Stadt St.Gallen erlässt Verkehrsanordnungen im Wattgebiet Wattstrasse, nördlich Haus Nr. 26; Poller installiert, Zugang beschränkt

Stadt St.Gallen erlässt Verkehrsanordnungen im Wattgebiet Wattstrasse, nördlich Haus Nr. 26; Poller installiert, Zugang beschränkt Verkehrsanordnungen Der Stadtrat hat in Anwendung von Art. 3 in Verbindung mit Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01), Art. 4a Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung (SR 741.11), Art. 107, Art. 108 Abs. 4bis und Art. 113 Abs. 1 der Signalisationsver- ordnung (SR 741.21), Art. 19 Abs. 1 und 2 sowie Art. 25 der Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz (sGS 711.1) am 30. Juni 2026 folgende Verkehrsanordnungen erlassen: Gebiet Watt begrenzt im Norden, Osten und Süden durch die Bebauungen nördlich, östlich und südlich der Wattstrasse sowie im Westen durch die Riethüslistrasse Zonensignalisation «Begegnungszone» (Signal Nr. 2.59.5) Wattstrasse, nördlich Haus Nr. 26 Anordnung einer mechanischen Sperre (Poller) Auskünfte über diese Verkehrsanordnungen erteilt die Stadtpolizei unter Tel. 071 224 61 23. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) innert 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag, eine Begründung sowie eine Sachverhaltsdarstellung zu enthalten und ist zu unterzeichnen. Allfällige Beweismittel sind der Rekurseingabe beizulegen.

August 10, 2026

Stadtverwaltung Freital erteilt Baugenehmigung für Neubau eines Wohnhauses Am Alten Bahnhof 5–8; Abweichungen bei Barrierefreiheit, Abstandsflächen zugelassen

Stadtverwaltung Freital erteilt Baugenehmigung für Neubau eines Wohnhauses Am Alten Bahnhof 5–8; Abweichungen bei Barrierefreiheit, Abstandsflächen zugelassen 2649_Freital Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Elektronische Ausgabe Seite 1 von 2 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital – Elektronische Ausgabe www.freital.de/amtsblatt Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Freital nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) über die Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben - - Nachtrag zur Baugenehmigung mit Bescheid vom 25.05.2023 unter Aktenzeichen 63/2022/0764/BG-63/2022/0765/Abweichung mit fol- gender geänderter Vorhabensbezeichnung: Neubau eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten mit Balkonen, zwei Terrassen, Geländeregulierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen (Am Alten Bahnhof 5/6) mit Herstellung von 10 Parkflächen - mit Zulassung einer Abweichung von der Einhal- tung der Anforderung an die Barrierefreiheit und Zulassung einer Abweichung von der Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen (Überdeckung der Abstandsflächen das Baugrundstück selbst betref- fend) - - in 01705 Freital, Am Alten Bahnhof 5 bis 8, Flurstück Nrn. 178/u und 178/v jeweils der Ge- markung Kleinnaundorf ...

August 10, 2026

BMJV veröffentlicht Referentenentwurf KiMoG in Deutschland; Misslungene Klarstellungen und verpasste Gelegenheiten

BMJV veröffentlicht Referentenentwurf KiMoG in Deutschland; Misslungene Klarstellungen und verpasste Gelegenheiten Kindesschutzrechtliche Maßnahmen nach dem Referentenentwurf eines Kin | FamRZ - Zeitschrift für das gesamte F | juris Kindesschutzrechtliche Maßnahmen nach dem Referentenentwurf .. Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) Kindesschutzrechtliche Maßnahmen nach dem Referentenentwurf eines Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes: misslungene „Klarstellungen“ und verpasste Gelegenheiten Das BMJV hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts [KiMoG] vorgelegt. Der Entwurf überzeugt unter dem Gesichtspunkt des Kinderschutzes nicht. Er verfolgt nach den eigenen Angaben in seiner Begründung nicht den Anspruch, die Rechtslage ändern zu wollen. ...

August 10, 2026

Kanton Luzern veröffentlicht Staatskalender 09.08.2026

Kanton Luzern veröffentlicht Staatskalender 09.08.2026 Staatskalender Kanton Luzern Staatskalender Kanton Luzern 11 Kantonsrat 12 Staatskanzlei 12 Abteilung Parlamentsdienste 12 Sekretariat Kantonsrat 12 Protokoll Kantonsrat 13 Kommissionendienst 13 Abteilung Regierungsdienste 13 Sekretariat Regierungsrat 13 Sekretariat Staatskanzlei 13 Postdienst 14 Abteilung Publikationen 14 Kantonsblatt 14 Rechtssammlungen 14 Redaktion Botschaften Volksbotschaften 14 Abteilung Kommunikation 14 Kommunikation 15 Telefonzentrale 15 Rechtskonsulentin des Regierungsrates und des Kantonsrates 15 Kantonaler Datenschutzbeauftrager 15 Finanzkontrolle (Fiko) 16 Finanzaufsicht 16 Informatikrevision 16 Organisation und Informatik 16 ICT/Projekte 17 Kantonale Governance 18 Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement ...

August 9, 2026

Rund 10.000 Teilnehmende bei Hauptversammlung Projekt M1llion in Plauen; Auflagenverstöße führten zu Unterbrechungen des Aufzugs

Rund 10.000 Teilnehmende bei Hauptversammlung Projekt M1llion in Plauen; Auflagenverstöße führten zu Unterbrechungen des Aufzugs Versammlungstag in Plauen insgesamt friedlich verlaufen / Vogtlandkreis Montag 9:00 - 12:00 Uhr mit Terminvereinbarung Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch keine Sprechzeit Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr mit Terminvereinbarung Alle Öffnungszeiten Versammlungstag in Plauen insgesamt friedlich verlaufen Rund 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Hauptversammlung – Auflagenverstöße führen zu Unterbrechungen des Aufzuges ...

August 9, 2026

Eingetragene Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter laden Stellungnahmen und Gutachten im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag hoch; können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten

Eingetragene Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter laden Stellungnahmen und Gutachten im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag hoch; können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten Hinweise zum Urheberrecht - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag zurück zu: Informationen und Hilfe Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten, die von den eingetragenen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b Lobbyregistergesetz im Lobbyregister hochgeladen werden müssen, können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. ...

August 8, 2026

OneCo Infra klager tildeling av oppgradering av E16 Lærdalstunnelen; rettsavgjørelsen avgjør start i november

OneCo Infra klager tildeling av oppgradering av E16 Lærdalstunnelen; rettsavgjørelsen avgjør start i november Klage gir forseinka oppstart for oppgradering av Lærdalstunnelen | Statens vegvesen Klage gir forseinka oppstart for oppgradering av Lærdalstunnelen Oppgraderinga av E16 Lærdalstunnelen blir forseinka grunna klage frå ein av entreprenørane. Saka skal avgjerast i retten i slutten av august. I midten av juni meldte Statens vegvesen at arbeidsfellesskapet Skanska og Vassbakk & Stol var tildelt arbeidet med å oppgradere Lærdalstunnelen. Men entreprenøren OneCo Infra som kom på andreplass i konkurransen klaga på tildelinga, og kravde etter kvart midlertidig forføying. Det betyr at kontraktsignering må vente til etter at klagen er handsama i retten, og ferieavvikling har gjort at dette har tatt ein del veker ekstra. ...

August 8, 2026

Thomas Schröder, Präsident des Tierschutzbundes, fordert bundesweite Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in Deutschland; mit Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht verknüpft

Thomas Schröder, Präsident des Tierschutzbundes, fordert bundesweite Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in Deutschland; mit Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht verknüpft Tierschützer: Freigänger-Katzen sollten kastriert werden - RADIO RST Düsseldorf (dpa) - Tierschützer sprechen sich für eine bundesweite Pflicht zum Kastrieren aller Katzen aus, die frei herumlaufen dürfen. Damit soll eine unkontrollierte Vermehrung verhindert werden. Die Bundesregierung müsse endlich eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen einführen, sagte der Präsident des Tierschutzbundes, Thomas Schröder, der «Rheinischen Post» (Samstag). Dies sei «der wirksamste Hebel, um das Leid der Millionen Straßenkatzen in Deutschland langfristig einzudämmen». ...

August 8, 2026

Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland Aufruf Namen-Papier-Schuldbrief, Grundbuch Gemeinde Mels; Auskündigung dauert 6 Monate ab Erstveröffentlichung

Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland Aufruf Namen-Papier-Schuldbrief, Grundbuch Gemeinde Mels; Auskündigung dauert 6 Monate ab Erstveröffentlichung Aufruf Namen-Papier-Schuldbrief, lastend auf Stockwerkeigentum Nr. S20465, 50/100 Miteigentum am Grundstück Nr. 4097, Mädriserstrasse 74, 8886 Mädris-Vermol, Grundbuch Gemeinde Mels Aufruf Namen-Papier-Schuldbrief, lastend auf Stockwerkeigentum Nr. S20465, 50 100 Miteigentum am Grundstück Nr. 4097, Mädriserstrasse 74, 8886 Mädris-Vermol, Grundbuch Gemeinde Mels Nummer: 20079 Saldo Wert: CHF 50'000’.00 Datum der Ausstellung: 14.08.1996 Rechtliche Hinweise Die aufgeführten Wertpapiere und anderen Titel werden vermisst. Die unbekannten Inhaber oder Gläubiger werden hiermit aufgefordert, die erwähnten Titel innert der angegebenen Auskündungsfrist der Kontaktstelle vorzulegen resp. sich zu melden, ansonsten diese kraftlos erklärt werden. Publikation nach Art. 983 und 984 OR – Art. 865 ZGB Dauer der Auskündigung: 6 Monat(e) ab dem ersten Veröffentlichungsdatum Kontaktstelle Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland Bahnhofstrasse 10 8887 Mels Saldo ...

August 8, 2026

Ellert, Marina Bescheid IV4-700455670/85 erlassen Fürth; Bescheid gilt nach zwei Wochen als zugestellt

Ellert, Marina Bescheid IV4-700455670/85 erlassen Fürth; Bescheid gilt nach zwei Wochen als zugestellt Öffentliche Zustellung Name, Vorname Ellert, Marina Anschrift Bescheid vom Soldnerstr. 62 90766 Fürth DE 07.08.2026 Aktenzeichen IV4 - 700455670/85 Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos. Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt. Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei: Bundesverwaltungsamt Organisationseinheit Referat BF 4 Besucheranschrift Eupener Str. 125, 50933 Köln - Braunsfeld Zimmer A 001 (Pforte/NTZ) Vor Abholung des Bescheides ist Verbindung aufzunehmen mit: Sachbearbeiter / -in Frau Dücking Telefonnummer +49(0)22899 358 5871 ...

August 8, 2026