WEKO Panel: Kartellgesetz vs. Gesellschaftsrecht – Wie weit kann WEKO ins Gesellschaftsrecht eingreifen? Zürich, KV Business School Zürich; WEKO-Eingriff ins Gesellschaftsrecht diskutiert

WEKO Panel: Kartellgesetz vs. Gesellschaftsrecht – Wie weit kann WEKO ins Gesellschaftsrecht eingreifen? Zürich, KV Business School Zürich; WEKO-Eingriff ins Gesellschaftsrecht diskutiert Panel: Kartellgesetz vs. Gesellschaftsrecht – Wie weit kann die WEKO in das Gesellschaftsrecht eingreifen? Speaking Engagement - 28. April 2026 Guide - 24. April 2026 Briefing - 24. April 2026 Deals, Cases & NewsDeals & CasesCorporate News KarriereArbeiten bei unsÜbersichtAnwälteSubstitutenKurzpraktikantenAdministrationAssistenzenStellenOffene StellenBewerbenBewerbungsprozessFragen und AntwortenSpontanbewerbungIhre KarriereIhre Karriere bei uns Ihre KarriereIhre Karriere bei uns ...

April 30, 2026

BÜNDNISGRÜNE fordern gesetzlichen Schutz für den Igel in Sachsen; Expertenanhörung bestätigt Dringlichkeit

BÜNDNISGRÜNE fordern gesetzlichen Schutz für den Igel in Sachsen; Expertenanhörung bestätigt Dringlichkeit BÜNDNISGRÜNE fordern gesetzlichen Schutz für den Igel in Sachsen – Expertenanhörung bestätigt Dringlichkeit Datum: 30. April 2026 BÜNDNISGRÜNE fordern gesetzlichen Schutz für den Igel in Sachsen – Expertenanhörung bestätigt Dringlichkeit Im Anschluss an die Expertenanhörung im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtags unterstreicht Franziska Schubert, Vorsitzende und Sprecherin für Tierschutz der Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN, die dringende Notwendigkeit, den Schutz heimischer Wildtiere, insbesondere des Igels, rechtlich und praktisch zu stärken. Die Auswertung der aktuellen Datenlage zeichnet ein besorgniserregendes Bild: Der Igel, einst ein häufiger Gast in unseren Gärten, leidet massiv unter dem Verlust von Lebensräumen, dem Insektensterben und den Gefahren durch moderne Gartentechnik. Vor diesem Hintergrund fand der Vorstoß der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion in der heutigen Anhörung viel Zustimmung bei den Sachverständigen. Franziska Schubert , Vorsitzende und Sprecherin für Tierschutz der Fraktion BÜNDNIS 90 ...

April 30, 2026

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Aktenvorträge Zivilrecht; drei Blöcke

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Aktenvorträge Zivilrecht; drei Blöcke Prüferwechsel bleiben vorbehalten. Telefonische Auskünfte werden NICHT erteilt. 22.05.2026 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen N 6 Nr. Kennziffer Vorbereitung Vortrag 1 2932/26 09:15 10:15 2 2188/26 09:30 10:30 3 1199/26 09:45 10:45 4 3265/26 10:20 11:20 5 1158/26 10:35 11:35 Aktenvortrag: Zivilrecht 22.05.2026 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen N 7 Nr. Kennziffer Vorbereitung Vortrag 1 3283/26 09:15 10:15 2 3433/26 09:30 10:30 3 2249/26 09:45 10:45 4 4387/26 10:20 11:20 5 1405/26 10:35 11:35 ...

April 30, 2026

Amtsgericht Köln Sitzungstermine Köln; Viele Termine teils nicht öffentlich

Amtsgericht Köln Sitzungstermine Köln; Viele Termine teils nicht öffentlich Amtsgericht Köln: Sitzungstermine Uhrzeit Termin Verfahren Saal Aktenzeichen Hinweis Ab 06:00 Uhr 06:00 Uhr Berichts- und Prüfungstermin Unbekannt 1307 70a IN 27 26 Nicht öffentlich 06:00 Uhr Berichts- und Prüfungstermin Unbekannt 1337 70g IK 25 26 Nicht öffentlich 06:00 Uhr Berichts- und Prüfungstermin Unbekannt 1341 70g IK 453 25 Nicht öffentlich 06:00 Uhr Berichts- und Prüfungstermin Unbekannt 1337 70g IN 15 ...

April 30, 2026

BFW Stellungnahme in Verbändeanhörung; Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte gefährdet Investitionen

BFW Stellungnahme in Verbändeanhörung; Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte gefährdet Investitionen BFW Newsroom - BauGB‑Novelle: BFW in der Anhörung- Vereinfachungen mit Grenzen BauGB‑Novelle: BFW in der Anhörung- Vereinfachungen mit Grenzen Der BFW hat sich mit einer umfassenden Stellungnahme in die Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau‑ und Raumordnungsrechts (BauGB‑Novelle) eingebracht. Nach derzeitigem Stand strebt die Bundesregierung an, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause im Kabinett zu beschließen. Der Gesetzentwurf enthält Ansätze zur Vereinfachung des Bauplanungsrechts. Hierzu zählen längst überfällige Regelungen zur Digitalisierung und Vereinfachungen in der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese können im Ergebnis zu einer spürbaren Vereinfachung und Beschleunigung von bauplanungsrechtlichen Verfahren beitragen. ...

April 30, 2026

Bundeskabinett beschließt Mietrecht II in Deutschland; 3% Kappung der Indexmiete mit Öffnung nach oben

Bundeskabinett beschließt Mietrecht II in Deutschland; 3% Kappung der Indexmiete mit Öffnung nach oben BFW Newsroom - Kabinett beschließt „Mietrecht II“ - Eckpunkte und Ausblick Kabinett beschließt „Mietrecht II“ – Eckpunkte und Ausblick News 29.04.2026 Franco Höfling Justiziar Leiter Recht Indexmiete Kurzzeitvermietung Mietrecht Mietrecht II Schonfristzahlung möblierter Wohnraum Der am 29. April vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Wohn‑ und Geschäftsraummietrechts („Mietrecht II“ ) greift einige zentrale Kritikpunkte aus der Verbändeanhörung auf. In mehreren besonders praxisrelevanten Bereichen, wie bei der Indexmiete, der Kurzzeitvermietung und der Vermietung von möbliertem Wohnraum finden sich nun etwas differenziertere Regelungen, die das ursprünglich vorgesehene Maß an Regulierung abmildern. Das ist tendenziell positiv. An der Grundsatzkritik des BFW ändert sich jedoch nichts. Wie geht es weiter? Der Gesetzentwurf wird nun in den Deutschen Bundestag eingebracht. Nach den Planungen der Bundesregierung soll das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause, spätestens Anfang Juli, abgeschlossen werden. Der BFW wird das Verfahren weiterhin konstruktiv kritisch begleiten und sich für weitere investitionsfreundliche Verbesserungen einsetzen. Im Folgenden ein Zwischenstand: Kurzzeitvermietung: Sechs Monate mit begrenzter Verlängerungsoption auf 8 Monate. Der Ausnahmetatbestand der Vermietung „zum vorübergehenden Gebrauch“ wird in § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB-E erstmals gesetzlich zeitlich konkretisiert. Künftig gilt die Ausnahme, wenn Wohnraum „für einen besonderen vorübergehenden Bedarf für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten angemietet wird“. Zugleich enthält der überarbeitete Gesetzentwurf eine praxisrelevante Öffnung: Ergibt sich nach Mietbeginn ein weiterhin vorübergehender, aber längerer Bedarf, kann das Mietverhältnis einmalig auf insgesamt bis zu acht Monate verlängert werden. Möblierter Wohnraum: Zeitwert als Maßstab, höhere Pauschale und Heilungsregelung. Mit dem neuen § 556d Absatz 1a BGB-E wird klargestellt, dass bei möbliertem Wohnraum ein gesonderter Möblierungszuschlag zulässig ist. Dieser gilt als angemessen, wenn er „monatlich höchstens 1 Prozent des durch Schätzung ermittelbaren Zeitwertes der Einrichtungsgegenstände“ beträgt. Mit dieser nunmehr eingefügten Berechnungshilfe soll die praktische Umsetzung vereinfacht werden. Für voll ausgestatteten Wohnraum gilt eine regelmäßige Angemessenheitsvermutung bis zu 10 Prozent der unmöblierten Miete. Im Vorentwurf lag die Regelvermutung bei lediglich 5 %. Flankierend wird in § 556d Absatz 1b BGB-E eine Auskunftspflicht eingeführt. Wird der Möblierungszuschlag nicht rechtzeitig offengelegt, gilt der Wohnraum bei der Mietpreisprüfung als unmöbliert. Positiv ist jedoch, dass nun ausdrücklich eine Heilungswirkung aufgenommen wurde. Nach Nachholung der Auskunft endet diese Rechtsfolge nach zwei Jahren. Indexmiete: Kappung in Höhe von 3 % mit Öffnung. Besonders relevant für die wirtschaftliche Tragfähigkeit langfristiger Mietverhältnisse ist die Neuregelung der Indexmiete. Nach dem neuen § 557b Absatz 4 BGB‑E gilt: „Übersteigt die jährliche Indexveränderung 3 Prozent, bleibt die Hälfte des darüberhinausgehenden Teils bei der Berechnung der Mietanpassung unberücksichtigt. Die Regelung greift ausschließlich in Gebieten mit besonders gefährdeter Wohnraumversorgung, die von den Ländern per Rechtsverordnung bestimmt werden können. Es ist also in den Ländern eine separate Rechtsverordnung für Indexmieten erforderlich. Gegenüber dem Referentenentwurf wurde damit die Kappung auf 3,0 Prozent abgesenkt, jedoch kombiniert mit einer Öffnung nach oben, wonach die Hälfte der darüberhinausgehenden Inflation als Wertsicherung bei der Mietanpassung angesetzt werden kann. Damit bleibt die Indexmiete als Instrument grundsätzlich erhalten. Höhere inflationsbedingte Ausschläge werden jedoch gedämpft. Schonfristzahlung: Einmalige Erweiterung auf ordentliche Kündigung. Unverändert aus dem Referentenentwurf übernommen wurde die Erweiterung der Schonfristzahlung. Künftig führt die vollständige Begleichung der Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit nicht nur zur Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs, sondern einmalig auch zur Unwirksamkeit einer hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung. Ausgang offen. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Weitere Informationen: Franco Höfling E-Mail Kontakt Diskutieren Sie mit uns auf Social Media! facebook ...

April 30, 2026

Bundesregierung Entwurf MDWG; Innenausschuss des Deutschen Bundestags, Berlin; Ausweitung biometrischer Daten und AZR-Datenaustausch zwischen Behörden

Bundesregierung Entwurf MDWG; Innenausschuss des Deutschen Bundestags, Berlin; Ausweitung biometrischer Daten und AZR-Datenaustausch zwischen Behörden Vorblatt Ausschussdrucksache 21(4)167 C Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. Wahlperiode Innenausschuss Schriftliche Stellungnahme von Dr. Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise, Kiel vom April 2026 Öffentliche Anhörung Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung BT-Drucksache 21/4080 Ausschussdrucksache 21(4)167 C vom 29. April 2026 21. Wahlperiode Innenausschuss ...

April 30, 2026

Bundesregierung Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz Berlin Paul-Löbe-Haus Saal 2.600; nichtöffentlich Debatte am 6. Mai 2026

Bundesregierung Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz Berlin Paul-Löbe-Haus Saal 2.600; nichtöffentlich Debatte am 6. Mai 2026 Tagesordnung der 37. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz Wahlperiode Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Wahlperiode Seite 1 von 3 PA6-53100-0008-0037-0008 Mitteilung Berlin, den 30. April 2026 Die 37. Sitzung – nichtöffentlich – des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz findet statt am Mittwoch, dem 6. Mai 2026, 9:00 Uhr Berlin, Paul-Löbe-Haus, Saal 2.600 Sekretariat Telefon: +49 30 227-32430 E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de Sitzungssaal Telefon: +49 30 227-30303 ...

April 30, 2026

Bundesregierung setzt Wolfsmanagement-Vorgaben des BJagdG in Deutschland um; ohne festgelegte Frist Bund-Länder-Fachgremium koordiniert Umsetzung

Bundesregierung setzt Wolfsmanagement-Vorgaben des BJagdG in Deutschland um; ohne festgelegte Frist Bund-Länder-Fachgremium koordiniert Umsetzung Deutscher Bundestag - Umsetzung der Vorgaben zur Wolfsjagd Umsetzung der Vorgaben zur Wolfsjagd MIS) Die Umsetzung der im neuen Bundesjagdgesetz (BJagdG) vorgesehenen Vorgaben zum Wolfsmanagement liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21 5578(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21 5222(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Nach Kenntnis der Bundesregierung sei dazu eine Änderung der jeweiligen Landesjagdgesetze nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Zudem betont die Bundesregierung, dass es keine spezifische Vorschrift im Bundesjagdgesetz gebe, die eine Umsetzungsfrist wie etwa bei EU-Richtlinien vorsieht. Die Pflicht zur Anpassung der Landesjagdgesetze, Verordnungen beziehungsweise Verwaltungsvorschriften leite sich aus der allgemeinen Pflicht zur Herstellung eines widerspruchsfreien Rechtszustands ab. Die Bundesregierung werde den Umsetzungsprozess aktiv über ein Bund-Länder-Fachgremium auf der Grundlage von Paragraf 22e Bundesjagdgesetz begleiten. Das Fachgremium soll der Ort sein, in dem auftretende Fragen gemeinsam mit den Ländern bearbeitet werden. ...

April 30, 2026

Deutscher Notarverein e.V. Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren in Deutschland; Beschleunigt Unternehmensgründungen durch digitale Beurkundung

Deutscher Notarverein e.V. Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren in Deutschland; Beschleunigt Unternehmensgründungen durch digitale Beurkundung Ausschussdrucksache 21(6)81a Wahlperiode Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument Schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Michael Bernauer Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung ...

April 30, 2026