Bundesarchitektenkammer e. V. positioniert sich zum zukünftigen Gebäudemodernisierungsgesetz in Deutschland, betont Lebenszyklusbetrachtungen und Praxistauglichkeit; Nachweisverfahren im Fokus
Bundesarchitektenkammer e. V. positioniert sich zum zukünftigen Gebäudemodernisierungsgesetz in Deutschland, betont Lebenszyklusbetrachtungen und Praxistauglichkeit; Nachweisverfahren im Fokus Lobbyregister-Stellungnahme SG2604230030 von “Bundesarchitektenkammer e. V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Zu Regelungsvorhaben:Zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren. ...