Claudiu-Constantin Frunza Zahlungsbefehl Wattwil; 5% Zins seit 15.07.2026

Claudiu-Constantin Frunza Zahlungsbefehl Wattwil; 5% Zins seit 15.07.2026 Zahlungsbefehl Claudiu-Constantin Frunza Zahlungsbefehl Claudiu-Constantin Frunza Schuldner Claudiu-Constantin Frunza Staatsbürgerschaft: Rumänien Geburtsdatum: 10.07.1987 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 18.10.2024 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002060 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 19'561.50 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 26.10.2023 bis 31.12.2026 CHF 710.80 Spesen CHF 1'398.45 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 26.10.2023 bis 31.12.2026 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Claudiu-Constantin Frunza Staatsbürgerschaft: Rumänien Geburtsdatum: 10.07.1987 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 18.10.2024 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002060 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 19'561.50 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 26.10.2023 bis 31.12.2026 CHF 710.80 Spesen CHF 1'398.45 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 26.10.2023 bis 31.12.2026 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil

August 6, 2026

electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad, Umnutzung Attikageschoss in Büroräumlichkeiten, Tiefrietstrasse 18, Parz. Nr. 1116, Sargans; Einsprachen schriftlich bis 24. August 2026 möglich

electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad, Umnutzung Attikageschoss in Büroräumlichkeiten, Tiefrietstrasse 18, Parz. Nr. 1116, Sargans; Einsprachen schriftlich bis 24. August 2026 möglich Bauanzeige electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Bauanzeige electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Während der Auflagefrist vom 10. August bis 24. August 2026 liegt folgendes Baugesuch im Bauamt Sargans (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43, 3. Stock) zur Einsicht auf: Bauherrschaft electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Grundeigentümer electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Bauvorhaben Umnutzung Attikageschoss in Büroräumlichkeiten Baugrundstück Parz. Nr. 1116, Tiefrietstrasse 18 Einsprachen Gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Sargans einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

August 6, 2026

Matthias Ammann Zahlungsbefehl der SVA Wattwil; Publikation nach SchKG 69

Matthias Ammann Zahlungsbefehl der SVA Wattwil; Publikation nach SchKG 69 Zahlungsbefehl Matthias Ammann Zahlungsbefehl Matthias Ammann Schuldner Matthias Ammann Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 05.03.1976 Wilerstrasse 120 9620 Lichtensteig Gläubiger Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA) CHE-440.660.015 Brauerstrasse 54 9016 St. Gallen Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26001718 vom 10.06.2026 Forderungen CHF 548.55 nebst Zins zu 5.000 % seit 11.06.2026 Persönliche Beiträge: 01. - 03.2026, Rechnung vom 09.03.2026 CHF 5.35 Verzugszins CHF 25.00 Mahngebühr, Rechnung vom 09.03.2026 Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Persönliche Beiträge: 01. - 03.2026, Rechnung vom 09.03.2026 Verzugszins Mahngebühr, Rechnung vom 09.03.2026 Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Matthias Ammann Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 05.03.1976 Wilerstrasse 120 9620 Lichtensteig Gläubiger Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA) CHE-440.660.015 Brauerstrasse 54 9016 St. Gallen Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26001718 vom 10.06.2026 Forderungen CHF 548.55 nebst Zins zu 5.000 % seit 11.06.2026 Persönliche Beiträge: 01. - 03.2026, Rechnung vom 09.03.2026 CHF 5.35 Verzugszins CHF 25.00 Mahngebühr, Rechnung vom 09.03.2026 Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Persönliche Beiträge: 01. - 03.2026, Rechnung vom 09.03.2026 Verzugszins Mahngebühr, Rechnung vom 09.03.2026 Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil

August 6, 2026

Matthias Ammann Zahlungsbefehl Wattwil; Frist 20 Tage zur Begleichung

Matthias Ammann Zahlungsbefehl Wattwil; Frist 20 Tage zur Begleichung Zahlungsbefehl Matthias Ammann Zahlungsbefehl Matthias Ammann Schuldner Matthias Ammann Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 05.03.1976 Wilerstrasse 120 9620 Lichtensteig Gläubiger Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA) CHE-440.660.015 Brauerstrasse 54 9016 St. Gallen Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26001314 vom 29.04.2026 Forderungen CHF 1'686.00 nebst Zins zu 5.000 % seit 30.04.2026 Persönliche Beiträge: 01. - 12.2024, Rechnung vom 13.02.2026 CHF 17.80 Verzugszins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Persönliche Beiträge: 01. - 12.2024, Rechnung vom 13.02.2026 Verzugszins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Matthias Ammann Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 05.03.1976 Wilerstrasse 120 9620 Lichtensteig Gläubiger Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA) CHE-440.660.015 Brauerstrasse 54 9016 St. Gallen Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26001314 vom 29.04.2026 Forderungen CHF 1'686.00 nebst Zins zu 5.000 % seit 30.04.2026 Persönliche Beiträge: 01. - 12.2024, Rechnung vom 13.02.2026 CHF 17.80 Verzugszins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Persönliche Beiträge: 01. - 12.2024, Rechnung vom 13.02.2026 Verzugszins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil

August 6, 2026

Matthias Ammann Zahlungsbefehl Wattwil; Verzugszins 4.000%

Matthias Ammann Zahlungsbefehl Wattwil; Verzugszins 4.000% Zahlungsbefehl Matthias Ammann Zahlungsbefehl Matthias Ammann Schuldner Matthias Ammann Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 05.03.1976 Wilerstrasse 120 9620 Lichtensteig Gläubiger Kanton St.Gallen CHE-114.965.275 Steueramt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26001214 vom 24.04.2026 Forderungen CHF 885.30 nebst Zins zu 4.000 % seit 24.04.2026 Direkte Bundessteuer 2024 CHF 11.55 Verzugszins bis 23.04.2026 Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Direkte Bundessteuer 2024 Verzugszins bis 23.04.2026 Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Matthias Ammann Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 05.03.1976 Wilerstrasse 120 9620 Lichtensteig Gläubiger Kanton St.Gallen CHE-114.965.275 Steueramt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26001214 vom 24.04.2026 Forderungen CHF 885.30 nebst Zins zu 4.000 % seit 24.04.2026 Direkte Bundessteuer 2024 CHF 11.55 Verzugszins bis 23.04.2026 Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Direkte Bundessteuer 2024 Verzugszins bis 23.04.2026 Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil

August 6, 2026

Michel Kassow Zahlungsbefehl Betreibung Wattwil; Forderungen CHF 15'807.90

Michel Kassow Zahlungsbefehl Betreibung Wattwil; Forderungen CHF 15'807.90 Zahlungsbefehl Michel Kassow Zahlungsbefehl Michel Kassow Schuldner Michel Kassow Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 08.11.1994 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 29.04.2022 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002062 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 15'807.90 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 01.11.2021 bis 31.12.2026 CHF 366.15 Leistungen KVG vom 18.03.2022 bis 06.05.2022 CHF 613.10 Spesen CHF 1'868.85 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 01.11.2021 bis 31.12.2026 Leistungen KVG vom 18.03.2022 bis 06.05.2022 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Michel Kassow Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 08.11.1994 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 29.04.2022 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002062 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 15'807.90 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 01.11.2021 bis 31.12.2026 CHF 366.15 Leistungen KVG vom 18.03.2022 bis 06.05.2022 CHF 613.10 Spesen CHF 1'868.85 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 01.11.2021 bis 31.12.2026 Leistungen KVG vom 18.03.2022 bis 06.05.2022 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil

August 6, 2026

Said Yumer Zahlungsbefehl Betreibungsamt Wattwil; CHF 6'114.85 Forderungen Zins 5% seit 15.07.2026

Said Yumer Zahlungsbefehl Betreibungsamt Wattwil; CHF 6'114.85 Forderungen Zins 5% seit 15.07.2026 Zahlungsbefehl Said Yumer Zahlungsbefehl Said Yumer Schuldner Said Yumer Staatsbürgerschaft: Bulgarien Geburtsdatum: 09.07.1990 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 30.12.2022 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002061 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 6'114.85 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 CHF 514.20 Spesen CHF 165.65 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Said Yumer Staatsbürgerschaft: Bulgarien Geburtsdatum: 09.07.1990 Wohnadresse nicht bekannt Der genannte Schuldner wurde per 30.12.2022 amtlich gestrichen. Gläubiger CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern CSS Kranken-Versicherung AG CHE-110.130.047 Tribschenstrasse 21 6005 Luzern Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26002061 vom 14.07.2026 Forderungen CHF 6'114.85 nebst Zins zu 5.000 % seit 15.07.2026 Prämien KVG vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 CHF 514.20 Spesen CHF 165.65 Zins Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Prämien KVG vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 Spesen Zins Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil

August 6, 2026

Unbekannter Halter des Sportgeräteanhängers Wolfangel X, Stammnummer 048729617, wird aufgefordert, beim Werkdienstgebäude den sichergestellten Anhänger abzuholen; Entsorgung bei Nichterfüllung der Aufforderung.

Unbekannter Halter des Sportgeräteanhängers Wolfangel X, Stammnummer 048729617, wird aufgefordert, beim Werkdienstgebäude den sichergestellten Anhänger abzuholen; Entsorgung bei Nichterfüllung der Aufforderung. Aufforderung zur Abholung eines sichergestellten Anhängers Aufforderung zur Abholung eines sichergestellten Anhängers Der unbekannte Halter des Sportgeräteanhängers Marke Wolfangel X, Farbe grau, Stammnummer 048729617, ohne Kontrollschild, wird aufgefordert, seinen seit 15. Juli 2026 beim Werkdienstgebäude sichergestellten Anhänger unverzüglich abzuholen. Wird dieser Aufforderung bis zwei Wochen nach Erscheinen dieser Veröffentlichung keine Folge geleistet, wird der Anhänger entsorgt. Die daraus und alle weiteren im Zusammenhang mit diesem Anhänger anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers. Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen erhoben werden.

August 6, 2026

Mikolajczyk, Kamil Aufforderung zur Abholung eines Fahrzeuges in Schmerikon, Parkplatz Bahnhof; Autoabbruch droht; Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.

Mikolajczyk, Kamil Aufforderung zur Abholung eines Fahrzeuges in Schmerikon, Parkplatz Bahnhof; Autoabbruch droht; Kosten gehen zu Lasten des Besitzers. Schmerikon - Aufforderung zur Abholung eines Fahrzeuges Aufforderung zur Abholung eines Fahrzeuges Mikolajczyk, Kamil, wohnhaft in 8197 Rafz, Götze 2b, Fahrzeughalter des Personenwagens Audi A4 Limousine, ohne Kontrollschild, Fahrgestellnummer WAUZZZ8EX2A217034, Farbe silber grau, wird aufgefordert, sein in Schmerikon SG auf dem Parkplatz Bahnhof abgestelltes Fahrzeug unverzüglich abzuholen. Wird dieser Aufforderung bis zwei Wochen nach Erscheinen dieser Veröffentlichung keine Folge geleistet, wird das Fahrzeug einem Autoabbruchunternehmen zugeführt. Die daraus und alle weiteren im Zusammenhang mit diesem Motorfahrzeug anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers. ...

August 6, 2026

Unbekannter Halter des Wolfangel X Anhängers, Schmerikon, Aufforderung zur Abholung; Wird nach zwei Wochen entsorgt.

Unbekannter Halter des Wolfangel X Anhängers, Schmerikon, Aufforderung zur Abholung; Wird nach zwei Wochen entsorgt. Schmerikon - Aufforderung zur Abholung eines sichergestellten Anhängers Aufforderung zur Abholung eines sichergestellten Anhängers Der unbekannte Halter des Sportgeräteanhängers Marke Wolfangel X, Farbe grau, Stammnummer 048729617, ohne Kontrollschild, wird aufgefordert, seinen seit 15. Juli 2026 beim Werkdienstgebäude sichergestellten Anhänger unverzüglich abzuholen. Wird dieser Aufforderung bis zwei Wochen nach Erscheinen dieser Veröffentlichung keine Folge geleistet, wird der Anhänger entsorgt. Die daraus und alle weiteren im Zusammenhang mit diesem Anhänger anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers. ...

August 6, 2026