Mann in Bad Templin zeigt Nazi-Tattoo; Identität der Person wird ermittelt

Mann in Bad Templin zeigt Nazi-Tattoo; Identität der Person wird ermittelt Ermittlungen eingeleitet | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Nachdem der Polizei bekannt wurde, dass am vor einigen Tagen in einem Bad in Templin ein Mann ein großflächiges Tattoo mit Nazisymbolik offen zur Schau getragen habe, sind Ermittlungen zur Klärung der Identität desjenigen aufgenommen worden. Unter Sachleitung der zuständigen Staatsanwaltschaft übernimmt das Ganze der Polizeiliche Staatsschutz der Direktion Ost. Polizeidirektion Ost Pressestelle Nuhnenstraße 40 15234 Frankfurt (Oder) Telefon: 0335 561-2020 pressestelle.pdost@polizei.brandenburg.de Zum Impressum des Polizeipräsidiums

August 3, 2026

EuCML Editors Annual Conference and Best Paper Award University of Ferrara; Winner gets 1000 EUR voucher.

EuCML Editors Annual Conference and Best Paper Award University of Ferrara; Winner gets 1000 EUR voucher. PRIVATE AND PUBLIC ENFORCEMENT OF CONSUMER AND MARKET LAW EuCML Annual Conference and Best Paper Award 10-11 September 2026 University of Ferrara Rectorate Auditorium Santa Lucia Via Ariosto 35, 44121 Ferrara Livestreamed on Google Meet (no registration or password required): 10 September (13:30-19 CEST): meet.google.com/sms-zxyo-mkd 11 September (9-13:30 CEST): meet.google.com/kqp-orbn-xow Participation is Free of Charge. Information and Registration for in-Person Participation: eucml.editors@unife.it ...

August 3, 2026

Finanzamt Oschatz öffentliche Zustellung der Einkommensteuerbescheide 2019–2024 an Wilhelm, Gisela Klara Beilrode; Fristen laufen für Rechtsmittel

Finanzamt Oschatz öffentliche Zustellung der Einkommensteuerbescheide 2019–2024 an Wilhelm, Gisela Klara Beilrode; Fristen laufen für Rechtsmittel (Microsoft Word - Versand-öffZustellung Internet.1.docx) Finanzamt Oschatz Datum Juli 2026 Geschäftszeichen 3239/ÖZ/2026/08 Öffentliche Zustellung Name, Vorname Wilhelm, Gisela Klara letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Gartenstr. 41, 04886 Beilrode Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. ...

August 3, 2026

Staatsministerium der Justiz Bayern Organisationsplan München

Staatsministerium der Justiz Bayern Organisationsplan München Visio-Organigramm_01_08_2026.vsdx Organisationsplan Stand: 1. August 2026 Briefanschrift: 80097 München Hausanschrift: Prielmayerstraße 7, 80335 München Telefon: Vermittlung (089) 55 97 01 Durchwahl (089) 55 97 + Nebenstelle  Telefax: (09621) 96241 0179 E-Mail: poststelle@stmj .bayern.de Internet: http://www.justiz .bayern.de Staatsminister Georg Eisenreich Amtschef Ministerialdirektor Dr. Winfried Brechmann Abteilung A Personalangelegenheiten, Personalhaushalt , Notarwesen, Recht der rechtsberatenden Berufe Abteilung B Haushalt, Bau, Organisation und Geschäftsstatistik Abteilung C Grundsatzangelegenheiten, Europarecht, Öffentliches Recht und Öffentlichkeitsarbeit Abteilung E Strafrecht und Internetkriminalität Abteilung F Justizvollzug Abteilung G Ausbildung, Fortbildung, Prüfungsrecht und Internationale Zusammenarbeit Vorbereitung und Durchführung der Juristischen Staatsprüfungen u. der anderen Prüfungen im Justizbereich, Zusammenarbeit mit den Juristischen Fakultäten u. Behörden in Prüfungsangelegenheiten Abteilung D Zivilrecht und Verbraucherrecht Datenschutzbeauftragter ...

August 3, 2026

Armée suisse réquisitionne ressources civiles en cas d’urgence en Suisse; Ordonance en vigueur 1 juin 2027.

Armée suisse réquisitionne ressources civiles en cas d’urgence en Suisse; Ordonance en vigueur 1 juin 2027. Réquisition : la mobilisation des ressources nationales en cas d’urgence Publié le 3 août 2026 Réquisition : la mobilisation des ressources nationales en cas d’urgence L’armée accomplit en principe ses missions avec ses propres moyens et assure ainsi la protection du pays et de la population. Lorsque des conflits, des crises ou des engagements dépassent ses capacités, elle peut, dans le cadre d’une réquisition, recourir à des ressources civiles. Ce processus, encadré par l’État, permet de combler rapidement les lacunes, de garantir la capacité à durer et d’assurer une utilisation économe et responsable des deniers publics. ...

August 3, 2026

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Aktenvortrag: Strafrecht Nordrhein-Westfalen; Mehrere Aktenvorträge am 14.08.2026

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Aktenvortrag: Strafrecht Nordrhein-Westfalen; Mehrere Aktenvorträge am 14.08.2026 Prüferwechsel bleiben vorbehalten. Telefonische Auskünfte werden NICHT erteilt. 14.08.2026 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen N 6 Nr. Kennziffer Vorbereitung Vortrag 1 2049/26 09:15 10:15 2 3276/26 09:30 10:30 3 3837/26 09:45 10:45 4 3590/26 10:20 11:20 5 3567/26 10:35 11:35 Aktenvortrag: Strafrecht 14.08.2026 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen N 7 Nr. Kennziffer Vorbereitung Vortrag 1 4475/26 09:15 10:15 2 3885/26 09:30 10:30 3 1622/26 09:45 10:45 4 1860/26 10:20 11:20 5 1858/26 10:35 11:35 ...

August 3, 2026

Eva Helfenstein Online-Veranstaltung am 08.10. via Zoom zur rechtssicheren politischen Betätigung von Gemeinnützigen; Klare Rechtsrahmen Orientierung für Engagement

Eva Helfenstein Online-Veranstaltung am 08.10. via Zoom zur rechtssicheren politischen Betätigung von Gemeinnützigen; Klare Rechtsrahmen Orientierung für Engagement Online-Veranstaltung am 08.10.: Wie politisch darf gemeinnützig sein? Politisches Engagement rechtssicher gestalten Online-Veranstaltung am 08.10.: Wie politisch darf gemeinnützig sein? Politisches Engagement rechtssicher gestalten Politisches Engagement gehört für viele soziale Organisationen zum Kern ihres Auftrags. Doch welche politischen Aktivitäten sind im Rahmen der Gemeinnützigkeit zulässig? Die Veranstaltung vermittelt rechtliche Grundlagen, adressiert verbreitete Missverständnisse rund um Neutralität und stärkt Organisationen darin, ihre Anliegen und Werte rechtssicher zu vertreten. ...

August 3, 2026

Wacker Chemie AG beantragt wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage C001 in Nünchritz (01612); UVP-Pflicht nicht besteht

Wacker Chemie AG beantragt wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage C001 in Nünchritz (01612); UVP-Pflicht nicht besteht Immissionsschutz | Landkreis Meißen - Wacker Chemie AG beantragt die wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage in Nünchritz 3122] Landkreis Meißen - Wacker Chemie AG beantragt die wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage in Nünchritz Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: Die Wacker Chemie AG in 01612 Nünchritz, Friedrich-von-Heyden-Platz 1 hat am 13. April 2026 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage (C001) am Standort 01612 Nünchritz, Flur Nünchritz, Flur Leckwitz und Flur Zschaiten eingereicht. Bei dem Änderungsvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben, welches der Nummer 4.1 (Hauptanlage) i. V. m. der Nummer 9.3.2 (Lageranlage) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zuzuordnen ist. Für die Chlorsilan-Anlage wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Hinsichtlich der zu ändernden Chlorsilan-Anlage werden in Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Größen- oder Leistungswerte vorgeschrieben. Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung war daher für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht bei Änderungsvorhaben nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Die allgemeine Vorprüfung der Landesdirektion Sachsen hat ergeben, dass für das beantragte Änderungsvorhaben eine UVP-Pflicht nicht besteht. Folgende Gründe werden für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung als wesentlich angesehen: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die vorgenannte Entscheidung der Landesdirektion Sachsen nicht selbstständig anfechtbar ist. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß § 12 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 44, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich. Dresden, den 3. August 2026 Die Wacker Chemie AG in 01612 Nünchritz, Friedrich-von-Heyden-Platz 1 hat am 13. April 2026 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage (C001) am Standort 01612 Nünchritz, Flur Nünchritz, Flur Leckwitz und Flur Zschaiten eingereicht. Bei dem Änderungsvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben, welches der Nummer 4.1 (Hauptanlage) i. V. m. der Nummer 9.3.2 (Lageranlage) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zuzuordnen ist. Für die Chlorsilan-Anlage wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Hinsichtlich der zu ändernden Chlorsilan-Anlage werden in Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Größen- oder Leistungswerte vorgeschrieben. Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung war daher für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht bei Änderungsvorhaben nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Die allgemeine Vorprüfung der Landesdirektion Sachsen hat ergeben, dass für das beantragte Änderungsvorhaben eine UVP-Pflicht nicht besteht. Folgende Gründe werden für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung als wesentlich angesehen: - Die baulichen Änderungen erfolgen vollständig innerhalb des industriell genutzten Areals. Das Vorhaben findet innerhalb des Gebäudes statt. - Ein Zusammenwirken mit anderen Vorhaben besteht nicht. - Die Maßnahmen erfordern keinerlei Wasser und beanspruchen keine Bodenfläche. Das Vorhaben befindet sich vollständig innerhalb des industriellen Betriebsgeländes. Eine relevante Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt sowie der biologischen Vielfalt ist somit nicht zu besorgen. - Es fallen keine zusätzlichen Mengen als die bisher genehmigten Abfallmengen an. Entstehende Abfälle werden entsprechend ihrer Abfallschlüsselnummer entsorgt. - Abwasser wird über den Fabrikabwasserkanal der Abwasserbehandlungsanlage zugeführt und in die Elbe eingeleitet. Die vorgeschriebenen Überwachungswerte für die Abwassereinleitung werden eingehalten. - Es entstehen keine neuen Emissionen und mit relevanten zusätzlichen Schallimmissionen ist nicht zu rechnen. Die Richtwerte der TA Lärm und die Grenzwerte der TA Luft werden eingehalten. Somit sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. - Es kommen keine klimaschädlichen Gase zu Einsatz, weshalb keine klimarelevanten Auswirkungen zu besorgen sind. - Durch das Vorhaben treten keine Erschütterungen, ionisierende Strahlungen, elektromagnetische Felder sowie Lichteinwirkungen auf, die eine Belastung für die Umgebung darstellen könnten. - Durch die geplanten Änderungen ist nicht von einer Erhöhung der Anfälligkeit der Anlage für Störfälle, schwere Unfälle oder Katastrophen auszugehen. - Für das geplante Vorhaben sind keine Risiken für die menschliche Gesundheit hinsichtlich der Verunreinigung von Wasser und Luft zu erwarten. - Der Vorhabenstandort befindet sich nicht in einem land-, forst-, fischereiwirtschaftlichen Gebiet und die Fläche wird weder für Siedlung, Erholung und sonstige öffentliche Einrichtungen, noch für Verkehr, Ver- und Entsorgung genutzt. - Naturschutzrechtliche Schutzgüter, wie z. B. Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke, Naturdenkmäler, Biotope, Wasserschutzgebiete, Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte etc. sind vom beantragten Vorhaben nicht betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die vorgenannte Entscheidung der Landesdirektion Sachsen nicht selbstständig anfechtbar ist. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß § 12 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 44, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich. Dresden, den 3. August 2026 Landesdirektion Sachsen Dr. Batereau Referatsleiterin Dr. Batereau Referatsleiterin

August 3, 2026

Verwaltungsgericht Zugvögel-Festival abgesagt Aachen; Waldbrandgefahr führt zur Absage

Verwaltungsgericht Zugvögel-Festival abgesagt Aachen; Waldbrandgefahr führt zur Absage Newsletter August 2026 | NRW-Justiz Neuigkeiten aus der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Stand: 3. August 2026 Versteigerung von Räumungsgut 21. August 2026 NRW-Tag 2026 in Münster 28. August 2026 - 30. August 2026 August 2026 - 30. August 2026 “In eigener Sache: Kunst” noch bis zum 31. August 2026 noch bis zum 31. August 2026 Terminkalender Alle Termine aus dem Terminkalender. Alle Termine aus dem Terminkalender. ...

August 3, 2026

JVA Köln erhält Auszeichnung für innovative Suizidpräventionsarbeit in Köln; Auszeichnung am 10. Juli 2026.

JVA Köln erhält Auszeichnung für innovative Suizidpräventionsarbeit in Köln; Auszeichnung am 10. Juli 2026. Newsletter August 2026 | NRW-Justiz Neuigkeiten aus der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Stand: 3. August 2026 Versteigerung von Räumungsgut 21. August 2026 NRW-Tag 2026 in Münster 28. August 2026 - 30. August 2026 August 2026 - 30. August 2026 “In eigener Sache: Kunst” noch bis zum 31. August 2026 noch bis zum 31. August 2026 Terminkalender Alle Termine aus dem Terminkalender. ...

August 3, 2026