Solange da Conceição Da Costa Capindiça Konkurs eröffnet Eichenstrasse 5, 9404 Rorschacherberg; Frist bis 01.06.2026 Gläubiger melden Forderungen

Solange da Conceição Da Costa Capindiça Konkurs eröffnet Eichenstrasse 5, 9404 Rorschacherberg; Frist bis 01.06.2026 Gläubiger melden Forderungen Konkurspublikation/Schuldenruf Solange da Conceição Da Costa Capindiça, ausgeschlagene Erbschaft Schuldenruf Solange da Conceição Da Costa Capindiça, ausgeschlagene Erbschaft Solange da Conceição Da Costa Capindiça, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Portugal Geburtsdatum: 19.04.1976 Todesdatum: 08.11.2025 Wohnhaft gewesen: Eichenstrasse 5 9404 Rorschacherberg Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 06.03.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 01.06.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen

May 1, 2026

Thomas Beck Kollokationsplan und Inventar Buchs SG; Gläubiger können Forderungen anfechten bis 21.05.2026

Thomas Beck Kollokationsplan und Inventar Buchs SG; Gläubiger können Forderungen anfechten bis 21.05.2026 Kollokationsplan und Inventar Thomas Beck, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Thomas Beck, ausgeschlagene Erbschaft Thomas Beck, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Wittnau AG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 24.10.1961 Todesdatum: 21.11.2025 Wohnhaft gewesen: Wiedenstrasse 44 9470 Buchs Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 21.05.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 11.05.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland, 8887 Mels

May 1, 2026

Waltraud Mülich vorläufige Konkursanzeige ausgeschlagene Erbschaft Rorschach; Konkurs eröffnet am 29.04.2026

Waltraud Mülich vorläufige Konkursanzeige ausgeschlagene Erbschaft Rorschach; Konkurs eröffnet am 29.04.2026 Vorläufige Konkursanzeige Waltraud Mülich, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Waltraud Mülich, ausgeschlagene Erbschaft Waltraud Mülich, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Österreich Geburtsdatum: 11.01.1941 Todesdatum: 27.02.2026 Wohnhaft gewesen: Signalstrasse 39 9400 Rorschach Datum der Konkurseröffnung: 29.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

May 1, 2026

Teilnehmer ISSF Junioren-Weltmeisterschaft 2026 im SSZ Suhl; Ausnahme von Erlaubnispflicht für Wettkämpfe und Training

Teilnehmer ISSF Junioren-Weltmeisterschaft 2026 im SSZ Suhl; Ausnahme von Erlaubnispflicht für Wettkämpfe und Training Allgemeinverfügung - Ausnahme von der Erlaubnispflicht gemäß § 12 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG) für Teilnehmer an der ISSF Junioren Weltmeisterschaft 2026 im SSZ Suhl Allgemeinverfügung - Ausnahme von der Erlaubnispflicht gemäß § 12 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG) für Teilnehmer an der ISSF Junioren Weltmeisterschaft 2026 im SSZ Suhl Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung - Ausnahme von der Erlaubnispflicht gemäß § 12 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG) für Teilnehmer an Wettkämpfen und am Trainingzur ISSF Junioren Weltmeisterschaft 2026 in der Wettkampfstätte der Schießsportzentrum (SSZ) Suhl GmbH ...

May 1, 2026

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Abweisung des Leistungsbegehrens zum Rentenbezug St. Gallen; Rentenanspruch abgewiesen wegen fehlendem Invaliditätsgrad

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Abweisung des Leistungsbegehrens zum Rentenbezug St. Gallen; Rentenanspruch abgewiesen wegen fehlendem Invaliditätsgrad IV 2025/149 | 01.05.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 17.03.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 17.03.2026 Art. 44 ATSG; Art. 28 IVG; Art. 87 Abs. 2 und 3 IVV. Eintreten auf eine Neuanmeldung zum Leistungsbezug und Bestätigung des Rentenentscheids der Beschwerdegegnerin. Das polydisziplinäre Gutachten beruht auf einem umfassenden Aktenstudium sowie auf ausführlichen Befragungen und umfangreichen klinischen Untersuchungen. Auf das polydisziplinäre Gutachten darf daher abgestellt werden. Mangels rentenbegründenden Invaliditätsgrads erfolgte die Abweisung des Leistungsbegehrens zu Recht. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. März 2026, IV 2025

May 1, 2026

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet über Leistungspflicht des Unfallversicherers in UVG-Fall; Rückweisung zu ergänzenden Abklärungen unfallähnliche Körperschädigung

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entscheidet über Leistungspflicht des Unfallversicherers in UVG-Fall; Rückweisung zu ergänzenden Abklärungen unfallähnliche Körperschädigung UV 2025/54 | 01.05.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 02.04.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 02.04.2026 Art. 4 und 43 Abs. 1 ATSG; Art. 6 Abs. 1 und 2 und Art. 9 UVG. Leistungspflicht des Unfallversicherers mangels Unfallereignisses verneint. Rückweisung zur Vornahme ergänzender Abklärungen unter dem Blickwinkel einer unfallähnlichen Körperschädigung und einer Berufskrankheit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. April 2026, UV 2025

May 1, 2026

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Rückweisung an die Beschwerdegegnerin zur erneuten medizinischen Beurteilung gemäß Erwägungen; Beurteilung erneut angeordnet

Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Rückweisung an die Beschwerdegegnerin zur erneuten medizinischen Beurteilung gemäß Erwägungen; Beurteilung erneut angeordnet IV 2025/146 | 01.05.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 07.04.2026 Entscheid Versicherungsgericht, 07.04.2026 Art. 43 ATSG: Verletzung der Untersuchungspflicht. Rückweisung an die Beschwerdegegnerin im Sinne der Erwägungen zur erneuten medizinischen Beurteilung. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. April 2026, IV 2025

May 1, 2026

Stadt Schenefeld Offene Mietersprechstunde Rathaus Schenefeld, Raum 108, Holstenplatz 3-5, 22869 Schenefeld; Kostenlos, keine Rechtsvertretung möglich

Stadt Schenefeld Offene Mietersprechstunde Rathaus Schenefeld, Raum 108, Holstenplatz 3-5, 22869 Schenefeld; Kostenlos, keine Rechtsvertretung möglich Offene Mietersprechstunde | Stadt Schenefeld © Stadt Schenefeld Sprechstunde Kategorie: Sprechstunde Offene Mietersprechstunde Jeden letzten Donnerstag im Monat findet eine offene Mietersprechstunde im Rathaus Schenefeld, Raum 108 (barrierefrei) statt. Erste rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Themen wie: - Kündigungsschreiben & Androhung - Mängel in der Wohnung - Betriebskosten & Nebenkostenabrechnung - Mietverträge (auch vor Unterzeichnung) - Weitere mietrechtliche Themen Kostenlos & ohne Termin Keine Rechtsvertretung möglich! Datum: Juli 30, 2026 Uhrzeit: 15:00 - 17:00 Uhr Raumnummer: 108, Holstenplatz 3-5, 22869 Schenefeld Flyer Teilen Posten Mailen Termin exportieren (ICS) Link kopiert! Link kopieren ...

May 1, 2026

Präsident und Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts NRW – Geschäftsverteilung 2026

Präsident und Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts NRW – Geschäftsverteilung 2026 3204-5 - Geschäftsverteilung in Justizverwaltungssachen beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2026 Stand: 1. Mai 2026 I. Geschäftsverteilung zwischen dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten Präsident Vertreter: Vizepräsident Sander Weiterer Vertreter: VROVG Dr. Buck Vorzimmer: VGBe Sequeira Miraldo Vertretung: JOS’in Rieping 1.1. Angelegenheiten der Richter und der bei dem Oberverwaltungsgericht be- schäftigten Beamten der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt ...

May 1, 2026

Schleswig-Holsteinische Landesregierung Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz Schleswig-Holstein; Rückwirkende Gehaltssteigerungen 2025–2027

Schleswig-Holsteinische Landesregierung Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz Schleswig-Holstein; Rückwirkende Gehaltssteigerungen 2025–2027 Landesregierung macht Ernst mit der Umsetzung zur verfassungskonformen Alimentation! Landesregierung macht Ernst mit der Umsetzung zur verfassungskonformen Alimentation! Das bereits in der Presse angekündigte Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für die Jahre 2025 bis 2027 liegt im Entwurfstand zur Stellungnahme dem DGB Das Urteil des BVerfG zur Berliner Besoldung und Versorgung soll für Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Was ist geplant und was davon betrifft im Wesentlichen den Bereich der Landespolizei und des Justizvollzugs? ...

May 1, 2026