Ratsmitglieder der Stadt Nordhorn erhalten monatliche Aufwandsentschädigung 286 EUR und Einmalzahlung 1.000 EUR; Rückzahlung gestaffelt nach Verweildauer
Ratsmitglieder der Stadt Nordhorn erhalten monatliche Aufwandsentschädigung 286 EUR und Einmalzahlung 1.000 EUR; Rückzahlung gestaffelt nach Verweildauer Bekanntmachung Satzung der Stadt Nordhorn über die Entschädigung der Ratsmitglieder und der nicht dem Rat der Stadt angehörenden Ausschussmitglieder Aufgrund der §§ 10, 44, 55 und 71 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. 2010, 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025, Nr. 3), hat der Rat der Stadt Nordhorn in seiner Sitzung am 25.06.2026 (letzte Änderung 13.12.2017) folgende Satzung beschlossen ...