Bundesministerium der Finanzen plant pauschale Personalstellenkürzungen in Deutschland; Wasserstraßenetat von Kürzungen ausgenommen
Bundesministerium der Finanzen plant pauschale Personalstellenkürzungen in Deutschland; Wasserstraßenetat von Kürzungen ausgenommen Lobbyregister-Stellungnahme SG2605040006 von “Initiative System Wasserstraße” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 2 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Ausnahme der WSV von pauschalen Kürzungen der HG 5 sowie von pauschalen Stelleneinsparungen Das BMF plant – mit Berufung auf den Koalitionsvertrag – eine pauschale Stellenkürzung der Bundesverwaltung um insgesamt 8 Prozent, beginnend 2025 mit 0,5 Prozent und 2026 mit 2 Prozent sowie eine Kürzungen der sogenannten Obergruppen 51 und 54 aller Einzelpläne um 2 Prozent je Jahr, kumulierend auf 10 Prozent im Haushaltsjahr 2029. Ziel der Einflussnahme ist erstens: Die pauschalen, einzelplanübergreifenden Kürzungen in den Obergruppen 51 und 54 dürfen auf den Wasserstraßenetat keine Anwendung finden. Zweitens: Die WSV muss ausgenommen werden von der geplanten pauschalen Personalstellenabschmelzungen. ...