SWS Sophienhaus Wohnbetreuungs- und Servicegesellschaft mbH Insolvenzverfahren eröffnet Charlottenburg, Berlin; Nachfolgelösung Hamburg gescheitert

SWS Sophienhaus Wohnbetreuungs- und Servicegesellschaft mbH Insolvenzverfahren eröffnet Charlottenburg, Berlin; Nachfolgelösung Hamburg gescheitert BBL: SWS Sophienhaus Wohnbetreuungs- und Servicegesellschaft mbH: Insolvenzverwalter Dr. Florian Linkert setzt Sanierungsprozess im eröffneten Verfahren fort Startseite > Newsroom > Pressemeldungen > BBL: SWS Sophienhaus Wohnbetreuungs- und Servicegesellschaft mbH: Insolvenzverwalter Dr. Florian Linkert setzt Sanierungsprozess im eröffneten Verfahren fort BBL: SWS Sophienhaus Wohnbetreuungs- und Servicegesellschaft mbH: Insolvenzverwalter Dr. Florian Linkert setzt Sanierungsprozess im eröffneten Verfahren fort ...

August 10, 2026

Baden-Württembergische Justiz Umsetzung der 2017 Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Baden-Württemberg; Mehraufwand nicht vollständig durch Mehreinnahmen gedeckt

Baden-Württembergische Justiz Umsetzung der 2017 Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Baden-Württemberg; Mehraufwand nicht vollständig durch Mehreinnahmen gedeckt Drucksache 18 / 315 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 315 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wurde vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2017 umfassend reformiert. Die baden-württembergische Justiz hat die neuen Regeln effektiv um­ gesetzt. Der dadurch verursachte Mehraufwand konnte allerdings nicht in allen Jahren durch Mehreinnahmen des Landes gedeckt werden. Der Rechnungshof sieht Verbesserungspotenziale insbesondere bei der Fortbildung der Richter und Rechtspfleger, der wirtschaftlichen Ver­ wertung eingezogener Sachen und der Verwahrung beschlagnahmter Kraftfahrzeuge. 15.1 Ausgangslage 15.1.1 Vermögensabschöpfung und Einziehung durch Strafurteil Die §§ 73ff. des Strafgesetzbuchs (StGB) sehen vor, dass bei einer Verurteilung wegen einer Straftat neben der eigentlichen Freiheits- oder Geldstrafe bei den Tätern, Teilnehmern oder Drittbegünstigten jene Vermögensvorteile abgeschöpft werden, die aus dieser Straftat stammen. Sind die entsprechenden Vermögens­ gegenstände nicht mehr vorhanden, kann dies auch durch eine Vermögensab­ schöpfung im Wege des Wertersatzes geschehen. Darüber hinaus sieht das Straf­ gesetzbuch auch die Einziehung von Tatwerkzeugen und Tatprodukten vor (§ 74 StGB). Primärziel dieser gesetzlichen Bestimmungen ist nicht die Erzielung von Einnahmen, sondern die Abschöpfung des durch Straftaten Erlangten, die Ab­ Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 15 – Strafrechtliche Vermögensabschöpfung (Kapitel 0503) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. ...

August 10, 2026

Landratsamt Mittelsachsen ändert Liegenschaftskatasters-Daten in Neuhausen; Öffentliche Einsicht 11.08–10.09.2026 möglich

Landratsamt Mittelsachsen ändert Liegenschaftskatasters-Daten in Neuhausen; Öffentliche Einsicht 11.08–10.09.2026 möglich Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG) Externer Inhalt von ##teaserTitle## ##teaserText## Impressum Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen Ausgabe 122 2026e vom 10. August 2026 mit Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation Aktenzeichen 1.22.1-667.51-2244, 1.22.1-667.51-2503, 1.22.1-667.51-2558, 1.22.1-667.51-2656 Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Gemeinde Neuhausen Gemarkung Neuhausen (5826): 428 ...

August 10, 2026

Bundesfinanzhof Entscheidung zur Zugangsfiktion eines Einkommensteuerbescheids an Rechtsnachfolger Deutschland Münster; Zugangsfiktion bleibt Bestreiten durch Dritten genügt nicht

Bundesfinanzhof Entscheidung zur Zugangsfiktion eines Einkommensteuerbescheids an Rechtsnachfolger Deutschland Münster; Zugangsfiktion bleibt Bestreiten durch Dritten genügt nicht Zur Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO Mon Aug 10 07:18:18 UTC 2026 Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024 Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO ...

August 10, 2026

E-Scooter-Paar in München kollidierte mit Taxi; Vollständige Haftung des E-Scooter-Fahrers

E-Scooter-Paar in München kollidierte mit Taxi; Vollständige Haftung des E-Scooter-Fahrers Doppelt besetzt und entgegen der Fahrtrichtung: Volle Haftung bei Häufung von Verkehrsverstößen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen? Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg? Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung Personen- und Kapitalgesellschaften – Unterschiede und Besonderheiten Drohende Verjährung zum Jahresende: Maßnahmen zur Rettung von Forderungen ...

August 10, 2026

GbR-Vertreter reicht verspätete Gewinnfeststellungserklärung in Baden-Württemberg ein; BFH: Zuschlag obligatorisch, 0,0625%/Monat, min 25 EUR

GbR-Vertreter reicht verspätete Gewinnfeststellungserklärung in Baden-Württemberg ein; BFH: Zuschlag obligatorisch, 0,0625%/Monat, min 25 EUR Verspätungszuschlag für Gewinnfeststellungserklärung - BFH | Finance | Haufe Mon Aug 10 05:45:00 UTC 2026 Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU Innovative Software für das Controlling Controller Magazin Spezial Software 2017 ...

August 10, 2026

ZIV – Die Fahrradindustrie begrüßt Bike.legal in Berlin; Netzwerkerweiterung um spezialisierte Rechtsberatung

ZIV – Die Fahrradindustrie begrüßt Bike.legal in Berlin; Netzwerkerweiterung um spezialisierte Rechtsberatung Neuzugang erweitert ZIV-Mitgliedernetzwerk - ZIV – Die Fahrradindustrie Berlin, 10. August 2026 | Der ZIV – Die Fahrradindustrie wächst weiter und begrüßt das Neumitglied Bike.legal. Das Unternehmen erweitert das Netzwerk des ZIV um eine auf die Fahrradbranche spezialisierte Rechtsberatung. Gerade in einem zunehmend komplexen regulatorischen Umfeld ist spezifisches Rechtswissen für die Fahrradbranche von großem Wert. Umso mehr freue ich mich, dass der ZIV – Die Fahrradindustrie mit Bike.legal ein Mitglied gewinnt, das die Industrie und unsere Mitglieder mit praxisnaher Rechtsberatung und großem branchenspezifischen Know-how unterstützt. Herzlich willkommen im ZIV ...

August 10, 2026

GDV meldet: E-Scooter-Bestand 1,66 Mio in Deutschland; Leih-Scooter: Schadenhäufigkeit 13 zu 6 pro 1.000

GDV meldet: E-Scooter-Bestand 1,66 Mio in Deutschland; Leih-Scooter: Schadenhäufigkeit 13 zu 6 pro 1.000 E-Scooter-Bestand steigt auf 1,66 Millionen – Leih-Scooter verursachen deutlich häufiger Schäden E-Scooter-Bestand steigt auf 1,66 Millionen – Leih-Scooter verursachen deutlich häufiger Schäden Immer mehr Menschen nutzen einen eigenen E-Scooter. Nach den Kfz-Statistiken des GDV waren Ende 2025 rund 1,66 Millionen E-Scooter versichert. 2022 waren es noch knapp 764.000. Besonders stark ist der Bestand privater Fahrzeuge gewachsen. Rund 1,36 Millionen und damit vier von fünf E-Scootern befinden sich inzwischen in Privatbesitz. ...

August 10, 2026

Gemeinde Walenstadt verhängt Tempo-30-Zone in Walenstadt Nordost; Kronenweg Vortritt entzogen

Gemeinde Walenstadt verhängt Tempo-30-Zone in Walenstadt Nordost; Kronenweg Vortritt entzogen Verkehrsanordnungen Gemeinde Walenstadt Verkehrsanordnungen Gemeinde Walenstadt Verkehrsanordnungen Gemeinde Walenstadt Auf Antrag des Gemeinderates Walenstadt sowie gestützt auf Art. 3 und Art. 32 Abs. 3 SVG sowie Art. 2a, Art. 22a, Art. 107 Abs. 1 und Art. 108 SSV sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG verfügt das Polizeikommando folgende Verkehrsanordnungen: Walenstadt, Plangebiet ‘Walenstadt Nordost’: - Alte Landstrasse, Bachgasse, Bergstrasse, Biberstrasse, Alte Dorfgasse, Alte Dorfstrasse, Calfinzaweg, Chriesisteiweg, Dorfhaldenstrasse, Dorfhaldenweg, Dörfliweg, Freihofstrasse, Friedensbrunnenbrückeweg, Güfelerstrasse, Hasenbergweg, Hinterer Dorfweg, Kanadaweg, Kirchenplatz, Kirchgasse, Klosgasse, Kronenweg, Leeweg, Lüsisstrasse, Neudörflistrasse, Oberer Zollweg, Oberzihlweg, Römerweg, Schnabelweidstrasse, Schulhausgasse, Sichlerstrasse, Sonnmattstrasse, Tisastrasse, Töbeliweg, Tünelenweg, Widenbachstrasse, Willistrasse , Zihlgasse, Zollackerstrasse, Zollistrasse, Zollweg: - Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km ...

August 10, 2026

Marie Helene Hansmann (geb. Schulthess) Testamentseröffnung am 21.04.2026 in St. Gallen; keine Pflichtteilsgeschützten Erben vorhanden, Einsicht bleibt möglich

Marie Helene Hansmann (geb. Schulthess) Testamentseröffnung am 21.04.2026 in St. Gallen; keine Pflichtteilsgeschützten Erben vorhanden, Einsicht bleibt möglich Testamentseröffnung Am 21.04.2026 ist in St. Gallen gestorben: Hansmann geb. Schulthess Marie Helene, geb. 26.05.1934, von Zuzwil SG, Tochter des - und der Schulthess Ida Rosa, wohnhaft gewesen Boppartshofstrasse 10, 9014 St. Gallen. Die Verstorbene hat vollständig über ihren gesamten Nachlass letztwillig verfügt und keine Pflichtteilsgeschützten Erben hinterlassen. In solchen Fällen wird nach St.Galler Praxis bei Nachlässen von geringem Wert auf die Ermittlung der übergangenen gesetzlichen Erben verzichtet und ihnen auf diesem Wege von der Verfügung von Todes wegen Kenntnis gegeben. Die gesetzlichen Erben aus dem elterlichen Stamm, ersatzweise aus den grosselterlichen Stämmen haben das Recht, gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung beim Amtsnotariat St.Gallen, Davidstrasse 27, 9001 St. Gallen, Schweiz, Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Die eingesetzten Erben werden anerkannt, sofern dagegen von den gesetzlichen Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung Einsprache beim Amtsnotariat im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird.

August 10, 2026