Marburger Bund Stellungnahme zum Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt in Deutschland; Schließung von Straflücken durch Deepfakes

Marburger Bund Stellungnahme zum Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt in Deutschland; Schließung von Straflücken durch Deepfakes Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten… Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband (R003043) am 06.08.2026 ...

August 6, 2026

Marburger Bund Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Regelung ärztlicher Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht in Deutschland; Ausnahmen: Zwangsmaßnahmen außerhalb Krankenhauses

Marburger Bund Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Regelung ärztlicher Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht in Deutschland; Ausnahmen: Zwangsmaßnahmen außerhalb Krankenhauses Lobbyregister-Stellungnahme SG2608060020 von “Marburger Bund - Verband der angestellten und … Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 3 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Gesetz zur Änd. Regelung über ärztl. Zwangsmaßn. im Betreuungsrecht und zur Stärkung ultima-ratio-Gebot sowie Selbstbestimmung d. Betroffenen ...

August 6, 2026

Marburger Bund Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Deutschland; FKG-Empfehlungen zur Stabilisierung ab 2027

Marburger Bund Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Deutschland; FKG-Empfehlungen zur Stabilisierung ab 2027 Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten… Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband (R003043) am 06.08.2026 Beschreibung: Um die Finanzierungsgrundlagen der GKV zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren, hat die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen. Die Empfehlungen sollen das hohe Ausgabenwachstum ohne Einschränkungen der Versorgungsqualität senken und die vorhandenen Mittel effizienter einsetzen ...

August 6, 2026

Marburger Bund Stellungnahme zur Gesetzesinitiative gegen digitale Gewalt in Deutschland (Bundestag, BMJV); Schließung von Straflücken durch Deepfakes

Marburger Bund Stellungnahme zur Gesetzesinitiative gegen digitale Gewalt in Deutschland (Bundestag, BMJV); Schließung von Straflücken durch Deepfakes Lobbyregister-Stellungnahme SG2608060018 von “Marburger Bund - Verband der angestellten und … Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 2 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt Bessere zivilrechtliche Durchsetzung (Auskunftsansprüche, Account-Sperren) und Schließung von Straflücken (z. B. bei bildbasierter sexualisierter Gewalt und Deepfakes) ...

August 6, 2026

PHENOGY Europe Detailansicht des Regelungsvorhabens Außenbereichsprevilegierung Batteriespeicher Deutschland; Verfahren verkürzt, Standortunsicherheit reduziert

PHENOGY Europe Detailansicht des Regelungsvorhabens Außenbereichsprevilegierung Batteriespeicher Deutschland; Verfahren verkürzt, Standortunsicherheit reduziert Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027643 06.08.2026 10:22:01 Seite 1 von 2 R008157/RV0027643 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 06.08.2026 um 10:22 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Außenbereichsprevilegierung Battereispeicher Aktuell seit 06.08.2026 10:22:01 Angegeben von: am 06.08.2026 PHENOGY Europe (R008157) Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die rechtssichere Ausgestaltung und einheitliche Anwendung der Außenbereichsprivilegierung für Batteriespeicher im Baugesetzbuch. Angestrebt wird eine Klarstellung der Anwendbarkeit auf unterschiedliche Speicherkonfigurationen, einschließlich stand-alone Speicher und Co-Location-Projekte, sowie eine bundeseinheitliche Auslegung durch Genehmigungsbehörden. Zudem soll die Privilegierung so konkretisiert werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzt und Unsicherheiten bei der Standortentwicklung reduziert werden. Gleichzeitig wird eine Ausweitung der Abstandsregel angestrebt. Zu Regelungsentwurf Bundesrats-Drucksachennummer: ( ) ...

August 6, 2026

Gemeinde Struvenhütten erhebt Hundesteuer im Gemeindegebiet; 60€ Ersthund, 130€ weitere Hunde, 600€ gefährliche Hunde

Gemeinde Struvenhütten erhebt Hundesteuer im Gemeindegebiet; 60€ Ersthund, 130€ weitere Hunde, 600€ gefährliche Hunde Satzung der Gemeinde Struvenhütten über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) (Hundesteuersatzung) Inhaltsverzeichnis Eingangsformel § 1 Steuergegenstand § 2 Steuerpflicht und Halter/Halterin von Hunden § 3 Beginn und Ende der Steuerpflicht § 4 Steuersatz § 5 Steuerermäßigung § 6 Steuerbefreiung § 7 Allgemeine Voraussetzung für die Steuerermäßigung und -befreiung § 8 Steuerfreiheit § 9 Melde- und Auskunftspflichten § 10 Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer § 11 Datenverarbeitung § 12 Ordnungswidrigkeiten § 13 Inkrafttreten Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBL. Schl.-H. 2003 S. 57) sowie der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S. 1, S. 3, § 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 6 und § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 27), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Struvenhütten vom 14.04.2026 folgende Satzung erlassen: § 1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. § 2 Steuerpflicht und Halter/Halterin von Hunden (1) Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat (Hundehalter /in). (2) Alle in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehalten. (3) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (4) Bereitgestellt am 23.04.2026 Seite 1 ...

August 6, 2026

Regierung von Niederbayern öffentliche Zustellung Landshut; Zustellung gilt nach zwei Wochen ab Bekanntmachung

Regierung von Niederbayern öffentliche Zustellung Landshut; Zustellung gilt nach zwei Wochen ab Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Regierung von Niederbayern Regierung von Niederbayern - Postfach - 84023 Landshut Hauptgebäude Regierungsplatz 540 84028 Landshut Ämtergebäude Gestütstraße 10 84028 Landshut Münchner Tor Innere Münchener Straße 2 84028 Landshut Siemensstraße Siemensstraße 20 84030 Landshut Telefon +49 871 808-01 Telefax +49 871 808-1002 E-Mail poststelle@reg-nb.bayern.de Internet www.regierung.niederbayern.bayern.de Bitte vereinbaren Sie für Besuche vorab einen Termin. Öffentliche Verkehrsmittel Y Hauptgebäude 602/603/605/606/607/614 (Halt Regierungsplatz / Maximilianstraße) Münchner Tor 601/602/604/607/610 (Halt Grätzberg / Grieserwiese / Ländtorplatz) Ämtergebäude 603/605/606/607/614 (Halt Justizbehörden / Hauptfriedhof) Siemensstraße 602 (Halt Siemensstraße / Industriestraße) int_z1-042/04.26 Veröffentlichungszeitraum: von: bis einschließlich: Öffentliche Zustellung Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) 1. Behörde, für die öffentlich zugestellt wird: 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: Name Vorname Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort 3. Datum und Geschäftszeichen des öffentlich zuzustellenden Dokuments: Datum Geschäftszeichen 4. Das Dokument kann eingesehen werden bei der Zimmer Das oben genannte Dokument kann zu den Öffnungszeiten der Regierung von Niederbayern (siehe www.regierung.niederbayern.bayern.de/oeffnungszeiten) vom Zustellungsadressaten selbst oder einer Bevollmächtigten/einem Bevollmächtigten an der benannten Stelle eingesehen werden. Hinweise Das oben genannte Dokument wird öffentlich zugestellt. Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Ort, Datum Unterschrift/Amtsbezeichnung Herrn Volodymyr Kukharuk Smorzhywska 43 UA-33011 Riwne (UKRAINE) 06.08.2026 20.08.2026 Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut Kukharuk Volodymyr Smorzhywska 43 33011 Riwne (UKRAINE) 21.07.2026 RNB-23-3603-3-382-2 Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut 1.22 G Landshut 05.08.2026 Brandl, Regierungsamtsrätin

August 6, 2026

Hauptadministratoren legen neue Behördenadministratoren an in Europa; 2-Faktor-Authentisierung erforderlich

Hauptadministratoren legen neue Behördenadministratoren an in Europa; 2-Faktor-Authentisierung erforderlich E-Justiz Koordinierungsstelle Europa Handbuch - JUDEX Benutzerverwaltung (für Hauptadministratoren) Stand: 08/2026 2 E-Justiz Koordinierungsstelle Europa Inhalt Einleitung …………………………………………………………………………………………………….. 3 Registrierung ……………………………………………………………………………………………….. 4 Administration von Behördenadministratoren ……………………………………………………. 4 a. Anlegen neuer Behördenadministratoren ……………………………………………….. 4 b. Behördenadministrator Passwort/Account zurücksetzen …………………………… 7 c. Hinzufügen weiterer Behörden für die Administration ……………………………….. 8 d. Deaktivieren von Accounts …………………………………………………………………… 9 e. Löschen von Accounts ……………………………………………………………………….. 10 Registrierung aus Sicht der Behördenadministratoren ……………………………………… 10 ...

August 6, 2026

RWE U.S. Offshore schließt Vergleich mit dem US-Innenministerium zu Offshore-Windpachten vor New York, Kalifornien und Louisiana; 1,22 Mrd USD Ausgleichszahlungen

RWE U.S. Offshore schließt Vergleich mit dem US-Innenministerium zu Offshore-Windpachten vor New York, Kalifornien und Louisiana; 1,22 Mrd USD Ausgleichszahlungen RWE U.S. Offshore schließt Vergleichsvereinbarung mit dem US-Innenministerium zu Offshore-Windprojekten RWE und Google schließen Stromabnahmevertrag für Solarprojekt in Oklahoma Offshore-Windpark Nordseecluster A vor der deutschen Küste speist erstmals Strom ins Netz ein Dänemarks größter Offshore-Windpark nimmt Gestalt an: Hälfte der Windkraftanlagen bei Thor installiert RWE U.S. Offshore hat mit dem US-Innenministerium eine Vergleichsvereinbarung über einen Betrag von 1,22 Milliarden US-Dollar geschlossen ...

August 6, 2026

Basell Polyolefine GmbH störfallrelevante Änderung am Tanklager DE-Feld, Brühler Straße 60, 50389 Wesseling; Genehmigung nach §16a BImSchG nicht erforderlich

Basell Polyolefine GmbH störfallrelevante Änderung am Tanklager DE-Feld, Brühler Straße 60, 50389 Wesseling; Genehmigung nach §16a BImSchG nicht erforderlich Microsoft Word - VÖ-Anzeige 53-2026-0084837_05-08-2026.docx Öffentliche Bekanntmachung gemäß BImSchG hier: Basell Polyolefine GmbH, 50389 Wesseling Ergebnis der Feststellung nach § 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Firma Basell Polyolefine GmbH 50389 Wesseling Bezirksregierung Köln Az.: 53-2026-0084837 Köln, den 05.08.2026 Auf der Grundlage von § 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung, i. V. m. Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Az. 61.11.06.06 vom 01.09.2021, wird Folgendes bekannt gegeben: ...

August 6, 2026