Bundesarchitektenkammer e. V. fordert Nichteinführung des § 246e BauGB in Deutschland; Stärkt gemeinwohlorientierte Bodenpolitik
Bundesarchitektenkammer e. V. fordert Nichteinführung des § 246e BauGB in Deutschland; Stärkt gemeinwohlorientierte Bodenpolitik Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesarchitektenkammer e. V.” Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB. BauGB so ändern, dass es zukunftsfest ist und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik stärkt Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Angegeben von:Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)am 03.06.2024 Beschreibung:Das BauGB soll den Zielen der Leipzig-Charta folgen und eine gerechte, blau-grüne und produktive Stadtentwicklung mit Leitsätzen für eine integrative und transformative Flächenplanung ermöglichen. Die BauGB-Novelle muss klare Steuerungs-möglichkeiten für kommunales Handeln bieten. Vor allem müssen die Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gestärkt werden. Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen muss erleichtert werden. Die Einführung des § 246e BauGB ist zu verhindern ...