Stadt Köln nimmt am Interessenbekundungsverfahren am Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ des BMWSB teil

Stadt Köln nimmt am Interessenbekundungsverfahren am Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ des BMWSB teil Teilnahme der Stadt Köln am Interessenbekundungsverfahren am Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ des BMWSB – Projekte „GrünZug Nippes“, „Hybridpark“ und “Wasser muss zum Baum” Startseite Kalender Gremien Gremienmitglieder Rat Bezirksvertretungen Fachausschüsse und weitere Gremien Fraktionen und Gruppen Aktuelle Vorgänge Aktuelle Dokumente Aktuelle Vorlagen Recherche Nach Betreff Nach weiteren Filtern Nach Dokumentenart Weitere Informationen Infos & Anleitungen Datenschutz Impressum Toggle navigation Rechercheauswahl RSS-Feed Teilnahme der Stadt Köln am Interessenbekundungsverfahren am Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ des BMWSB – Projekte „GrünZug Nippes“, „Hybridpark“ und “Wasser muss zum Baum” Informationen Beratungen 30.04.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün TOP 4.1.4 öffentlich - Vorberatung (Fachausschuss) 2 Dok. Zur Sitzung … EI Einladung TO Tagesordnung 12.05.2026 Rat TOP 10.11 öffentlich - Entscheidung 2 Dok. Zur Sitzung … EI Einladung Rat BM Öffentliche Bekanntmachung

April 30, 2026

Bezirksvertretung Chorweiler beschließt Einrichtung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler; mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht

Bezirksvertretung Chorweiler beschließt Einrichtung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler; mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer AN/0314/2026 Stand: 24.04.2026 Sachstandsbericht Einrichtung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Einrichtung einer Jugendvertretung als bera- tendes Mitglied der Bezirksvertretung. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen, organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen zur Einrich- tung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler zu prüfen und umzu- setzen, sich bei der Ausgestaltung insbesondere an dem erfolgreichen Pilotmodell der Bezirks- vertretung Innenstadt zu orientieren, die Jugendvertretung als beratendes Mitglied mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht, auszugestalten, eine Aufwandsentschädigung analog zur Regelung für die Seniorenvertretung vorzu- sehen, der Jugendvertretung die Möglichkeit zur Einbringung von Anfragen einzuräumen, ein jährliches Entsendungsverfahren vorzusehen, bei dem der Vorstand der BSV Köln eine geeignete Person benennt, sicherzustellen, dass folgende Voraussetzungen gelten: o Wohnsitz im Stadtbezirk Chorweiler oder Besuch einer Schule im Stadtbezirk, o Mindestalter 16 Jahre, o Höchstalter 27 Jahre, eine jährliche Neuentsendung vorzusehen, wobei eine Wiederentsendung möglich ist, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich rechtlicher Bewertung vorzulegen Status ...

April 30, 2026

Bezirksvertretung Kalk in Köln beschließt Vergabe weiterer bezirksorientierter Mittel 2026; Auszahlung erst nach Haushaltsgenehmigung

Bezirksvertretung Kalk in Köln beschließt Vergabe weiterer bezirksorientierter Mittel 2026; Auszahlung erst nach Haushaltsgenehmigung Antrag/Anfrage SPD BV8 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 30.04.2026 AN/0742/2026 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 30.04.2026 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die LINKE. und Volt und Hooghoughi in der Bezirksvertreung Kalk: “Vergabe weiterer bezirksorientierter Mittel 2026” ...

April 30, 2026

Der Rat der Stadt Köln nutzt Ausnahmegenehmigung zur Besetzung der Ausschüsse mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern, Köln; Erhöht Bürgerbeteiligung durch Expertenmitwirkung

Der Rat der Stadt Köln nutzt Ausnahmegenehmigung zur Besetzung der Ausschüsse mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern, Köln; Erhöht Bürgerbeteiligung durch Expertenmitwirkung Anlage 2 – Aktualisierter Beschlussvorschlag zu Vorlage 0033/2025 Beschluss: Der Rat macht Gebrauch von der Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen nach § 129 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Köln mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern und beschließt die Benennung weiterer sachkundiger Einwohner*innen sowie einer Stellvertretung durch folgende Träger: ...

April 30, 2026

Der Rat der Stadt Köln nutzt NRW-Ausnahmegenehmigung zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Köln; Beschluss gilt nicht für den Hauptausschuss.

Der Rat der Stadt Köln nutzt NRW-Ausnahmegenehmigung zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Köln; Beschluss gilt nicht für den Hauptausschuss. Anlage 3 – Aktualisierter Beschlussvorschlag zu Vorlage 0031/2025 Beschluss: Der Rat macht Gebrauch von der Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen nach § 129 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Köln mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern und setzt die Anzahl der sachkundigen Einwohnerinnen bzw. Einwohner wie folgt fest: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) Der Beschluss gilt nicht für den Hauptausschuss.

April 30, 2026

Stadt Köln – Interimsbau am Schulstandort Köln-Zündorf; Landschaftsschutzgebiet betroffen

Stadt Köln – Interimsbau am Schulstandort Köln-Zündorf; Landschaftsschutzgebiet betroffen 1 Stadt Köln Interimsgebäude Schulzentrum Heerstraße 7, Köln-Porz Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 2 Stadt Köln Interimsgebäude Schulzentrum Heerstraße 7, Köln-Porz Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Gutachten im Auftrag der Stadt Köln - Gebäudewirtschaft Bearbeiter: Dr. Claus Albrecht Dr. Thomas Esser Johanna Dittmar B.Sc. KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Beselerstr. 2-6 50354 Hürth www.kbff.de Hürth, im April 2026 KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK Landschaftspflegerischer Begleitplan – Interimsbau Schulstandort Köln-Zündorf 3 Inhalt ...

April 30, 2026

Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilt zur Rechtmäßigkeit der Hebesatzdifferenzierung in Hilden; Teilnichtigkeit beider Hebesätze

Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilt zur Rechtmäßigkeit der Hebesatzdifferenzierung in Hilden; Teilnichtigkeit beider Hebesätze Mitteilung Dezernat, Dienststelle II/21/1 Vorlagen-Nummer 30.04.2026 1193/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 11.05.2026 Grundsteuerreform: Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. März 2026 (5 K 7062/25) zur Rechtmäßigkeit der Hebesatzdifferenzierung Das Verwaltungsgericht hat einer Klage gegen differenzierende Grundsteuer-Hebesätze mit Ur- teil vom 10.03.2026 stattgegeben und die differenzierende Hebesatzsatzung der Stadt Hilden für teilnichtig, sowohl hinsichtlich des Hebesatzes für Wohngrundstücke als auch für Nichtwohn- grundstücke, erklärt (5 K 7062/25). Hintergrund des Verfahrens war die differenzierende Grundsteuer-Hebesatzsatzung der Stadt Hilden, die ab dem Jahr 2025 für Wohngrundstücke einen Hebesatz in Höhe von 650 v.H. und für Nichtwohngrundstücke einen Hebesatz in Höhe von 1.300 v.H. vorsieht. Die Eigentümerin eines Geschäftsgrundstückes hatte gegen die ihr gegenüber festgesetzte Grundsteuer Widerspruch eingelegt und schließlich geklagt. Sie hatte insbesondere darauf abge- stellt, dass das Ziel, Wohnnebenkosten zu senken, allein nicht reiche, um die Ungleichbehand- lung in der hier gewählten Ausprägung verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Eine doppelte Steu- erlast für Nichtwohngrundstücke – insbesondere bei gemischt genutzten Grundstücken – sei mangels höherer Leistungsfähigkeit oder geringerer Schutzwürdigkeit verfassungswidrig. Zudem sei fraglich, ob die landesrechtliche Befugnisnorm verfassungsgemäß sei und die Grenzen dieser Norm eingehalten worden seien. Ungleichbehandlung gemischt genutzter Grundstücke Das Gericht stellte fest, dass eine Differenzierung von Hebesätzen auf Grundlage des nordrhein- westfälischen Landesrechts grundsätzlich zulässig ist und auch mit der Förderung des Wohnens durch Senkung bzw. Stabilisierung der Wohnnebenkosten begründet werden kann. Allerdings genüge die konkrete Ausgestaltung der Privilegierung von Wohnnutzung in der Sat- zung durch differenzierende Hebesätze den gleichheitsrechtlichen Anforderungen nicht, da der Kreis der Begünstigten nicht sachgerecht abgegrenzt sei. Das Gericht führt zur Begründung an, dass die Regelung in der streitgegenständlichen Satzung unberücksichtigt lasse, dass auch Nichtwohngrundstücke (gemischt genutzte Grundstücke) zu dem privilegierten Zweck des Wohnens genutzt werden. Für die Privilegierung werde aber nicht auf die tatsächliche Wohnnutzung eines Grundstücks abgestellt, sondern nur auf die Zuordnung eines Grundstücks zur Gruppe der Wohngrundstücke. Hierdurch werde der Zweck der Förde- rung des Wohnens nicht in allen Fällen des Wohnens erreicht, sondern sogar im Gegenteil durch ...

April 30, 2026

Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss 19. Sitzung Grundschule 'An der Stadtmauer', Am Plan 6, 39261 Zerbst/Anhalt

Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss 19. Sitzung Grundschule ‘An der Stadtmauer’, Am Plan 6, 39261 Zerbst/Anhalt Bekanntmachung Aushang Tagesordnung  19. Sitzung des Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschusses  am Dienstag, dem 12.05.2026 um 17:00 Uhr  Grundschulverbund - Grundschule “An der Stadtmauer” Zerbst, Am Plan 6, 39261 Zerbst/Anhalt Öffentlicher Teil 1 Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3 Einwohnerfragestunde ...

April 30, 2026

Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss Zerbst Sitzung 12.05.2026 17:00 Uhr Grundschule 'An der Stadtmauer' Zerbst; Tagesordnung veröffentlicht

Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss Zerbst Sitzung 12.05.2026 17:00 Uhr Grundschule ‘An der Stadtmauer’ Zerbst; Tagesordnung veröffentlicht SessionNet | Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss - 12.05.2026 - 17:00 Uhr Startseite Kalender Organisation Gremien Rechtstexte Impressum Datenschutz Toggle navigation Rechercheauswahl RSS-Feed Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss - 12.05.2026 - 17:00 Uhr Informationen Tagesordnung TOP-Liste Anwesenheit Sitzung SSKS Anhalt Gremium Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss Raum Grundschulverbund - Grundschule “An der Stadtmauer” Zerbst, Am Plan 6, 39261 Zerbst ...

April 30, 2026

Gemeinde Binzen lädt zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07. Mai 2026 in Binzen

Gemeinde Binzen lädt zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07. Mai 2026 in Binzen Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07. Mai 2026: Gemeinde Binzen 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr , 14:00 Uhr - 16:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr , 15:00 Uhr - 18:00 Uhr Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen. Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird. Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen. Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab. Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht. Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen. Gemeinde Binzen Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden. - IP-Adresse - Browser-Informationen Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt. - Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden. Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist. Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies: - hwdatenschutz_cookie_powermail - fe_typo_user Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren. Gemeinde Binzen Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt. - Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden. Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist. Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies: - hwdatenschutz_cookie_imagebanner - hwbanner_cookie_banner_playstate

April 30, 2026