GbR-Vertreter reicht verspätete Gewinnfeststellungserklärung in Baden-Württemberg ein; BFH: Zuschlag obligatorisch, 0,0625%/Monat, min 25 EUR

GbR-Vertreter reicht verspätete Gewinnfeststellungserklärung in Baden-Württemberg ein; BFH: Zuschlag obligatorisch, 0,0625%/Monat, min 25 EUR Verspätungszuschlag für Gewinnfeststellungserklärung - BFH | Finance | Haufe Mon Aug 10 05:45:00 UTC 2026 Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU Innovative Software für das Controlling Controller Magazin Spezial Software 2017 ...

August 10, 2026

ZIV – Die Fahrradindustrie begrüßt Bike.legal in Berlin; Netzwerkerweiterung um spezialisierte Rechtsberatung

ZIV – Die Fahrradindustrie begrüßt Bike.legal in Berlin; Netzwerkerweiterung um spezialisierte Rechtsberatung Neuzugang erweitert ZIV-Mitgliedernetzwerk - ZIV – Die Fahrradindustrie Berlin, 10. August 2026 | Der ZIV – Die Fahrradindustrie wächst weiter und begrüßt das Neumitglied Bike.legal. Das Unternehmen erweitert das Netzwerk des ZIV um eine auf die Fahrradbranche spezialisierte Rechtsberatung. Gerade in einem zunehmend komplexen regulatorischen Umfeld ist spezifisches Rechtswissen für die Fahrradbranche von großem Wert. Umso mehr freue ich mich, dass der ZIV – Die Fahrradindustrie mit Bike.legal ein Mitglied gewinnt, das die Industrie und unsere Mitglieder mit praxisnaher Rechtsberatung und großem branchenspezifischen Know-how unterstützt. Herzlich willkommen im ZIV ...

August 10, 2026

GDV meldet: E-Scooter-Bestand 1,66 Mio in Deutschland; Leih-Scooter: Schadenhäufigkeit 13 zu 6 pro 1.000

GDV meldet: E-Scooter-Bestand 1,66 Mio in Deutschland; Leih-Scooter: Schadenhäufigkeit 13 zu 6 pro 1.000 E-Scooter-Bestand steigt auf 1,66 Millionen – Leih-Scooter verursachen deutlich häufiger Schäden E-Scooter-Bestand steigt auf 1,66 Millionen – Leih-Scooter verursachen deutlich häufiger Schäden Immer mehr Menschen nutzen einen eigenen E-Scooter. Nach den Kfz-Statistiken des GDV waren Ende 2025 rund 1,66 Millionen E-Scooter versichert. 2022 waren es noch knapp 764.000. Besonders stark ist der Bestand privater Fahrzeuge gewachsen. Rund 1,36 Millionen und damit vier von fünf E-Scootern befinden sich inzwischen in Privatbesitz. ...

August 10, 2026

Gemeinde Walenstadt verhängt Tempo-30-Zone in Walenstadt Nordost; Kronenweg Vortritt entzogen

Gemeinde Walenstadt verhängt Tempo-30-Zone in Walenstadt Nordost; Kronenweg Vortritt entzogen Verkehrsanordnungen Gemeinde Walenstadt Verkehrsanordnungen Gemeinde Walenstadt Verkehrsanordnungen Gemeinde Walenstadt Auf Antrag des Gemeinderates Walenstadt sowie gestützt auf Art. 3 und Art. 32 Abs. 3 SVG sowie Art. 2a, Art. 22a, Art. 107 Abs. 1 und Art. 108 SSV sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG verfügt das Polizeikommando folgende Verkehrsanordnungen: Walenstadt, Plangebiet ‘Walenstadt Nordost’: - Alte Landstrasse, Bachgasse, Bergstrasse, Biberstrasse, Alte Dorfgasse, Alte Dorfstrasse, Calfinzaweg, Chriesisteiweg, Dorfhaldenstrasse, Dorfhaldenweg, Dörfliweg, Freihofstrasse, Friedensbrunnenbrückeweg, Güfelerstrasse, Hasenbergweg, Hinterer Dorfweg, Kanadaweg, Kirchenplatz, Kirchgasse, Klosgasse, Kronenweg, Leeweg, Lüsisstrasse, Neudörflistrasse, Oberer Zollweg, Oberzihlweg, Römerweg, Schnabelweidstrasse, Schulhausgasse, Sichlerstrasse, Sonnmattstrasse, Tisastrasse, Töbeliweg, Tünelenweg, Widenbachstrasse, Willistrasse , Zihlgasse, Zollackerstrasse, Zollistrasse, Zollweg: - Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km ...

August 10, 2026

Marie Helene Hansmann (geb. Schulthess) Testamentseröffnung am 21.04.2026 in St. Gallen; keine Pflichtteilsgeschützten Erben vorhanden, Einsicht bleibt möglich

Marie Helene Hansmann (geb. Schulthess) Testamentseröffnung am 21.04.2026 in St. Gallen; keine Pflichtteilsgeschützten Erben vorhanden, Einsicht bleibt möglich Testamentseröffnung Am 21.04.2026 ist in St. Gallen gestorben: Hansmann geb. Schulthess Marie Helene, geb. 26.05.1934, von Zuzwil SG, Tochter des - und der Schulthess Ida Rosa, wohnhaft gewesen Boppartshofstrasse 10, 9014 St. Gallen. Die Verstorbene hat vollständig über ihren gesamten Nachlass letztwillig verfügt und keine Pflichtteilsgeschützten Erben hinterlassen. In solchen Fällen wird nach St.Galler Praxis bei Nachlässen von geringem Wert auf die Ermittlung der übergangenen gesetzlichen Erben verzichtet und ihnen auf diesem Wege von der Verfügung von Todes wegen Kenntnis gegeben. Die gesetzlichen Erben aus dem elterlichen Stamm, ersatzweise aus den grosselterlichen Stämmen haben das Recht, gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung beim Amtsnotariat St.Gallen, Davidstrasse 27, 9001 St. Gallen, Schweiz, Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Die eingesetzten Erben werden anerkannt, sofern dagegen von den gesetzlichen Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung Einsprache beim Amtsnotariat im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird.

August 10, 2026

Polizeikommando Rorschacherberg befristete Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auf Thalerstrasse Abschnitt Liegenschaften 33–69, Rorschacherberg; Dauer sofort bis 12/2026, zweite Phase 2/2027–5/2027

Polizeikommando Rorschacherberg befristete Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auf Thalerstrasse Abschnitt Liegenschaften 33–69, Rorschacherberg; Dauer sofort bis 12/2026, zweite Phase 2/2027–5/2027 Verkehrsanordnung Gemeinde Rorschacherberg Verkehrsanordnung Gemeinde Rorschacherberg Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende befristete Verkehrsanordnungen: Rorschacherberg, Thalerstrasse (Kantonsstrasse Nr. 63), Abschnitt Liegenschaften Nrn. 33 bis 69 [Bauphasen 3 bis 8] - Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km ...

August 10, 2026

Polizeikommando Rorschacherberg verhängt Verkehrsanordnungen Neuhussträsschen, Rorschacherberg; Vier blaue Parkfelder EBZ-Sektor 6.

Polizeikommando Rorschacherberg verhängt Verkehrsanordnungen Neuhussträsschen, Rorschacherberg; Vier blaue Parkfelder EBZ-Sektor 6. Verkehrsanordnungen Gemeinde Rorschacherberg Verkehrsanordnungen Gemeinde Rorschacherberg Verkehrsanordnungen Gemeinde Rorschacherberg Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnungen: Rorschacherberg, Erschliessung Neuhus: - Neuhussträsschen, nach der Einmündung Goldacherstrasse: - Ergänzung der Verfügung vom 16. November 2020; angezeigt durch die Signale «Parkieren mit Parkscheibe» (Signal 4.18) mit Zusatztext «Mit Parkkarte Sektor 6 unbeschränkt» sowie «Parkieren verboten» (Signal 2.50) mit Zusatztext «ausgenommen markierte Parkfelder» integriert in Zonensignal 2.59.1 - Markieren von vier blauen Parkfeldern im EBZ-Sektor 6 - Im Neuhus, südwestlich der neuen Wendeanlage: - «Parkieren verboten» (Signal 2.50) mit Zusatztext «Wendeplatz» Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).

August 10, 2026

Stadt St.Gallen erlässt Verkehrsanordnungen im Wattgebiet Wattstrasse, nördlich Haus Nr. 26; Poller installiert, Zugang beschränkt

Stadt St.Gallen erlässt Verkehrsanordnungen im Wattgebiet Wattstrasse, nördlich Haus Nr. 26; Poller installiert, Zugang beschränkt Verkehrsanordnungen Der Stadtrat hat in Anwendung von Art. 3 in Verbindung mit Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01), Art. 4a Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung (SR 741.11), Art. 107, Art. 108 Abs. 4bis und Art. 113 Abs. 1 der Signalisationsver- ordnung (SR 741.21), Art. 19 Abs. 1 und 2 sowie Art. 25 der Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz (sGS 711.1) am 30. Juni 2026 folgende Verkehrsanordnungen erlassen: Gebiet Watt begrenzt im Norden, Osten und Süden durch die Bebauungen nördlich, östlich und südlich der Wattstrasse sowie im Westen durch die Riethüslistrasse Zonensignalisation «Begegnungszone» (Signal Nr. 2.59.5) Wattstrasse, nördlich Haus Nr. 26 Anordnung einer mechanischen Sperre (Poller) Auskünfte über diese Verkehrsanordnungen erteilt die Stadtpolizei unter Tel. 071 224 61 23. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) innert 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag, eine Begründung sowie eine Sachverhaltsdarstellung zu enthalten und ist zu unterzeichnen. Allfällige Beweismittel sind der Rekurseingabe beizulegen.

August 10, 2026

Stadtverwaltung Freital erteilt Baugenehmigung für Neubau eines Wohnhauses Am Alten Bahnhof 5–8; Abweichungen bei Barrierefreiheit, Abstandsflächen zugelassen

Stadtverwaltung Freital erteilt Baugenehmigung für Neubau eines Wohnhauses Am Alten Bahnhof 5–8; Abweichungen bei Barrierefreiheit, Abstandsflächen zugelassen 2649_Freital Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Elektronische Ausgabe Seite 1 von 2 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital – Elektronische Ausgabe www.freital.de/amtsblatt Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Freital nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) über die Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben - - Nachtrag zur Baugenehmigung mit Bescheid vom 25.05.2023 unter Aktenzeichen 63/2022/0764/BG-63/2022/0765/Abweichung mit fol- gender geänderter Vorhabensbezeichnung: Neubau eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten mit Balkonen, zwei Terrassen, Geländeregulierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen (Am Alten Bahnhof 5/6) mit Herstellung von 10 Parkflächen - mit Zulassung einer Abweichung von der Einhal- tung der Anforderung an die Barrierefreiheit und Zulassung einer Abweichung von der Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen (Überdeckung der Abstandsflächen das Baugrundstück selbst betref- fend) - - in 01705 Freital, Am Alten Bahnhof 5 bis 8, Flurstück Nrn. 178/u und 178/v jeweils der Ge- markung Kleinnaundorf ...

August 10, 2026

BMJV veröffentlicht Referentenentwurf KiMoG in Deutschland; Misslungene Klarstellungen und verpasste Gelegenheiten

BMJV veröffentlicht Referentenentwurf KiMoG in Deutschland; Misslungene Klarstellungen und verpasste Gelegenheiten Kindesschutzrechtliche Maßnahmen nach dem Referentenentwurf eines Kin | FamRZ - Zeitschrift für das gesamte F | juris Kindesschutzrechtliche Maßnahmen nach dem Referentenentwurf .. Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) Kindesschutzrechtliche Maßnahmen nach dem Referentenentwurf eines Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes: misslungene „Klarstellungen“ und verpasste Gelegenheiten Das BMJV hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts [KiMoG] vorgelegt. Der Entwurf überzeugt unter dem Gesichtspunkt des Kinderschutzes nicht. Er verfolgt nach den eigenen Angaben in seiner Begründung nicht den Anspruch, die Rechtslage ändern zu wollen. ...

August 10, 2026