RheinCargo ergänzt HGK-Binnenschiffsverkehre für HKM in Duisburg um zusätzliche Bahntransporte; 3 wöchentliche Güterzug-Rundläufe, 6.000 t/Woche

RheinCargo ergänzt HGK-Binnenschiffsverkehre für HKM in Duisburg um zusätzliche Bahntransporte; 3 wöchentliche Güterzug-Rundläufe, 6.000 t/Woche RheinCargo ergänzt HGK-Binnenschiffsverkehre für Hüttenwerke Krupp Mannesmann um zusätzliche Bahntransporte – Stadtwerke Köln HGK Logistics and Intermodal GmbH RheinCargo ergänzt HGK-Binnenschiffsverkehre für Hüttenwerke Krupp Mannesmann um zusätzliche Bahntransporte Aufgrund der aktuellen Niedrigwassersituation auf dem Rhein unterstützt RheinCargo die Rohstoffversorgung der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH (HKM) in Duisburg mit zusätzlichen Transporten auf der Schiene. Diese ergänzen die Eisenerz- und Kohle-Transportleistungen der HGK Dry Shipping. ...

August 13, 2026

Schweizer KMU entdecken Mercosur als Wachstumsmarkt in Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay; 96% der Exporte könnten zollfrei werden

Schweizer KMU entdecken Mercosur als Wachstumsmarkt in Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay; 96% der Exporte könnten zollfrei werden Vier Länder, viele Chancen: Mercosur als Wachstumsmarkt für Schweizer Exporteure Publiziert am 13. August 2026 Vier Länder, viele Chancen: Mercosur als Wachstumsmarkt für Schweizer Exporteure Für viele Schweizer KMU ist der Mercosur noch ein weisser Fleck auf der Exportlandkarte. Dabei stehen dahinter vier dynamische Volkswirtschaften mit klaren Investitionsprioritäten und einem hohen Bedarf an spezialisierten Industrie- und Technologielösungen, wie sie Schweizer Unternehmen anbieten. ...

August 13, 2026

economiesuisse in Kooperation mit dem BAZG Passar Einfuhr Webinar online Microsoft Teams; Auswirkungen auf Zollabgaben und MwSt

economiesuisse in Kooperation mit dem BAZG Passar Einfuhr Webinar online Microsoft Teams; Auswirkungen auf Zollabgaben und MwSt Passar Einfuhr | Webinar am 25. August 2026 | Handelskammer Graubünden Daten Dienstag, 25. August 2026 13.00 - 14.00 Uhr Veranstalter economiesuisse in Kooperation mit dem BAZG Veranstaltungssprache Deutsch Fragen können auch auf Französisch oder Englisch gesellt werden Teilnahmekosten kostenlos Teilnahmelink: Microsoft Teams-Besprechung Teilnehmen: https: 360962675884770?p=r3B5Au0rrUfXN42dRu Besprechungs-ID: 360 962 675 884 770 Passcode: hJ2jC7Qy ...

August 12, 2026

Sachsen lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot Elbe; bis 31. August 2026 befristet

Sachsen lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot Elbe; bis 31. August 2026 befristet Sachsen lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot wegen Niedrigwasser der Elbe Sachsen lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot wegen Niedrigwasser der Elbe 12.08.2026, 16:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Binnenschifffahrt weiterhin stark eingeschränkt – Gütertransporte auf der Straße werden vorübergehend erleichtert Wegen des anhaltenden Niedrigwassers können viele Güter derzeit nicht wie gewohnt per Binnenschiff transportiert werden. Sachsen erleichtert deshalb vorübergehend den Transport auf der Straße: Lkw, die solche Fahrten ersetzen, dürfen bis einschließlich 31. August 2026 auch sonn- und feiertags fahren. Die Regelung gilt auch für die Samstage, an denen wegen der Ferienreisezeit ein Lkw-Fahrverbot besteht. ...

August 12, 2026

Sächsisches Verkehrsministerium lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Sachsen; bis 31. August 2026 befristet

Sächsisches Verkehrsministerium lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Sachsen; bis 31. August 2026 befristet Medienservice Sachsen - Pressemitteilung Seite 1 von 1 Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Ihre Ansprechpartnerin Annegret Fischer Durchwahl Telefon +49 351 564 50021 medien@smil.sachsen.de* 12.08.2026 Sachsen lockert Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot wegen Niedrigwasser der Elbe Binnenschifffahrt weiterhin stark eingeschränkt – Gütertransporte auf der Straße werden vorübergehend erleichtert Wegen des anhaltenden Niedrigwassers können viele Güter derzeit nicht wie gewohnt per Binnenschiff transportiert werden. Sachsen erleichtert deshalb vorübergehend den Transport auf der Straße: Lkw, die solche Fahrten ersetzen, dürfen bis einschließlich 31. August 2026 auch sonn- und feiertags fahren. Die Regelung gilt auch für die Samstage, an denen wegen der Ferienreisezeit ein Lkw-Fahrverbot besteht. Sachsens Verkehrsministerin Regina Kraushaar erklärt dazu: »Wer Lieferketten verlässlich halten will, darf nicht warten, bis es zu Engpässen kommt. Die Niedrigwasserlage wird voraussichtlich weiter anhalten. Deshalb schaffen wir befristet die Möglichkeit, notwendige Transporte für Rohstoffe, Vorprodukte oder Auslieferungen auf die Straße zu verlagern. Sachsen steht dazu fortlaufend im Austausch mit der Logistikbranche und hält die Lage genau im Blick.« Die Ausnahme gilt für gewerblich eingesetzte Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern, wenn sie Transporte ersetzen, die wegen des Niedrigwassers nicht über die Wasserstraße möglich sind. Auch unmittelbar damit verbundene Leerfahrten sind erlaubt. Nicht erfasst sind Großraum- und Schwertransporte. Wer in ein anderes Bundesland fährt, muss die dort geltenden Regeln beachten; erforderliche Genehmigungen müssen dort beantragt werden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Archivstr. 1 01097 Dresden https://www.smil.sachsen.de/ ...

August 12, 2026

Bayerisches Innenministerium, Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW über 7,5 t in Bayern; Gültig 15. bis 31. August 2026

Bayerisches Innenministerium, Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für LKW über 7,5 t in Bayern; Gültig 15. bis 31. August 2026 Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung und des Fahrverbots gemäß § 1 der Ferienreiseverordnung im Freistaat Bayern zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Seite 1 von 3 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 330 12. August 2026 Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung und des Fahrverbots gemäß § 1 der Ferienreiseverordnung im Freistaat Bayern zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 11. August 2026, Az. C14-3612-21-220 Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt auf der Grundlage von § 46 Abs. 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und § 4 Abs. 3 Satz 1 der Ferienreiseverordnung (FerienreiseV) in Verbindung mit Art. 2 Satz 1 Nr. 4, Art. 5 Satz 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) folgende Allgemeinverfügung 1. Das Führen von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen ist abweichend von § 30 Abs. 3 Satz 1 StVO gestattet, soweit der jeweilige Transport nachweislich unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen steht. 2. Das Führen von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen ist abweichend von § 1 Abs. 1 FerienreiseV gestattet, soweit der jeweilige Transport nachweislich unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen steht. 3. Dies gilt auch für Leerfahrten der oben genannten Fahrzeuge, die in direktem und nachweisbarem Zusammenhang mit einem der vorgenannten Transporte stehen. 4. Diese Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Freistaates Bayern. 5. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO sofort vollziehbar. 6. Diese Allgemeinverfügung tritt am 15. August 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft. Nebenbestimmungen 1. Von der Allgemeinverfügung darf wegen der gebotenen Rücksicht auf die Sonn- und Feiertagsruhe, die Wohnbevölkerung und die Umwelt sowie zur Gewährleistung des Ferienreiseverkehrs nur im erforderlichen Umfang Gebrauch gemacht werden. 2. Es ist zu gewährleisten, dass die Ausnahmen unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und unter Beachtung der jeweiligen Verkehrslage in Anspruch genommen werden. ...

August 12, 2026

Fraunhofer IML Dortmund entwickelt praxisnahe Logistiklösungen in Dortmund; Zehn Jahre Kooperation im Leistungszentrum Logistik und IT

Fraunhofer IML Dortmund entwickelt praxisnahe Logistiklösungen in Dortmund; Zehn Jahre Kooperation im Leistungszentrum Logistik und IT Dortmund - Wo Logistik neu gedacht wird | Wirtschaftsförderung Dortmund Montag, 10. August 2026 - 12:05 Mittwoch, 5. August 2026 - 17:14 Mittwoch, 5. August 2026 - 13:39 Erstellt am Mittwoch, 12. August 2026 - 15:05 Dortmund - Wo Logistik neu gedacht wird Wer über die Zukunft der Logistik spricht, kommt an Dortmund kaum vorbei. Die Stadt im Herzen Nordrhein-Westfalens zählt heute zu den wichtigsten Logistikstandorten Deutschlands – nicht allein wegen ihrer zentralen Lage oder ihrer leistungsfähigen Infrastruktur, sondern vor allem wegen ihrer außergewöhnlichen Innovationskraft. Dortmund verbindet Forschung, Wirtschaft und Unternehmertum zu einem eng vernetzten Ökosystem, das neue Technologien schneller als vielerorts in marktfähige Anwendungen überführt. Die Voraussetzungen dafür sind hervorragend: Sechs Autobahnen, der Dortmunder Flughafen, Europas größter Kanalhafen mit Containerterminal sowie ein zentraler Bahnknotenpunkt machen die Stadt zu einem der bedeutendsten Verkehrsdrehkreuze Deutschlands. Rund 1000 Unternehmen mit etwa 30 000 Beschäftigten bilden hier ein starkes und dynamisches Logistikcluster. ...

August 12, 2026

DSLV fordert Investitionen in resilientere Verkehrsinfrastrukturen am Rhein; Schiffskapazität reduziert auf 20%

DSLV fordert Investitionen in resilientere Verkehrsinfrastrukturen am Rhein; Schiffskapazität reduziert auf 20% Niedrigwasser bedroht industrielle Lieferketten – DSLV fordert Investitionen in resilientere Verkehrsinfrastrukturen: GVN e.V. Niedrigwasser bedroht industrielle Lieferketten – DSLV fordert Investitionen in resilientere Verkehrsinfrastrukturen Das anhaltende Niedrigwasser setzt die Logistikbranche und industrielle Lieferketten stark unter Druck. Sinkende Pegelstände schränken die mögliche Zuladung von Frachtschiffen massiv ein und erschweren damit den Transport großer Mengen an Rohstoffen, Vorprodukten und Fertigwaren. Besonders betroffen ist der Rhein als zentrale europäische Verkehrsachse. Speditionen und Logistikdienstleister müssen täglich viele Transporte neu organisieren, um die Versorgung von Industrie, Handel und Verbrauchern weiterhin sicherzustellen. ...

August 12, 2026

Schleswig-Holsteinisches Wirtschaftsministerium gewährt Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot in Schleswig-Holstein; Großraum- und Schwertransporte ausgeschlossen

Schleswig-Holsteinisches Wirtschaftsministerium gewährt Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot in Schleswig-Holstein; Großraum- und Schwertransporte ausgeschlossen Ausnahme SuF-Fahrverbot Niedrigwasser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus | Postfach 7128 | 24171 Kiel Landrätinnen und Landräte sowie (Ober-) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kreise und kreisfreien Städte Straßenverkehrsbehörden - Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Fachbereich 431, Straßenverkehrsrecht Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Straßenverkehrsbehörden - in Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bad Schwartau, Eckernförde, Elmshorn, Geesthacht, Glinde, Heide, Henstedt- Ulzburg, Husum, Itzehoe, Kaltenkirchen, Norderstedt, Pinneberg, Quickborn, Reinbek, Rendsburg, Schleswig, Wedel nachrichtlich: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS); Referat IV 42 Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Sachgebiet 131 Ihr Zeichen: / Ihre Nachricht vom: / Mein Zeichen: VII 438 - 42900/2026 Meine Nachricht vom: / geschwärzter Text geschwärzter Text@wimi.landsh.de Telefon: 0431/988-4736 Telefax: 0431 988-617-4736 August 2026 Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel (Barrierefreier Zugang) | Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-4700 | poststelle@wimi.landsh.de | De-Mail: poststelle@wimi.landsh.de-mail.de | www.schleswig-holstein.de/wirtschaftsministerium | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Dokumente. 2 / 2 Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO und vom Samstagsfahrverbot nach § 1 Abs. 1 Ferienreiseverordnung zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der trockenen Wettersituation werden teils extreme Niedrigwasserstände in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen verzeichnet. Am Rhein werden die Pegelstände des Extremjahres 2018 bereits unterschritten. Die Donau verzeichnet ebenfalls historische Tiefstände. Auch an der Elbe wurden außergewöhnlich niedrige Wasserstände erreicht. Die Binnenschifffahrt ist hierdurch stark beeinträchtigt. Logistikketten, die für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft notwendig sind, sind betroffen. Eine (teilweise) Verlagerung auf die Straße ist unumgänglich. Einer Bitte des Bundesministeriums für Verkehr folgend werden daher für Schleswig- Holstein folgende Regelungen getroffen: Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen stehen. Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Abs. 3 Ferienreiseverordnung vom Samstagsfahrverbot nach § 1 Abs. 1 Ferienreiseverordnung für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers der deutschen Binnenschifffahrtsstraßen stehen. Die Ausnahmegenehmigungen gelten auch für erforderliche Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit den vorgenannten Beförderungen stehen. Die vorstehenden Ausnahmegenehmigungen gelten nicht für Großraum- und Schwertransporte. Die vorstehenden Ausnahmeregelungen gelten ab sofort und sind befristet bis einschließlich den 31. August 2026. Solle eine Verlängerung erforderlich sein, werde ich Sie hierüber mit einem weiteren Schreiben informieren. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport bitte ich, die für die Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots zuständigen Dienststellen der Polizei entsprechend zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen gez. geschwärzter Text

August 12, 2026

Liduro Power Port (LPO) stocke énergie mobile sur chantiers et événements; 11 300 € économisés et 20,3 t CO2 évitées.

Liduro Power Port (LPO) stocke énergie mobile sur chantiers et événements; 11 300 € économisés et 20,3 t CO2 évitées. Énergie mobile — fiabilité, efficacité et indépendance Stockage d’énergie mobile par batterie et stockage par supercondensateur Énergie mobile — fiabilité, efficacité et indépendance Une solution énergétique flexible pour les chantiers, les événements et la logistique : l’accumulateur d’énergie mobile Liduro Power Port (LPO) assure la stabilité de l’alimentation électrique en cas de pointes de charge et de raccordement limité au réseau. Il fournit de l’énergie au moment opportun et se décline aussi en solution autonome. ...

August 12, 2026