstein, Tochter des Rüegg Joseph Albert und der Rüegg geb. Wirth Maria Magdalena Die eingesetzten Erben werden anerkannt, sofern dagegen von den gesetzlichen Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung Einsprache beim Amtsnotariat im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Buchs SG, 11. August 2026 Amtsnotariat Buchs

August 11, 2026

Jean Daniel Andrey Konkurs eröffnet St.Gallen; Widerruf der Einstellung, summarisches Verfahren angeordnet

Jean Daniel Andrey Konkurs eröffnet St.Gallen; Widerruf der Einstellung, summarisches Verfahren angeordnet Konkurspublikation/Schuldenruf Jean Daniel Andrey Schuldenruf Jean Daniel Andrey Schuldner Jean Daniel Andrey Heimatort: Val-de-Charmey (FR) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 19.01.1967 Vordere Quaderstrasse 3 9472 Grabs Inhaber des im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragenen Einzelunternehmens eCom-Consulting, Inhaber Andrey, Schüracherstrasse 43, 8306 Brüttisellen Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 07.05.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 11.09.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Bemerkungen Widerruf der Einstellung vom 29.06.2026 und Anordnung summ. Verfahren gemäss Entscheid Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland vom 04.08.2026. Jean Daniel Andrey Heimatort: Val-de-Charmey (FR) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 19.01.1967 Vordere Quaderstrasse 3 9472 Grabs Inhaber des im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragenen Einzelunternehmens eCom-Consulting, Inhaber Andrey, Schüracherstrasse 43, 8306 Brüttisellen Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 07.05.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 11.09.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Bemerkungen Widerruf der Einstellung vom 29.06.2026 und Anordnung summ. Verfahren gemäss Entscheid Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland vom 04.08.2026.

August 11, 2026

Silvia Spreiter vorläufige Konkursanzeige Sevelen (SG); Konkurs eröffnet am 05.08.2026

Silvia Spreiter vorläufige Konkursanzeige Sevelen (SG); Konkurs eröffnet am 05.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Silvia Spreiter, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Silvia Spreiter, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Silvia Spreiter, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Sevelen (SG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.11.1948 Todesdatum: 24.05.2026 Wohnhaft gewesen: Büelstrasse 16 9475 Sevelen Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Silvia Spreiter, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Sevelen (SG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.11.1948 Todesdatum: 24.05.2026 Wohnhaft gewesen: Büelstrasse 16 9475 Sevelen Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 11, 2026

Stadtrat Altstätten hebt Überbauungsplan Kesselbachstrasse auf im Hochbauamt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten; Öffentliche Einsicht 12.08–10.09.2026

Stadtrat Altstätten hebt Überbauungsplan Kesselbachstrasse auf im Hochbauamt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten; Öffentliche Einsicht 12.08–10.09.2026 Öffentliche Auflage - Sondernutzungsplan / Aufhebung Überbauungsplan Kesselbachstrasse Aufhebung Überbauungsplan Kesselbachstrasse Der Stadtrat Altstätten hat an der Sitzung vom 29. Juni 2026, in Anwendung von Art. 23 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG), folgendes erlassen: Aufhebung Überbauungsplan Kesselbachstrasse Im Sinne von Art. 41 Abs. 1 PBG liegt der Sondernutzungsplan vom Mittwoch, 12. August 2026 bis Donnerstag, 10. September 2026, im Hochbauamt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Rechtsmittel Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan beim Stadtrat Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152ff PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

August 11, 2026

ZimmerMeister RP GmbH Versteigerung von Grundstücken Rorschach; Beiden Grundstücke gesamthaft versteigert

ZimmerMeister RP GmbH Versteigerung von Grundstücken Rorschach; Beiden Grundstücke gesamthaft versteigert Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung ZimmerMeister RP GmbH Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung ZimmerMeister RP GmbH Schuldner ZimmerMeister RP GmbH CHE-471.722.296 Pflanzschulstrasse 3 8400 Winterthur Steigerungsobjekte Angaben zur Steigerung 03.11.2026 um 15:00, Stadthof Rorschach, Saal B, Kirchstrasse 9, 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Betreibungsamt Region Rorschach, St. Gallerstrasse 50, 9400 Rorschach Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Ergänzende rechtliche Hinweise Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung auf Pfandverwertung. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 100'000.00 wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Region Rorschach, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss (keine Bedingung der Eigentumsübertragung im Grundbuch usw.), oder b) durch Vorlegung eines auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Region Rorschach ausgestellten Bankchecks (keine Privatcheck) in diesem Betrag (Bankchecks anderer Banken und Privatchecks werden nicht akzeptiert), oder c) Anzahlung CHF 100‘000.00 in bar. Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Region Rorschach im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH59 0900 0000 9000 2250 8, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung in der Betreibung 25007662 für den Fall des Zuschlags) oder in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 7 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Die Restzahlung ist auf spezielle Aufforderung des Betreibungsamtes hin, welche nach Eintritt der Rechtskraft des Zuschlages erlassen wird, unter Ansetzung einer zehntägigen Zahlungsfrist zu leisten. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. Eingabefrist: 31.08.2026 Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 05.10.2026 Kontaktstelle Betreibungsamt Region Rorschach St. Gallerstrasse 50 9400 Rorschach Bemerkungen Ab dem 5. Oktober 2026 finden Sie eine detaillierte Grundstückbewertung, das Lastenverzeichnis und die Steigerungsbedingungen unter www.rorschach.ch ...

August 11, 2026

Kanton Graubünden setzt Gesetz gegen häusliche Gewalt (GHG) um; Interdisziplinäre Zusammenarbeit dauerhaft abgesichert

Kanton Graubünden setzt Gesetz gegen häusliche Gewalt (GHG) um; Interdisziplinäre Zusammenarbeit dauerhaft abgesichert Koordination und Prävention bei häuslicher Gewalt werden gesetzlich verankert Mitteilungen Medienmitteilungen Standeskanzlei Suche im Archiv 2026 Mitteilungen der Kantonspolizei Medienmitteilungen Standeskanzlei Suche im Archiv 2026 Koordination und Prävention bei häuslicher Gewalt werden gesetzlich verankert Der Kanton Graubünden verstärkt seine Massnahmen zur Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Ein neues Gesetz gegen häusliche Gewalt (GHG) soll die rechtlichen Grundlagen für ein koordiniertes und interdisziplinäres Vorgehen sicherstellen. Die Regierung hat die Botschaft zuhanden des Grossen Rats für die Behandlung in der Oktobersession 2026 verabschiedet. ...

August 11, 2026

Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform in Deutschland; Belegarztwesen künftig stärker reguliert

Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform in Deutschland; Belegarztwesen künftig stärker reguliert Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V.” Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V. (R001659) am 10.08.2026 ...

August 10, 2026