Gemeinde Struvenhütten erhebt Hundesteuer im Gemeindegebiet; 60€ Ersthund, 130€ weitere Hunde, 600€ gefährliche Hunde

Gemeinde Struvenhütten erhebt Hundesteuer im Gemeindegebiet; 60€ Ersthund, 130€ weitere Hunde, 600€ gefährliche Hunde Satzung der Gemeinde Struvenhütten über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) (Hundesteuersatzung) Inhaltsverzeichnis Eingangsformel § 1 Steuergegenstand § 2 Steuerpflicht und Halter/Halterin von Hunden § 3 Beginn und Ende der Steuerpflicht § 4 Steuersatz § 5 Steuerermäßigung § 6 Steuerbefreiung § 7 Allgemeine Voraussetzung für die Steuerermäßigung und -befreiung § 8 Steuerfreiheit § 9 Melde- und Auskunftspflichten § 10 Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer § 11 Datenverarbeitung § 12 Ordnungswidrigkeiten § 13 Inkrafttreten Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBL. Schl.-H. 2003 S. 57) sowie der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S. 1, S. 3, § 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 6 und § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 27), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Struvenhütten vom 14.04.2026 folgende Satzung erlassen: § 1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. § 2 Steuerpflicht und Halter/Halterin von Hunden (1) Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat (Hundehalter /in). (2) Alle in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehalten. (3) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (4) Bereitgestellt am 23.04.2026 Seite 1 ...

August 6, 2026

Regierung von Niederbayern öffentliche Zustellung Landshut; Zustellung gilt nach zwei Wochen ab Bekanntmachung

Regierung von Niederbayern öffentliche Zustellung Landshut; Zustellung gilt nach zwei Wochen ab Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Regierung von Niederbayern Regierung von Niederbayern - Postfach - 84023 Landshut Hauptgebäude Regierungsplatz 540 84028 Landshut Ämtergebäude Gestütstraße 10 84028 Landshut Münchner Tor Innere Münchener Straße 2 84028 Landshut Siemensstraße Siemensstraße 20 84030 Landshut Telefon +49 871 808-01 Telefax +49 871 808-1002 E-Mail poststelle@reg-nb.bayern.de Internet www.regierung.niederbayern.bayern.de Bitte vereinbaren Sie für Besuche vorab einen Termin. Öffentliche Verkehrsmittel Y Hauptgebäude 602/603/605/606/607/614 (Halt Regierungsplatz / Maximilianstraße) Münchner Tor 601/602/604/607/610 (Halt Grätzberg / Grieserwiese / Ländtorplatz) Ämtergebäude 603/605/606/607/614 (Halt Justizbehörden / Hauptfriedhof) Siemensstraße 602 (Halt Siemensstraße / Industriestraße) int_z1-042/04.26 Veröffentlichungszeitraum: von: bis einschließlich: Öffentliche Zustellung Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) 1. Behörde, für die öffentlich zugestellt wird: 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: Name Vorname Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort 3. Datum und Geschäftszeichen des öffentlich zuzustellenden Dokuments: Datum Geschäftszeichen 4. Das Dokument kann eingesehen werden bei der Zimmer Das oben genannte Dokument kann zu den Öffnungszeiten der Regierung von Niederbayern (siehe www.regierung.niederbayern.bayern.de/oeffnungszeiten) vom Zustellungsadressaten selbst oder einer Bevollmächtigten/einem Bevollmächtigten an der benannten Stelle eingesehen werden. Hinweise Das oben genannte Dokument wird öffentlich zugestellt. Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Ort, Datum Unterschrift/Amtsbezeichnung Herrn Volodymyr Kukharuk Smorzhywska 43 UA-33011 Riwne (UKRAINE) 06.08.2026 20.08.2026 Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut Kukharuk Volodymyr Smorzhywska 43 33011 Riwne (UKRAINE) 21.07.2026 RNB-23-3603-3-382-2 Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut 1.22 G Landshut 05.08.2026 Brandl, Regierungsamtsrätin

August 6, 2026

Hauptadministratoren legen neue Behördenadministratoren an in Europa; 2-Faktor-Authentisierung erforderlich

Hauptadministratoren legen neue Behördenadministratoren an in Europa; 2-Faktor-Authentisierung erforderlich E-Justiz Koordinierungsstelle Europa Handbuch - JUDEX Benutzerverwaltung (für Hauptadministratoren) Stand: 08/2026 2 E-Justiz Koordinierungsstelle Europa Inhalt Einleitung …………………………………………………………………………………………………….. 3 Registrierung ……………………………………………………………………………………………….. 4 Administration von Behördenadministratoren ……………………………………………………. 4 a. Anlegen neuer Behördenadministratoren ……………………………………………….. 4 b. Behördenadministrator Passwort/Account zurücksetzen …………………………… 7 c. Hinzufügen weiterer Behörden für die Administration ……………………………….. 8 d. Deaktivieren von Accounts …………………………………………………………………… 9 e. Löschen von Accounts ……………………………………………………………………….. 10 Registrierung aus Sicht der Behördenadministratoren ……………………………………… 10 ...

August 6, 2026

RWE U.S. Offshore schließt Vergleich mit dem US-Innenministerium zu Offshore-Windpachten vor New York, Kalifornien und Louisiana; 1,22 Mrd USD Ausgleichszahlungen

RWE U.S. Offshore schließt Vergleich mit dem US-Innenministerium zu Offshore-Windpachten vor New York, Kalifornien und Louisiana; 1,22 Mrd USD Ausgleichszahlungen RWE U.S. Offshore schließt Vergleichsvereinbarung mit dem US-Innenministerium zu Offshore-Windprojekten RWE und Google schließen Stromabnahmevertrag für Solarprojekt in Oklahoma Offshore-Windpark Nordseecluster A vor der deutschen Küste speist erstmals Strom ins Netz ein Dänemarks größter Offshore-Windpark nimmt Gestalt an: Hälfte der Windkraftanlagen bei Thor installiert RWE U.S. Offshore hat mit dem US-Innenministerium eine Vergleichsvereinbarung über einen Betrag von 1,22 Milliarden US-Dollar geschlossen ...

August 6, 2026

Basell Polyolefine GmbH störfallrelevante Änderung am Tanklager DE-Feld, Brühler Straße 60, 50389 Wesseling; Genehmigung nach §16a BImSchG nicht erforderlich

Basell Polyolefine GmbH störfallrelevante Änderung am Tanklager DE-Feld, Brühler Straße 60, 50389 Wesseling; Genehmigung nach §16a BImSchG nicht erforderlich Microsoft Word - VÖ-Anzeige 53-2026-0084837_05-08-2026.docx Öffentliche Bekanntmachung gemäß BImSchG hier: Basell Polyolefine GmbH, 50389 Wesseling Ergebnis der Feststellung nach § 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Firma Basell Polyolefine GmbH 50389 Wesseling Bezirksregierung Köln Az.: 53-2026-0084837 Köln, den 05.08.2026 Auf der Grundlage von § 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung, i. V. m. Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Az. 61.11.06.06 vom 01.09.2021, wird Folgendes bekannt gegeben: ...

August 6, 2026

Mieterverein zu Hamburg Mieterlexikon 2027 Hamburg; mit neuer Rechtslage und Rechtsprechung

Mieterverein zu Hamburg Mieterlexikon 2027 Hamburg; mit neuer Rechtslage und Rechtsprechung Mieterlexikon jetzt in neuer Auflage erhältlich! - Mieterverein zu Hamburg Mieterlexikon jetzt in neuer Auflage erhältlich! Alles, was Mieter:innen wissen müssen: Das neue Mieterlexikon 2026 2027 ist ab sofort verfügbar. Das Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes (DMB), dem Dachverband des Mietervereins zu Hamburg, ist in der Neuausgabe 2026 2027 erschienen. Seit Jahrzehnten gilt das Lexikon als zuverlässiges Nachschlagewerk für Mieter:innen, Fachleute und alle, die sich über das Mietrecht informieren möchten. Die aktuelle Ausgabe des Standardwerks wurde vollständig überarbeitet, erscheint in einem neuen Layout und berücksichtigt zahlreiche Gesetzesänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung seit der letzten Auflage. Das Mieterlexikon ist ab sofort erhältlich und kann hier direkt bestellt werden. ...

August 6, 2026

Dr. Eike Westermann wird neuer Direktor der Bürgerschaftskanzlei Hamburg; Führungswechsel in Hamburger Parlamentsverwaltung

Dr. Eike Westermann wird neuer Direktor der Bürgerschaftskanzlei Hamburg; Führungswechsel in Hamburger Parlamentsverwaltung Personalwechsel an der Spitze der Parlaments-Verwaltung: Dr. Eike Westermann wird neuer Direktor der Bürgerschaftskanzlei - Hamburgische Bürgerschaft Der Direktor bei der Bürgerschaft unterstützt die Präsidentin in der Leitung und Steuerung der Hamburger Parlamentsverwaltung mit ihren rund 120 Beschäftigten. Gesucht war eine erfahrene Führungspersönlichkeit, die vertiefte, praxiserprobte Kenntnisse der hamburgischen öffentlichen Verwaltung, strategische Kompetenz und Organisationsstärke sowie hervorragende Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungs- und Konfliktlösungskompetenz mitbringt. ...

August 6, 2026

Bauherr muss Ausgleichsmaßnahme zur Habitatoptimierung des Heldbocks in Karlsruhe; Kosten 75.000–95.000 Euro

Bauherr muss Ausgleichsmaßnahme zur Habitatoptimierung des Heldbocks in Karlsruhe; Kosten 75.000–95.000 Euro Karlsruhe: Bauherr muss Ausgleichsmaßnahme wegen Fällung einer Heldbock-Eiche durchführen - Verwaltungsgericht Karlsruhe Karlsruhe: Bauherr muss Ausgleichsmaßnahme wegen Fällung einer Heldbock-Eiche durchführen Kurzbeschreibung: Dem Bauherrn eines Bürogebäudes in Karlsruhe wurde eine naturschutzrechtliche Befreiung zur Fällung einer mit dem Heldbock besiedelten Eiche erteilt. Die damit verbundene Pflicht, eine Ausgleichsmaßnahme zugunsten dieser streng geschützten Käferart durchzuführen, kann er nicht isoliert aufheben lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil aufgrund der gestrigen mündlichen Verhandlung entschieden. Die schriftlichen Urteilsgründe wurden heute den Beteiligten bekanntgegeben. ...

August 6, 2026

Landratsamt Alb-Donau-Kreis ordnet geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) an; Gesamtfläche nun 760 ha

Landratsamt Alb-Donau-Kreis ordnet geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) an; Gesamtfläche nun 760 ha 1 - -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach Änderungsbeschluss 2 vom 03.07.2026 Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) an. In das Flurbereinigungsgebiet werden einbezogen: Von der Gemeinde Achstetten, Gemarkung Stetten Flur 0 Landkreis Biberach die Grundstücke 1142/1 und 1302. Die Fläche der neu einbezogenen Grundstücke beträgt rd. 0,29 ha. Das geänderte Flurbereinigungsgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von 760 ha. Seine Abgrenzung ist aus dem beiliegenden Auszug aus der Gebietskarte in der Fassung vom 02.07.2026 ersichtlich. (Anlage 1). 2. Am Flurbereinigungsverfahren sind neu beteiligt: Als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Erweiterungsgebiet gehörenden Grundstücke, als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken, sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben. 3. Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt 1 Monat lang - vom 1. Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet - im Rathaus in Erbach (Donau) und im Rathaus Achstetten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag der Bekanntgabe sämtlicher Unterlagen in der betreffenden Gemeinde ein. Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und dem Auszug aus der Gebietskarte auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3299) eingesehen werden. 4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Unterzeichnet von: Stadtverwaltung Erbach Datum: 06.08.2026 ...

August 6, 2026

Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein beschließt Aufhebung der Sanierungssatzung „Ortsmitte Friedlingen“; Rechtsverbindlich mit Bekanntmachung

Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein beschließt Aufhebung der Sanierungssatzung „Ortsmitte Friedlingen“; Rechtsverbindlich mit Bekanntmachung Microsoft Word - ÖBekannt_Aufhebungssatzung_Sanierungsgebiet_Ortsmitte_Friedlingen_incl. Plan.docx 1 Satzung der Stadt Weil am Rhein über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Ortsmitte Friedlingen“ nach § 162 Baugesetzbuch (BauGB) Aufgrund § 162 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Februar 2026 (GBl. 2026 Nr. 13), hat der Ge- meinderat der Stadt Weil am Rhein in seiner Sitzung am 28.07.2026 folgende Satzung be- schlossen: ...

August 6, 2026