Alusysteme Metallbau Bellmann GmbH Insolvenzverfahren Leipzig; Registerkennzeichen IN statt IE korrigiert.

Alusysteme Metallbau Bellmann GmbH Insolvenzverfahren Leipzig; Registerkennzeichen IN statt IE korrigiert. Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 405 IE 870/26 Gericht: Leipzig Name, Vorname / Bezeichnung: Alusysteme Metallbau Bellmann GmbH Sitz / Wohnsitz: Brand-Erbisdorf Register: Chemnitz, HRB 12370 Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 870/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alusysteme Metallbau Bellmann GmbH, Gewebegebiet Süd 7, 09618 Brand-Erbisdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 12370 vertreten durch den Geschäftsführer Harald Bremer ergeht am 13.08.2026 nachfolgende Entscheidung: Der Beschluss vom 01.08.2026, mit dem über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wird im Aktenzeichen dahingehend berichtigt, dass das Registerkennzeichen nicht „IE“, sondern „IN“ lautet. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig oder bei dem Landgericht Leipzig Harkortstraße 9 04107 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung oder Erlass der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

August 14, 2026

Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Beschluss im Insolvenzverfahren, Saarbrücken/Sulzbach; Berichtigung des Datums auf 31.07.2026

Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Beschluss im Insolvenzverfahren, Saarbrücken/Sulzbach; Berichtigung des Datums auf 31.07.2026 Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 109 IN 47/26 Gericht: Saarbrücken Name, Vorname / Bezeichnung: Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH Sitz / Wohnsitz: Saarbrücken Register: Saarbrücken, HRB 6089 Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 47/26 109 IN 47/26 AMTSGERICHT SAARBRÜCKEN Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 6089 eingetragenen Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Zum Gerlen 11, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Vogelgesang, wird der Beschluss vom 31.07.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit in Form eines Tippfehlers hinsichtlich des Datums am Ende wie folgt berichtigt: Statt “Sulzbach, 28.07.2026 Amtsgericht” muss es richtig heißen “Sulzbach, 31.07.2026 Amtsgericht”. Gründe: Die Berichtigung erfolgt nach § 4 S. 1 InsO i.V.m. § 319 Abs. 1 ZPO analog von Amts wegen aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers. Der Beschluss datiert auf den 31.07.2026, was sich im Übrigen auch aus der elektronischen Signatur ergibt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 319 Abs. 3 ZPO gegeben. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken oder dem Landgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Sulzbach, 12.08.2026 Amtsgericht Wagenpfeil Richterin 109 IN 47/26 Saarbrücken, 31.07.2026

August 13, 2026

AMC GmbH Insolvenzverfahren Düsseldorf; Insolvenzverwalter Dr. Peter Minuth ernannt

AMC GmbH Insolvenzverfahren Düsseldorf; Insolvenzverwalter Dr. Peter Minuth ernannt Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 503 IN 75/26 Gericht: Düsseldorf Name, Vorname / Bezeichnung: AMC GmbH Sitz / Wohnsitz: Monheim Register: Düsseldorf, HRB 61484 Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 75/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61484 eingetragenen AMC GmbH, An der Tongrube 1-3, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Dücker, wird wegen Überschuldung heute, am 07.08.2026, um 11:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth, Burggrafenstraße 5/5a, 40545 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 16.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 503 IN 75/26 Düsseldorf, 07.08.2026

August 11, 2026

Vincenzo Allevato Kollokationsplan und Inventar ausgeschlagene Erbschaft Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St.Gallen; Fristen: 20 Tage, 4.9.2026

Vincenzo Allevato Kollokationsplan und Inventar ausgeschlagene Erbschaft Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St.Gallen; Fristen: 20 Tage, 4.9.2026 Kollokationsplan und Inventar Vincenzo Allevato, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Vincenzo Allevato, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Vincenzo Allevato, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Italien Geburtsdatum: 11.04.1970 Todesdatum: 24.01.2026 Wohnhaft gewesen: wohnhaft gewesen Riethüslistrasse 10 9012 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen Vincenzo Allevato, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Italien Geburtsdatum: 11.04.1970 Todesdatum: 24.01.2026 Wohnhaft gewesen: wohnhaft gewesen Riethüslistrasse 10 9012 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen

August 6, 2026

CARB announces Scope 3 phase-in in California; Phase-in covers five Scope 3 categories

CARB announces Scope 3 phase-in in California; Phase-in covers five Scope 3 categories California climate disclosure laws: CARB announces Scope 3 phase in, rescinds exemption for insurers and codifies 2026 enforcement discretion California climate disclosure laws: CARB announces Scope 3 phase in, rescinds exemption for insurers and codifies 2026 enforcement discretion On July 21st, the California Air Resources Board (“CARB”) held a public workshop providing updates on the Climate Corporate Data Accountability Act (“SB 253”) (the “Workshop”). The Workshop focused on CARB’s forthcoming proposed regulation for SB 253 reporting requirements starting in 2027 (the “2027 Regulation”). The 2027 Regulation is expected to be made public in the fall of 2026 and will be subject to a 45-day public comment period. ...

August 6, 2026

DIY-Versum GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Paderborn; Forderungen bis 14.09.2026 anmelden

DIY-Versum GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Paderborn; Forderungen bis 14.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 97 IN 198/26 Gericht: Paderborn Name, Vorname / Bezeichnung: DIY-Versum GmbH Sitz / Wohnsitz: Lichtenau Register: Paderborn, HRB 18073 Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 198/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 18073 eingetragenen DIY-Versum GmbH, Johannes-Höschen-Straße 18, 33165 Lichtenau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Felix Makosch, Riehler Straße 231, 50735 Köln wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.08.2026, um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstraße 5, 33602 Bielefeld, Telefon: 0521-92279100, Fax: 052192279129. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 12.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 97 IN 198/26 Paderborn, 03.08.2026

August 5, 2026

R. B. reicht Forderungsklage gegen Aurelia Prunes (Sarin) beim Kreisgericht Wil ein, Aktenzeichen OV.2026.11-WI2ZK-SAL; 30-Tage-Frist zur Klageantwort

R. B. reicht Forderungsklage gegen Aurelia Prunes (Sarin) beim Kreisgericht Wil ein, Aktenzeichen OV.2026.11-WI2ZK-SAL; 30-Tage-Frist zur Klageantwort Eingangsanzeige, Aufforderung zur Klageantwort / Aufforderung zur Stellungnahme Aufforderung zur Stellungnahme R. B. hat am 5. Juni 2026 gegen Aurelia Prunes (Sarin), letzte bekannte Adresse: Brestei 526, RO-200051 Craiova, aktuell unbekannten Aufenthaltes, beim Kreisgericht Wil eine Forderungsklage, Verfahrensnummer OV.2026.11-WI2ZK-SAL, eingereicht. Aurelia Prunes (Sarin) wird hiermit aufgefordert, innert 30 Tagen ab Veröffentlichung, eine schriftliche Klageantwort (mit Beilagenverzeichnis und im Doppel) einzureichen. Aurelia Prunes (Sarin) hat Gelegenheit, innert 10 Tagen ab Veröffentlichung, zum Gesuch des Klägers betreffend unentgeltliche Rechtspflege (UP.2026.101-WI2ZK-SAL) schriftlich Stellung zu nehmen. Die Verfahrensakten können nach telefonischer Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden.

August 5, 2026

DOL enforcement guidance announced US defined contribution plans; Forfeiture lawsuits rising

DOL enforcement guidance announced US defined contribution plans; Forfeiture lawsuits rising DC Lens Q3 2026 Our flagship series of quarterly market insights and news updates written exclusively for defined contribution practitioners. Explore the latest edition of our DC Lens newsletter, featuring: legislative update: The DOL & IRS might be taking a pay cut; DOL enforcement guidance announced; More money to TDFs; HSA limits announced. Q2’26 litigation summary: Stable value case dismissed; Genworth survives … again; Forfeiture cases still on the rise—some win; some lose. ...

August 1, 2026

Missbrauchsbetroffene Melanie F. und andere Klägerinnen gegen Erzbistum Köln in Köln; Berufung läuft; je 830.000 Euro Schmerzensgeld

Missbrauchsbetroffene Melanie F. und andere Klägerinnen gegen Erzbistum Köln in Köln; Berufung läuft; je 830.000 Euro Schmerzensgeld Missbrauchsprozesse gegen Erzbistum Köln gehen weiter | katholisch.de Missbrauchsprozesse gegen Erzbistum Köln gehen weiter VERÖFFENTLICHT AM 31.07.2026 UM 08:45 UHR – LESEDAUER: 2 MINUTEN KÖLN - Jeweils 830.000 Euro Schmerzensgeld – zwei Klägerinnen sehen das Erzbistum Köln in der Mitverantwortung für erlittenen Missbrauch. Im September und Oktober verhandeln die Gerichte weiter. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zweier Missbrauchsbetroffener mit dem Erzbistum Köln gehen weiter. Die eine Frau gibt an, von einem Priester missbraucht worden zu sein, die andere von einem Messdienerleiter. Beide verlangen vom Erzbistum Köln jeweils ein Schmerzensgeld von 830.000 Euro. ...

July 31, 2026

David Fischer Aufforderung zur Stellungnahme im Zivilverfahren B. G. AG gegen ihn, Kreisgericht St. Gallen, Bohl 1, 9004 St. Gallen; Verhandlung nicht vorgesehen

David Fischer Aufforderung zur Stellungnahme im Zivilverfahren B. G. AG gegen ihn, Kreisgericht St. Gallen, Bohl 1, 9004 St. Gallen; Verhandlung nicht vorgesehen Aufforderung zur Stellungnahme Aufforderung zur Stellungnahme Im Zivilverfahren B. G. AG gegen David Fischer, zuletzt wohnhaft gewesen Rorschacher Strasse 231, 9016 St. Gallen, betreffend Mieterausweisung (SZ.2026.155-FS SG3ZE-EMA) wird der Gesuchsgegner David Fischer aufgefordert, innert 10 Tagen ab Veröffentlichung im Doppel eine Stellungnahme mit Beweisurkunden und Beweismittelverzeichnis beim Kreisgericht St. Gallen, Bohl 1, 9004 St. Gallen, einzureichen. Die Gerichtsferien gelten nicht. Bei unbenutztem Ablauf der Frist wird keine Nachfrist angesetzt und aufgrund der vorliegenden Akten entschieden. Eine verspätete Eingabe wird nicht berücksichtigt. Die Akten des Verfahrens können nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 058 229 06 20) bei der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Eine Verhandlung ist nicht vorgesehen. Der Entscheid wird schriftlich eröffnet. 9004 St. Gallen, 30. Juli 2026 Die Kreisgerichtskanzlei

July 31, 2026