Genossenschaftsverband Bayern e. V. fordert Abschaffung der Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach MiFID II in Deutschland; EU-weit Abschaffung der Aufzeichnungspflicht gefordert.
Genossenschaftsverband Bayern e. V. fordert Abschaffung der Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach MiFID II in Deutschland; EU-weit Abschaffung der Aufzeichnungspflicht gefordert. Lobbyregister-Stellungnahme SG2608120021 von “Genossenschaftsverband Bayern e. V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 4 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Widersprüchliche Regelungen zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation im Wertpapier- und Kreditrecht Weder die Wohnimmobilienkredit- noch die Verbraucherkreditrichtlinie fordern eine Aufzeichnung elektronischer Kommunikation, also insbesondere von Telefon- und Videogesprächen, obwohl dies im modernen Bankgeschäft mittlerweile alltäglich sein dürfte. Lediglich die Wertpapier-Richtlinie MiFid II fordert eine solche Aufzeichnung. Der deutsche Gesetzgeber sollte sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Pflicht zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach Art. 16 Abs. 7 MiFID II einsetzen. ...