Bezirksamt Wandsbek Öffentliche Zustellung Hamburg; Rechtsbehelfsfrist von 1 Monat läuft.

Bezirksamt Wandsbek Öffentliche Zustellung Hamburg; Rechtsbehelfsfrist von 1 Monat läuft. Hömke, Emmanuel - Öffentliche Zustellungen - Bezirksamt Wandsbek - hamburg.de Zuletzt bekannte Anschrift:Fritz-Flinte-Ring 57, 22309 Hamburg Betreff:Vorabmitteilung gem. § 7 Unterhaltsvorschussgesetz Zits14617754Das Bezirksamt Wandsbek hat für die vorbezeichnete Person das oben genannte Schriftstück erstellt. Dieses wird gemäß § 1 des Hamburgischen Verwaltungszustellungsgesetzes vom 21. Juni 1954 in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt. ...

April 28, 2026

Stadt Tettnang Zweitwohnungssteuer Tettnang; Speicherung bis 1 Jahr nach Zweckerreichung

Stadt Tettnang Zweitwohnungssteuer Tettnang; Speicherung bis 1 Jahr nach Zweckerreichung Datenschutzhinweise Seite 1 / 2 I. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Zweitwohnungssteuer II. Kontaktdaten der Verantwortlichen Stadt Tettnang Regine Rist | Bürgermeisterin Montfortplatz 7 88069 Tettnang +49 7542 510 0 rathaus@tettnang.de www.tettnang.de Die Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutz@tettnang.de III. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Prüfung einer Steuerpflicht für die Zweitwohnungssteuer verarbeitet. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. C DSGVO in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung, §§ 2, 8 und 9 Kommunalabgabengesetz und die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Tettnang. IV. Kategorien personenbezogener Daten Im Rahmen der Verarbeitung werden insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:  Stammdaten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum)  Kontaktdaten (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)  Wohnungsdaten Welche Daten im Einzelnen verarbeitet werden, richtet sich nach dem jeweiligen Zweck der Verarbeitung. V. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten können – soweit erforderlich – an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden:  interne Fachstellen / zuständige Organisationseinheiten  andere öffentliche Stellen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung oder Befugnis besteht  Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO  [ggf. weitere Empfängerkategorien ergänzen] Eine Übermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage besteht. VI. Speicherdauer personenbezogener Daten Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist. ...

April 28, 2026

Stortinget flertall for nabosjekk i Norge; øker nasjonal kontroll over EU-regelverk

Stortinget flertall for nabosjekk i Norge; øker nasjonal kontroll over EU-regelverk Flertall på Stortinget for nabosjekk: En viktig nei til EU-sak - Senterpartiet Publisert 28. april 2026 Flertall på Stortinget for nabosjekk: En viktig nei til EU-sak Flertall på Stortinget for nabosjekk: En viktig nei til EU-sak Dette handler om et tydelig nei til mer EU‑styring. Norge skal styres fra Norge. Nabosjekk er et konkret grep for å sikre at vi ikke gir fra oss nasjonalt handlingsrom bit for bit, uten politisk debatt og demokratisk kontroll. ...

April 28, 2026

Landratsamt Mittelsachsen ändert Liegenschaftskatasterdaten in Großweitzschen Gadewitz, Redemitz, Jahnatal, Zschaitz; Öffentliche Einsichtnahme 29.04.2026–28.05.2026 in Döbeln

Landratsamt Mittelsachsen ändert Liegenschaftskatasterdaten in Großweitzschen Gadewitz, Redemitz, Jahnatal, Zschaitz; Öffentliche Einsichtnahme 29.04.2026–28.05.2026 in Döbeln Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG) Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG) Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Gemeinde GroßweitzschenGemarkung Gadewitz (2919): 30 2, 107, 121, 130Gemarkung Redemitz (2923): 1 ...

April 28, 2026

EU-Parlament stimmt für Cats and Dogs-Verordnung zur Verbesserung des Wohlergehens von Hunden und Katzen in der EU; Mikrochip- und Registerpflicht reduziert illegalen Handel

EU-Parlament stimmt für Cats and Dogs-Verordnung zur Verbesserung des Wohlergehens von Hunden und Katzen in der EU; Mikrochip- und Registerpflicht reduziert illegalen Handel Besserer Schutz für Hunde und KatzenEU-Parlament stimmt für “Cats and Dogs”-Verordnung28.04.2026Pressemeldung EU-Parlament stimmt für “Cats and Dogs”-Verordnung Besserer Schutz für Hunde und KatzenEU-Parlament stimmt für “Cats and Dogs”-Verordnung28.04.2026Pressemeldung Das Europäische Parlament wird heute in einer finalen Abstimmung über die EU-Verordnung zum Wohlergehen von Hunden und Katzen entscheiden – das sogenannte „Cats and Dogs-Proposal“. Der Deutsche Tierschutzbund, der den Prozess in den vergangenen zweieinhalb Jahren intensiv begleitet hat, begrüßt die Verordnung als einen „Meilenstein für den Tierschutz in Europa“. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, unter anderem konkrete Anforderungen zu Haltung, Zucht und Handel von Hunden und Katzen einzuführen. Die Verordnung soll in zwei Jahren in Kraft treten. ...

April 28, 2026

Stadt Schenefeld Offene Mietersprechstunde Rathaus; Kostenlose Erstberatung ohne Termin

Stadt Schenefeld Offene Mietersprechstunde Rathaus; Kostenlose Erstberatung ohne Termin Offene Mietersprechstunde | Stadt Schenefeld 08:30 - 12:00 Uhr Von 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr Schenefeld - Rathaus - Politik - Leben & Erleben - Wirtschaft - Service - Öffnungszeiten Offene Mietersprechstunde Erste rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Themen wie: - Kündigungsschreiben & Androhung - Mängel in der Wohnung - Betriebskosten & Nebenkostenabrechnung - Mietverträge (auch vor Unterzeichnung) - Weitere mietrechtliche Themen Kostenlos & ohne Termin Keine Rechtsvertretung möglich!

April 28, 2026

Gemeinderat der Stadt Ravensburg hebt Baumschutzsatzung von 2021 auf; Inkrafttreten am Tag nach Bekanntmachung.

Gemeinderat der Stadt Ravensburg hebt Baumschutzsatzung von 2021 auf; Inkrafttreten am Tag nach Bekanntmachung. Seite 1 von 1 Öffentliche Bekanntmachung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und §§ 23, 24, 31 des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg (NatSchG) hat der Gemeinderat der Stadt Ravensburg am 27.04.2026 die folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Ravensburg über den Schutz und die Förderung von Bäumen (Baumschutzsatzung) beschlossen. Artikel 1 – Aufhebung Die Satzung der Stadt Ravensburg über den Schutz und die Förderung von Bäumen (Baumschutzsatzung) vom 27.09.2021 wird aufgehoben. Artikel 2 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Ravensburg geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder • der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat. Ravensburg, 28.04.2026 Dr. Daniel Rapp, Oberbürgermeister Tag der Bereitstellung 28.04.2026

April 28, 2026

Dr. Heiko Haller, Baker McKenzie berichtet über ESG-Streitigkeiten weltweit in Top-5 der Risiken; Sanktionen, Transparenz treiben Klagen

Dr. Heiko Haller, Baker McKenzie berichtet über ESG-Streitigkeiten weltweit in Top-5 der Risiken; Sanktionen, Transparenz treiben Klagen „Streitigkeiten mit ESG-Bezug sind in die Top 5 der Streitrisiken vorgerückt“ „Streitigkeiten mit ESG-Bezug sind in die Top 5 der Streitri.. Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht (ESGZ) „Streitigkeiten mit ESG-Bezug sind in die Top 5 der Streitrisiken vorgerückt“ ESG-Kriterien verändern nicht nur Unternehmensstrategien, sondern zunehmend auch die internationale Streitbeilegung. Lieferkettenverantwortung, Klimaziele, Sanktionen und neue Transparenzanforderungen schlagen sich immer häufiger in komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen nieder. Über die daraus resultierenden Herausforderungen berichtet Dr. Heiko Haller, Chair der deutschen Dispute-Resolution-Praxisgruppe von Baker McKenzie. ...

April 28, 2026

Vermieter täuscht über nicht vorhandene Sicherheiten in Mieträumen, nach Ablauf des Mietverhältnisses weiter zur Verfügung; Verbindlichkeiten des Schuldners von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Vermieter täuscht über nicht vorhandene Sicherheiten in Mieträumen, nach Ablauf des Mietverhältnisses weiter zur Verfügung; Verbindlichkeiten des Schuldners von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Vorsätzliche unerlaubte Handlung bei Täuschung über nicht vorhandene Sicherheiten 28.04.2026 - juris PraxisReport Insolvenz- und Sanierungsrecht Vorsätzliche unerlaubte Handlung bei Täuschung über nicht vorhandene Sicherheiten Stellt der Vermieter die Mieträume auch nach Ablauf des Mietverhältnisses weiter zur Verfügung, weil er über nicht vorhandene Sicherheiten im Hinblick auf die Nutzungsentschädigung getäuscht wurde, sind die entstandenen Verbindlichkeiten des Schuldners von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Der vollständige Artikel ist enthalten in juris PraxisReport Insolvenz- und Sanierungsrecht . Zugriff erhalten Sie mit: Zugriff erhalten Sie mit: juris DAV Nutzen Sie Rechtsprechung, Gesetze, Grundlagen-Literatur und die exklusive DAA-Onlinefortbildung mit 25 % Preisvorteil. juris Insolvenzrecht Die wichtigste Literatur zum Insolvenzrecht, davon 5 InsO-Top-Kommentare, intelligent verlinkt mit juris Rechtsprechung, Gesetzen und Verordnungen. juris Kommune Premium Das umfassendste Komplettpaket für die Kommunalverwaltung. juris Kommune Professionell Online-Zugriff auf die juris Recherche von allen Arbeitsplätzen Ihrer Kommune. juris Professionell Nutzen Sie Rechtsprechung, Bundes- und Europarecht, den juris PraxisKommentar BGB, rund 20 juris Zeitschriften sowie die juris Literaturnachweise. juris Spectrum Das umfangreichste juris Recherche-Paket über alle Rechtsgebiete: Rechtsprechung, Vorschriften, Fachliteratur - intelligent verlinkt, immer aktuell.

April 28, 2026

Anbauvereinigungen in Hamburg erhalten Erlaubnis nach §11 Konsumcannabisgesetz; 16 Erlaubnisse ausgestellt

Anbauvereinigungen in Hamburg erhalten Erlaubnis nach §11 Konsumcannabisgesetz; 16 Erlaubnisse ausgestellt Anbauvereinigungen Whitelist Anbauvereinigungen, die eine Erlaubnis der zuständigen Hamburger Behörde zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis nach § 11 Konsumcannabisgesetz haben Stand: April 2026 Die zuständige Behörde, das Bezirksamt Hamburg-Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung für Gewerberecht, Marktwesen und Anbauvereinigungen, Abschnitt Anbauvereinigungen, Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg hat folgenden Anbauvereinigungen eine Erlaubnis nach § 11 Konsumcannabisgesetz erteilt: Canna Nord Premium e.V. Cannabis Social Club Amber e.V. Cannapingu Cannabisclub e.V. csc 93 e.V. CSC Terp Foundation e.V. Der fliegende Holländer e.V. Green Mood CSC Hamburg e.V. Hanf Kulturzentrum e.V. HansePolle Cannabis Club Hamburg e.V. Herbal Hub e.V. High End Social Club e.V. Marys Mansion CSC e.V. Tree House Hamburg e.V. urbs ociety e.V. Verein für Gemeinschaft Süderelbe e.V. Weed Kontor e.V. ...

April 28, 2026