Syndikusrechtsanwalt in Altersteilzeit behält Anwaltszulassung in Deutschland trotz Teilfreistellung; Rechte und Pflichten bestehen auch in Passivphase weiterhin

Syndikusrechtsanwalt in Altersteilzeit behält Anwaltszulassung in Deutschland trotz Teilfreistellung; Rechte und Pflichten bestehen auch in Passivphase weiterhin Syndikusrechtsanwalt behält Zulassung in Altersteilzeit | Recht | Haufe Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen? Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg? Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung Personen- und Kapitalgesellschaften – Unterschiede und Besonderheiten Drohende Verjährung zum Jahresende: Maßnahmen zur Rettung von Forderungen ...

August 5, 2026

Ernst Grob Zahlungsbefehl Wildhaus-Alt St. Johann; Forderungen CHF 1014.80

Ernst Grob Zahlungsbefehl Wildhaus-Alt St. Johann; Forderungen CHF 1014.80 Zahlungsbefehl Ernst Grob Zahlungsbefehl Ernst Grob Schuldner Ernst Grob Heimatort: Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 09.11.1970 Schönenbodenstrasse 37 9658 Wildhaus Gläubiger ASTAG Schweizerische Nutzfahrzeuge Wölflistrasse 5 3006 Bern Schweiz Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26000498 vom 04.08.2026 Forderungen CHF 914.80 nebst Zins zu 5 % seit 11.02.2026 Rechnung Nr. 1674254 vom 12.01.2026 (Ernst Grob Transporte) CHF 100 nebst Zins zu 5 % seit 11.02.2026 Mahngebühren Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund (siehe Forderungen) Rechtliche Hinweise Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann Hauptstrasse 40 9656 Alt St. Johann Ernst Grob Heimatort: Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 09.11.1970 Schönenbodenstrasse 37 9658 Wildhaus Gläubiger ASTAG Schweizerische Nutzfahrzeuge Wölflistrasse 5 3006 Bern Schweiz Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26000498 vom 04.08.2026 Forderungen CHF 914.80 nebst Zins zu 5 % seit 11.02.2026 Rechnung Nr. 1674254 vom 12.01.2026 (Ernst Grob Transporte) CHF 100 nebst Zins zu 5 % seit 11.02.2026 Mahngebühren Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund (siehe Forderungen) Rechtliche Hinweise Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann Hauptstrasse 40 9656 Alt St. Johann

August 5, 2026

Sherzad MUSSA BARI öffentliche Zustellung eines Schriftstücks Bayreuth; Einsehen 05.08.–19.08.2026

Sherzad MUSSA BARI öffentliche Zustellung eines Schriftstücks Bayreuth; Einsehen 05.08.–19.08.2026 Öffentliche Zustellung Dienstgebäude/Postanschrift ZAB Oberfranken Wittelsbacherring 3 95444 Bayreuth Bushaltestelle Wittelsbacherring (RWG) Telefon 0921 604-2112 Telefax 0921 604-4112 E-Mail zab@reg-ofr.bayern.de www.regierung.oberfranken.bayern.de Besuchszeiten Mo-Do 08:00 – 12:00 Uhr Mi 13:00 – 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung StOK Bayern in Landshut Kto.-Nr. 743 015 15 BLZ 750 000 00 IBAN: DE04 7500 0000 0074 3015 15 BIC: MARKDEF1750 Deutsche Bundesbank Regensburg ZAB Oberfranken • Wittelsbacherring 3 • 95444 Bayreuth ...

August 5, 2026

Stefan Stricker Vorläufige Konkursanzeige Grabs (SG); Konkurseröffnung: 03.08.2026

Stefan Stricker Vorläufige Konkursanzeige Grabs (SG); Konkurseröffnung: 03.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Stefan Stricker Vorläufige Konkursanzeige Stefan Stricker Schuldner Stefan Stricker Heimatort: Grabs (SG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 10.09.1991 Rorschacherstrasse 37 9450 Lüchingen Gesellschafter der im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Kollektivgesellschaft Stricker & Co. Baumontagen, Rorschacherstrasse 37, 9450 Lüchingen Datum der Konkurseröffnung: 03.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Stefan Stricker Heimatort: Grabs (SG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 10.09.1991 Rorschacherstrasse 37 9450 Lüchingen Gesellschafter der im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Kollektivgesellschaft Stricker & Co. Baumontagen, Rorschacherstrasse 37, 9450 Lüchingen Datum der Konkurseröffnung: 03.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 5, 2026

ASS Automaten Company GmbH öffentliche Zustellung der Verwaltungsakte durch das Finanzamt Chemnitz-Mitte; Zwei Wochen Abholfrist nach Veröffentlichung

ASS Automaten Company GmbH öffentliche Zustellung der Verwaltungsakte durch das Finanzamt Chemnitz-Mitte; Zwei Wochen Abholfrist nach Veröffentlichung Finanzamt Chemnitz-Mitte Datum August 2026 Geschäftszeichen 3215_ÖZ_2026-105 Öffentliche Zustellung Firma / Bezeichnung der juristischen Person ASS Automaten Company GmbH letzte bekannte Anschrift Heddernheimer Landstr. 188, 60439 Frankfurt Die vorgenannte juristische Person ist zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift verpflichtet. Eine Zustellung ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetrage- nen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich bzw. Zustellversuche sind ergebnislos geblieben. ...

August 5, 2026

Regierung setzt Right-to-Repair in Deutschland um; Gewährleistung verlängert sich um 12 Monate

Regierung setzt Right-to-Repair in Deutschland um; Gewährleistung verlängert sich um 12 Monate Reparierbarkeit als Maßstab von Kreislaufwirtschaftsstrategien | Sustainability | Haufe Klimastrategien - von regulatorischer Pflichtübung zum wichtigen Werttreiber Warum Reparierbarkeit zum Maßstab glaubwürdiger Kreislaufwirtschaftsstrategien wird Das Right to Repair verändert den Fokus der Kreislaufwirtschaft: von Recycling zu längeren Produktlebenszyklen. Was das für Produktdesign, Geschäftsmodelle und die Umwelt bedeutet, erklärt Alexandre Tanay in diesem Gastkommentar. Zum 31. Juli 2026 trat in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Right-to-Repair-Richtlinie in Kraft. Damit wird Reparierbarkeit verbindlich im Verbraucherrecht verankert. Für Herstellende bedeutet das einen Wandel hin zu längeren Produktlebenszyklen, gesicherter Ersatzteilverfügbarkeit und mehr Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette. In Deutschland bietet dies zudem die Chance, durch Reparatur- und Aufbereitungsbetriebe Arbeitsplätze zu schaffen und die lokale Wirtschaft anzukurbeln. ...

August 5, 2026

Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) Detailansicht des Regelungsvorhabens Cannabis-Gesetz CanG im Lobbyregister gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung

Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) Detailansicht des Regelungsvorhabens Cannabis-Gesetz CanG im Lobbyregister gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0000168 04.08.2026 22:57:33 Seite 1 von 3 R001373/RV0000168 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 04.08.2026 um 22:57 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Cannabis-Gesetz (CanG) Aktuell seit 04.08.2026 22:57:33 Angegeben von: am 21.03.2024 ...

August 5, 2026

Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, Bundestag; Versand- und Telemedizin-Verschreibung für Selbstzahler erhalten

Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, Bundestag; Versand- und Telemedizin-Verschreibung für Selbstzahler erhalten Lobbyregister-Stellungnahme SG2602180006 von “Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 21 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes Erhalt der Versandmöglichkeit sowie der telemedizinischen Verschreibungsmöglichkeit von Medizinalcannabis für Selbstzahler. ...

August 4, 2026

Stadtrat der Stadt Halle (Saale) ändert Hauptsatzung in Halle; Zustimmung der Gemeinde nach BauGB §36a

Stadtrat der Stadt Halle (Saale) ändert Hauptsatzung in Halle; Zustimmung der Gemeinde nach BauGB §36a kein offizielles Satzungsdokument Anlage 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) Aufgrund der §§ 8, 10 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Erweiterung der Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2025 (GVBl. LSA S. 834) hat der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in seiner Sitzung vom … folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) vom 28. August 2024, ausgefertigt am 30. August 2024 (Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) vom 13. September 2024, S. 14 ff.) beschlossen: ...

August 4, 2026

Ayalew, Yohannes Eneyew Internet shutdowns legality under international law Vanderbilt Journal of Transnational Law; International law debate

Ayalew, Yohannes Eneyew Internet shutdowns legality under international law Vanderbilt Journal of Transnational Law; International law debate Neuerwerbungsliste August 2026 Deutscher Bundestag ISSN 0931-3397 Dieses Verzeichnis informiert monatlich über eine Auswahl neuerworbener Bücher sowie neuer Aufsätze in Zeitschriften, Jahrbüchern und Sammelwerken. Die angezeigten Titel sind über den Bibliothekskatalog im Intranet zur Ausleihe bestellbar. Sofern sie elektronisch vorliegen, können sie über den Bibliothekskatalog direkt als Volltext abgerufen werden. Tel.: 32626 Bibliothek Neue Bücher, neue Aufsätze 65. Jg. Nr. 8, August 2026 ...

August 4, 2026