Ralf Lübke wird zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt; Sieben Jahre befristet, endet 31. Dezember 2033.

Ralf Lübke wird zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt; Sieben Jahre befristet, endet 31. Dezember 2033. Gewerbe- und Handwerksrecht | Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Gewerbe- und Handwerksrecht [13.08.2026] Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Bezirk 14 6 25-08 Kamenz Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt: Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Lübke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt. Der Bezirk 14 6 25-08 Kamenz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 01896 Pulsnitz, 01917 Kamenz, 01920 Haselbachtal und Steina sowie 01936 Großnaundorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Lübke befindet sich: Ziegenbalgplatz 11 in 01896 Pulsnitz Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 13. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Lübke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt. Der Bezirk 14 6 25-08 Kamenz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 01896 Pulsnitz, 01917 Kamenz, 01920 Haselbachtal und Steina sowie 01936 Großnaundorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Lübke befindet sich: Ziegenbalgplatz 11 in 01896 Pulsnitz Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 13. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter

August 13, 2026

Senterpartiet foreslår å stanse ukontrollert strømeksport i Norge; Danmarkskablene stanses, større nasjonal kontroll

Senterpartiet foreslår å stanse ukontrollert strømeksport i Norge; Danmarkskablene stanses, større nasjonal kontroll Den ukontrollerte strømeksporten må stanses - Senterpartiet Publisert 13. august 2026 Den ukontrollerte strømeksporten må stanses Den ukontrollerte strømeksporten må stanses Regjeringen vil legge om reglene for kraft- og nettutbygging. Blant annet foreslås det at vindkraft tas ut av plan- og bygningsloven og inn i et eget lovverk, samtidig som kommunenes rolle reduseres i prosessen. – Forslaget fra regjeringen vil gi mer makt til de store kraftselskapene og mindre makt til folk i kommunene. Det er lite klokt. Tidligere endringer ble gjort nettopp for å sikre mer makt lokalt. Dette handler om å sikre at folk skal bli hørt før store beslutninger tas, sier Vedum. ...

August 13, 2026

Bürgerinnen und Bürger diskutieren Abschluss des Wegechecks Görlitz in der Stadtbibliothek Görlitz; Ergebnisse am 2. September 2026 vorgestellt

Bürgerinnen und Bürger diskutieren Abschluss des Wegechecks Görlitz in der Stadtbibliothek Görlitz; Ergebnisse am 2. September 2026 vorgestellt Abschluss des Wegechecks: Ergebnisse werden am 2. September vorgestellt - Goerlitz.de Abschluss des Wegechecks: Ergebnisse werden am 2. September vorgestellt Wie sicher und bequem ist Görlitz für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der Wegecheck. Nach zwei erfolgreichen Veranstaltungen steht nun der letzte Termin des Projekts bevor. ...

August 13, 2026

Stadt Bramsche sucht Wahlhelfer in Bramsche; Kommunalwahlen am 13. September 2026

Stadt Bramsche sucht Wahlhelfer in Bramsche; Kommunalwahlen am 13. September 2026 Wahlhelfer gesucht | Stadt Bramsche Wahlhelfer gesucht Die Stadt Bramsche ist immer auf der Suche nach engagierten Mitbürgern, die als Wahlhelfer die Stadtverwaltung bei der Durchführung von Wahlen unterstützen möchten. Auf dieser Seite können sich Interessierte direkt registrieren. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 09:09 Uhr: Das Feld Nachname ist ein Pflichtfeld. Das Feld Vorname ist ein Pflichtfeld. Das Feld Geburtsdatum ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße & Hausnummer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Postleitzahl & Wohnort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Telefon (privat/mobil) ist ein Pflichtfeld. Das Feld E-Mail-Adresse ist ein Pflichtfeld. Die E-Mail-Adresse im Feld E-Mail-Adresse ist ungültig. Das Feld Ich interessiere mich für den Einsatz ist ein Pflichtfeld. Das Feld Ich war schon einmal als Wahlhelferin/Wahlhelfer tätig ist ein Pflichtfeld. Vorspann Ja, ich bin als Wahlhelferin/Wahlhelfer dabei! Nachname * Vorname * Geburtsdatum * Straße & Hausnummer * Postleitzahl & Wohnort * Telefon (privat/mobil) * E-Mail-Adresse * Telefon (geschäftlich) Ich interessiere mich für den Einsatz * bei den Kommunalwahlen (13. September 2026) bei einer möglichen Stichwahl (27. September 2026) bei künftigen Wahlen Ich war schon einmal als Wahlhelferin/Wahlhelfer tätig * Ja Nein Bitte wählen Wahlvorsteherin stellv. Wahlvorsteherin Schriftführerin stellv. Schriftführerin Beisitzer*in Wenn ja, als Anmerkung Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms

August 13, 2026

Ralf Lübke wird zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt; Siebenjährige Amtszeit bis 2033

Ralf Lübke wird zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt; Siebenjährige Amtszeit bis 2033 Gewerbe- und Handwerksrecht | Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Gewerbe- und Handwerksrecht [13.08.2026] Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Bezirk 14 6 25-08 Kamenz Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt: Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Lübke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt. Der Bezirk 14 6 25-08 Kamenz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 01896 Pulsnitz, 01917 Kamenz, 01920 Haselbachtal und Steina sowie 01936 Großnaundorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Lübke befindet sich: Ziegenbalgplatz 11 in 01896 Pulsnitz Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 13. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Lübke zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 25-08 Kamenz bestellt. Der Bezirk 14 6 25-08 Kamenz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 01896 Pulsnitz, 01917 Kamenz, 01920 Haselbachtal und Steina sowie 01936 Großnaundorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Lübke befindet sich: Ziegenbalgplatz 11 in 01896 Pulsnitz Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 13. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter

August 13, 2026

Jugendliche nehmen teil am You(th) & the City Talk, Bezirksregierung Düsseldorf; Diversität, KI und Zukunft des Rechts

Jugendliche nehmen teil am You(th) & the City Talk, Bezirksregierung Düsseldorf; Diversität, KI und Zukunft des Rechts Beteiligungs- und Veranstaltungsübersicht | Beteiligung NRW Beteiligungsformat Mehrfachauswahl: 0 Einträge ausgewählt. Dialog 0 Dialog: 0 Ergebnisse Meldeverfahren 0 Meldeverfahren: 0 Ergebnisse Öffentlichkeitsbeteiligung 0 Öffentlichkeitsbeteiligung: 0 Ergebnisse Petitionsverfahren 0 Petitionsverfahren: 0 Ergebnisse Raumordnungs- Bauleitplan: 0 Ergebnisse Umfrage 0 Umfrage: 0 Ergebnisse Veranstaltung 0 Veranstaltung: 0 Ergebnisse Verfahren 0 Verfahren: 0 Ergebnisse 8 Einträge verfügbar. Benutzen Sie “Pfeiltaste oben” und “Pfeiltaste unten” zum Navigieren. ...

August 13, 2026

Rat der Stadt Meppen Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs Stadtwerke Meppen festgestellt; Entlastung der Betriebsleitung erteilt

Rat der Stadt Meppen Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs Stadtwerke Meppen festgestellt; Entlastung der Betriebsleitung erteilt ELEKTRONISCHES AMTSBLATT FÜR DIE STADT MEPPEN. Jahrgang 2026 Ausgabe in Meppen am 13.08.2026 Nr. 27 Nr. Inhalt Seite A. Satzungen und Verordnungen B. Erteilung von Genehmigungen für Flächennutzungspläne C. Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen 78 Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtwerke Meppen für das Wirtschaftsjahr 2025 150 D. Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Rates und der öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Rates ...

August 13, 2026

Gemeinderat Mörschwil verabschiedet Sondernutzungsplan 'Dreieck Dorfkern' und Strassenprojekt in Mörschwil; Bürgerbeteiligung geöffnet 17.8.–17.9.2026

Gemeinderat Mörschwil verabschiedet Sondernutzungsplan ‘Dreieck Dorfkern’ und Strassenprojekt in Mörschwil; Bürgerbeteiligung geöffnet 17.8.–17.9.2026 Sondernutzungsplan «Dreieck Dorfkern» und Strassenprojekt und Teilstrassenplan «Überbauung Dreieck Dorfkern / Umbau Post-/Kirchstrasse» – Mitwirkungsverfahren Sondernutzungsplan «Dreieck Dorfkern» und Strassenprojekt und Teilstrassenplan «Überbauung Dreieck Dorfkern Kirchstrasse» – Mitwirkungsverfahren Der Gemeinderat hat am 9. Juni 2026 gestützt auf Art. 4 des Raumplanungsgesetzes und Art. 34 des Planungs- und Baugesetzes den Sondernutzungsplan «Dreieck Dorfkern» und das Strassenprojekt und den Teilstrassenplan «Überbauung Dreieck Dorfkern ...

August 13, 2026

Gemeinderat Schänis erlässt Teilstrassenplan und Strassenprojekt 'Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678' in Schänis; Einsprachefrist 30 Tage (17.08–15.09.2026)

Gemeinderat Schänis erlässt Teilstrassenplan und Strassenprojekt ‘Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678’ in Schänis; Einsprachefrist 30 Tage (17.08–15.09.2026) Öffentliche Auflage: Teilstrassenplan und Strassenprojekt “Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678” sowie Klassierung der neuen Strassenfläche als Gemeindestrasse 3. Klasse Öffentliche Auflage: Teilstrassenplan und Strassenprojekt “Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678” sowie Klassierung der neuen Strassenfläche als Gemeindestrasse 3. Klasse Öffentliche Auflage Der Gemeinderat hat am 29. Juni 2026 erlassen: - Teilstrassenplan und Strassenprojekt “Ersatzneubau Brücke Wichlenstrasse, Parz. Nr. 678” - Klassierung der neuen Strassenfläche als Gemeindestrasse 3. Klasse Die im Eigentum der Linthebene-Melioration stehende Brücke “Wichlenstrasse” auf Parz. Nr. 678, die über den Maseltrangerbach führt, wurde 1950 erbaut und ist in ihrem Zustand beeinträchtigt. Die Linthebene-Melioration sieht einen Ersatzneubau vor. Die Kosten des Ersatzneubaus trägt vollumfänglich die Linthebene-Melioration. In Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) wird ein Planverfahren durchgeführt. Teilstrassenplan und Strassenprojekt werden unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen, d. h. vom 17. August bis 15. September 2026, öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgt im Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss). Die Unterlagen können zudem unter der Rubrik “Neuigkeiten” auf unserer Webseite www.schaenis.ch eingesehen werden. Einsprachen gegen den Erlass sind vor Ablauf der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Schänis einzureichen. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

August 13, 2026

Politische Gemeinde Widnau erstellt Unterflurbehälter Heldstrasse 43, Widnau; Einsprachefrist 13.–26. August 2026

Politische Gemeinde Widnau erstellt Unterflurbehälter Heldstrasse 43, Widnau; Einsprachefrist 13.–26. August 2026 Bauanzeige Politische Gemeinde Widnau Bauanzeige Politische Gemeinde Widnau Bauherrschaft: Politische Gemeinde Widnau, Neugasse 4, 9443 Widnau Grundeigentümer(in): W. & E. Köppel AG, Heldstrasse 41a, 9443 Widnau Projektverfasser: Bauherrschaft Bauvorhaben: Erstellung Unterflurbehälter Standort: Heldstrasse 43 Parz-Nr.: 489 Einsprachefrist: 13. August 2026 bis 26. August 2026

August 13, 2026