TR - Logistics GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Fürth; Insolvenzverwalter Beutel ernannt; Forderungen bis 16.09.2026

TR - Logistics GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Fürth; Insolvenzverwalter Beutel ernannt; Forderungen bis 16.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 372/26 Gericht: Fürth Name, Vorname / Bezeichnung: TR - Logistics GmbH Sitz / Wohnsitz: Großhabersdorf Register: Fürth, HRB 17416 IN 372/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. TR - Logistics GmbH, Vincenzenbronner Hauptstraße 2 c, 90613 Großhabersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Rana Timur Mukhtar Ufuk, geb. Rana Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 17416 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Söllner Michael, Bahnhofplatz 7, 90762 Fürth, Gz.: 2604694 S/j Geschäftszweig/Beschäftigung: Betrieb eines Transport- und Logistikunternehmens, Fahrzeugvermietung an Selbstfahrer auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.07.2026 um 10.45 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Beutel Claus-Ulrich Fürther Straße 62, 90429 Nürnberg Telefon: +49(911)312203 Telefax: +49(911)325523 Email: mail@kanzlei-beutel.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 09.06.2026 beim Insolvenzgericht Fürth eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Fürth Hallstraße 1 90762 Fürth einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 30.07.2026

July 30, 2026

GVN e.V. Rechtsprechungsübersicht Arbeitsrecht 07/2026 Deutschland; Nur für Mitglieder zugänglich

GVN e.V. Rechtsprechungsübersicht Arbeitsrecht 07/2026 Deutschland; Nur für Mitglieder zugänglich Rechtsprechungsübersicht Arbeitsrecht 07/2026 : GVN e.V. Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de Telefon 0511 9626-260. Diese Website nutzt Cookies. Einige sind für den Betrieb der Seiten technisch notwendig, andere dienen statistischen Zwecken oder verbessern das Nutzererlebnis.

July 30, 2026

ERP Business Analyst - Swatch Group Bangkok, Thailand; global SAP deployment across Asia and Europe

ERP Business Analyst - Swatch Group Bangkok, Thailand; global SAP deployment across Asia and Europe ERP Business Analyst - Swatch Group System Support for Logistics, Customer service and Retail System support and manage enhancement to the following modules System enhancement in functionalities and reporting upon approved user request Prepare development request, system specification and documentation for system enhancement Manage system implementations, upgrades migrations and modification Liaise with Asia and Europe support team, project team and local key users to arrange relative systems enhancements and process re-engineering with change management procedure ...

July 30, 2026

BAUINDUSTRIE und Initiative System Wasserstraße (ISW) nehmen Wasserstraßen in Deutschland ins Sondervermögen auf; Finanzierung dauerhaft gesichert, langfristig stabil

BAUINDUSTRIE und Initiative System Wasserstraße (ISW) nehmen Wasserstraßen in Deutschland ins Sondervermögen auf; Finanzierung dauerhaft gesichert, langfristig stabil Deutschlands Wasserstraßen brauchen Klima-Fitnessprogramm - Bauindustrie Themen Themen Themen Übersicht Nachhaltigkeit Digitalisierung Fachkräfte Wohnungsbau Tiefbau Tarif- und Sozialpolitik Recht Technik Technik Übersicht Normung Internationales Bauen und Europa Verband Verband Verband Übersicht Präsidium Ausschüsse Ausschüsse Übersicht Hochbauausschuss Sozialpolitischer Ausschuss Verkehrs- und Tiefbauausschuss Bundesfachabteilungen Bundesfachabteilungen Übersicht Ausbau und Trockenbau Bauwerksabdichtung Bahnbau Fassadenbau Feuerfest- und Schornsteinbau Gussasphalt Leitungsbau Spezialtiefbau Straßenbau Technische Isolierung Unterirdisches Bauen Wasserbau Wohnungsbau Ansprechpersonen Mitgliedsverbände Netzwerk BAU ...

July 30, 2026

DP World Evyap partnership Türkiye; Rail moves 26,500 containers

DP World Evyap partnership Türkiye; Rail moves 26,500 containers Two Years of Strengthening Türkiye’s Connections to Global Trade Two Years of Strengthening Türkiye’s Connections to Global Trade By Mark Rosenberg, Executive Vice President - Ports & Terminals - Europe Two years ago, we came together with Evyap Group for a shared ambition to create a stronger, more connected gateway for trade in Türkiye . While merging two strategically important terminals on the Marmara Sea was a significant milestone, the opportunity was always bigger than infrastructure. The real objective was to create greater value for customers by combining global expertise with local knowledge, strengthening supply chain connectivity, and supporting the region’s increasing role in international trade. ...

July 30, 2026

Jan-Michael Beyer von NAVIS führt Gespräche mit Reedereien, Kunden und Teams in Vietnam und Thailand; De Well-Verbund schafft neue Asia–Europa-Anbindung

Jan-Michael Beyer von NAVIS führt Gespräche mit Reedereien, Kunden und Teams in Vietnam und Thailand; De Well-Verbund schafft neue Asia–Europa-Anbindung Unterwegs für NAVIS in Vietnam und Thailand | NAVIS – the cargo company Unterwegs für NAVIS in Vietnam und Thailand Diese Woche war Jan-Michael Beyer von NAVIS bei De Well Vietnam und De Well Thailand vor Ort – Gespräche mit Reedereien, Kunden sowie den lokalen operativen Teams und dem Management standen im Mittelpunkt. ...

July 30, 2026

Liebherr Maritime Cranes CBG 310 transshipment cranes for offshore bulk handling; global markets 130 m/min hoisting speed, 44% faster

Liebherr Maritime Cranes CBG 310 transshipment cranes for offshore bulk handling; global markets 130 m/min hoisting speed, 44% faster From proven strength to bolder performance - Liebherr Invia una richiesta di contatto From proven strength to bolder performance Liebherr’s CBG 310 transshipment cranes build on the proven CBG 300 platform with significantly higher hoisting speeds, increased lifting capacities and an expanded control environment that elevates operational performance Rocktree, a global logistics and floating terminal operator, plays a central role in bulk transshipment by delivering versatile offshore logistics solutions across global markets ...

July 30, 2026

Andico Group GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Ravensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Michael Winterhoff

Andico Group GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Ravensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Michael Winterhoff Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 20 IN 428/26 Gericht: Ravensburg Name, Vorname / Bezeichnung: Andico Group GmbH Sitz / Wohnsitz: Warthausen Register: Ulm, HRB 731350 20 IN 428/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Andico Group GbmH, Warthauser Straße 36, 88447 Warthausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Olena Kodyk Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 731350 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Organisation und Durchführung von internationalen Transporten und Handel mit Waren | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 29.07.2026 um 16.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Winterhoff Söflinger Straße 70, 89077 Ulm 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 18.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Montag, 28.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Montag, 28.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ravensburg Herrenstraße 40 - 44 88212 Ravensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 29.07.2026

July 30, 2026

Carlos Gingado übergibt Geschäftsführung an Jacques Schmidt, Rheinhafengesellschaft Weil am Rhein mbH, Weil am Rhein; Flusskreuzfahrt als Zukunftsperspektive

Carlos Gingado übergibt Geschäftsführung an Jacques Schmidt, Rheinhafengesellschaft Weil am Rhein mbH, Weil am Rhein; Flusskreuzfahrt als Zukunftsperspektive Rheinhafen | Weil am Rhein Rheinhafengesellschaft: Nach elf Jahren gibt es zum 1. September einen Wechsel in der Geschäftsführung Das Ende einer Ära: Bei der Rheinhafengesellschaft Weil am Rhein mbH gibt es einen Wechsel auf der Kommandobrücke. Carlos Gingado übergibt mit Wirkung zum 1. September die Geschäftsführung an Jacques Schmidt. Diese wegweisende Entscheidung hat der Aufsichtsrat in seiner jüngsten Sitzung getroffen. Gingado war elf Jahre lang an Bord und übernahm die Rheinhafengesellschaft in stürmischen Zeiten. Er gab dem Hafen neuen Schub und brachte ihn auf Erfolgskurs – in finanzieller wie auch strategischer Hinsicht. Unter seiner Leitung wurde der Kurs neu ausgerichtet: Etwa durch die Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung für den Massenguthafen, die Verpachtung des Containerterminals, das Aufgleisen eines Bebauungsplans für den Massenguthafen entlang der Alten Straße oder durch die Sanierung der Hafenbahn und der Spundwände für einen reibungslosen Güterverkehr. Des Weiteren wurden Verträge zur Ansiedlung neuer Unternehmen abgeschlossen. Darunter für die Ansiedlung eines Beton-Recyclingwerks für Bahnschotter oder erst kürzlich für einen Standort für Fahrgastschiffe. Dank der Ausrichtung eines klaren strategischen Kompasses stellt der Hafen keine finanzielle Belastung mehr für die Stadt Weil am Rhein dar. Insgesamt gab die Rheinhafengesellschaft in den vergangenen elf Jahren über zehn Millionen Euros für Investitionen und Tilgungen von Altschulden aus. „Ich bin stolz auf das, was wir hier gemeinsam alles erreicht haben. Der Hafen ist auch dank der Mitarbeitenden heute wirtschaftlich stabil, modern aufgestellt und bereit für die nächsten Jahrzehnte“, macht Carlos Gingado deutlich. Der Aufsichtsrat bedankt sich ausdrücklich beim ausscheidenden Geschäftsführer für seine „engagierte und sehr erfolgreiche Arbeit und die strategische Ausrichtung der Rheinhafengesellschaft.“ Der neue Geschäftsführer Jacques Schmidt ist kein unbekanntes Gesicht. Im Gegenteil. Schmidt hatte in den vergangenen elf Jahren die Leitung des Betriebszweigs Massengut inne, erhielt im August 2023 die Gesamtprokura und bringt langjährige Erfahrung im Hafen- und Logistikmanagement mit. Er wird den eingeschlagenen Modernisierungskurs fortsetzen. „Ich freue mich sehr darauf, den Hafen und die Hafengesellschaft gemeinsam mit unserem tollen Team weiterzuentwickeln. Die Weichen sind gestellt. Nun gilt es, die bestehenden Stärken auszubauen und gleichzeitig neue Geschäftsfelder weiterzuentwickeln. Ein wichtiges Zukunftsthema ist beispielsweise die Flusskreuzfahrt, die für unseren Hafen attraktive Perspektiven bietet“, betont Schmidt. „Wir sind überzeugt, dass Jacques Schmidt mit seiner Erfahrung die Rheinhafengesellschaft weiter auf Erfolgskurs steuert. Mit seiner fachlichen Expertise und seiner Führungserfahrung bringt er beste Voraussetzungen mit, um den Hafen gemeinsam mit dem Team erfolgreich weiterzuentwickeln und neue Zukunftschancen zu erschließen“, macht Diana Stöcker deutlich und wünscht dem neuen Mann an der Spitze der Rheinhafengesellschaft ganz klassisch maritim „allzeit eine Handbreit Wasser unter dem Kiel!“ ...

July 30, 2026

SalzburgMilch launches Alex and Lisa drinks in SIG DomeMini carton bottle in Europe; first in Europe to commercialize DomeMini

SalzburgMilch launches Alex and Lisa drinks in SIG DomeMini carton bottle in Europe; first in Europe to commercialize DomeMini SalzburgMilch pioneers SIG DomeMini in Europe launching popular Alex and Lisa drinks in unique carton bottle SalzburgMilch pioneers SIG DomeMini in Europe launching popular Alex and Lisa drinks in unique carton bottle SalzburgMilch, a premium dairy company in Austria, is breaking new ground in the European dairy industry: it is the first company in Europe to commercially produce on a state-of-the-art SIG DomeMini 12 Aseptic filling line and is now launching the first products in SIG DomeMini, SIG’s unique on-the-go carton bottle. ...

July 30, 2026