Deutscher Bauernverband e.V. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Deutschland; erste positive Signale zu Tierwohlgenehmigungen

Deutscher Bauernverband e.V. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Deutschland; erste positive Signale zu Tierwohlgenehmigungen Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0025147 03.07.2026 14:23:58 Seite 1 von 2 R002175/RV0025147 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 03.07.2026 um 14:23 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau - und Raumordnungsrechts Aktuell seit 03.07.2026 14:23:58 Angegeben von: am 16.06.2026 ...

July 31, 2026

Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. – Regelungsvorhaben Änderung BauGB – Deutschland; Ausdehnung Tierwohlprivilegierung auf alle Tierarten

Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. – Regelungsvorhaben Änderung BauGB – Deutschland; Ausdehnung Tierwohlprivilegierung auf alle Tierarten Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027367 31.07.2026 15:27:04 Seite 1 von 2 R001381/RV0027367 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 31.07.2026 um 15:27 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Änderung BauGB Aktuell seit 31.07.2026 15:27:04 Angegeben von: am 23.07.2026 Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. (R001381) Beschreibung: BauGB Weiterentwicklung § 245a Abs. 5 und 6 BauGB/ § 235 neu BauGB: Ausdehnung Tierwohlprivilegierung auf alle Tierarten Klarstellung, dass bei reinen Tierwohl‑ /Sanierungsumbauten ohne Tierplatzerhöhung und ohne relevante Mehrbelastung: bauplanungsrechtliche Privilegierung nach § 35 BauGB besteht UVP‑bedingte Entprivilegierung (Bebauungsplanpflicht) nicht greift besser nochErgänzung § 35 Abs. 1 BauGB: ausdrückliche Privilegierung von Tierwohlumbauten (inkl. Außenklimaställe, Wintergärten) bei gleichbleibender oder reduzierter Tierplatzzahl Erleichterungen für den Neubau von Ställen bei privilegierten Vorhaben bzw. bei Tierwohlställen (Bürokratieabbau, etc.) Betroffene Interessenbereiche (4) ...

July 31, 2026

Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. Stellungnahme zur Änderung des § 13a DüV beim Bundestag; Ausnahmen in roten Gebieten für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe

Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. Stellungnahme zur Änderung des § 13a DüV beim Bundestag; Ausnahmen in roten Gebieten für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe Stellungnahme/Gutachten SG2607300002 zu Regelungsvorhaben “Änderung des § 13a DüV” von “Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 1 Seite ) Zu Regelungsvorhaben: Änderung des § 13a DüV ...

July 31, 2026

BUJ fordert Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts in Deutschland; Veröffentlichung von Schiedssprüchen nur mit Zustimmung

BUJ fordert Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts in Deutschland; Veröffentlichung von Schiedssprüchen nur mit Zustimmung Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehm… Änderungen im Prozessrecht betreffend der Regelungen zur Schiedsgerichtsbarkeit und zum Schiedsverfahrensrecht Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. (R001441) am 05.06.2025 ...

July 31, 2026

Deutscher Anwaltverein e.V. begrüßt Ansätze zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts in Deutschland; Deutschland als Schiedsstandort nachhaltig gestärkt im globalen Wettbewerb

Deutscher Anwaltverein e.V. begrüßt Ansätze zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts in Deutschland; Deutschland als Schiedsstandort nachhaltig gestärkt im globalen Wettbewerb Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Deutscher Anwaltverein e.V. " DAV begrüßt vorgeschlagene Ansätze zur Stärkung des Schiedsstandortes Deutschland und schlägt weitere Schritte vor. Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 20.04.2026 ...

July 31, 2026

Deutscher Bauernverband e.V. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Deutschland; Positive Signale zu Tierwohlgenehmigungen

Deutscher Bauernverband e.V. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Deutschland; Positive Signale zu Tierwohlgenehmigungen Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Deutscher Bauernverband e.V.” Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau - und Raumordnungsrechts Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Deutscher Bauernverband e.V. (R002175) am 16.06.2026 Beschreibung: Eine Anpassung und zeitgemäße Weiterentwicklung des Baurechts an die aktuellen Herausforderungen ist dringend geboten. Vor diesem Hintergrund ist ausdrücklich zu begrüßen, dass Belange der Landwirtschaft Berücksichtigung finden und im Bereich der Tierwohlgenehmigungen erste positive und wichtige Signale gesetzt werden. ...

July 31, 2026

Prüfungsausschuss für die Erste Juristische Staatsprüfung bestimmt zulässige Hilfsmittel in Bayern; Nur ein Exemplar pro Hilfsmittel

Prüfungsausschuss für die Erste Juristische Staatsprüfung bestimmt zulässige Hilfsmittel in Bayern; Nur ein Exemplar pro Hilfsmittel Konsolidierte Fassung ab 1. August 2026: 2038.3.3.2-J Hilfsmittel für die Erste Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung EJS) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Landesjustizprüfungsamt - vom 16. Oktober 2008 Az.: PA - 2230 - IX - 9167/2008 zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 22. April 2026 Az.: PA 2230 - IX - 7612/2021 Auf Grund des § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Ausbildungs- und Prüfungs- ordnung für Juristen (JAPO) vom 13. Oktober 2003 (GVBl S. 758) bestimmt der Prüfungsausschuss für die Erste Juristische Staats- prüfung: In der Ersten Juristischen Staatsprüfung sind als Hilfsmit- tel zugelassen: 1.1 Habersack, Deutsche Gesetze (Loseblattsammlung, ohne Ergänzungsband) 1.2 Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (Loseblattsammlung, ohne Ergänzungsband) 1.3 Ziegler/Tremel, Gesetze des Freistaates Bayern (Lose- blattsammlung) 1.4 Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv), Band 5006, Arbeitsgesetze (ArbG) 1.5 Europarecht, Textausgabe, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1.6 Kalender 1.7 Im schriftlichen Teil bei elektronischer Anfertigung wahlweise eines der beiden folgenden Tastaturmodelle mit QWERTZ-Layout: 1.7.1 CHERRY KC 1000 (ohne Zusatz „SC“) 1.7.2 Logitech K280e (auch mit Zusatz „Pro“ oder „for Business“) 2.1 Andere Hilfsmittel, auch Rechner, Mobiltelefone, Smartwatches und sonstige technische Hilfsmittel, sind nicht zugelassen. 2.2 Der Besitz oder die Benutzung anderer als der zugelasse- nen Hilfsmittel ist nicht gestattet. 2.3 Schreibpapier darf nicht mitgebracht werden. 3.1 Von den in Nrn. 1.1, 1.2 sowie 1.3 zugelassenen Hilfsmit- teln ist jeweils nur ein Exemplar zugelassen. Die bis 14 Tage vor Beginn des schriftlichen Teils bzw. bis einen Tag vor dem individuellen Termin des mündlichen Teils eines Prüfungsteilnehmers jeweils zuletzt erschienenen Ergän- zungslieferungen der in Satz 1 genannten Hilfsmittel kön- nen bei diesem Teil zusätzlich mitgebracht werden. Soweit solche Ergänzungslieferungen bereits eingeordnet sind, können die ausgeschiedenen Blätter mitgebracht werden. 3.2 Von den übrigen zugelassenen Hilfsmitteln sind jeweils zwei verschiedene Auflagen zugelassen. 3.3 Ergänzungslieferungen bzw. Neuauflagen von Hilfsmitteln, die später als 14 Tage vor dem ersten Prüfungstag des schriftlichen Teils bzw. am Tag des individuellen Termins des mündlichen Teils eines Prüfungsteilnehmers erschei- nen, sind nicht zugelassen. 4.1 Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Aus- genommen sind, außer in dem unter Nr. 1.6 genannten Hilfsmittel (Kalender), bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen. 4.2 Beilagen und eingefügte Blätter sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind Beilagen, die vom Verlag den zulässi- gen Hilfsmitteln beigegeben werden. 4.3 Die Verwendung von Registern ist zulässig, sofern diese unbeschriftet sind oder ausschließlich Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbotes dienen. 5. Die Prüfungsteilnehmer haben die Hilfsmittel selbst mitzu- bringen. 6.1 Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2009 in Kraft. Sie gilt erstmals für den Prüfungstermin 2009/1.*) 6.2 Mit Ablauf des 28. Februar 2009 tritt die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Erste Juristische Staatsprüfung vom 28. Juli 2006 (JMBl S. 165), geändert durch Bekannt- machung vom 5. April 2007 (JMBl S. 46), außer Kraft. *) Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 16. Oktober 2008.

July 31, 2026

BVerwG klärt Auslegung der Gefahr für die Allgemeinheit im AsylG in Deutschland; Gefahr auch bei Häufung leichter Straftaten möglich.

BVerwG klärt Auslegung der Gefahr für die Allgemeinheit im AsylG in Deutschland; Gefahr auch bei Häufung leichter Straftaten möglich. Entscheiderbrief 07/2026 Entscheiderbrief Informationsschnelldienst 07/2026 Das BAMF Inhaltsverzeichnis Aktuelle Rechtsprechung 3 BVerwG/Auslegung des Begriffs der „Gefahr für die Allgemeinheit“ i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 AsylG [a.F.] 3 VGH Baden-Württemberg bestätigt Übertragbarkeit der BVerwG-Rechtsprechung auf weibliche, nicht vulnerable Schutzberechtigte in Griechenland 3 VG Trier/Türkei: Nichteheliche Lebensgemeinschaft steht Abschiebungsandrohung nicht entgegen 4 EuGH/BVerwG-Ticker: Anstehende Entscheidungen, Schlussanträge und mündliche Verhandlungen 5 Länderkundliche Informationen 5 Neue Länderkurzinformationen 5 Aktuelle Themen 6 Unentgeltliche Rechtsauskunft (auRA) – eine neue Aufgabe für das Bundesamt 6 Jahresbericht 2025 des Forschungszentrums 7 Neuerwerbungen der Bibliothek 7 Impressum 8 ...

July 31, 2026

Beklagte Bank verweigert Auszahlung der Kontoguthaben der Erblasserin vor LG Stuttgart; Bank verlangt Legitimationsnachweis bei konkreten Zweifeln

Beklagte Bank verweigert Auszahlung der Kontoguthaben der Erblasserin vor LG Stuttgart; Bank verlangt Legitimationsnachweis bei konkreten Zweifeln Landesrecht BW - 7 O 240/23 | LG Stuttgart 7. Zivilkammer | 30.07.2026 | Urteil Randnummer 2: Die Erblasserin wurde am … geboren und verstarb am … in …. Sie unterhielt bei der Beklagten jedenfalls zwei Girokonten. Das auf US-Dollar lautende Girokonto mit der Kontonummer … wies nach einem Kontoauszug vom 18.07.2022 (Anl. K4) ein Guthaben von 44.695.507,97 US-Dollar auf. Das auf Euro lautende Girokonto mit der Kontonummer … wies nach einem Kontoauszug vom 03.03.2023 (Anl. K4) ein Guthaben von 24.272.936,94 € auf. Die Konten wurden von der Erblasserin als natürliche Person in ihrem privaten Vermögen geführt; es handelte sich nicht um Gesellschaftskonten. ...

July 31, 2026

Australia government accepts six recommendations from Jill Slay SOCI Act review; Tranche 1 reforms take effect June 2026

Australia government accepts six recommendations from Jill Slay SOCI Act review; Tranche 1 reforms take effect June 2026 Review of the SOCI Act | White & Case LLP Review of the SOCI Act Review of the Security of Critical Infrastructure Act 2018 Update The Security of Critical Infrastructure Act 2018 (Cth) (the " SOCI Act “) was introduced to protect essential services and critical infrastructure from interference and has since been expanded through several rounds of reform to cover a wider range of services, infrastructure, hazards and threats, including cyber incidents. ...

July 31, 2026