Stadtrat Bernburg (Saale) tagt am 20.08.2026, 17:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses, Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg; Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung.

Stadtrat Bernburg (Saale) tagt am 20.08.2026, 17:00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses, Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg; Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Amtsblatt für den Salzlandkreis Sitzung des Stadtrates Sitzungsdatum: Donnerstag, den 20.08.2026 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses I, Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg (Saale), Zur öffentlichen Geschäftsordnung: a) Bestätigung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. §§ 53, 55 KVG LSA b) Abstimmung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 30.06.2026 c) Bekanntgabe über die im nichtöffenlichen Teil der Sitzung vom 30.06.2026 gefassten Beschlüsse d) Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse e) Bericht der Verwaltung über die Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Bernburg (Saale) f) Feststellung der öffentlichen Tagesordnung gem. der Geschäftsordnung ...

August 6, 2026

Stadtrat Bernburg Neubesetzung von Aufsichtsratsmandaten BWG, BFG und SWB Ratssaal Rathaus Bernburg; Auswirkungen auf drei städtische Beteiligungen erwartet

Stadtrat Bernburg Neubesetzung von Aufsichtsratsmandaten BWG, BFG und SWB Ratssaal Rathaus Bernburg; Auswirkungen auf drei städtische Beteiligungen erwartet SessionNet | Stadtrat - 20.08.2026 - 17:00 Uhr Startseite Kalender Organisation Mandatsträger Gremien Informatives Impressum Datenschutz Toggle navigation Rechercheauswahl Stadtrat - 20.08.2026 - 17:00 Uhr Informationen Tagesordnung TOP-Liste Anwesenheit Informationen Sitzung SR 2026 Gremium Stadtrat Raum Ratssaal des Rathauses I, Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg (Saale), Datum 20.08.2026 Zeit 17:00 Uhr 1 Dokument BM Öffentliche Bekanntmachung Öffentlicher Teil: Ö Zur Geschäftsordnung Ö a) Bestätigung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. §§ 53, 55 KVG LSA Ö b) Abstimmung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 30.06.2026 NS Niederschrift öffentlich (30.06.2026) Ö c) Bekanntgabe über die im nichtöffenlichen Teil der Sitzung vom 30.06.2026 gefassten Beschlüsse Ö d) Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse Ö e) Bericht der Verwaltung über die Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Bernburg (Saale) Ö f) Feststellung der öffentlichen Tagesordnung gem. der Geschäftsordnung Ö Zur Tagesordnung Ö 1 Einwohnerfragestunde gem. § 28 Abs. 2 KVG LSA Ö 2 Bildung, Zusammensetzung und Besetzung der Ausschüsse und Benennung von sachkundigen Einwohnern gem. §§ 47, 49 KVG LSA 0330 ...

August 6, 2026

Gemeinde Struvenhütten erhebt Hundesteuer im Gemeindegebiet; 60€ Ersthund, 130€ weitere Hunde, 600€ gefährliche Hunde

Gemeinde Struvenhütten erhebt Hundesteuer im Gemeindegebiet; 60€ Ersthund, 130€ weitere Hunde, 600€ gefährliche Hunde Satzung der Gemeinde Struvenhütten über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) (Hundesteuersatzung) Inhaltsverzeichnis Eingangsformel § 1 Steuergegenstand § 2 Steuerpflicht und Halter/Halterin von Hunden § 3 Beginn und Ende der Steuerpflicht § 4 Steuersatz § 5 Steuerermäßigung § 6 Steuerbefreiung § 7 Allgemeine Voraussetzung für die Steuerermäßigung und -befreiung § 8 Steuerfreiheit § 9 Melde- und Auskunftspflichten § 10 Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer § 11 Datenverarbeitung § 12 Ordnungswidrigkeiten § 13 Inkrafttreten Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBL. Schl.-H. 2003 S. 57) sowie der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 S. 1, S. 3, § 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 6 und § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 27), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Struvenhütten vom 14.04.2026 folgende Satzung erlassen: § 1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. § 2 Steuerpflicht und Halter/Halterin von Hunden (1) Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat (Hundehalter /in). (2) Alle in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehalten. (3) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (4) Bereitgestellt am 23.04.2026 Seite 1 ...

August 6, 2026

Stadtbücherei Plön Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung; Fernleihe 2 €, Online-Bestellung 1 €.

Stadtbücherei Plön Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung; Fernleihe 2 €, Online-Bestellung 1 €. Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Plön Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. d. F. vom 28.02.2003, zuletzt geändert durch Ges. v. 25.07.2025 (GVOBl. Nr. 121) sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4 und 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig - Holstein i. d. F. vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Ges. v. 04.05.2022 (GVOBl. S. 564) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 01.07.2026 folgende Satzung erlassen: § 1 Allgemeines (1) Die Stadtbücherei Plön ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Plön. (2) Sie stellt Bücher und andere Druckerzeugnisse sowie Bild-, Ton- und Datenträger (im Folgenden Medien genannt) zur Benutzung zur Verfügung. § 2 Benutzerkreis und Anmeldung (1) Jede Person ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Medien zu entleihen. (2) Die Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung. Kinder und Jugendliche ohne eigenen Ausweis legen den Nachweis einer erziehungsberechtigten Person vor. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist außerdem die schriftliche Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. (3) Mit der Anmeldung erkennt die nutzende Person beziehungsweise deren gesetzliche Vertretung diese Satzung durch eigenhändige Unterschrift an Die Benutzungs- und Gebührensatzung liegt in der Stadtbücherei aus und wird auf Verlangen ausgehändigt. (4) Nach erfolgter Anmeldung wird der nutzenden Person ein Benutzerausweis ausgestellt. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei. Der Verlust des Benutzerausweises sowie jede Änderung der Anschrift sind der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Stadtbücherei dies verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr vorliegen. (5) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt und verarbeitet die Stadtbücherei personenbezogene Daten der Nutzenden im erforderlichen Umfang elektronisch nach den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung (siehe § 10). § 3 Benutzung (1) Für alle Benutzungsvorgänge (Entleihung, Rückgabe, Verlängerung, Vormerkung, Zahlung u.a.) ist der gültige Benutzerausweis vorzulegen. (2) Medien werden für die Dauer von einer bzw. drei Wochen ausgeliehen. In begründeten Ausnahmefällen und für bestimmte Mediengruppen kann die Leihfrist verkürzt oder verlängert werden. Die entliehenen Medien sind der Stadtbücherei fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben. (3) Für bestimmte Mediengruppen kann die Leihfrist vor ihrem Ablauf auf Antrag maximal zweimal verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzulegen. (4) Die Stadtbücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern. (5) Ausgeliehene Medien bestimmter Mediengruppen können vorgemerkt werden. (6) Die Stadtbücherei kann einzelne Medien von der Ausleihe ausschließen. Dies gilt insbesondere für Zeitungen und Nachschlagewerke im Präsenzbestand. (7) Die Stadtbücherei ist berechtigt, die Anzahl der gleichzeitig an eine nutzende Person zu verleihenden Medien zu beschränken. Seite 1 ...

August 6, 2026

Stadt Böblingen veröffentlicht Veranstaltungskalender in Böblingen

Stadt Böblingen veröffentlicht Veranstaltungskalender in Böblingen Alle Veranstaltungen | Stadt Böblingen Dienstag, 03.11.2026, 15:00 - 17:00 Mittwoch, 04.11.2026, 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch, 04.11.2026, 08:00 - 13:00 Donnerstag, 05.11.2026, 18:00 - 18:30 Freitag, 06.11.2026, 08:30 - 14:00 Freitag, 06.11.2026, 10:30 - 15:30 Bürger & Service Bürgerservices Ämter, Abteilungen & Dienstleistungen Satzungen & Verordnungen Standorte Beratung Unterstützung Brennholzverkauf Bürgerdialog BürgerNah Bürgerreferat Beteiligungsplattform Mängelmelder Bürgerstiftung Bauen & Wohnen Gutachterausschuss Bauleitplanung Wohnungswesen Mietspiegel Bauplatzbörse Baurechtsamt Stadtarchiv Aufgaben Bestände Benutzung Abgabe Führungen und Publikationen Stadtgeschichte ...

August 6, 2026

Der Breite Turm Delitzsch bleibt am 15.–16. August 2026 geschlossen; Wochenend-Schließung angekündigt

Der Breite Turm Delitzsch bleibt am 15.–16. August 2026 geschlossen; Wochenend-Schließung angekündigt Terminvergabe | Stadt Delitzsch Stadtentwicklung Wohnen und Bauen Stadtentwicklungskonzept Bauleitplanung Großforschungszentrum CTC Artur-Becker-Schule und Turnhalle Städtebauförderung Grünes Delitzsch Gewässer Lärmaktionsplanung Kultur Museen und Ausstellungen Theaterakademie Sachsen Ortsteile Beerendorf, Brodau, Döbernitz, Selben und Zschepen Benndorf Laue Schenkenberg, Rödgen und Storkwitz Spröda und Poßdorf Wahlen Stadt für alle Kinderbetreuung Spielplätze Jugend Ältere Menschen Sozial- und Familienpass Feuerwehr Standesamt Tiere Schiedsstelle Friedhof Ukraine Notfall-Tipps Mein Delitzsch Logo Bildung Schulen Berufliche Bildung Schulanmeldung Navigator Verwaltung vor Ort Freizeit und Sport Tiergarten Elberitzbad Bibliothek Vereine und Bürgerpreis Sportstätten Hotspots - Freies W-Lan Verkehr und Infrastruktur Baustellen Radfahren E-Tankstellen ÖPNV und Verkehr Verkehrskontrollen Containerstellplätze Winterdienst Glasfaser-Ausbau (externer Link) Nachhaltigkeit Kommunale Wärmeplanung Klimaschutz Energiegenossenschaft Geschichte Chronik Partnerschaften Wappen Stolpersteine Gedenksteine und Denkmale Friedhöfe Stadtarchiv Rathaus online Verwaltungsstruktur Was erledige ich wo? Terminbuchung online Öffnungs- und Sprechzeiten Oberbürgermeister Stadtrat und Gremien Presse und Amtsblatt Ortsrecht Ausschreibungen Stellenangebote EU-Dienstleistungsrichtlinie Datenschutz Bürgermelder Branchenbuch A-Z Leichte Sprache ...

August 6, 2026

Stadt Bramsche eröffnet Online-Meldeportal zum Eichenprozessionsspinner in Bramsche; Meldeportal ab sofort freigeschaltet

Stadt Bramsche eröffnet Online-Meldeportal zum Eichenprozessionsspinner in Bramsche; Meldeportal ab sofort freigeschaltet EPS-Meldeportal | Stadt Bramsche EPS-Meldeportal Die Stadtverwaltung rechnet auch in diesem Jahr mit einem massiven Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner. Um Raupen oder Nester des Eichenprozessionsspinners zu melden, hat die Stadt Bramsche ein Online-Meldeportal eingerichtet, das ab sofort freigeschaltet ist. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 17:09 Uhr: Das Feld Ort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße + Hausnummmer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück ist ein Pflichtfeld. Vorspann Hinweis: Auch Privatpersonen müssen handeln. Der Eigentümer eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Die Stadt Bramsche beauftragt im Falle eines im städtischen Eigentum stehenden Baumes die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch eine Fachfirma. Für Privatleute, die Raupen und Nester auf ihrem Grundstück entfernen lassen möchten, stehen Ihnen hier mehreren Firmen und Ansprechpartnern zur Verfügung: Rentokil , An der Autobahn 35b, 28876 Oyten, Tel.: 0800/1718175 Stockreiter GmbH , Westerkappelner Str. 88, 49497 Mettingen, Tel.: 05452/973240, Mail: info@stockreiter.de Grüner Zweig GmbH , König Straße 4, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05482/9290400, Mail: info@gruener-zweig.de Arnd Kampmann , Neustadtstraße 1, 49179 Ostercappeln, Mail: arnd.kampmann@t-online.de RömerBiotec GmbH , Schepelerstraße 3b, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/4095511, Mail: osnabrueck@roemer-biotec.de Blattwerk-Baumpflege , Höhenweg 1, 49504 Lotte, Tel.: 0151/14815024 Baranowski , An den Spoolen 4a, 49086 Osnabrück, Tel.: 0541/5061947, Mail: info@baranowski-os.de Bahnbedarf Tecklenburg GmbH , Heideweg 5, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05405-7980, Mail: bbtgmbh@gmx.de Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Meldende Person Meldende Person Die Informationen zu ihrer Person sind freiwillige Angaben. Sie werden nur für evtl. Rückfragen genutzt. Nachname Vorname E-Mail-Adresse Telefon Vorwahl Rufnummer Fundort Fundort Bitte den Marker auf den Fundort schieben. Standort Karte Ort * Straße + Hausnummmer * weitere Informationen zum Fundort Foto hochladen Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück * öffentliches Grundstück privates Grundstück nicht bekannt Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms Dokumente Flyer_Achten Sie auf den Eichenprozessionsspinner (2 MB) Leitfaden_Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (2 MB)

August 6, 2026

Gemeinde Salzbergen Abfrage Salzbergener Jahreskalender 2027

Gemeinde Salzbergen Abfrage Salzbergener Jahreskalender 2027 Reminder: Abfrage für Salzbergener Jahreskalender 2027 | Gemeinde Salzbergen Rathaus & Bürgerservice Wegweiser Rathaus Öffnungszeiten Leichte Sprache Rathaus digital Ansprechpartner Gemeindearchiv “Kiek es” - Artikel Ehrenmale in Salzbergen Historie Service A-Z Fundsachen Fundtiere Öffentliche Einrichtungen Formulare Schiedsangelegenheiten Ver- und Entsorgung Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung Ver- und Entsorgung Standesamt Friedhofswesen Politik und Rat Bürgermeister Lebenslauf Aufgaben Stellvertretung Ortsbürgermeister Ehrenbürgermeister Sitzungsmanagement Wahlen Kommunalwahl Bundestagswahl Bürgermeisterwahl Landtagswahl Europawahl Gleichstellungsbeauftragte Veröffentlichungen Bekanntmachungen Stellenangebote Ausschreibungen Salzbergener Bote Salzbergener Verkehrsmeldungen Informationen zur Ukraine Krise Regionales Entwicklungskonzept (REK) Zivil- und Katastrophenschutz FAQ Aktuelles Zivil- und Katastrophenschutz Ortsrecht Satzungen und Verordnungen Haushaltsplan Bauleitplanung ...

August 6, 2026

Regierung von Niederbayern öffentliche Zustellung Landshut; Zustellung gilt nach zwei Wochen ab Bekanntmachung

Regierung von Niederbayern öffentliche Zustellung Landshut; Zustellung gilt nach zwei Wochen ab Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Regierung von Niederbayern Regierung von Niederbayern - Postfach - 84023 Landshut Hauptgebäude Regierungsplatz 540 84028 Landshut Ämtergebäude Gestütstraße 10 84028 Landshut Münchner Tor Innere Münchener Straße 2 84028 Landshut Siemensstraße Siemensstraße 20 84030 Landshut Telefon +49 871 808-01 Telefax +49 871 808-1002 E-Mail poststelle@reg-nb.bayern.de Internet www.regierung.niederbayern.bayern.de Bitte vereinbaren Sie für Besuche vorab einen Termin. Öffentliche Verkehrsmittel Y Hauptgebäude 602/603/605/606/607/614 (Halt Regierungsplatz / Maximilianstraße) Münchner Tor 601/602/604/607/610 (Halt Grätzberg / Grieserwiese / Ländtorplatz) Ämtergebäude 603/605/606/607/614 (Halt Justizbehörden / Hauptfriedhof) Siemensstraße 602 (Halt Siemensstraße / Industriestraße) int_z1-042/04.26 Veröffentlichungszeitraum: von: bis einschließlich: Öffentliche Zustellung Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) 1. Behörde, für die öffentlich zugestellt wird: 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: Name Vorname Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort 3. Datum und Geschäftszeichen des öffentlich zuzustellenden Dokuments: Datum Geschäftszeichen 4. Das Dokument kann eingesehen werden bei der Zimmer Das oben genannte Dokument kann zu den Öffnungszeiten der Regierung von Niederbayern (siehe www.regierung.niederbayern.bayern.de/oeffnungszeiten) vom Zustellungsadressaten selbst oder einer Bevollmächtigten/einem Bevollmächtigten an der benannten Stelle eingesehen werden. Hinweise Das oben genannte Dokument wird öffentlich zugestellt. Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Ort, Datum Unterschrift/Amtsbezeichnung Herrn Volodymyr Kukharuk Smorzhywska 43 UA-33011 Riwne (UKRAINE) 06.08.2026 20.08.2026 Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut Kukharuk Volodymyr Smorzhywska 43 33011 Riwne (UKRAINE) 21.07.2026 RNB-23-3603-3-382-2 Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut 1.22 G Landshut 05.08.2026 Brandl, Regierungsamtsrätin

August 6, 2026

Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt Aufwertung der Umgebung des Wegekreuzes Industriestraße / Römerstraße / An den Vier Linden, Köln-Rodenkirchen; SPD-Fraktion enthielt sich

Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt Aufwertung der Umgebung des Wegekreuzes Industriestraße / Römerstraße / An den Vier Linden, Köln-Rodenkirchen; SPD-Fraktion enthielt sich Beschlussvorlage Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer AN/0848/2021 Stand: 15.06.2022 Sachstandsbericht Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufwertung der Umgebung des Wegekreuzes an der Industriestraße / Römerstraße / An den Vier Linden in Köln-Rodenkirchen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 06.09.2021 8.1.7 Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufwertung der Umgebung des Wegekreuzes an der Industriestraße / Römerstraße / An den Vier Linden in Köln-Rodenkirchen, Antrag der SPD-Fraktion AN/0066/2021 Der Antrag AN/0066/2021 ist hinfällig. Der Antrag AN/0066/2021 wird ersetzt durch den Antrag AN/0848/2021. 8.1.7.1 Modifizierter Antrag der SPD-Fraktion AN/0848/2021 Die SPD-Fraktion hat den Antrag AN/0066/2021 modifiziert. Der Antrag AN/0066/2021 wird ersetzt durch den Antrag AN/0848/2021. ...

August 6, 2026